In einer globalisierten Welt wie heute rücken die Länder immer näher zusammen. Menschen können jederzeit um die ganze Welt reisen. Was für eine Privatperson gilt, gilt natürlich auch für die Unternehmen. Auch sie haben die Qual der Wahl in welchem Land sie sich niederlassen bzw. Geschäfte tätigen wollen. Neben den üblichen Rahmenbedingungen, wie z. Bsp. Infrastruktur und Arbeitskräfte, sind aber auch steuerrechtliche Rahmenbedingungen ein wichtiger Entscheidungsfaktor.
Dadurch entsteht zwischen den Nationen ein Wettbewerb um die Unternehmen in ihr Land zu ziehen. Gerade die großen Industrienationen haben traditionell im Steuerwettbewerb das nachsehen, da sie über eine hohe Steuer- und Abgabequote verfügen. Große Konzerne, aber auch kleinere Unternehmen, sind versucht diese damit zu umgehen Teile der Einkünfte auf niedrig besteuernde Staaten zu verlagern, um somit ein höheres Investitionsvolumen zu generieren. Wenn die Verlagerung rein aus steuerlichen Überlegungen entstanden ist, wird häufig von einem Missbrauchsfall ausgegangen. Um auf diese Problematik aufmerksam zu machen, hat sich sogar ein ganzes Dorf bzw. eine ganze Gemeinde in Wales durch Ausnutzung der dort geltenden Gesetze „offshore“ verlegt, um keine Steuern mehr bezahlen zu müssen.
Deutschland dagegen versuchte durch Einführung des Außensteuergesetzes ein Missbrauchsabwehrgesetz zu schaffen. Eine zentrale Position nimmt dabei die Hinzurechnungsbesteuerung der §§ 7 bis 14 AStG ein. Damit soll die missbräuchliche Verlagerung von Einkünften durch Einschaltung einer ausländischen Kapitalgesellschaft verhindert werden. Es handelt sich um eine komplexe Regelung, die in der Praxis häufig zu weitreichenden Problemen führt. Durch diese Komplexität stellt sich die Hinzurechnungsbesteuerung aber auch als sehr robust für steuerliche Gestaltungen dar. Das Ziel des Gesetzgebers war und ist die Sicherstellung einer gleichmäßigen Besteuerung und Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen. Diese Arbeit soll die Grundlagen der Hinzurechnungsbesteuerung vermitteln und dabei einige kritische Fragen aufwerfen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Normzweck und historische Grundlagen
3. Tatbestandsvoraussetzungen
3.1 Inländerbeherrschung einer ausl. Gesellschaft
3.1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht
3.1.2 Ausländische Gesellschaft i. S. d. KStG
3.1.3 Mehr als hälftige Beteiligung
3.2 Passive Einkünfte nach § 7 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 1 AStG
3.2.1 Überblick
3.2.2 Aktivkatalog § 8 Abs. 1 AStG
3.3 Niedrigbesteuerung § 8 Abs. 3 AStG
3.4 Motivtest § 8 Abs. 2 AStG
3.4.1 Inländerbeherrschung
3.4.2 Sitz oder Geschäftsleitung in einem EU/EWR Staat
3.4.3 Ausübung einer tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit
3.4.4 Vereinbarung i. S. d. EU-Amtshilfe-Richtlinie (2011/16/EU)
3.4.5 Fremdvergleichsgrundsatz
3.5 Freigrenze bei gemischten Einkünften § 9 AStG
4. Rechtsfolgen
4.1 Hinzurechnungsquote
4.1.1 Einstufige Beteiligungsstruktur
4.1.2 Zurechnung nach § 14 AStG
4.2 Ermittlung Hinzurechnungsbetrag
4.3 Steuerliche Behandlung des Hinzurechnungsbetrages
5. Spezialnorm § 20 Abs. 2 AStG
6. Verhältnis der Hinzurechnungsbesteuerung zu anderen Normen
6.1 Gewerbesteuer
6.2 Verfassungsrechtliche Bedenken
6.2.1 Aktivkatalog § 8 Abs. 1 AStG
6.2.2 § 8 Absatz 3 AStG
6.2.3 Erklärungspflichten
6.3 Völkerrechtliche Bedenken
6.4 Verhältnis zum DBA
6.5 Verhältnis zu einzelnen nationalen Normen
6.5.1 Zurechnung § 39 AO
6.5.2 Scheingeschäft § 41 AO
6.5.3 Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten § 42 AO
7. Belastungsrechnungen
7.1 Mutterkapitalgesellschaft (Anlage 6a und 6b)
7.2 Beteiligung im BV (Anlage 6c und 6d)
7.3 Beteiligung im PV (Anlage 6e und 6f)
8. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Masterarbeit verfolgt das Ziel, einen umfassenden Überblick über die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem deutschen Außensteuergesetz (AStG) zu vermitteln. Dabei wird die komplexe Systematik der §§ 7 bis 14 AStG analysiert, um die Tatbestandsvoraussetzungen und die daraus resultierenden steuerlichen Rechtsfolgen bei der missbräuchlichen Verlagerung von Einkünften in niedrig besteuernde Länder zu erörtern.
- Grundlagen und Entstehungsgeschichte der Hinzurechnungsbesteuerung in Deutschland
- Detaillierte Analyse der Tatbestandsvoraussetzungen (Inländerbeherrschung, passive Einkünfte, Niedrigbesteuerung)
- Untersuchung von Ausnahmeregelungen, insbesondere der Motivtest gemäß § 8 Abs. 2 AStG
- Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags und dessen steuerliche Behandlung
- Kritische Betrachtung verfassungs- und völkerrechtlicher Bedenken sowie des Verhältnisses zu anderen Normen
Auszug aus dem Buch
3.1.3.1 Mittelbare Beteiligung
Nicht nur unmittelbar gehaltene Beteiligungen werden zusammengerechnet, sondern auch mittelbare Anteile die nach § 7 Abs. 2 S. 2 AStG „durch eine andere Gesellschaft vermittelt werden“. Bei dieser anderen Gesellschaft muss es sich jedoch ebenfalls um eine ausländische Gesellschaft handeln, da bei einer Beherrschung über eine inländische Gesellschaft bereits bei dieser eine Hinzurechnungsbesteuerung zu erfolgen hätte. Sollte es sich bei der vermittelnden Gesellschaft ebenfalls um eine Zwischengesellschaft handeln, greifen die Regelungen des § 14 AStG.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die globalen steuerlichen Herausforderungen ein und begründet die Einführung des Außensteuergesetzes zur Missbrauchsabwehr.
2. Normzweck und historische Grundlagen: Dieses Kapitel erläutert die Rolle der Hinzurechnungsbesteuerung als „Eckpfeiler“ des AStG und beleuchtet das Ziel, die Abschirmwirkung ausländischer Basisgesellschaften zu durchbrechen.
3. Tatbestandsvoraussetzungen: Das Kapitel analysiert die kumulativen Bedingungen für eine Hinzurechnungsbesteuerung, darunter die Inländerbeherrschung, die Qualifikation passiver Einkünfte und die Niedrigbesteuerung.
4. Rechtsfolgen: Hier werden die Ermittlung der Hinzurechnungsquote, der Hinzurechnungsbetrag sowie die steuerliche Behandlung der zugerechneten Einkünfte dargestellt.
5. Spezialnorm § 20 Abs. 2 AStG: Dieses Kapitel behandelt die „Switch-over-Klausel“, die bei Einkünften aus Betriebsstätten oder Personengesellschaften Anwendung findet.
6. Verhältnis der Hinzurechnungsbesteuerung zu anderen Normen: Eine kritische Untersuchung des Zusammenspiels mit der Gewerbesteuer, dem DBA sowie verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Bedenken.
7. Belastungsrechnungen: In diesem Kapitel werden diverse Fallbeispiele für Mutterkapitalgesellschaften sowie Beteiligungen im Betriebs- und Privatvermögen quantitativ analysiert.
8. Fazit: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden kritischen Würdigung der komplexen Rechtslage und einem Ausblick auf notwendige gesetzliche Reformen.
Schlüsselwörter
Hinzurechnungsbesteuerung, Außensteuergesetz, AStG, Basisgesellschaft, passive Einkünfte, Niedrigbesteuerung, Inländerbeherrschung, Missbrauchsabwehr, Zwischengesellschaft, Hinzurechnungsbetrag, Steuergestaltung, Verrechnungspreise, Konzernbesteuerung, Funktionsnachweis, Doppelbesteuerung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung, die darauf abzielt, die missbräuchliche Verlagerung von Einkünften durch ausländische Kapitalgesellschaften zu unterbinden.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Tatbestandsvoraussetzungen für die Hinzurechnung, die Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags und die steuerlichen Folgen für den inländischen Anteilseigner.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die komplexen Grundlagen des Außensteuergesetzes zu vermitteln und dabei kritische Fragen zur Verfassungsmäßigkeit und Anwendbarkeit zu diskutieren.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es handelt sich um eine juristisch-steuerliche Analyse, die gesetzliche Bestimmungen, Verwaltungsanweisungen und die aktuelle Rechtsprechung (insbesondere des BFH) untersucht.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt detailliert die Tatbestandsvoraussetzungen wie Inländerbeherrschung, passive Einkünfte, Motivtests sowie die konkreten Rechtsfolgen und Belastungsrechnungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Hinzurechnungsbesteuerung, AStG, Basisgesellschaft, passive Einkünfte, Inländerbeherrschung und Steuerbelastung.
Wie unterscheidet sich die Beteiligungsquote von der Hinzurechnungsquote?
Die Beteiligungsquote dient der Prüfung, ob eine Inländerbeherrschung nach § 7 AStG vorliegt, während die Hinzurechnungsquote bestimmt, welcher Anteil des Hinzurechnungsbetrags dem Anteilseigner tatsächlich zuzurechnen ist.
Welche Bedeutung hat das BFH-Urteil vom 11.03.2015 für diese Arbeit?
Das Urteil ist zentral für das Kapitel über die Gewerbesteuer, da der BFH hier entgegen dem bisherigen Willen des Gesetzgebers eine Kürzung des Hinzurechnungsbetrags bei Gewerbesteuern ermöglichte.
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- Achim Schilling (Author), 2015, Überblick und kritische Betrachtung der Hinzurechnungsbesteuerung in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/372421