Die Arbeit zeigt die Schwerpunkte des Textes Zu(m) Recht überzeugt - Die Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs im Spannungsfeld zwischen Recht und Politik auf.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung und Kontextualisierung
2. Vom Ad-Hoc-Tribunal zum Internationalen Strafgerichtshof
3. Erklärungsansätze für den normativen Wandel
3.1 Realistischer Ansatz: Das Kostenargument
3.2 Funktionalistischer Ansatz: Reaktion auf Unterversorgung
3.3 Sozialkonstruktivistischer Ansatz: Gewichtung des Rechts
4. Die Rolle der „Like-Mindet-Staaten“
5. Fazit und kritische Würdigung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit analysiert den von Nicole Deitelhoff beschriebenen normativen Wandel hin zur Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs und untersucht die treibenden Faktoren für diesen Prozess sowie die damit verbundenen politischen Spannungsfelder.
- Historische Entwicklung von Ad-Hoc-Tribunalen zu ständigen Institutionen
- Analyse theoretischer Erklärungsmodelle (realistisch, funktionalistisch, sozialkonstruktivistisch)
- Die strategische Bedeutung der „Like-Mindet-Staaten“ als Akteure
- Die Rolle internationaler Machtkonstellationen und des UN-Sicherheitsrates
- Kritische Reflexion über Wirksamkeit und Limitationen des Weltstrafgerichts
Auszug aus dem Buch
Die Erklärungsansätze für den normativen Wandel
Die Autorin versucht das Problem auf drei unterschiedlichen Erklärungseben zu behandeln und letztendlich zu lösen. Die erste Ebene, der realistische Ansatz, ist das Kostenargument. Ad-Hoc-Tribunale verbrauchen mehr Finanzmittel als ein ständiges Gericht, da hier ständig die Ausstattung und auch die Rekrutierung von Personal kostspielig ist. Beispiel hierfür sind die Vereinigten Staaten von Amerika, welche in der Vergangenheit (90ziger Jahre) oft die Kosten für solche Tribunale alleine trugen.
Der funktionalistische Ansatz steht auf Ebene zwei. Nach dem funktionalistischen Ansatz ist die Errichtung des Internationalen Strafgerichtshof eine Reaktion auf die Unterversorgung. „Die Abschreckung durch die internationale Verfolgung und Bestrafung schwerster Verletzungen des humanitären Völkerrechts ist ein solches öffentliches Gut.“
Die dritte und letzte Ebene ist der sozialkonstruktivistische Ansatz. Dieser argumentiert, „dass dem normativen Gehalt des Rechts und dem sozialen Prozess der Rechtssetzung mehr Gewicht beigemessen werden muss.“ Damit soll das Recht aller Staaten auf einen fairen Rechtsprozess gestärkt werden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung und Kontextualisierung: Dieser Teil bettet das Werk von Nicole Deitelhoff in den politischen Kontext des Jahres 2006 ein und führt in das zentrale Thema des Spannungsfeldes zwischen Recht und Politik ein.
2. Vom Ad-Hoc-Tribunal zum Internationalen Strafgerichtshof: Hier wird der historische Übergang von temporären Sondertribunalen hin zu einer permanenten internationalen Institution für Kriegsverbrechen nachgezeichnet.
3. Erklärungsansätze für den normativen Wandel: Dieses Kapitel systematisiert die theoretische Begründung für die Entstehung des Gerichtshofs anhand realistischer, funktionalistischer und sozialkonstruktivistischer Perspektiven.
4. Die Rolle der „Like-Mindet-Staaten“: Das Kapitel beleuchtet den entscheidenden Einfluss einer Gruppe kleinerer und mittlerer Staaten, die durch kollektives Handeln die Großmächte von der Notwendigkeit des Strafgerichtshofs überzeugten.
5. Fazit und kritische Würdigung: Die Arbeit schließt mit einer Bewertung der Bedeutung des Gerichts sowie einer kritischen Auseinandersetzung mit dessen strukturellen Schwächen, wie etwa der Vetomacht des Sicherheitsrates.
Schlüsselwörter
Internationaler Strafgerichtshof, Ad-Hoc-Tribunale, Politikwissenschaft, Internationale Beziehungen, Normativer Wandel, Rechtsetzung, Like-Mindet-Staaten, Realistischer Ansatz, Funktionalismus, Sozialkonstruktivismus, Völkerrecht, Kriegsverbrechen, Sicherheitspolitik, Menschenrechte, Institutionenbildung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert den wissenschaftlichen Beitrag von Nicole Deitelhoff über die Entstehung und Legitimierung des Internationalen Strafgerichtshofs.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Zentrum stehen die Entwicklung des internationalen Strafrechts, die politische Dynamik zwischen Weltmächten und kleineren Staaten sowie theoretische Ansätze der internationalen Beziehungen.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist die Erläuterung und kritische Einordnung der von Deitelhoff dargelegten Gründe für den normativen Wandel hin zur Etablierung des Internationalen Strafgerichtshofs.
Welche wissenschaftlichen Methoden werden verwendet?
Es handelt sich um eine analytische Aufarbeitung und Zusammenfassung (Exzerpt) politikwissenschaftlicher Literatur unter Anwendung theoretischer Erklärungsmodelle.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der historischen Entwicklung, die theoretische Analyse durch drei verschiedene Ansätze und die Untersuchung der Rolle spezifischer staatlicher Akteursgruppen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere der Internationale Strafgerichtshof, normative Wandlungsprozesse, politische Einflussnahme und die verschiedenen theoretischen Ansätze der Internationalen Beziehungen.
Warum wird die Rolle der „Like-Mindet-Staaten“ als besonders hervorgehoben?
Weil diese Staatengruppe als entscheidender Motor für die Überzeugung der Großmächte gilt und somit eine neue Machtdynamik in der internationalen Politik repräsentiert.
Welche Kritik äußert der Verfasser an der heutigen Struktur des Gerichtshofs?
Kritisiert wird primär die mögliche Blockade durch das Veto im Sicherheitsrat sowie die Tatsache, dass Staaten, die nicht dem Sicherheitsrat angehören oder in Machtstrukturen verankert sind, sich der juristischen Verantwortung teilweise entziehen können.
- Arbeit zitieren
- B.A. Andreas Gottwald (Autor:in), 2016, Zu(m) Recht überzeugt. Die Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs im Spannungsfeld zwischen Recht und Politik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/371448