Der Anlass dieser Projektarbeit ist das BFH-Urteil vom 23.03.2016 und vom 28.04.2016, wonach ein nachträglicher Investitionsabzug zum Ausgleich von Gewinnerhöhungen zulässig ist. Diese Möglichkeit hat sich vor den veröffentlichten Urteilen nicht ergeben. Solche Gewinnerhöhungen können durch Betriebsprüfungen entstehen. Die Relevanz der Urteile ist aufgrund der möglichen Steuerersparnis in der Praxis enorm. Welche Auswirkungen ergeben sich durch die Maßnahmen zum Ausgleich von Mehrergebnissen aus Betriebsprüfungen? In was für einem Zusammenhang steht hier das StÄndG 2015? Sind durch die Urteile nun Anreize für eine missbräuchliche Inanspruchnahme gegeben? Kann das BMF durch überarbeitete Verwaltungsanweisungen für eine Rechtssicherheit sorgen?
Zur Beantwortung dieser Fragen werden zunächst die Rechtsentwicklung, die Zielsetzung und die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags dargestellt. Anschließend wird das Verfahren sowie die Vorgehensweise des § 7g EStG erläutert. Dadurch werden Grundlagen geschaffen, um dem Leser einen besseren Einstieg in die Urteile zu ermöglichen. Das Ziel dieser Projektarbeit ist es, die BFH-Urteile zu analysieren und die Auswirkungen zu schildern. Hierzu werden diverse Meinungen von Fachautoren zu den Urteilen eingeholt und gegenübergestellt. Die Auswirkungen der Urteile können durch die vorhergehende Analyse der Urteile am effektivsten aufgezeigt werden. Die Fallgestaltung zum Ausgleich von Gewinnerhöhungen soll die Auswirkungen der Urteile mit Zahlen untermauern. Im letzten Teil werden die festgestellten Aspekte unter Berücksichtigung der Zielsetzung dieser Arbeit zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Einleitung
- 2 Allgemeines zu Investitionsabzugsbeträgen
- 2.1 Rechtsentwicklung und Zielsetzung von Investitionsabzugsbeträgen
- 2.2 Voraussetzungen für die Bildung von Investitionsabzugsbeträgen
- 3 Verfahren bei Investitionsabzugsbeträgen
- 3.1 Bildung eines Investitionsabzugsbetrags
- 3.2 Durchführung der geplanten Investition
- 3.2.1 Hinzurechnung
- 3.2.2 Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten
- 3.2.3 Sonderabschreibung
- 3.3 Rückgängigmachung
- 3.3.1 Korrekturen bei unterlassener Investition
- 3.3.2 Korrekturen bei schädlicher Verwendung
- 4 Nachträglicher Investitionsabzugsbetrag zum Ausgleich von Gewinnerhöhungen
- 4.1 Urteile
- 4.2 Auswirkungen der Urteile
- 4.3 Fallgestaltung zum Ausgleich von Gewinnerhöhungen
- 5 Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit dem nachträglichen Investitionsabzugsbetrag zum Ausgleich von Gewinnerhöhungen nach § 7g EStG. Sie analysiert die Urteile zu dieser Thematik, untersucht deren Auswirkungen und zeigt anhand von Fallgestaltungen die praktische Anwendung auf.
- Rechtsentwicklung und Zielsetzung von Investitionsabzugsbeträgen
- Voraussetzungen für die Bildung von Investitionsabzugsbeträgen
- Verfahren bei Investitionsabzugsbeträgen
- Nachträglicher Investitionsabzugsbetrag zum Ausgleich von Gewinnerhöhungen
- Auswirkungen der Urteile zum Thema
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung gibt einen Überblick über die Thematik und die Struktur der Arbeit. Kapitel 2 behandelt die allgemeine Rechtsentwicklung und Zielsetzung von Investitionsabzugsbeträgen, sowie die Voraussetzungen für deren Bildung. Kapitel 3 erläutert das Verfahren bei Investitionsabzugsbeträgen, von der Bildung über die Durchführung bis hin zur Rückgängigmachung. Kapitel 4 analysiert die Urteile zum nachträglichen Investitionsabzugsbetrag zum Ausgleich von Gewinnerhöhungen, untersucht deren Auswirkungen und präsentiert Fallgestaltungen zur praktischen Anwendung. Die Zusammenfassung fasst die zentralen Ergebnisse der Arbeit zusammen.
Schlüsselwörter
Investitionsabzugsbetrag, § 7g EStG, Gewinnerhöhung, Urteile, Rechtsentwicklung, Verfahren, Auswirkungen, Fallgestaltung, Steuerrecht
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG?
Der IAB ermöglicht es kleinen und mittleren Betrieben, bis zu 40% der voraussichtlichen Anschaffungskosten einer geplanten Investition gewinnmindernd abzuziehen.
Darf ein IAB nachträglich gebildet werden, um Gewinnerhöhungen auszugleichen?
Ja, laut BFH-Urteilen von 2016 ist die nachträgliche Bildung eines IAB zulässig, um Mehrergebnisse aus einer Betriebsprüfung zu kompensieren.
Welche Voraussetzungen müssen für einen IAB erfüllt sein?
Der Betrieb darf bestimmte Gewinngrenzen nicht überschreiten und muss die Absicht haben, das Wirtschaftsgut in den nächsten drei Jahren anzuschaffen.
Was passiert, wenn die geplante Investition unterbleibt?
In diesem Fall muss der IAB rückgängig gemacht werden, was zu einer Nachversteuerung und gegebenenfalls zu Nachzahlungszinsen führt.
Wie wirkt sich eine Betriebsprüfung auf den IAB aus?
Die Arbeit zeigt auf, dass der IAB ein effektives Instrument sein kann, um die Steuerlast nach einer Gewinnerhöhung durch eine Prüfung zu senken.
Welche Rolle spielt das Steueränderungsgesetz (StÄndG) 2015?
Das Gesetz hat die Regelungen zum IAB vereinfacht, insbesondere durch den Wegfall der Benennungspflicht für das geplante Wirtschaftsgut.
- Arbeit zitieren
- Mesut Ortac (Autor:in), 2017, Nachträglicher Investitionsabzugsbetrag zum Ausgleich von Gewinnerhöhungen nach § 7g EStG. Analyse, Auswirkungen und Fallgestaltung der Urteile, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/373702