Die vorliegende Hausarbeit untersucht, ob das behördliche Disziplinarverfahren gegen den Artikel 103 Abs. 3 GG - das Verbot der Doppelbestrafung - verstößt. Um die Kernfrage beantworten und einen eventuellen verfassungswidrigen Verstoß untersuchen zu können, ist es zunächst erforderlich, einen kurzen Überblick zu geben, in welchen (juristischen) Bereichen der Grundsatz "Ne bis in idem - Verbot der Doppelbestrafung" Anwendung finden könnte. Hier soll der Fokus auf nationale Rechtsprechungen gerichtet sowie Möglichkeiten und Grenzen aufgezeigt werden, im Besonderen auf das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Zunächst soll definiert werden, was ein Disziplinarverfahren ist. Hierzu soll vorab auf die rechtliche Komponente des Disziplinarverfahrens eingegangen werden.
Anschließend erfolgen Definitionen der wichtigsten Begrifflichkeiten eines Disziplinarverfahrens. Um diese Definition zu vertiefen ist es nun von Nöten, eine Abgrenzung der Begriffe "Pflichtverletzung" und "Dienstvergehen" zu schaffen, da hier die Basis für ein Disziplinarverfahren liegt. Aus den Erkenntnissen dieses Abschnitts sollen mögliche Sanktionen angesprochen werden. Danach erfolgt eine Abgrenzung und der Fokus richtet sich auf den Artikel 103 Abs. 3 des Grundgesetzes. Es soll der Schutzbereich und die Funktion dieses Artikels herausgearbeitet und interpretiert werden.
Um die Kernfrage beantworten zu können ist es danach unabdingbar die Ergebnisse der einzelnen Abschnitte der Hausarbeit gegenüber zu stellen und miteinander zu vergleichen. Weiterhin soll eine zusammenfassende Interpretation mit der Beantwortung der Kernfrage zu einem Ergebnis führen.
Im Folgenden wird die maskuline Schreibweise verwendet; sie steht sowohl für die maskuline als auch für die feminine Form. Gleichwohl wird aus Gründen der thematischen Einordnung nicht auf den Bereich der "Ruhestandsbeamten" in den einzelnen Kapiteln dieser Hausarbeit eingegangen, da für diese in einzelnen Bereichen tiefer in die Materie vorgedrungen werden muss, was den Rahmen dieser Hausarbeit übertreffen würde.
"Nicht zweimal in der gleichen Sache!" ist laut Überlieferung die Aussage des griechischen Staatsmannes Demosthenes bereits in der griechischen Antike gewesen. Diese Aussage besagt, dass die Verfolgung eines Täters wegen ein- und derselben Tat ausgeschlossen ist. Dieser über 2.000 Jahre alte Rechtsgrundsatz hat bis zum heutigen Tag nichts an seiner Gültigkeit verloren.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Ne bis in idem! (Demosthenes)
2. Das Disziplinarverfahren
2.1 Funktionalität des Disziplinarverfahrens
2.2 Die rechtliche Komponente
2.3 Pflichtverletzung
2.4 Dienstvergehen
2.5 Sanktionen
3. Analyse des Artikels 103 Abs. 3 GG
4. Disziplinarrecht vs. Strafrecht
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit behördlicher Disziplinarverfahren unter dem Aspekt des Verbots der Doppelbestrafung gemäß Artikel 103 Absatz 3 des Grundgesetzes. Ziel ist es zu klären, ob die disziplinarische Ahndung eines Dienstvergehens, welches bereits strafrechtlich verfolgt wurde, einen Verstoß gegen diesen Grundsatz darstellt.
- Grundlagen des Disziplinarverfahrens und dessen Funktionen
- Abgrenzung der Begriffe Pflichtverletzung und Dienstvergehen
- Analyse und Interpretation von Artikel 103 Abs. 3 GG
- Gegenüberstellung von Disziplinarrecht und Strafrecht
- Verhältnisbestimmung von Disziplinierung und Bestrafung
Auszug aus dem Buch
2.1 Funktionalität des Disziplinarverfahrens
Da sich der Beamte in einem öffentlich- rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis gegenüber seinem Dienstherren und dem Staat befindet dem er dient, ergeben sich für ihn sowohl besondere Rechte als auch Pflichten, die er stets zu beachten hat.
Das Disziplinarverfahren ist - sofern es sachgerecht eingesetzt wird - ein Führungsmittel welches die unterschiedlichsten Möglichkeiten bietet, ein "gestörtes Vertrauensverhältnis" zwischen dem Beamten und dem Dienstherrn wiederaufzubauen. Es hat somit in erster Linie eine Erziehungsfunktion und - gemäß dem Fall das das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört sein mag - eine "Reinhaltungsfunktion" indem es die Entlassung des betroffenen Beamten vorsieht (Keller, 2016 , S.22).
"Überwiegend wird davon ausgegangen, dass die Intention des Disziplinarrechts nicht die Sanktion ist, sondern die "Reinhaltung" des Berufsbeamtentums, die Erziehung des Beamten und die Wahrung, Festigung und Sicherung der Dienstordnung im Interesse der Gesamtheit." (ebd.).
Demzufolge soll durch ein Disziplinarverfahren der Beamte angehalten werden, sein ihm übertragenes Amt wieder pflichtbewusst zu erfüllen und zugleich das Ansehen des Beamtentums zu wahren (ebd.). Das Disziplinarverfahren erfüllt somit unter anderem auch eine Ordnungs-, Lösung- und Schutzfunktion. Laut Keller dient die Ordnungsfunktion dazu, einem eventuellen Fehlverhalten eines Beamten entgegenzuwirken und ihn präventiv zu ermahnen. Anders als in der freien Marktwirtschaft ist die Bindung zwischen einem Beamten und dem Dienstherrn auf Lebenszeit ausgelegt (Keller, 2016, S.21ff). In der freien Marktwirtschaft würde ein Arbeitnehmer im schlimmsten Fall gekündigt werden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Hinführung zur Thematik des Verbots der Doppelbestrafung im Kontext des Disziplinarrechts und Formulierung der Forschungsfrage.
2. Das Disziplinarverfahren: Erläuterung der Funktionalität, rechtlichen Grundlagen sowie der Begrifflichkeiten von Pflichtverletzung, Dienstvergehen und möglichen Sanktionen.
3. Analyse des Artikels 103 Abs. 3 GG: Untersuchung des Schutzzwecks und der Bedeutung des Artikels 103 Abs. 3 GG hinsichtlich des "Ne bis in idem"-Grundsatzes.
4. Disziplinarrecht vs. Strafrecht: Gegenüberstellung der Zweckbestimmungen von Strafrecht und Disziplinarrecht zur Klärung möglicher Schnittmengen oder Widersprüche.
5. Fazit: Zusammenfassende Beantwortung der Leitfrage mit dem Ergebnis, dass kein Verstoß gegen Artikel 103 Abs. 3 GG vorliegt.
Schlüsselwörter
Disziplinarverfahren, Doppelbestrafung, Grundgesetz, Artikel 103, Beamtenrecht, Pflichtverletzung, Dienstvergehen, Strafrecht, Treueverhältnis, Sanktionen, Ne bis in idem, Verhältnismäßigkeit, Disziplinarrecht, Rechtsstaatlichkeit, Beamter
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit im Kern?
Die Arbeit untersucht, ob behördliche Disziplinarverfahren gegen Beamte einen Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Verbot der Doppelbestrafung darstellen.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die Schwerpunkte liegen auf den Strukturen des Disziplinarrechts, den gesetzlichen Voraussetzungen für Dienstvergehen und der dogmatischen Analyse des Artikel 103 Abs. 3 GG.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Beantwortung der Forschungsfrage, ob eine disziplinarische Ahndung neben einer strafrechtlichen Verurteilung verfassungswidrig ist.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es erfolgt eine rechtswissenschaftliche Analyse durch Literaturrecherche, Definition von Begriffen und den Vergleich der Zweckbestimmungen von Disziplinar- und Strafrecht.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des Disziplinarverfahrens, eine detaillierte Analyse von Art. 103 Abs. 3 GG sowie einen systematischen Vergleich zwischen Disziplinarrecht und Strafrecht.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind das Disziplinarverfahren, das Verbot der Doppelbestrafung, das Dienstvergehen und die Treuepflicht des Beamten.
Warum unterscheidet der Autor zwischen der Ordnungsfunktion und der Bestrafung?
Diese Differenzierung ist notwendig, um aufzuzeigen, dass das Disziplinarrecht primär erzieherische Zwecke und die Sicherung der Integrität des Beamtentums verfolgt, während das Strafrecht auf Sühne ausgerichtet ist.
Wie lautet die abschließende Schlussfolgerung des Autors?
Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass das Disziplinarverfahren nicht gegen das Grundgesetz verstößt, da es eine andere Zielsetzung als das Strafrecht verfolgt und somit keinen unzulässigen "Ne bis in idem"-Fall darstellt.
- Quote paper
- Philipp-Alexander Eilhard (Author), 2017, Das behördliche Disziplinarverfahren als Verstoß gegen das Grundgesetz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/371574