In dieser Seminararbeit wird zum einen auf die Geschichte als auch die Entwicklung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts eingegangen. Dabei wird der Autor sich auf die wichtigsten Entwicklungsschritte beschränken, da die ausführliche Geschichte dieses Rechts den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde. In einem zweiten Punkt wird kurz auf die Probleme eingegangen, welche die heutige Zeit mit sich bringt.
So stehen dem Schutzbereich des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts gewisse Schranken entgegen. Die Presse- und Meinungsfreiheit sowie die Kunstfreiheit und das Allgemeine Interesse vor allem an dem Leben wichtiger Persönlichkeiten führen zu Abwägungen zwischen den Grundrechten. Als Beispiel hierfür wird das Caroline-Urteil verwendet, welches für die Entwicklung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Zusammenhang mit der Presse- und Meinungsfreiheit wichtig ist.
Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein Grundrecht, das die Persönlichkeit eines jeden Menschen vor den Eingriffen anderer in seinen Lebensbereich schützt. Dabei ist das Allgemeine Persönlichkeitsrecht als solches nicht im Gesetz geregelt. Es leitet sich aus dem Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Art. 2 Abs. 1 GG ab. Diesen umfassenden Schutz gibt es jedoch erst seit ungefähr sechzig Jahren.Die Entwicklung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts geht jedoch zurück bis in das Römische Reich. Schon damals versuchte man ein Recht zu finden, das Eingriffe in den menschlichen Lebensbereich verbietet. Jedoch wurden zunächst nur einzelne besondere Persönlichkeitsrechte in den Gesetzen geregelt und bis heute ist das Allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht vollständig ausgefertigt. Grund hierfür ist die stetige Entwicklung der Technologie, Wirtschaft und Gesellschaft. Die Entwicklung neuer Medien macht einen Eingriff in den Lebensbereich eines Menschen immer leichter und genau dem muss weiterhin entgegengewirkt werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht
3. Schutzbereich des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts
3.1. Sozialsphäre
3.2. Privatsphäre
3.3. Intimsphäre
3.4. Die besonderen Persönlichkeitsrechte
3.4.1. Recht am eigenen Bild
3.4.2. Recht am eigenen Wort
3.4.3. Recht der persönlichen Ehre
3.4.4. Recht auf informationelle und mediale Selbstbestimmung
3.4.5. Recht auf Resozialisierung
4. Ursprung und Geschichte
4.1. Römisches Recht
4.1.1. Das Persönlichkeitsrecht bei Donellus
4.2. Das Allgemeine Preußische Landrecht
4.3. Immanuel Kant und der Persönlichkeitsbegriff
4.4. Otto von Gierke und das Allgemeine Recht der Persönlichkeit
4.5. „Leserbrief“-Entscheidung
4.5. „Herrenreiter“-Entscheidung
4.6. „Mephisto“-Entscheidung
4.7. Schutz vor Kommerzialisierung
4.8. „Marlene Dietrich“-Entscheidung
5. Probleme im Zusammenhang mit den Medien
5.1. Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit
5.2. Kunstfreiheit
5.3. Neue Medien
6. Der Fall Caroline von Monaco
7. Resümee
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die historische Entwicklung und den gegenwärtigen Schutzbereich des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts unter besonderer Berücksichtigung medienrechtlicher Konflikte. Ziel ist es, die Balance zwischen grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsinteressen und den Freiheiten der Presse, Meinungsäußerung sowie Kunst aufzuzeigen.
- Historische Genese des Persönlichkeitsschutzes (vom Römischen Recht bis heute).
- Systematisierung der Lebenssphären (Sozial-, Privat- und Intimsphäre).
- Analyse wegweisender Grundsatzentscheidungen (u.a. „Leserbrief“, „Mephisto“, „Caroline von Monaco“).
- Herausforderungen durch moderne Medientechnologien und digitale Datenspeicherung.
- Güterabwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und Medienfreiheiten.
Auszug aus dem Buch
3.4.1. Recht am eigenen Bild
Das Recht am eigenen Bild schützt das Veröffentlichen und die Zurschaustellung von Bildnissen. Verankert ist das Recht in § 22 Kunsturhebergesetz. Danach dürfen Bildnisse jeglicher Art nur mit der Einwilligung der abgebildeten Person veröffentlicht werden. Dafür muss zuerst definiert werden, was unter einem Bildnis verstanden wird. Ein Bildnis nach § 22 KUG ist die Darstellung einer oder mehrerer Personen, welche die äußere Erscheinung für Dritte erkennbar macht. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich bei der Darstellung um eine Fotografie, eine Fotomontage, eine Zeichnung, ein Gemälde, eine Karikatur, eine Statue oder eine Puppe handelt. Die Herstellung und Art und Weise ist nicht von Bedeutung. Die wesentliche Voraussetzung ist die Erkennbarkeit der abgebildeten Person.
Dabei handelt es sich nicht ausschließlich um Gesichtszüge der Person, auch äußere Umstände, welche ein Erkennen der Person möglich machen, fallen darunter. Insofern kann für die Erkennbarkeit auch ein Foto von hinten, ein Schatten, eine Beschreibung oder die Angabe eines Namens oder anderer Umstände ausreichen. Betrachtet man diese Umstände könnte es auch umstritten sein, ob das Setzen von Balken oder die Pixelung von Fotos in der Presse und im Fernsehen ausreichend ist, um das Recht am eigenen Bild der betroffenen Person zu schützen. Die Erkennbarkeit einer Person liegt nämlich schon vor, wenn nur ein kleiner Kreis von Bekannten den Abgebildeten erkennen kann. Eine Ausnahme für den Bildnisschutz legt § 23 KUG vor. Danach dürfen Bildnisse im Bereich der Zeitgeschichte, Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen sowie Bilder die einem höheren Zweck der Kunst dienen, veröffentlicht und zu Schau gestellt werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt wird. Die Anfertigung solcher Bildnisse ist jedoch ohne die Erlaubnis des Abgebildeten erlaubt und durch Art. 5 Abs. 1 S. 1,2 Alt. Grundgesetz geschützt.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Arbeit führt in die grundrechtliche Herleitung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 1 und 2 GG ein und definiert das Ziel, die historische und aktuelle Entwicklung in Konflikt mit Medienfreiheiten zu beleuchten.
2. Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht: Dieses Kapitel erläutert den Verfassungsrang des Rechts als subjektives Recht und seine Verankerung im Zivilrecht (§ 823 BGB), um den Schutz der Selbstbestimmung zu begründen.
3. Schutzbereich des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Es werden die drei Schutzsphären sowie spezifische Ausprägungen wie das Recht am eigenen Bild, Wort, die Ehre und die informationelle Selbstbestimmung detailliert abgegrenzt.
4. Ursprung und Geschichte: Dieses Kapitel zeichnet die Entwicklung des Persönlichkeitsschutzes von antiken Ansätzen über die Naturrechtslehre bis hin zu prägenden höchstrichterlichen Entscheidungen der Nachkriegszeit nach.
5. Probleme im Zusammenhang mit den Medien: Die Untersuchung thematisiert die Spannungsfelder zwischen Persönlichkeitsschutz und den Freiheiten von Presse, Kunst sowie den Herausforderungen durch digitale Medien.
6. Der Fall Caroline von Monaco: Hier wird die prominente Rechtsprechung analysiert, die maßgeblich zur Präzisierung der Kriterien für Bildberichterstattungen und der Abwägung mit dem öffentlichen Interesse beitrug.
7. Resümee: Das Fazit stellt fest, dass das Persönlichkeitsrecht aufgrund gesellschaftlicher und technologischer Entwicklungen eine kontinuierliche Dynamik aufweist und die Eigenverantwortung des Einzelnen im digitalen Zeitalter an Bedeutung gewinnt.
Schlüsselwörter
Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Grundgesetz, Privatsphäre, Intimsphäre, Recht am eigenen Bild, Pressefreiheit, Kunstfreiheit, Caroline von Monaco, Mephisto-Entscheidung, informationelle Selbstbestimmung, Medienrecht, Persönlichkeitsschutz, Güterabwägung, Menschenwürde, Resozialisierung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht als Grundrecht, das den Einzelnen vor unbefugten Eingriffen in seinen Lebensbereich schützt.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Die zentralen Themen sind die historische Entwicklung des Schutzes, die Einteilung in Schutzsphären, die Abwägung mit den Medienfreiheiten und die Analyse prägender Gerichtsurteile.
Welches ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Ziel ist es, die Ausweitung des Persönlichkeitsschutzes im Zeitverlauf darzustellen und aufzuzeigen, wie Gerichte bei der Abwägung zwischen individuellen Persönlichkeitsrechten und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit vorgehen.
Welche wissenschaftliche Methode wird hierbei verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Analyse von Gesetzestexten, historischer Rechtslehre und die Auswertung relevanter höchstrichterlicher Grundsatzentscheidungen.
Was wird schwerpunktmäßig im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt die theoretischen Grundlagen der Schutzsphären, die historische Entwicklung bis hin zu modernen Herausforderungen durch die neuen Medien sowie eine detaillierte Fallanalyse zur Rechtsprechung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren das Werk?
Die Arbeit ist insbesondere durch Begriffe wie Persönlichkeitsrecht, Medienfreiheiten, Grundgesetz und die Analyse der Caroline-Urteile charakterisiert.
Warum spielt das „Caroline von Monaco“-Urteil eine so große Rolle?
Dieses Urteil war entscheidend dafür, wie die Justiz heute zwischen dem berechtigten Informationsinteresse der Allgemeinheit und dem Schutz der privaten Lebensgestaltung abwägt.
Welche Herausforderung stellen die „neuen Medien“ für das Recht dar?
Sie ermöglichen eine automatisierte Datenspeicherung und eine ständige Beobachtung des Individuums, was das Recht auf informationelle Selbstbestimmung massiv unter Druck setzt.
- Arbeit zitieren
- Manuela Hans (Autor:in), 2016, Die Geschichte und der Schutzbereich des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Die Probleme im Zusammenhang mit den Medien im Fall Caroline von Monaco, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/373794