Das bedingungslose Grundeinkommen. Eine gesellschaftspolitische Debatte


Seminararbeit, 2017

59 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Abbildungsverzeichnis

II. Tabellenverzeichnis

III. Abkürzungsverzeichnis

1. Motivation, Herangehensweise und Realisierung der Arbeit
1.1 Ausgangslage und Problemanalyse
1.2 Zielsetzung
1.3 Methodik
1.4 Realisierung

2. Grundlagen zum bedingungslosen Grundeinkommen
2.1 Begriffsbestimmung
2.2 Historische Entwicklung
2.3 Abgrenzung zu anderen Modellen

3. Schwerpunkte der aktuellen Debatte
3.1 Begründungen für ein bedingungsloses Grundeinkommen
3.2 Kritik und Einwände zum bedingungslosen Grundeinkommen
3.3 Ansätze zur Widerlegung der Einwände
3.4 Politische Betrachtung des bedingungslosen Grundeinkommens

4. Realisierungsansätze für ein bedingungsloses Grundeinkommen
4.1 Bisherige globale Realisierungsansätze
4.2 Aktuelle Entwicklungen in Europa

5. Inhaltliche Darstellung der empirischen Untersuchung
5.1 Zusammensetzung der Stichprobe
5.2 Darstellung ausgewählter Ergebnisse
5.3 Schwerpunkte im Rahmen der offenen Fragestellung

6. Bewertung, Schlussfolgerung und Ansatzpunkte für weitere Untersuchungen
6.1 Kritische Auseinandersetzung und Bewertung
6.2 Ansatzpunkte für weiterführende Untersuchungen und Ausblick

IV. Verzeichnis der Anhänge

V. Literaturverzeichnis

I. Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 Befürwortung bedingungsloses Grundeinkommen

Abbildung 2 Verstärkung bei positiver Haltung

Abbildung 3 Änderung bei negativer Haltung

Abbildung 4 Abstimmung zum bedingungslosen Grundeinkommen

Abbildung 5 Verringerung sozialer Unzufriedenheit

Abbildung 6 Einschätzung bedingungsloses Grundeinkommen

Abbildung 7 Bundestagswahl 2017

Abbildung 8 Partei bedingungsloses Grundeinkommen

Abbildung 9 Arbeitsmotivation

Abbildung 10 Auswirkungen bedingungsloses Grundeinkommen auf Individuum

Abbildung 11 Finanzierungsmöglichkeiten

Abbildung 12 Kritik - Bruttohöhe zur Niederlegung der Arbeitstätigkeit

Abbildung 13 Kritik - Verschlechterung Arbeitsbedingungen

Abbildung 14 Kritik - Finanzierbarkeit

Abbildung 15 Geschlecht

Abbildung 16 Altersstruktur

Abbildung 17 Familienstand

Abbildung 18 Kinder im Haushalt

Abbildung 19 Wohnort

Abbildung 20 EinwohnerInnenzahl Wohnort

Abbildung 21 Höchster Bildungsabschluss

Abbildung 22 Berufsfeld

Abbildung 23 Erwerbssituation

Abbildung 24 Beschäftigungsstand

Abbildung 25 Monatliches Bruttoeinkommen

II. Tabellenverzeichnis

Tabelle 1 Armutsgefährdungsquote

Tabelle 2 Armutsgefährdungsquote nach Altersgruppen in Prozent

Tabelle 3 Vergleich verschiedener Modelle

Tabelle 4 Gegenargumente und ihre Widerlegung

Tabelle 5 Weitere Gegenargumente und ihre Widerlegung

III. Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Motivation, Herangehensweise und Realisierung der Arbeit

„What would you do if your income were taken care of?“

Mit dieser Frage wurde 2016 in der Schweiz auf das Referendum zum bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) hingewiesen. Die Schweiz war damit das erste Land, dessen Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit bekamen, mittels Volksabstimmung über die Einführung eines Grundeinkommens abzustimmen (vgl. Initiative Grundeinkommen 2016). Um die Bedeutung und Größe der Grundeinkommensfrage auch visuell darzustellen, wollten die InitiatorInnen diese Frage auf das größte Plakat der Welt drucken. Per Crowdfunding wurden innerhalb von drei Monaten über 200.000 Euro eingenommen, damit dieser Weltrekord finanziert und somit eine entsprechende mediale Aufmerksamkeit erreicht werden konnte (vgl. Wagner 2016). Mit einer Größe von fast 8.000 Quadratmetern, 72 Metern Breite und 110 Metern Länge wurde das Plakat in Genf auf demPlaine de Plainpalaisam 14. Mai 2016 präsentiert (vgl. o. V. 2016a). Auch in Deutschland wurde anschließend mit dieser Frage auf das Thema hingewiesen. Am 29. Mai 2016 wurde die Frage (stammend aus dem o. g. Genfer Plakat) als 400 Meter langer Schriftzug auf derStraße des 17. Juniausgerollt (vgl. o. V. 2016b).

1.1 Ausgangslage und Problemanalyse

Die Forderung danach, allen Bürgerinnen und Bürgern eines Staates ein bedingungsloses Grundeinkommen zur Sicherung des Existenzminimums auszuzahlen, ist keine neue Idee, jedoch gewann die Idee in den vergangenen Jahren immer mehr AnhängerInnen. Die Debatte um die Einführung eines BGE ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen und hat sich zunehmend zu einer ernstzunehmenden politischen Forderung entwickelt.

Die Aktualität des Themas lässt sich unter anderem mit der Ungleichheit bei der Verteilung der verfügbaren Haushaltseinkommen sowie der steigenden Vermögenskonzentration in den vergangenen Jahren erklären. Populär sind dabei die Studien der globalen Nothilfe- und EntwicklungsorganisationOxfam, welche 2017 zu dem Fazit kam, dass die acht reichsten Milliardäre der Welt so viel wie die ärmere Hälfte der Weltbevölkerung besitzen. Auf Deutschland bezogen wird konstatiert, dass die reichsten 36 MilliardärInnen so viel Vermögen wie die ärmere Hälfte der Bevölkerung besitzen (vgl. Oxfam 2017). Die Berechnungsgrundlage der Oxfamstudie wird in der Öffentlichkeit jedoch bisweilen kritisiert (vgl. Kalinski 2017).

DiePassauer Neue Presseverweist auf die vom Bundessozialministerium vorgelegten Zahlen zur Vermögensverteilung, wonach die oberen zehn Prozent der Haushalte im Jahr 2013 über 51,9 Prozent des Nettovermögens verfügten, während es im Jahr 1998 noch 45,1 Prozent gewesen waren (vgl. o. V. 2016c). Die Bundesbank verweist in ihrem Vermögensbericht 2016 darauf, dass die reichsten zehn Prozent der Deutschen etwa 60 Prozent des gesamten Vermögens besitzen (vgl. Zydra 2016).

Unterschiedlich ist auch die Entwicklung der Einkommenshöhen in Deutschland. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung gibt in einem aktuellen Bericht zum Thema Einkommensverteilung und Armutsrisiko an, dass im Durchschnitt über die gesamte Bevölkerung betrachtet, die verfügbaren Haushaltseinkommen nach Inflation zwar gestiegen sind, von dieser Entwicklung die Bevölkerungsgruppen in Abhängigkeit zu ihrer Einkommenshöhe jedoch unterschiedlich partizipiert haben. Demnach hatten die einkommensstärksten zehn Prozent der Bevölkerung im Zeitraum von 1991 bis 2014 Einkommenszuwächse von etwa 27 Prozent. In den mittleren Einkommensgruppen betrug der Zuwachs in dieser Zeit gerade einmal neun Prozent. Im Gegensatz dazu haben die ärmsten zehn Prozent der Bevölkerung sogar reale Einkommensverluste erlitten, in einer Größenordnung von etwa acht Prozent. Gründe hierfür liegen beispielsweise in den Veränderungen des Arbeitsmarktes und dabei insbesondere an der Ausweitung des Niedriglohnsektor und der Zunahme atypischer Beschäftigungsformen (z. B. Befristungen, Teilzeitarbeit, geringfügige Beschäftigung). Bei Betrachtung der Armutsrisikoquote in Deutschland lässt sich feststellen, dass diese derzeit mit 16,7 Prozent einen Höchststand erreicht hat. Das Armutsrisiko betrifft nach Definition die Personen, die über weniger als 60 Prozent des mittleren verfügbaren Einkommens verfügen aktuell 1.050 Euro pro Monat bei einem Einpersonenhaushalt (vgl. Grabka 2017). Das Armutsrisiko von Alleinerziehenden ist mit 33,7 Prozent doppelt so hoch (vgl. Statistisches Bundesamt 2015). Erstaunlich ist hierbei, dass in den letzten 20 Jahren (in der Zeit von 1994 bis 2014) der Zuwachs des Armutsrisikos in der Altersgruppe der 25- bis unter 35-Jährigen mit fast neun Prozent am stärksten ausfällt, da sich insbesondere diese Personen im erwerbsfähigen Alter befinden und theoretisch von der guten Arbeitsmarktlage hätten profitieren müssen. Ein Teil davon lässt sich mit dem geänderten Bildungsverhalten erklären; viele Personen studieren in dieser Zeitspanne ihres Lebens. Werden daher nur diejenigen aus dieser Gruppe betrachtet die ein Erwerbseinkommen beziehen, sind diese jedoch zu einem um mehr als sieben Prozent höheren Anteil als vor 20 Jahren von einem Armutsrisiko betroffen und damit überproportional mehr als die Durchschnittsentwicklung von vier Prozentpunkten (vgl. Grabka 2017). Für eine detailliertere tabellarische Darstellung der Daten wird auf die Anlage 1 im Anhang verwiesen.

Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Trend, auch aufgrund der fortschreitenden technischen Entwicklung, fortsetzen und insbesondere die Zahl der Arbeitslosen weiter zunehmen wird. Gerade die Nachfrage nach gering qualifizierten Arbeitskräften wird weiter abnehmen, da ihre Arbeit künftig von Maschinen erledigt werden könnte. Laut einer Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird prognostiziert, dass in den nächsten 20 Jahren in Deutschland zwölf Prozent der vorhandenen Arbeitsplätze wegfallen könnten, da diese eine hohe Automatisierungswahrscheinlichkeit aufweisen. Andere Studien aus den USA verweisen auf bis zu 47 Prozent (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2015). Auch wenn neue Berufszweige entstehen, so ist dennoch damit zu rechnen, dass diese nicht alle wegfallenden Arbeitsplätze ausgleichen bzw. nicht jeder Mensch über die Qualifikationen und Möglichkeiten verfügt, diesen Tätigkeiten nachzugehen.

Werden die dargestellten Gedanken fortgeführt, so resultiert aus der zunehmenden sozialen Un- gleichheit, der ungleichen Vermögens- und Einkommensverteilung und des steigenden Armutsrisikos eine soziale Unzufriedenheit, die sich u. a. auch heute schon (in Verbindung mit anderen Themen) an der steigenden politischen und gesellschaftlichen Radikalisierung zeigt. Ein bedingungsloses Grundeinkommen könnte hier einen Ansatz für mehr Gerechtigkeit darstellen. Dies führt zur Fragestellung bzw. Zielsetzung dieser Seminararbeit.

1.2 Zielsetzung

Ziel dieser Arbeit ist es, die aktuelle Debatte zum bedingungslosen Grundeinkommen (insbesondere mit Blick auf Deutschland) in ihrer Komplexität darzustellen und wesentliche Aspekte hervorzuheben. Dabei sollen verschiedene Blickwinkel eingenommen, die Für- und Gegenargumente aufgezeigt und ein Überblick über die historische und aktuelle Entwicklung gegeben werden. Nachdem bereits beschrieben wurde, dass die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist, soll diese Seminararbeit weiterführende Erkenntnisse generieren und mittels einer empirischen Untersuchung das aktuelle Meinungsbild einer Stichprobe darstellen.

Die Verfasserin erhofft sich dadurch unter anderem festzustellen, welche Ansichten die Befragten zu einem BGE haben, welche Vorteile sie sich dadurch erhoffen, welche Bedenken diesbezüglich bestehen und welche Auswirkungen ein BGE auf die Arbeitsbereitschaft/-motivation der Menschen hätte. Es soll herausgefunden werden, inwiefern ein bedingungsloses Grundeinkommen eine erstrebenswerte Alternative zum bisherigen Sozialsystem darstellen kann.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1.3 Methodik

Der empirische Zugang zu wissenschaftlicher Forschung basiert auf dem Gedanken, dass Erkenntnisse auf der Basis von Beobachtungen gewonnen werden und darauf, dass eine theoretische Fragestellung auf der Basis systematisch gewonnener Beobachtungsdaten beantwortet wird (vgl. Ruhr-Uni-Bochum o. J.). Die in dieser Seminararbeit der empirischen Untersuchung zugrunde liegende Erhebungs-, Auswertungs- und Interpretationsmethodik soll nachfolgend überblicksweise dargestellt werden.

Um einen Querschnitt verschiedener Personen (u. a. in Bezug auf das Alter, den Wohnort oder der beruflichen Situation) und damit verbunden eine breite Streuung der Befragten zu erreichen, erfolgt die empirische Untersuchung anhand einer schriftlichen Onlinebefragung, die dafür aufgrund ihrer Reichweite als die geeignetste Variante erachtet wird. Die Auswahl der Stichprobe erfolgt in Form einer Zufallsstichprobe, in dem der Link zur Umfrage in zwei sozialen Netzwerken (Facebook, Xing) geteilt wird. Die einfache Zufallsstichprobe ist eine Möglichkeit der Wahrscheinlichkeitsauswahl, die am ehesten geeignet ist, Hypothesen zu überprüfen bzw. Ergebnisse der Stichprobe auf die Grundgesamtheit zu übertragen (vgl. Friedrichs 1973/1990, S. 139).

Zur Gewährleistung einer Vergleichbarkeit der gegebenen Antworten wird ein standardisierter Fragebogen mit vorwiegend geschlossenen Fragen verwendet. Dabei werden je nach Frage verschiedene Skalen genutzt: Nominal-, Ordinal- und Rationalskala. Bei einigen geschlossenen Fragen gibt es die Möglichkeit, über „Sonstiges“ individuelle Ergänzungen vorzunehmen, falls die benötigte Antwort nicht vorgegeben ist. Darüber hinaus gibt es einige wenige offene Fragen, um somit den Befragten die Möglichkeit zu geben, weiterführende Antworten zu geben und gewisse Standpunkte noch expliziter darzustellen. Die offenen Fragen zielen ferner darauf ab, neue Denkanstöße zu gewinnen und Schwerpunkte in der Wahrnehmung der Befragten filtern zu können. Alle geschlossenen Fragen werden als Pflichtfragen definiert, damit eine Stimmabgabe dazu zu erfolgen hat. Einige Fragen bieten die Möglichkeit von Mehrfachantworten. Bei den ordinal skalierten Fragen wird bewusst darauf geachtet, dass eine gerade Anzahl von Antwortmöglichkeiten vorgegeben wird, so dass die Befragten angehalten sind, eine Position zu beziehen und sich zwischen den Alternativen „stimme eher zu“ oder „stimme eher nicht zu“ entscheiden müssen, wodurch verhindert wird, dass die Befragten in ihrer Antwort einen neutralen Wert einnehmen können. Die offenen Fragen können optional beantwortet werden. Der Fragebogen besteht aus 15 themenspezifischen Fragen, denen eine Reihe von Fragen zur Person des/der Befragten nachgestellt werden. Die themenspezifischen Fragen werden grob in die folgenden fünf Teilgebiete untergliedert:

- Allgemeine Einstellung zum bedingungslosen Grundeinkommen
- Bedingungsloses Grundeinkommen und Politik
- Bedingungsloses Grundeinkommen und Arbeitsleben
- Bedingungsloses Grundeinkommen und Finanzierbarkeit
- Kritik am bedingungslosen Grundeinkommen

Der verwendete Fragebogen befindet sich im Anhang dieser Seminararbeit (Anlage 2).

Anschließend werden die Fragebogen quantitativ und qualitativ ausgewertet und Schwerpunkte dargestellt. Die quantitative Auswertung der geschlossenen Fragen erfolgt über das der Onlinebefragung zur Verfügung gestellte Auswertungstool und mit Hilfe des ProgrammsNumbers, bei denen die Ergebnisse der Befragung summiert und Verteilungen dargestellt werden.

Die qualitative Analyse der offenen Fragen in Bezug auf den thematischen Gegenstand, erfolgt in Anlehnung an die Methodik der Inhaltsanalyse nach Mayring und seinem Vorgehen des allgemeinen inhaltsanalytischen Ablaufmodells. Dabei wird in der vorliegenden Seminararbeit das inhaltsanalytische Verfahren der Zusammenfassung verwendet. Ziel ist es, „das Material so zu reduzieren, dass die wesentlichen Inhalte erhalten bleiben, durch Abstraktion einen überschaubaren Corpus zu schaffen, der immer noch Abbild des Grundmaterials ist.“ (Mayring 1983/2003, S. 58) Dabei wird in mehreren Schritten versucht, das vorliegende Material zu paraphrasieren, systematisch zu kürzen und auf wesentliche Sinnzusammenhänge zu reduzieren. Für weiterführende Beschreibungen sei an dieser Stelle auf die Ausführungen Mayrings verwiesen (vgl. Mayring 1983/2003, S. 53-65).

Gedeutet und interpretiert werden die Ergebnisse abschließend in Anlehnung an die Methodik der objektiven Hermeneutik und dem Ziel, den Kontext, der sich hinter der Aussage der Befragenden befindet, aufgrund der sozialen und kulturellen Rahmenbedingungen zu verstehen. „Die Welt in der sich handelnde Subjekte bewegen, ist von Regeln bestimmt, welche den Handlungen erst Bedeutung verleihen und einen Raum möglicher Verhaltensweisen für die Subjekte aufspannen. [...] Die Bedeutung der Handlung, für die sich ein Subjekt letztendlich entscheidet, wird erst vor dem Hintergrund der anderen möglichen Verhaltensweisen deutlich, für die sich das Subjekt nicht entschieden hat. Das Wissen um diese Regeln ermöglicht die Interpretation der Bedeutung der jeweils gewählten Verhaltensalternative.“ (Pädagogische Hochschule Freiburg 2013, Auslassung: Schmidt, C.)

1.4 Realisierung

Nachdem einleitend auf die Ausgangssituation eingegangen wurde, soll nachfolgend eine Analyse der Situation des bedingungslosen Grundeinkommens erfolgen. Vor diesem Hintergrund erläutert die vorliegende Seminararbeit im ersten Schritt die Grundlagen zum Thema. Es wird definiert, was genau unter dem Begriff des bedingungslosen Grundeinkommens verstanden wird, wie sich die Idee historisch entwickelt hat und wie sich das BGE von anderen Modellen unterscheidet (Kapitel 2). Anschließend setzt sich die vorliegende Seminararbeit kritisch mit der Idee des BGE auseinander um aufzuzeigen, welche Begründungen für ein BGE sprechen und welche Kritik und Einwände dazu bestehen. Abgeschlossen wird das Kapitel mit einer politischen Betrachtung und der Darstellung, welche Ansichten über ein BGE in den verschiedenen deutschen Parteien vertreten sind (Kapitel 3). Nachdem die wesentlichen Aspekte der aktuellen Debatte dargestellt wurden, werden verschiedene globale und europäische Realisierungsansätze aufgezeigt und damit Bezug auf aktuelle Entwicklungen genommen (Kapitel 4). Im nächsten Schritt befasst sich die vorliegende Seminararbeit mit der von der Verfasserin durchgeführten empirischen Untersuchung und ihrer Ergebnisdarstellung (Kapitel 5). Abschließend wird die empirische Untersuchung bewertet und kritisch betrachtet. Es werden Handlungsimplikationen abgeleitet und offene Forschungsfragen aufgezeigt (Kapitel 6).

2. Grundlagen zum bedingungslosen Grundeinkommen

Bevor auf die aktuelle Debatte zum bedingungslosen Grundeinkommen eingegangen werden kann, müssen einige theoretische Grundlagen erörtert werden. Dabei ist vor allem darzustellen, was genau unter dem Begriffbedingungsloses Grundeinkommenverstanden wird. Es werden wesentliche Etappen der historischen Entwicklung des BGE dargelegt und abschließend erläutert, wie sich dieses Modell von anderen Modellen unterscheidet.

2.1 Begriffsbestimmung

Mit dem BegriffGrundeinkommenwird im Allgemeinen eine staatliche Sozialleistung verstanden, die unterschiedslos an alle Bürgerinnen und Bürger zur Sicherung ihres Existenzminimums geleistet werden soll.Bedingungslosist ein Grundeinkommen dann, wenn es an jede Person (d. h. auch ohne vorheriger Bedürftigkeitsprüfung) und ohne Erwartung auf eine Gegenleistung (z. B. Arbeitsbereitschaft) gezahlt wird (vgl. Bergmann 2014, S. 13).

DasNetzwerk Grundeinkommendefiniert für das BGE folgende vier Kriterien:

1. Das BGE soll die Existenz sichern und eine gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.
2. Das BGE stellt einen individuellen Rechtsanspruch dar.
3. Das BGE soll ohne eine Bedürftigkeitsprüfung garantiert werden.
4. Das BGE soll ohne Zwang zu Arbeitsleistung, Arbeitsbereitschaft oder anderen Gegen leistungen garantiert werden.

Das bedingungslose Grundeinkommen soll somit jeder Bürgerin und jedem Bürger unabhängig von sonstigen Einkünften zustehen (vgl. Netzwerk Grundeinkommen o. J.).

2.2 Historische Entwicklung

In den vergangenen Jahren ist das bedingungslose Grundeinkommen verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass es in der Schweiz 2016 ein Referendum über die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens gab (vgl. Amrein 2016) und Finnland seit Jahresbeginn 2017 das bedingungslose Grundeinkommen anhand von 2.000 zufällig ausgewählten Arbeitslosen für zwei Jahre testet (vgl. Michler 2017). Die Idee, dass eine Gesellschaft insbesondere bei Notlagen für die materielle Existenz ihrer Mitglieder sorgen müsse, hat eine sehr lange historische Vorgeschichte und soll nachfolgend anhand einiger wesentlicher Meilensteine dargestellt werden.

Als Ausgangspunkt der Grundeinkommensidee wird oft auf den RomanUtopiavon Thomas Morus aus dem Jahr 1516 verwiesen. Morus entwarf angesichts der zu dieser Zeit in England vorherrschenden Armut und Ungerechtigkeit in diesem Roman das Ideal eines gerechten Staates, in dem neben der demokratischen Mitsprache auch die materielle Versorgung aller gewährleistet sei (vgl. Bergmann 2014, S. 29).

Als ungerecht und unsinnig hält er dabei, dass Diebe zum Tode verurteilt und gehenkt werden, da diese nur aus Not heraus stehlen: „Es wäre besser, jeden mit einer Art Lebensunterhalt zu versorgen, damit niemand zu der grausigen Not gezwungen wird, zuerst Dieb, und dann eine Leiche zu werden.“ (Archiv Grundeinkommen 2014)

Als weiterer Vorläufer zählt das Speenhamlandsystem, das in mehreren englischen Grafschaften in der Zeit von 1795 bis 1834 eingeführt wurde. Dabei handelt es sich um eine Methode, in der der armen Bevölkerung die selbst kein Einkommen erhielt, eine geringe finanzielle Unterstützung gegeben wurde, die an den Brotpreis gebunden war. In der 1796 von Thomas Paine verfassten SchriftAgrarian Justiceschlägt dieser vor, jeder Person mit Erreichen des 21. Lebensjahres eine einmalige Zahlung von 15 Pfund und ab dem 50. Lebensjahr eine jährliche Rente von 10 Pfund zu zahlen (vgl. Reitter 2012, S. 13-14). Thomas Paine als wichtige Figur der französischen und amerikanischen Revolution gilt vielmals als der eigentliche Vater der Idee eines Grundeinkommens (vgl. Ruh 2016, S. 8).

Weitere Ideen die in Richtung Grundeinkommen gingen, gab es insbesondere auch in der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen in Großbritannien. Als Beispiel ist hier der liberale Politiker William Henry Beveridge erwähnenswert, der als Leiter einer Sachverständigenkommission dem britischen Parlament im November 1942 einen Bericht vorstellte, in dem er ein umfangreiches soziales Sicherungssystem ohne jede Bedürftigkeitsprüfung für alle StaatsbürgerInnen in Großbritannien forderte (vgl. Bundeszentrale für politische Bildung 2010).

In den 60er Jahren wurde die Idee in den USA in Form einer negativen Einkommenssteuer von Milton Friedman und James Tobin diskutiert (vgl. Ruh 2016, S. 9). Demnach sollen Steuerbehörden nicht nur Steuern einnehmen sondern in Fällen, in denen das Einkommen gering ist, den Steuerpflichtigen eine Steuergutschrift auszahlen um somit das Existenzminimum aller BürgerInnen sicherzustellen (vgl. Bergmann 2014, S. 33). Weiterführende Erklärungen zu diesem Modell befinden sich im Kapitel 2.3 dieser Seminararbeit.

Ab Mitte der 80er Jahre verbreitete sich die Idee immer stärker; zahlreiche Publikationen erschienen, eine Vielzahl von Kongressen wurden abgehalten. 1986 gründete sich in Belgien das Basic Income European Network (BIEN), welches seinen Einfluss in den folgenden Jahren auf die gesamte Welt ausdehnte; seit 2004 bedeutet das Akronym BIEN Basic Income Earth Network. Alle zwei Jahre werden vom BIEN Kongresse abgehalten, bei denen zumeist WissenschaftlerInnen und ExpertInnen zu den zahlreichen Aspekten des Grundeinkommens referieren. Seit 2004 ist das deutscheNetzwerk GrundeinkommenMitglied des BIEN (vgl. Reitter 2012, S. 16). Aktuell sind 31 nationale und supranationale Netzwerke von GrundeinkommensbefürworterInnen durch das BIEN als verbundene Organisationen anerkannt (vgl. Basic Income Earth Network 2017).

2.3 Abgrenzung zu anderen Modellen

Anhand der bereits dargestellten Begriffsbestimmung und der vom Netzwerk Grundeinkommen formulierten Kriterien zur Definition des bedingungslosen Grundeinkommens wird deutlich, dass sich dieses zu den derzeit vorhandenen Sozialleistungen (z. B. Sozialhilfe) gänzlich unterscheidet. Demnach soll das BGE an alle BürgerInnen, egal ob arm oder vermögend, in gleicher Höhe gezahlt werden; das Vorhandensein von Vermögen schließt also nicht den Anspruch auf das Grundeinkommen aus. Ferner soll das Grundeinkommen auch dann (in unveränderter Höhe) gezahlt werden, wenn die Person über eigenes Einkommen verfügt. Eine Anrechnung dieses Einkommens auf das BGE findet nicht statt. Ebenfalls im Gegensatz zum bisherigen Sozialsystem sollen auch solche Personen ein Grundeinkommen erhalten, die nicht erwerbstätig sein möchten oder einer unentgeltlichen Tätigkeit nachgehen (vgl. Bergmann 2014, S. 14).

Neben dem bedingungslosen Grundeinkommen existieren zwei weitere Modelle, die dem Modell des BGE ähnlich sind, jedoch auch entscheidende Unterschiede in der Ausgestaltung aufweisen:

1. Transfergrenzenmodell
2. Negative Einkommenssteuer

Basierend auf den Beschreibungen der beiden Modelle durch Bergmann in seinem Buch aus dem Jahre 2014 sollen diese im Nachfolgenden kurz umrissen werden. Für weiterführende Erklärungen wird auf die entsprechende Fachliteratur verwiesen.

DasTransfergrenzenmodellhat den Ausgangspunkt darin, dass das Existenzminimum jeder Person zu sichern ist; dabei müssen Personen, die weder über ein regelmäßiges Einkommen noch über vorhandenes Vermögen verfügen, staatliche Hilfszahlungen (sogenannte „Transfers“) erhalten. Diese Hilfszahlungen entsprechen dabei mindestens der Höhe des tatsächlichen Existenzminimums. Darüber hinaus muss eine „Transferentzugsrate“ definiert werden. Dies ist der Prozentsatz, zu dem ein zusätzlich zum Transfer erhaltenes Einkommen auf die Transferzahlung angerechnet wird (in der Praxis erfolgt eine solche Anrechnung aktuell z. B. im Rahmen der neben dem Arbeitslosengeld II erzielten Einkünfte, bei dem diese zusätzlichen Einkünfte grundsätzlich zu 80 Prozent angerechnet werden). Rechnerisch gesehen gibt es exakt einen Punkt, bei dem die Anrechnung genauso hoch ist wie der Transfersatz; die Transferzahlung sinkt auf 0 Euro.

Ein Rechenbeispiel erläutert diese Überlegungen:

Bei einem monatlichen Bedarf (Transfersatz) von 750 Euro und einer Transferentzugsrate von 70 Prozent ergibt sich ein Wert von 1.071,43 Euro. Ab einem Einkommen in dieser Höhe würden exakt 750 Euro angerechnet; die Person würde ab diesem Einkommen keine Transferzahlung mehr erhalten.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

VertreterInnen dieser Transfergrenzenmodelle haben das Ziel, den steuerlichen Grundfreibetrag mit der Transfergrenze in Übereinstimmung zu bringen. Dies hätte zur Folge, dass nur Personen, welche ein Einkommen oberhalb der Transfergrenze erhalten, Steuern zahlen und damit die Transferzahlungen an Personen mit Einkommen unterhalb der Transfergrenze finanzieren. Im Gegensatz zum Modell des bedingungslosen Grundeinkommens hätten im Transfergrenzenmodell nur die Personen mit einem Einkommen unterhalb der Transfergrenze den Anspruch auf ein Grundeinkommen (vgl. Bergmann 2014, S. 72-74).

Ein weiteres Modell ist die bereits im Kapitel 2.2. thematisiertenegative Einkommensteuer, die auf den US-amerikanischen Wirtschaftswissenschaftler Milton Friedman zurückgeführt wird (vgl. Deutscher Bundestag - Wissenschaftliche Dienste 2008). Nach diesem Modell hätten alle bedürftigen BürgerInnen, deren monatliches Einkommen nicht dem soziokulturellen Existenzminimum entspricht, einen Anspruch auf Steuergutschrift gegenüber den Steuerbehörden. Im Gegensatz zum Transfergrenzenmodell wird bei diesem Modell davon ausgegangen, dass die BürgerInnen im Regelfall ein Einkommen oberhalb der Transfergrenze beziehen; der Transfer wird mit sinkendem Einkommen schrittweise erhöht. Die Betrachtungsweise lautet in diesem Modell: Je geringer das Einkommen, desto höher der Transfer. VertreterInnen dieses Modells fordern - im Gegensatz zu den VertreterInnen des Transfergrenzenmodells - einen einheitlichen Steuersatz auf das gesamte Einkommen, der dann entweder positiv zu zahlen ist oder negativ in Form einer Steuergutschrift zu erfolgen hat.

Ein Rechenbeispiel soll auch diese Überlegungen erläutern:

Bei einem monatlichen Bedarf (Transfersatz) von 750 Euro und einem Steuersatz von 50 Prozent müsste der Grundfreibetrag der Einkommenssteuer auf 1.500 Euro monatlich festgesetzt werden. Der aktuelle Grundfreibetrag von 735 Euro im Jahr 2017 müsste damit in etwa verdoppelt werden (vgl. Bundesministerium der Finanzen 2016).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Folgende Varianten ergeben sich daraus:

1. Steuerpflichtige mit einem monatlich zu versteuerndem Einkommen von 2.000 Euro müssten 250 Euro Steuern zahlen ([2.000 Euro - 1.500 Euro] x 50 Prozent = 250 Euro).
2. Steuerpflichtige mit einem monatlich zu versteuerndem Einkommen von 1.500 Euro müssten weder Steuern zahlen noch hätten sie einen Anspruch auf Steuergutschrift.
3. Steuerpflichtige mit einem monatlich zu versteuerndem Einkommen von 1.000 Euro hätten einen Auszahlungsanspruch gegen das Finanzamt in Höhe von 250 Euro ([1.000 Euro - 1.500 Euro] x 50 Prozent = - 250 Euro).

VertreterInnen dieses Modells sehen durch die Einführung eines einheitlichen Abgabensatzes auf alle Einkünfte einen großen Gewinn an Gerechtigkeit.

Diese Flat Tax für Einkünfte oberhalb der Transfergrenze entspricht dem prozentualen Zuschuss für Einkünfte unterhalb der Transfergrenze (vgl. Bergmann 2014, S. 74-77). Wie eingangs erwähnt, ähneln beide Modelle den Ansätzen eines bedingungslosen Grundeinkommens. Alle drei Modelle haben jedoch verschiedene Vor- und Nachteile bezüglich des Verwaltungsaufwandes, der Umverteilungseffekte und des Finanzierungsaufwandes. Für eine vergleichende Gegenüberstellung der drei Modelle wird auf die Anlage 3 im Anhang verwiesen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass sowohl bei dem Transfergrenzenmodell als auch bei der negativen Einkommenssteuer keinegesamtgesellschaftlichenVeränderungen vollzogen werden könnten, da in beiden Modellen nur bestimmte Personengruppen empfangsberechtigt wären. Gegen beide Modelle sprechen somit auch psychologische Gründe; wenn es auf der einen Seite Steuerzahlende (die keinen Anspruch auf ein Grundeinkommen haben) und auf der anderen Seite Leistungsempfangende gibt, könnte die Solidarität innerhalb der Bevölkerung darunter leiden. Die Gerechtigkeit solcher Systeme ist der Bevölkerung schwerer zu vermitteln. Bei einem bedingungslosen Grundeinkommen hingegen gelten für alle BürgerInnen die gleichen Voraussetzungen; alle BürgerInnen wären Steuerzahlende und Leistungsempfangende gleichermaßen (vgl. Bergmann 2014, S. 83-85).

3. Schwerpunkte der aktuellen Debatte

Nachdem im vorherigen Kapitel die Grundlagen zum bedingungslosen Grundeinkommen dargestellt wurden und ein Überblick zur historischen Entwicklung der Grundeinkommensidee gegeben wurde, wird im Weiteren auf die aktuelle Debatte zum BGE in Deutschland eingegangen. Dabei werden Begründungen für eine Notwendigkeit des BGE ebenso aufgeführt wie wesentliche Kritikpunkte. Diese werden anschließend gegenübergestellt. Den Abschluss dieses Kapitels bildet die Betrachtung der verschiedenen Ansichten der in Deutschland vertretenen Parteien zum Thema.

3.1 Begründungen für ein bedingungsloses Grundeinkommen

Es wurde bereits deutlich, dass die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens in den vergangenen Jahren immer mehr Menschen wegen ihrer Konsequenz und Radikalität fasziniert. Bergmann begründet in seinem BuchIn zehn Stufen zum BGEaus dem Jahre 2014 das BGE damit, dass es ein Ausdruck größtmöglicher Gleichbehandlung aller BürgerInnen durch den Staat sei. Im Unterschied zu den aktuellen Sozialleistungen soll das BGE an jede/n - unabhängig von einer finanziellen Bedürftigkeit - gezahlt werden. Das BGE wäre als Basiseinkommen für alle gleich, eine Anrechnung des Erwerbseinkommens auf das Grundeinkommen würde nicht stattfinden. Durch die Zahlung eines BGE mindestens in Höhe des soziokulturellen Existenzminimums, könnte die undurchschaubare Vielzahl der momentan bestehenden Sozialleistungen abgeschafft werden, da alle ähnlichen oder gleichgerichteten Sozialleistungen durch das Grundeinkommen ersetzt werden könnten. Durch das Entfallen jeglicher Bedürftigkeitsprüfung würden die

Bedürftigen nicht mehr zu Bittstellern gegenüber den Sozialbehörden herabgewürdigt. Darüber hinaus führe ein BGE zu einer erheblichen Einsparung von Bürokratie- und Verwaltungskosten (vgl. Bergmann 2014, S. 14-15).

Der Schweizer Sozialethiker Hans Ruh beschäftigt sich seit Anfang der 80er Jahre mit dem Thema Grundeinkommen und kommt in seinem BuchBedingungsloses Grundeinkommen: Anstiftung zueiner neuen Lebensformaus dem Jahre 2016 zu ähnlichen Ergebnissen. Ruh verweist darauf, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen für Millionen von Menschen eine spürbare Verbesserung ihrer bisherigen Lebenssituation bedeuten würde und damit einen entscheidenden Beitrag für die Wiederherstellung des gesellschaftlichen Zusammenhalts leisten könnte. Insbesondere für arbeitslose Menschen, chronisch Kranke oder Menschen in schwierigen Lebenssituationen könne das Grundeinkommen die bisherige Situation verbessern. Darüber hinaus führe es zu einer Verbesserung der Lebenssituation von Menschen in prekären Verhältnissen, da sich diese keiner erniedrigenden Bedürftigkeitsprüfung unterziehen müssten. Auch jenseits der Arbeitslosigkeit lässt sich in den vergangenen Jahren ein Zuwachs atypischer Beschäftigungsformen erkennen. Befristete Anstellungsversuche, Kurz- und Zeitarbeit, Arbeit auf Abruf, unfreiwillige Teilzeitarbeit, geringfügige Beschäftigung und andere Formen der Arbeitsverhältnisse schaffen mitunter prekäre Lebenssituationen. Die Arbeitsverhältnisse sind unsicherer geworden; feste, langjährige und sichere Arbeitsanstellungen sind längst keine Regel mehr. Ein weiteres Argument für ein BGE ist nach Ruh, dass dieses einen Beitrag zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit leiste, was aus verschiedenen Perspektiven von Bedeutung sei. Zum einen eröffne dies Chancen für eine Erhöhung der Zuwendungszeit für die Familie, sei es für die Kinder oder pflegebedürftige Angehörige. Zum anderen ermögliche es Zeit für nicht monetäre Tätigkeiten, wie beispielsweise Zeit für Weiterbildung, Sport, Gesundheitspflege und vor allem auch Freiwilligenarbeit. Insbesondere der Freiwilligenarbeit kommt dabei nach Ruh eine besondere Bedeutung zu, da diese den Wünschen vieler moderner Menschen entspricht und Teil einer neuen nachhaltigen Lebensform sei. Ein bedingungsloses Grundeinkommen könne darüber hinaus Firmengründungen ermöglichen, da Personen einen finanziellen Rückhalt durch das BGE hätten und somit eher bereit wären, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen (vgl. Ruh 2016, S. 20-23).

DieInitiative Grundeinkommenfasst die wesentlichen Argumente die für ein bedingungsloses Grundeinkommen sprechen wie folgt zusammen:

1. „Es ist sozial, weil es jeden Menschen gegen Existenzangst absichert. Es schafft Chancen- gleichheit.
2. Es ist liberal, weil es bedingungslos ist und damit die Gestaltung der Biografie mehr in die eigenen Hände legt. Es fördert die Eigenverantwortung.
3. Es ist demokratisch, weil es von allen für alle ist. Es gewährleistet eine souveräne Teilnahme am gesellschaftlichen Leben in Wirtschaft, Politik und Kultur.
4. Es ist emanzipatorisch, weil es an die Person gebunden ist und damit Selbstbestimmung fördert. Die Menschen werden unabhängiger und weniger manipulierbar.
5. Es ist einfach und vernünftig, weil es den Teil des Einkommens, den jeder ohnehin unbe- dingt braucht, bedingungslos macht. Es schafft unnötige Bedingungen und Kontrollen ab.“ (Initiative Grundeinkommen o. J.)

3.2 Kritik und Einwände zum bedingungslosen Grundeinkommen

Neben all den bisher genannten Argumenten für ein bedingungsloses Grundeinkommen, gibt es auch kritische Meinungen und Gegenargumente. So lassen sich zu nahezu allen Fürargumenten entsprechend entgegengesetzte Argumente finden. Die KritikerInnen sind dabei in sämtlichen Bereichen der Gesellschaft zu finden. So mag es beispielsweise auch erstaunen, dass Einwände seitens der Gewerkschaften bestehen (vgl. Doll 2017).

Im Wesentlichen werden zwei Haupteinwände vorgebracht: zum einen, dass ein Grundeinkommen für alle in Höhe des soziokulturellen Existenzminimums nicht finanzierbar sei und die aufzuwendenden Beträge die Finanzkraft des Staates bei Weitem übersteigen und zum anderen, dass nach der Einführung eines BGE die meisten Menschen nicht mehr bereit wären zu arbeiten, so dass die Wirtschaft aufgrund dessen kollabieren würde. Als weitere Einwände werden angeführt, dass die Einführung eines BGE zu einer massenhaften Zuwanderung von AusländerInnen in das Sozialsystem führe und dadurch das Grundeinkommen weitaus teurer als prognostiziert wäre sowie das BGE ohne Not Steuergelder an Reiche verschwende und nicht an Bedürftige, so dass dem Staat die benötigten Gelder für die wirklich Bedürftigen fehlten. Darüber hinaus gibt es die Gegenargumente, dass Arbeitgeber ein BGE zum Vorwand nehmen könnten, um Löhne zu drücken und die Gewerkschaften als Interessenvertreter der ArbeitnehmerInnen geschwächt würden (vgl. Bergmann 2014, S. 15-16).

Gerhard Kruip, Professor für Christliche Anthropologie und Sozialethik an der Universität Mainz, ist beispielsweise der Ansicht, dass die mit der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens erhofften Ziele nur bei einem vergleichsweise hohen Grundeinkommen realisiert werden könnten, wofür die Einkommen aus Arbeitsverhältnissen sehr hoch zu besteuern wären, um eine Finanzierung gewährleisten zu können. Darauf schließt er die Frage an, wie viele Menschen dann diese Mühe einer entlohnten Erwerbsarbeit noch auf sich nehmen würden, wenn sie auch ohne Arbeit gut leben oder jeder hinzuverdiente Euro hoch zu besteuern wäre. Die Gefahr sieht er insbesondere bei jungen Menschen, die durch ein BGE nicht mehr motiviert wären, in ihre Bildung und Ausbildung zu investieren. Kruip verweist auf Berechnungen, wonach nur ein relativ niedriges BGE (etwa in Höhe von 800 Euro) monatlich finanzierbar sei und dies auch nur dann, wenn die Einkommen aus Erwerbstätigkeiten mit 60 bis 70 Prozent sehr hoch besteuert würden (vgl. Kruip 2014).

Für Politikwissenschaftler und Armutsforscher Christoph Butterwegge überwiegen eindeutig die Nachteile beim Konzept des bedingungslosen Grundeinkommens. Ein BGE würde seiner Meinung nach die ganze Struktur des bestehenden Systems zerstören. Dieses von ihm alsGießkannenprinzipbezeichnete System würde auf ungleiche Einkommens- und Vermögensverhältnisse mit einer Geldzahlung in gleicher Höhe für alle reagieren, was jedoch nicht für Gerechtigkeit sorge.

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Ende der Leseprobe aus 59 Seiten

Details

Titel
Das bedingungslose Grundeinkommen. Eine gesellschaftspolitische Debatte
Hochschule
IU Internationale Hochschule
Note
1,3
Autor
Jahr
2017
Seiten
59
Katalognummer
V371949
ISBN (eBook)
9783668498136
ISBN (Buch)
9783668498143
Dateigröße
967 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bedingungsloses Grundeinkommen, BGE, Politik, Gesellschaft
Arbeit zitieren
Cindy Schmidt (Autor:in), 2017, Das bedingungslose Grundeinkommen. Eine gesellschaftspolitische Debatte, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/371949

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