In der aktuellen Diskussion besteht in weiten Teilen der deutschen Wirtschaft und Politik kein Zweifel darüber, dass der deutsche Föderalismus reformiert werden muss.1 Ob dies aber auch für den Deutschen Bundesrat zutrifft, ist weit umstrittener. In der Bewertung des Bundesrates finden sich im Verlauf der Zeit sehr unterschiedliche Ansichten. In den siebziger Jahren noch galt er aus konkordanzdemokratischer Sicht als wesentliches und durchaus effizientes Element eines Bund-Länder-Verwaltungssystems. In den neunziger Jahren kamen in der politischen Debatte Stimmen auf, die das „Verhandeln“ als Gegenpol zu effizienten Regieren z. B. nach dem Vorbild der Konkurrenzdemokratie Großbritanniens sahen. So argumentiert beispielsweise der Politikwissenschaftler Wilhelm Hennis: „Wenn wir eine Föderalismusdebatte führen wollen, dann doch bitte die richtige. Nicht über den Föderalismus überhaupt, sondern über die genauere Frage, ob nicht der Bundesrat – als Vertretung der Landesregierungen – ein Relikt des monarchischen Obrigkeitsstaats ist. Dieses Organ ist demokratisch kaum zu rechtfertigen und inzwischen das eigentliche Scharnier eines sich selbst blockierenden Parteienstaats“2. Aufgrund dieser aktuellen Debatte und der unterschiedlichen Positionen bzgl. des Bundesrates allgemein und seinen Aufgaben und Funktionen im speziellen, beschäftigt sich die folgende Abhandlung mit der Entstehung des Bundesrates, seiner Struktur und seinen Aufgaben. Es wird insbesondere auf die Frage eingegangen auf welchen verfassungsrechtlichen Grundlagen die Aufgaben und die Struktur des Bundesrates basieren und wie deren Ausgestaltung in der Verfassungswirklichkeit aussieht. Es steht in erster Linie jedoch nicht die vollständige Präsentation der formellen Struktur und Aufgaben des Bundesrates im Mittelpunkt, sondern vielmehr der Strukturmerkmale und Aufgabenbereiche, die in der Verfassungswirklichkeit bedeutsam sind. 1 Die folgende Darstellung stützt sich auf Sturm, Roland (2002): Vorbilder einer Bundesratsreform? Lehren aus den Erfahrungen der Verfassungspraxis Zweiter Kammern, in: ZParl 2002, S. 166-167. 2 Zit. n. Wilhelm Hennis (1998): Auf dem Weg in den Parteienstaat, Stuttgart, S. 159.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
1. Relevanz des Themas und Problemaufriss
2. Thesen
3. Vorgehensweise
II. Die Entstehungsgeschichte des Bundesrates
1. Die Modelle – Bundesratsmodell versus Senatsmodell
2. Die abgeschwächte Bundesratslösung
III. Die Struktur des Bundesrates in Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit
1. Zusammensetzung und demokratische Legitimation
2. Organisation und Arbeitsweise
IV. Die Aufgaben des Bundesrates in Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit
1. Aufgaben im Bereich der Gesetzgebung
2. Aufgaben im Bereich der Verwaltung
3. Weitere Aufgaben
V. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die verfassungsrechtlichen Grundlagen sowie die tatsächliche Ausgestaltung der Struktur und Aufgaben des Bundesrates in der deutschen Verfassungswirklichkeit, um dessen politische Bedeutung und den Einfluss auf den Föderalismus zu analysieren.
- Entstehungsgeschichte und die Entscheidung für das Bundesratsmodell
- Strukturelle Merkmale und demokratische Legitimation des Bundesrates
- Die Rolle des Bundesrates im Gesetzgebungs- und Verwaltungsverfahren
- Die Bedeutung von Zustimmungsgesetzen für die politische Potenz
- Problematik der Unitarisierung und die Blockadewirkung in der politischen Praxis
Auszug aus dem Buch
2. Organisation und Arbeitsweise
Analog zum Bundestag ist auch der Bundesrat in drei Ebenen gegliedert: in das Präsidium (Präsident und drei Vizepräsidenten) als der Führungsebene, in das Plenum (68 Bundesratsmitglieder) und in die 16 Ausschüsse als der Arbeitsebene, in denen die Plenarbeschlüsse vorbereitet werden. Vergleichbar mit dem Bundestag und anderen parlamentarischen Kammern arbeitet der Bundesrat als Plenum und in seinen Ausschüssen. Die gestalterische Arbeit des Bundesrates erfolgt jedoch mehr noch als in anderen gesetzgebenden Organen in seinen Ausschüssen. Sein Plenum ist großenteils auf Beschlussakte reduziert. Allerdings ist nur das Plenum befugt endgültige, bindende Entscheidungen zu treffen. Eine Ausnahme bildet die so genannte Europakammer des Bundesrates. Aktuell verfügt der Bundesrat über 16 ständige Ausschüsse, die im wesentlichen der Gliederung der Ministerien entsprechen. Für die Beratung sehr komplizierter Materien hat der Bundesrat die Möglichkeit Sonderausschüsse einzurichten. In den Ausschüssen des Bundesrates verfügt jedes Bundesland über nur eine Stimme, so dass es dort – verglichen mit jenen im Plenum – zu anderen Mehrheitsverhältnisse kommen kann.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Dieses Kapitel erläutert die Relevanz des Themas im Kontext der aktuellen Föderalismusdebatte und legt die zentralen Thesen sowie den methodischen Aufbau der Arbeit dar.
II. Die Entstehungsgeschichte des Bundesrates: Hier wird der historische Kompromiss des Parlamentarischen Rates bei der Gründung der Bundesrepublik und die Entscheidung für die sogenannte abgeschwächte Bundesratslösung beleuchtet.
III. Die Struktur des Bundesrates in Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit: Das Kapitel analysiert die personelle Zusammensetzung, die demokratische Legitimationsbasis sowie die arbeitsteiligen Strukturen des Bundesrates.
IV. Die Aufgaben des Bundesrates in Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit: Dieses Kapitel untersucht die Mitwirkung des Bundesrates bei der Gesetzgebung, seine Rolle in der Verwaltung sowie weitere Kompetenzen, insbesondere im Kontext europäischer Angelegenheiten.
V. Fazit: Der abschließende Teil fasst den Machtzuwachs des Bundesrates zusammen und diskutiert die paradoxen Auswirkungen auf den deutschen Föderalismus und die Rolle der Landesparlamente.
Schlüsselwörter
Bundesrat, Föderalismus, Gesetzgebung, Zustimmungsgesetz, Grundgesetz, Verfassungswirklichkeit, Unitarisierung, Vermittlungsausschuss, Landesregierungen, Rechtsverordnungen, Politische Potenz, Gewaltenteilung, Parteienstaat.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Struktur und den Aufgaben des deutschen Bundesrates und analysiert, wie diese in der politischen Praxis wirken.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Entstehungsgeschichte der Institution, ihre Strukturmerkmale, die Beteiligung an der Gesetzgebung und Verwaltung sowie der Einfluss auf die bundesstaatliche Ordnung.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, das tatsächliche politische Gewicht des Bundesrates und dessen Rolle als Akteur in der Gesetzgebung zu gewichten und zu bewerten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine politikwissenschaftliche Analyse, die verfassungsrechtliche Grundlagen mit der empirischen Verfassungswirklichkeit vergleicht.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die historische Genese, die strukturellen Merkmale (Zusammensetzung/Organisation) und eine detaillierte Aufgabenanalyse in Gesetzgebung und Verwaltung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Föderalismus, Zustimmungsgesetze, Unitarisierung und die politische Potenz des Bundesrates.
Welche Bedeutung hat die Europakammer für die Arbeit?
Die Arbeit erwähnt die Europakammer als Sondergremium des Bundesrates, stellt jedoch fest, dass deren Bedeutung in der Praxis gering ist und die tatsächliche EU-Willensbildung anders erfolgt.
Warum wird der Bundesrat als "Transmissionsriemen" bezeichnet?
Der Autor greift dieses Konzept auf, um zu verdeutlichen, dass der Bundesrat durch seine starke Rolle Anreize für eine parteipolitische Zentralisierung schafft, was paradoxerweise zu einer Unitarisierung der Bundesrepublik beiträgt.
Was kritisiert der Autor an der aktuellen Praxis?
Der Autor kritisiert die schleichende Entmachtung der Landesparlamente und eine mögliche "Aushöhlung der legislativen Parlamentsfunktion" durch die starke Stellung des Bundesrates.
- Quote paper
- Viktor Höhn (Author), 2004, Aufgaben und Struktur des Bundesrates, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/37178