Determinanten der Wirtschaftsprüferhonorare. Eine empirische Analyse


Seminararbeit, 2017

28 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung

2 Theoretische Grundlagen und Stand der Forschung
2.1 Abschlussprüfung und Prüfungshonorare
2.2 Ergebnisse bisheriger Studien

3 Forschungsansatz
3.1 Unternehmenskreis
3.2 Prüfungshonorar als abhängige Variable
3.3 Determinanten der Prüfungshonorare als unabhängige Variablen
3.4 Datenbereinigung

4 Modell und Forschungshypothesen
4.1 Modell
4.2 Hypothesen
4.3 Regressionsdiagnostik
4.4 Ergebnisse und Interpretation

5 Fazit

Anhang

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Kostenstruktur der Prüfungshonorare

Abbildung 2: Variablen der Einflussfaktoren

Abbildung 3: allgemeines Gleichungsmodell einer Regressionsanalyse

Abbildung 4: Streudiagramm zur Linearität

Abbildung 5: Anhang 2: Boxplots sämtlicher Variablen zur Ausreißer Identifikation

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Lage und Streuungsmaße der abhängigen Variable

Tabelle 2: Lage und Streuungsmaße der unabhängigen Variablen

Tabelle 3: Glättung von Schiefe und Wölbung

Tabelle 4: Ramsey-Reset Test

Tabelle 5: Erklärungsgehalt des Modells

Tabelle 6: Durbin-Watson Test

Tabelle 7: Breusch-Pagan Test

Tabelle 8: Variance Inflation Factors

Tabelle 9: Shapiro-Wilk Test

Tabelle 10: Ergebnisse der Regressionsanalyse

Tabelle 11: Anhang 1: Bisherige Studien mit Ergebnissen

Tabelle 12: Anhang 3: Korrelationsmatrix der unabhängigen Variablen

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

Wirtschaftsprüfungen nehmen in der Zeit der Globalisierung und kapitalmarktorientierten Unternehmen eine immer wichtigere Rolle ein. Der Jahresabschluss und Konzernabschluss1 ist für Anleger und Investoren oftmals die einzige Informationsquelle. Demzufolge stellt die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers als eine essentielle Voraussetzung für die Jahresabschlussprüfung dar. Die Vergangenheit mit zahlreichen Unternehmenszusammenbrüchen zeigte dennoch, dass diese Unabhängigkeit nicht stets gewährleistet war. Als Konsequenz daraus mussten ab dem Jahr 2005 die Honorare für Wirtschaftsprüfungsleistungen in den Anhängen der Jahresabschlüsse veröffentlicht werden. Nun wurden die Vergütungen transparent. Dementsprechend besteht seitens der Öffentlichkeit berechtigtes Interesse, wie sich die Marktsituation hinsichtlich der Prüfungshonorare darstellt, welche Einflussfaktoren es gibt und welche Wirkung diese auf die Prüfungshonorare haben. Die wesentlichen Einflussfaktoren, welche internationale und branchenübergreifende Studien mit dem Instrument der Regressionsanalyse ermittelten, sind die Größe des Mandanten bzw. die Unternehmenskomplexität, das Prüfungsrisiko und der Prüfer selbst.2 Diese Studien liegen jedoch bereits einige Jahre zurück, sodass mit Rücksicht auf die globalen und regulatorischen Entwicklungen, die Studien nicht mehr die gleiche Repräsentativität für den Prüfungsmarkt aufweisen wie zu den Zeitpunkten ihrer Veröffentlichungen. Darüber hinaus konzentrierten sich die Studien mehrheitlich auf die großen Börsenindizes wie beispielsweise dem DAX 30.

1.2 Zielsetzung

Um neue Erkenntnisse zum aktuellen Stand der Forschung zu erzielen, untersucht diese Arbeit neben den in vorhergehenden Studien identifizierten Determinanten der Wirtschaftsprüfungshonorare, noch zusätzlich die Branche als potenziellen Einflussfaktor. Zudem berücksichtigt diese Untersuchung auch die mittleren Börsenindizes. Entsprechend wird als Datenbasis der HDAX genutzt. Der HDAX fasst die Unternehmen aus dem DAX30, MDAX und TecDAX zusammen und repräsentiert somit die gesamte Breite der Unternehmensgrößen und -branchen. Mit Hilfe einer Regressionsanalyse ist zu überprüfen, ob die Abschlussprüfungshonorare für das Geschäftsjahr 2016 ebenfalls von den Faktoren: Mandantengröße, Prüfungsrisiko und Prüfer sowie der Unternehmensbranche beeinflusst werden.

2 Theoretische Grundlagen und Stand der Forschung

2.1 Abschlussprüfung und Prüfungshonorare

Unternehmen, die nach § 267 Abs. 1 HGB keine kleinen Kapitalgesellschaften darstellen, werden gemäß § 319 Abs. 1,2 HGB dazu verpflichtet ihren Jahresabschluss, Lagebericht sowie ihren Konzernabschluss und Konzernlagebericht prüfen zu lassen. Diese Abschlussprüfungen sind, bis auf die Ausnahme von mittelgroßen GmbHs und Personengesellschaften, welche auch von vereidigten Buchprüfern bzw. Buchprüfungsgesellschaften geprüft werden dürfen, den Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vorbehalten.3 Die Prüfungsschwerpunkte fokussieren sich auf die Buchführung, Gesamtergebnisrechnung (GuV und sonstigem Ergebnis), Bilanz sowie auf Anhang und Lagebericht.4 Eine gänzliche und lückenlose Überprüfung ist jedoch aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht sinnvoll, sodass bis auf Fälle der Betrugsprüfung, die Abnahme der Unternehmensabschlüsse mittels Stichprobenprüfung erfolgt.5

Bilanzskandale wie Enron im Jahr 2001 und Worldcom im Jahr 2002 sowie zahlreiche weitere Unternehmenszusammenbrüche haben den Berufsstand Wirtschaftsprüfer in eine schwere Vertrauenskrise gestürzt. Der Zweifel an der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer resultierte u. a. daraus, dass unmittelbar vor den Unternehmenszusammenbrüchen uneingeschränkte Bestätigungsvermerke seitens der zuständigen Abschlussprüfer unter den Jahresabschlüssen erteilt wurden.6 Vor diesem Hintergrund erfolgte mit der Ratifizierung der 8. EG Richtlinie (2006/43/EG) die Honorarpublizitätspflicht für die Leistungen der

Abschlussprüfungen.7 Dementsprechend ist gemäß § 285 Abs. 17 HGB das errechnete Gesamthonorar in Abschlussprüfungsleistungen, andere Bestätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen und in sonstige Leistungen aufzuschlüsseln und im Anhang des Jahresabschlusses anzugeben.

Bei der Erfassung der Honorare für Prüfungsleistungen von ausländischen Tochterunternehmen bestanden allerdings weiterhin seitens des Gesetzgebers Schwächen. Diese Schwächen wurden im Rahmen der Erlassung des BilMoG8, durch die Pflicht zur Publizität auf sämtliche Tochterunternehmen, unabhängig der Kapitalmarktorientierung, beseitigt.9 Folglich sind empirische Studien, die sich mit den Prüfungshonoraren für deutsche Kapitalmarktgesellschaften beschäftigen, noch nicht allzu lange Zeit möglich. Im Rahmen dieser Arbeit bleiben die Honorare der Nicht-Prüfungsleistungen unberücksichtigt.

Das dem Wirtschaftsprüfer zustehende Prüfungshonorar ist grundsätzlich individuell mit dem Mandanten auszuhandeln, da gemäß § 55 der Wirtschaftsprüfungsordnung (WPO) kein Pauschalhonorar vereinbart werden darf.10 Allerdings darf die Höhe des Honorars nicht vom Ergebnis der Abschlussprüfung abhängig gemacht werden.11 Es dürfen nur Leistungen bezahlt werden, die in direktem Zusammenhang mit der Abschlussprüfung stehen und nicht für den entstehenden Vorteil beim Unternehmen, welches den Prüfungsauftrag erteilt hat. Hierdurch soll eine mögliche Beeinflussung auf den Erfolg der Prüfung für den Auftraggeber und gleichzeitige Schädigung anderer Adressaten des Prüfungsergebnisses verhindert werden.12

Die Verhandlungen über die Höhe der Vergütung für die Abschlussprüfung bei kapitalmarktorientierten Unternehmen führt grundsätzlich der Wirtschaftsprüfer mit dem Aufsichtsrat.13 Jedoch gilt es als oberste Prämisse für die Auftragsannahme, dass die Kosten des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung von der Vergütung gedeckt werden.

Folglich ergibt sich folgende Kostenstruktur für die Prüfungshonorare, die durch die folgende Abbildung darstellt wird.

Abbildung 1: Kostenstruktur der Prüfungshonorare

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Brähler, G. u.a., Determinanten der Prüfungshonorare, 2011, S. 3.

Die Honorare für Abschlussprüfungen (AF) setzen sich entsprechend aus der Addition der Ausgaben für Fahrten und Übernachtungen (auslagen), das erwartete Haftungsrisiko und Risiko des Reputationsverlustes (haftung + reputationsverlust), multipliziert mit der Eintrittswahrscheinlichkeit (q) und dem Summenergebnis aus den abrechenbaren Stunden (q) mit dem jeweiligen Stundensatz (p) für die entsprechenden Qualitätsstufen der Prüfer (j) zusammen.14 Diese Qualitätsstufen beginnen beim Berufseinsteiger und reichen bis zum Partner oder Vorstand.15

2.2 Ergebnisse bisheriger Studien

Für den Markt der Wirtschaftsprüfung in Deutschland gibt es bisher nur eine geringe Anzahl empirischer Studien, die sich mit den Prüfungshonoraren beschäftigt haben. Dies liegt vor allem daran, dass, wie bereits in vorherigen Kapital thematisiert, die Wirtschaftsprüfungshonorare erst ab dem Jahre 2005 im Anhang des Jahresabschlusses eines Unternehmens zu publizieren sind. Bis dahin gab es nur die Möglichkeit, sich mit Hilfe von Fragebögen direkt an die Unternehmen zu wenden. Diese, von den Unternehmen erhaltenen Daten wurden jedoch nicht durch einen externen Wirtschaftsprüfer auf Plausibilität geprüft und bestätigt. In Deutschland führte die erste Regressionsanalyse Simon (2005)16 mittels Umfrageergebnissen durch. Die darauffolgenden Studien von Zimmermann (2008)17, Bigus/Zimmermann (2009)18, Köhler et al. (2010)19 und Wild (2010)20 wurden ebenfalls mit der Regressionsanalyse durchgeführt. Sie stützten ihre Untersuchungsergebnisse allerdings auf die Angaben im Anhang aus den von den Unternehmen veröffentlichten Jahresabschlüssen.

Die aufgeführten Studien, welche im Anhang 1 tabellarisch abgebildet sind, zeigen in ihren Ergebnissen, dass die finanzielle Situation der Mandanten signifikanten Einfluss auf die Prüfungshonorare hat. Darüber hinaus ist der Umfang der Abschlussprüfung relevant für die Höhe der Honorare. Der Umfang wird über die Größe der Mandanten sowie die Anzahl an Tochterunternehmen charakterisiert. Als drittes signifikantes Merkmal nimmt der Prüfer selbst Einfluss auf die Vergütung. Hierunter fallen die Größe der Prüfungsgesellschaften und die Mandatsdauer. Gerade die Big-Four - Prüfungsgesellschaften21 verlangen aufgrund ihrer besseren Reputation und dem damit einhergehenden höheren Haftungsrisiko höhere Honorare für die Abschlussprüfungsleistungen.22

3 Forschungsansatz

3.1 Unternehmenskreis

Für diese Arbeit wurden die Unternehmen, welche zum Stichtag 09. Mai 2017 im HDAX gelistet waren, herangezogen. Die Unternehmensdaten für das Geschäftsjahr 2016 wurden über das Bloomberg Terminal am FOM Standort Essen generiert. Insgesamt beinhaltet der HDAX die Werte von einhundertzehn Unternehmen. Wie in Kapitel 1.2 beschrieben, setzt sich der HDAX aus dem DAX (30)23, MDAX (50)24, TecDAX (30)25 zusammen. Aus dieser Stichprobe wurden neun Unternehmen, welche der Finanz- und Versicherungsbranche und sechs Unternehmen, welche dem Immobiliensektor zuzuordnen sind, entfernt. Diese Elimination aus der Stichprobe wird dadurch begründet, dass die Jahresabschlussdaten aus der Finanz- und Versicherungsbranche in anderer Form aufbereitet werden als die restlichen Gesellschaften.26 Darüber hinaus sind die Anforderungen an die Abschlussprüfungen für diese Unternehmen durch das Versicherungsaufsichts- und Kreditwesengesetz wesentlich höher.27 Des Weiteren weisen Immobiliengesellschaften durch ihr erhebliches Anlagevermögen sehr hohe Bilanzsummen auf. Eine Berücksichtigung dieser Immobilienunternehmen würde die relative Homogenität dieser Stichprobe gefährden. Ferner wurde ein Unternehmen aufgrund unvollständiger Daten, welche sich für die Regressionsanalyse als wesentlich darstellen, der Grundgesamtheit entnommen. Nach dieser Bereinigung verbleiben für die Untersuchung 94 Unternehmen im Datensatz.

Im Hinblick auf die Branchenzugehörigkeit der verbliebenen Gesellschaften ist eine gleichmäßige Verteilung festzustellen. Die Industrie mit 21 % stellt dabei den größten Teil der Stichprobe.

Für die Abschlussprüfungsleistungen wurden von den 94 Unternehmen insgesamt neun Wirtschaftsprüfungsgesellschaften beauftragt. Der Marktanteil der BIG 4 Gesellschaften liegt bei 93 %. Hier kann bereits von einem Oligopol gesprochen werden. Dieser Zustand ist auf einen mehrjährigen, globalen Konzentrationsprozess zurückzuführen, der durch mehrere Zusammenschlüsse bedeutender Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geprägt war.28 Letzter großer Schritt im Rahmen dieses Prozesses war die Zerschlagung der in Kapital 2.1 geschilderten Finanzskandals verantwortlichen Arthur Andersen Prüfungsgesellschaft.29 Während des Zerschlagungsverfahren von Arthur Andersen erfolgte durch die verbliebenen BIG 4 Gesellschaften eine länderspezifische Übernahme, wobei Ernst & Young das Geschäft für Deutschland übernahm.30

Bei den betrachteten Unternehmen in dieser Untersuchung sticht die PWC unter den BIG 4 Gesellschaften mit 34% Marktanteil, gefolgt von Ernst & Young mit 28 %, KMPG mit 26 % sowie Deloitte 11 % heraus und ist somit mit den meisten Mandanten Marktführer innerhalb des HDAX.

3.2 Prüfungshonorar als abhängige Variable

Die Honorare für die Abschlussprüfungsleistungen der Wirtschaftsprüfer bilden die abhängige Variable. Die benötigten Daten wurden aus dem Bloomberg Terminal der FOM exportiert. Fehlende Angaben konnten manuell über die Geschäftsberichte der Unternehmen beschafft werden. Um sich einen Überblick über die Verteilung und Streuung der Entgelte zu verschaffen, bildet folgende Tabelle die Lage- und Streuungsmaße der abhängigen Variable ab.

Tabelle 1: Lage und Streuungsmaße der abhängigen Variable

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung

Die dargestellten Ergebnisse zeigen, dass der durchschnittliche Mittelwert der Prüfungshonorare 4,41 Mio. beträgt. Der maximale Wert übersteigt dreihundertsechsundsiebzigmal den minimalsten Wert. Da bei den Honoraren starke Abweichungen festgestellt wurden, ist es sinnvoll, den Median aufgrund seiner Robustheit gegenüber Extremwerten als Mittelwert zu nutzen. Die Standardabweichung bestätigt dies mit einem hohen Wert und zeigt entsprechend, dass der Mittelwert nicht repräsentativ ist und die abhängige Variable eine große Streuung um diesen aufweist.

3.3 Determinanten der Prüfungshonorare als unabhängige Variablen

Bei den potentiellen Einflussfaktoren orientiert sich diese Arbeit, mit Ausnahme der Branche, an den bisherigen Studien. Demzufolge werden die Einflussfaktoren in vier Kategorien gegliedert.

[...]


1 Konzernabschluss und Jahresabschluss werden im weiteren Verlauf der Arbeit als Synonym verwendet.

2 Vgl. Köhler, A.G. u.a., Prüfungshonorare in Deutschland, 2010, S. 16.

3 Vgl. Kitschler, R., Abschlußprüfung, Interessenkonflikt und Reputation, 2005, S. 6.

4 Vgl. Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH(Hrsg.), 100 Keywords Wirtschaftsprüfung, 2015, S. 59.

5 Vgl. Hans-Böckler-Stiftung, Rechtliche Grundlagen des Jahresabschlusses, 2009, S. 4.

6 Vgl. Sattler, M., Vereinbarkeit von Abschlussprüfung und Beratung, 2011, S. 1.

7 Vgl. ebenda, S. 3.

8 Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, BilMoG), welches am 29.05.2009 im Kraft getreten ist.

9 Vgl. Kirsch, H.-J. u.a., Stärkung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, 2013, S. 648 ff.

10 Vgl. Kitschler, R., Abschlußprüfung, Interessenkonflikt und Reputation, 2005, S. 6.

11 Vgl. ebenda.

12 Vgl. ebenda.

13 Vgl. Brähler, G. u.a., Determinanten der Prüfungshonorare, 2011, S. 3.

14 Vgl. ebenda.

15 Vgl. ebenda.

16 Simon, D.T., The Market For Audit Services In Germany, 2005.

17 Zimmermann, R.-C., Abschlussprüfer und Bilanzpolitik, 2008.

18 Bigus, J. und Zimmermann, R.-C., Quasirentenmodell und Honorare für Abschlussprüfungen in Deutschland, 2009.

19 Köhler, A.G. u.a., Prüfungshonorare in Deutschland, 2010.

20 Wild, A., Fee Cutting and Fee Premium of German Auditors, 2010.

21 Die vier weltweit größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bezeichnet man als „Big 4“. Hierzu zählen: KPMG AG (KPMG), PricewaterhouseCoopers AG (PwC), Ernst & Young GmbH (EY) und die Deloitte & Touche GmbH (Deloitte).

22 Vgl. Zimmermann, R.-C., Abschlussprüfer und Bilanzpolitik, 2008, S. 169.

23 Der DAX30 ist der wichtigste deutsche Aktienindex und beinhaltet die dreißig größten und umsatzstärksten Unternehmen, welche im Prime Standard an der Börse in Frankfurt gelistet sind.

24 Der MDAX (Mid Caps) listet die Aktien fünfzig mittelgroßer Unternehmen des Prime Standards auf. Die Unternehmen im MDAX folgen, gemessen an der Umsatzgröße und Marktkapitalisierung, auf die Unternehmen, welche im DAX30 gelistet sind.

25 Im TecDAX sind dreißig der fünfunddreißig größten Technologieunternehmen gelistet, diese Unternehmen erfüllen ebenfalls die Anforderungen des Prime Standards.

26 Vgl. Zimmermann, R.-C., Abschlussprüfer und Bilanzpolitik, 2008, S. 131.

27 Vgl. ebenda.

28 Vgl. Kitschler, R., Abschlußprüfung, Interessenkonflikt und Reputation, 2005, S. 35.

29 Vgl. ebenda.

30 Vgl. Küting, K. und Boecker, C., Der Bestätigungsvermerk und die Konzentration auf dem Prüfungsmarkt, 2002, S. 835.

Ende der Leseprobe aus 28 Seiten

Details

Titel
Determinanten der Wirtschaftsprüferhonorare. Eine empirische Analyse
Hochschule
FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Köln
Note
1,7
Autor
Jahr
2017
Seiten
28
Katalognummer
V371866
ISBN (eBook)
9783668497429
ISBN (Buch)
9783668497436
Dateigröße
3042 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Empirisch, Analyse, Determinanten, Einflussfaktoren, Wirtschaftsprüfungshonorare, lineare Regression
Arbeit zitieren
Patrick Arndt (Autor:in), 2017, Determinanten der Wirtschaftsprüferhonorare. Eine empirische Analyse, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/371866

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