Psychiatrie-Personalverordnung - Darstellung und kritische Würdigung


Hausarbeit, 2002

19 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhalt

1 Einleitung
1.1 Themeneinführung
1.2 Zielsetzung dieser Hausarbeit
1.3 Personalbedarfsplanung

2 Entwicklung der Psychiatrie- Personalverordnung
2.1 Problemlage
2.2 Entstehung

3 Grundzüge der Verordnung
3.1 Leitlinien
3.2 Anwendungsbereiche
3.3 Behandlungsbereiche
3.4 Minutenwerte
3.5 Ermittlung der Personalstellen
3.6 Beispielrechnung

4 Umsetzung
4.1 Entwicklung der Bettenkapazitäten
4.1.1 Stationäre Behandlung
4.1.2 Ambulante, teilstationäre und tagesklinische Behandlung
4.2 Entwicklung der Patientenstruktur
4.3 Entwicklung der Behandlungsqualität
4.4 Entwicklung der Personalstellen

5 Hauptproblematik

6 Lösungsansatz

7 Fazit und Ausblick

1 Einleitung

1.1 Themeneinführung

Als Folge der in der Psychiatrie- Enquete im Jahre 1975 festgestellten katastrophalen Zustände in der psychiatrischen Versorgung und der daraus resultierenden Anti- Psychiatrie- Bewegung setzte in Deutschland zu Beginn der achtziger Jahre eine gesellschaftliche und politische Auseinandersetzung mit dem Thema der Versorgung psychisch Kranker ein. Am 01. Januar 1991 trat die „Verordnung über Maßstäbe und Grundsätze für den Personalbedarf in der stationären Psychiatrie“, „Psychiatrie- Personalverordnung“ (Psych- PV) in Kraft und sah einen Übergangszeitraum von fünf Jahren vor, um das Personal- Soll gemäß der Verordnung zu erreichen. Sie bedeutete für den Bereich der Psychiatrie einen grundlegenden Paradigmenwechsel hinsichtlich der Personalbedarfsplanung und führte zu einer strukturellen Neuordnung und Qualitätssteigerung in der Versorgung der Patienten.

1.2 Zielsetzung dieser Hausarbeit

Diese Hausarbeit stellt die geschichtliche Entwicklung der Verordnung, ihre Leitlinien und Grundsätze, ihrer sowie ihre Umsetzung in die Praxis dar. Außerdem soll sie unter Beleuchtung des Finanzierungssystems im Gesundheitswesens die Grundproblematik aufzeigen, die dazu führte, dass sie zunehmend an Bedeutung verlor.

1.3 Personalbedarfsplanung

Ein Krankenhaus ist naturgemäß, ähnlich wie der gesamte übrige Dienstleistungssektor, ein lohnintensiver Bereich. Somit spielt die Planung und Organisation des Personaleinsatzes eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung des Betriebsprozesses und bildet die Grundlage für Wirtschaftlichkeit und Leistungsqualität.

Hauptkriterien bei der Personalbedarfsplanung sind dabei

- Planung der Arbeitsaufgabe
- Planung des Arbeits- und Personalbedarfs
- Planung der Arbeitsanforderungen

Bei der Planung des Personalbedarfs müssen demnach definierte Tätigkeitsfelder sowie geschätztes Arbeitsaufkommen sinnvoll mit dem dafür benötigten „Humankapital“, also der Anzahl an Personalstellen in Verbindung gebracht werden. Zielsetzung dabei muss sein, sowohl die Qualität der Dienstleistung als auch die Finanzierung des Personals zu sichern.

Die Personalbedarfsplanung eines Krankenhauses weist jedoch ein für das Gesundheitswesen charakteristisches Problem auf. Anders als z.B. in industriellen Produktionsbetrieben lässt sich hier nur schwer eine halbwegs konstante Relation zwischen dem Umfang der zu erbringenden Dienstleistung und der dafür erforderlichen Arbeitszeit bestimmen, geschweige denn als allgemein gültig festschreiben.

Aus diesen Überlegungen erklärt sich der Normativcharakter des Arbeit- und Personalbedarfs in der Patientenbetreuung. Dieser besagt, das sich zwar eine Unter- jedoch keine Obergrenze des tatsächlich benötigten Personals errechnen lässt, was dazu führt, einen eher im unteren Bereich angesiedelten Bemessungsmaßstab zu wählen, um einen hohen Personalfehlbedarf zu vermeiden.

In diesem Kontext sind sowohl die Psych- PV als auch die sogenannten Kenn- oder Anhaltszahlen zu sehen, derer sich über lange Zeit der Großteil der Krankenhäuser als Mittel zur Personalbedarfsberechnung bedient hat

2 Entwicklung der Psychiatrie- Personalverordnung

2.1 Problemlage

Bereits die Psychiatrie- Enquete von 1975 konstatierte eine völlig unzureichende personelle Ausstattung der psychiatrischen Krankenhäuser. Diese durch den Deutschen Bundestag beauftragte Expertenkommission stellte in ihrem Bericht zur Lage der Psychiatrie in Deutschland unter anderem fest, dass die Versorgung der psychisch Kranken größtenteils durch 68 psychiatrische Landes- oder Bezirkskrankenhäuser mit einer durchschnittlichen Bettenszahl von 1200 sichergestellt wurde. In diesen Großkliniken stellte sich das Verhältnis Arzt- Patient mit 1:64, bezogen auf alle Ärzte, und mit 1:87 in Bezug auf die Assistenzärzte dar.

Aus diesen und anderen Beobachtungen heraus formulierte die Kommission dahingehend Vorschläge zur Personalentwicklung, die Relation Arzt/ Patient und Pflegepersonal/ Patient deutlich zu verbessern und andere Berufsgruppen wie zum Beispiel Sozialarbeiter, Ergotherapeuten und Diplom- Psychologen im Stellenschlüssel zu berücksichtigen. Eine Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung ohne zusätzliches Personal sei nicht denkbar.

Bis 1990 stellten die Anhaltszahlen der Deutschen Krankenhausgesellschaft ( DKG) von 1969 die einzig verbindliche Grundlage der Personalbemessung in psychiatrischen Einrichtungen dar und regelten den Bedarf an pflegerischem und ärztlichem Personal. Einige Bundesländer etablierten in den 70er Jahren darüber hinaus zusätzlich Richtwerte für „neue Berufsgruppen“ in der Psychiatrie. Bemessungsgrundlage dieser Regelungen war ausschließlich die durchschnittliche Bettenbelegung der einzelnen Klinik, ohne Berücksichtigung tätigkeits- oder aufgabenbezogener Kriterien. Somit trug diese globale Personalbemessung den tatsächlichen Begebenheiten auf den Stationen keinerlei Rechnung.

Im Einzelnen wies diese pauschale Methode folgende Nachteile auf:

- Sie ging davon aus, das im Durchschnitt jeder Patient den gleichen Versorgungsaufwand benötigt.
- Das unterschiedliche Leistungsspektrum der verschiedenen psychiatrischen Abteilungen, sowie Leistungsausweitungen und Leistungsverdichtungen wurden nicht berücksichtigt.
- Neue diagnostische und therapeutische Methoden und der damit erhöhte Versorgungszeitaufwand flossen nicht mit in die Personalbemessung ein.
- Die Bemessung bezog sich auf die tatsächlich im Jahresmittel belegten Betten und nicht auf die Planbetten. Dieser kapazitätsbezogene Ansatz ließ keine Personalreserven für leistungsintensivere Zeiten zu.
- Arbeitsausfall durch Urlaub, Krankheit, Arbeitbefreiung, Fort- und Weiterbildung wurde mit einer Quote von 15% bemessen. Tatsächlich lag die Arbeitsausfallquote im Pflegedienst bei etwa 20%.

Zwar gestaltete sich die Berechnung als relativ schnell, einfach und problemlos, führte in der einzelnen Klinik jedoch dazu, an der vorhandenen Bettenstärke festzuhalten, um kein Personal zu verlieren. Die Konsequenz waren erhebliche Überkapazitäten an Psychiatriebetten.

Hinzu kam, das der Gesetzgeber solche Patienten aus der „normalen“ Krankenhausbehandlung ausgrenzt, die nicht notwendigerweise voll- oder teilstationär behandelt werden müssen. Dazu gehören naturgemäß Patienten, die wirtschaftlicher ambulant behandelt werden können, Pflegefälle, die nicht krankenhausbedürftig sind und die Psychiatrie. Für diese Leistungsbereiche sieht der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch (SGB) andere Vergütungsformen vor (§ 39 SGB V).

2.2 Entstehung

In den 80er Jahren setzte ein politisches Umdenken dahingehend ein, das in den Psychiatrien nicht Betten, sondern Patienten versorgt werden. Daher wurde nach neuen Möglichkeiten einer den tatsächlichen Begebenheiten entsprechenden Personalbemessungsgrundlage gesucht.

In der am 1.1.1982 in Kraft getretenen Novellierung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) übertrug der Gesetzgeber der Selbstverwaltung die Aufgabe, binnen eines Jahres „unter Beachtung der medizinischen und technischen Entwicklung gemeinsam Empfehlungen über Maßstäbe und Grundsätze für die Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser, insbesondere für den Personalbedarf und die Sachkosten [...][1] “ zu erarbeiten.

Die Verhandlungen zwischen der DKG und den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verliefen erwartungsgemäß schleppend und wenig fruchtbar. So brachte beispielsweise die Deutsche Angestelltengewerkschaft (DAG) ein „analytisches Personalbemessungskonzept für die stationäre Psychiatrie“ ein, das sich bei der Personalbedarfsermittlung ausschließlich am Leistungsbezug orientierte und die psychiatrische Versorgung in 17 Stationstypen mit unterschiedlichem Behandlungs- und Pflegebedarf gliederte. Dieses und weitere Modelle wurden zwar von Verbänden und Organisationen befürwortet, scheiterten jedoch an der Ablehnung der Krankenkassen. Im Gegensatz dazu legte die DKG 1985 einseitig ihre Anhaltswerte vor.

Die Verhandlungen wurden schließlich im November 1986 für gescheitert erklärt. Somit war der Gesetzgeber in der Pflicht, eine tragkräftige gesetzliche Regelung per Rechtsverordnung zu entwickeln.

Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung (BMA) Norbert Blüm berief daraufhin im Dezember 1988 eine Expertengruppe aus verbandsunabhängigen leitenden Ärzten, Verwaltungsdirektoren, Pflegedienstleitern und Fachleuten des medizinischen Dienstes der Krankenkassen ein mit dem Auftrag, Stationstypen zu entwickeln und entsprechende Zeitwerte für die Ermittlung des Personalbedarfs vorzuschlagen. Parallel und kooperativ dazu bildete sich 1989 ein entsprechendes Gremium zur Personalbedarfsermittlung in Kinder- und Jugendpsychiatrien.

Das erarbeitete Konzept fußte in Teilen auf den Vorschlägen früherer Verhandlungen und stellte fest, das nur eine aufgabenbezogene Personalbedarfsberechnung der Situation in den stationären psychiatrischen Einrichtungen gerecht werden und zu einem Abbau der vorhandenen Überkapazitäten führen könne. Es resultierte aus Erhebungen von 23131 Patienten, die nach ihren Erkrankungen Behandlungsbereichen zugeordnet wurden. In der Erprobung erwies sich das Konzept aufgrund seiner übersichtlichen Strukturierung und genauen Leistungsbeschreibung als in der Praxis gut handhabbar.

Nach Zustimmung von Berufs- und Kassenverbänden sowie den Vertretern der Länder und der daraufhin erarbeiteten Zeitwerte, trat die Psych- PV am 01. Januar 1991 in Kraft.

[...]


[1] § 19 KHG

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Psychiatrie-Personalverordnung - Darstellung und kritische Würdigung
Hochschule
Fachhochschule Münster  (Fachbereich Pflege)
Veranstaltung
Personalwirtschaft
Note
2
Autor
Jahr
2002
Seiten
19
Katalognummer
V3738
ISBN (eBook)
9783638123143
Dateigröße
580 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Der Aufsatz stellt in Grundzügen die Psychiatrie-Personalverordnung vor, Skizziert deren Entstehung und Folgen, sowie die Frage nach der Umsetzung im heutigen Gesundheitswesen. 157 KB
Schlagworte
Psychiatrie Personalverordnung
Arbeit zitieren
Christian Straub (Autor:in), 2002, Psychiatrie-Personalverordnung - Darstellung und kritische Würdigung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/3738

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