Grin logo
en de es fr
Shop
GRIN Website
Texte veröffentlichen, Rundum-Service genießen
Zur Shop-Startseite › BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern

Überprüfung der Verfassungswidrigkeit eines Treaty Override in Anlehnung an den BFH Beschluss vom 10. Januar 2012

Titel: Überprüfung der Verfassungswidrigkeit eines Treaty Override in Anlehnung an den BFH Beschluss vom 10. Januar 2012

Seminararbeit , 2012 , 21 Seiten , Note: 1,9

Autor:in: Achim Schilling (Autor:in)

BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Die Bestrebungen des Gesetzgebers, die laut einem DBA von der deutschen Steuer freigestellte Einkünfte doch noch der deutschen Steuer zu unterwerfen um eine doppelte Nichtbesteuerung zu vermeiden, sind vielfältig. Dass dabei bilaterale Verträge durch unilaterale Gesetze sozusagen unterwandert werden, wirft kein gutes Licht auf den deutschen Staat als Vertragspartner. Die Befürchtung, dass sich Deutschland durch ein solches Vorgehen in der internationalen Staatengemeinschaft unbeliebt macht oder sich sogar isoliert ist allerdings unbegründet. Viele Staaten, beginnend mit der USA in den 80er Jahren, versuchen durch eigene Gesetzgebung drohende, durch Abkommensvorteile ausgelöste, Steuerausfälle zu verhindern.

Dabei stellt sich aber auch die Frage, inwieweit dieses Überschreiten eines völkerrechtlichen Vertrages dem deutschen Grundgesetz entspricht. Einhergehend damit muss also beleuchtet werden, wie sich das Verhältnis zwischen Völker- und Staatenrecht darstellt. Die Diskussion darüber wurde in letzter Zeit wieder intensiviert. Als ein erster Verfechter der Verfassungswidrigkeit eines Treaty Override nahm dabei Klaus Vogel eine führende Rolle ein. Durch den sog. Görgülü- Beschluss des BVerfG v. 14.10.2004 sah er sich in seiner Auffassung gestärkt. Zudem macht er auch geltend, dass eine Mehrheit der kontinentaleuropäischen Staaten bereits in ihrer Verfassung den Vorrang von völkerrechtlichen Verträgen zu innerstaatlichem Recht festgeschrieben haben.

Dietmar Gosch, Vorsitzender Richter des 1. Senats beim BFH, hat sich ebenfalls dieser Meinung angeschlossen. Auch er bezieht sich dabei auf den oben genannten Beschluss des BVerfG.
Mittlerweile hat der BFH seine Rechtsprechung geändert und in einem Normenkontrollverfahren dem BVerfG die Vorschrift § 50d Abs.8 EStG zur Prüfung vorgelegt. Diese Arbeit setzt sich in Anlehnung an den BFH – Beschluss vom 10.01.2012 mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit eines Treaty Override auseinander.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Treaty Override
    • 2.1. Begriff
    • 2.2. Gesetzliche Grundlage
    • 2.3. Arten
  • 3. BFH Beschluss vom 10. Januar 2012
    • 3.1. Sachverhalt
    • 3.2. Verfassungswidrigkeit des § 50d Abs. 8 EStG
  • 4. Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit § 50d Abs. 8 EStG
    • 4.1. Begründet § 50d Abs. 8 EStG einen Treaty Override?
    • 4.2. Ist die Vorlage an das BVerfG rechtmäßig?
    • 4.3. Rechtstaatsprinzip / Völkerrechtsfreundlichkeit
    • 4.4. Gleichheitsgrundsatz
    • 4.5. Folgen einer Entscheidung des BVerfG
  • 5. Fazit

Zielsetzung und Themenschwerpunkte

Die Seminararbeit befasst sich mit der Überprüfung der Verfassungswidrigkeit eines Treaty Overrides in Anlehnung an den BFH-Beschluss vom 10. Januar 2012. Ziel ist es, die rechtliche Grundlage und die Arten von Treaty Overrides zu analysieren und die Verfassungsmäßigkeit des § 50d Abs. 8 EStG im Kontext des BFH-Beschlusses zu beurteilen. Dabei werden insbesondere die Rechtsstaatsprinzipien, die Völkerrechtsfreundlichkeit und der Gleichheitsgrundsatz beleuchtet.

  • Rechtliche Grundlagen und Arten von Treaty Overrides
  • Verfassungsmäßigkeit des § 50d Abs. 8 EStG
  • Bedeutung des BFH-Beschlusses vom 10. Januar 2012
  • Rechtstaatsprinzipien und Völkerrechtsfreundlichkeit
  • Anwendbarkeit des Gleichheitsgrundsatzes

Zusammenfassung der Kapitel

Das erste Kapitel führt in die Thematik des Treaty Overrides ein und erläutert die rechtlichen Grundlagen und Arten von Treaty Overrides. Das zweite Kapitel analysiert den BFH-Beschluss vom 10. Januar 2012 und setzt sich mit der Verfassungswidrigkeit des § 50d Abs. 8 EStG auseinander. Das dritte Kapitel befasst sich mit der Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 50d Abs. 8 EStG im Kontext des BFH-Beschlusses. Dabei werden die Rechtsstaatsprinzipien, die Völkerrechtsfreundlichkeit und der Gleichheitsgrundsatz untersucht. Das vierte Kapitel diskutiert die Folgen einer Entscheidung des BVerfG in Bezug auf die Verfassungsmäßigkeit des § 50d Abs. 8 EStG.

Schlüsselwörter

Treaty Override, Verfassungswidrigkeit, § 50d Abs. 8 EStG, BFH-Beschluss, Rechtsstaatsprinzip, Völkerrechtsfreundlichkeit, Gleichheitsgrundsatz, Doppelbesteuerungsabkommen, Steuerrecht, Steuergesetzgebung.

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Überprüfung der Verfassungswidrigkeit eines Treaty Override in Anlehnung an den BFH Beschluss vom 10. Januar 2012
Hochschule
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Note
1,9
Autor
Achim Schilling (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2012
Seiten
21
Katalognummer
V372422
ISBN (eBook)
9783668502413
ISBN (Buch)
9783668502420
Sprache
Deutsch
Schlagworte
überprüfung verfassungswidrigkeit treaty override anlehnung beschluss januar
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Achim Schilling (Autor:in), 2012, Überprüfung der Verfassungswidrigkeit eines Treaty Override in Anlehnung an den BFH Beschluss vom 10. Januar 2012, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/372422
Blick ins Buch
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
Leseprobe aus  21  Seiten
Grin logo
  • Grin.com
  • Zahlung & Versand
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Impressum