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Enforcement in der Rechnungslegung. Das zweistufige Enforcement-Verfahren

Title: Enforcement in der Rechnungslegung. Das zweistufige Enforcement-Verfahren

Seminar Paper , 2017 , 23 Pages , Grade: 1,7

Autor:in: Kevin Sauer (Author)

Business economics - Accounting and Taxes
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Zahlreiche Bilanz- und Unternehmensskandale weltweit führten um die Jahrtausendwende zu starken Vertrauensverlusten sowohl in die Kapitalmärkte als auch in die Richtigkeit wichtiger Kapitalmarktinformationen. So stellte sich beispielsweise bei den Firmen Enron, Parmalat oder Worldcom heraus, dass bereits testierte Jahresabschlüsse fehlerhaft waren und den Anlegern nachträglich Schäden in Millionenhöhe entstanden. Vor allem die Unternehmensberichterstattung ist für Investoren eine wesentliche Entscheidungsgrundlage, um aus unzähligen Anlagemöglichkeiten die richtige Geldanlage für ihren Anlagertyp zu finden.

Doch durch verfälschte Finanz-, Vermögens- und Ertragslagen der Unternehmen ist es einem Investor unmöglich, diese Risiken adäquat einzuschätzen. Da die Aktionäre eine der wichtigsten Geldgeber für Unternehmen sind, ist für einen funktionierenden Kapitalmarkt gegenseitiges Vertrauen unumgänglich. Das bis dahin in Deutschland gültige System zur Durchsetzung der Rechnungslegungsgrundsätze wurde aufgrund der beschriebenen Vorkommnisse stark kritisiert.

Gefordert wurde die Etablierung einer Aufsichtsinstanz, welche die Kontrolle über die Einhaltung nationaler und internationaler Rechnungslegungsvorschriften übernimmt. Somit sollten Bilanzfehler zeitnah aufgedeckt und zukünftigen Fehlern präventiv entgegengewirkt werden, um somit den Anlegerschutz zu stärken und das verlorene Vertrauen der Investoren wiederherzustellen. Auch auf europäischer Ebene forderte die Europäische Union (EU)-Kommission im Jahr 2000 ein effektives Überwachungssystem. Aufgrund dessen handelte der Gesetzgeber im Jahr 2004 mit dem Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) und schaffte eine gesetzliche Grundlage für eine neue zusätzliche Prüfinstanz, das zweistufige Enforcement-System. Dieses besteht aus der privatrechtlich organisierten Einrichtung Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V. (DPR) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

1.2 Aufbau der Arbeit

2 Enforcement

2.1 Definition und Charakteristika

2.2 Ziele des Enforcement

2.3 Das zweistufige Enforcement-System in Deutschland

3 Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e. V.

3.1 Grundlagen Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e. V.

3.2 Prüfungsverfahren

3.2.1 Prüfungsanlässe

3.2.2 Gegenstand der Prüfung

3.2.3 Betroffene Unternehmen

3.2.4 Prüfungsumfang

3.2.5 Ablauf der Prüfung

3.2.6 Durchführung der Prüfung

3.2.7 Prüfabschluss

3.2.8 Fallbezogene Voranfrage

3.2.9 Sanktionen

4 Zusammenfassung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht das deutsche Enforcement-System in der Rechnungslegung, das als Reaktion auf internationale Bilanzskandale eingeführt wurde, um die Qualität der Finanzberichterstattung zu sichern, das Anlegervertrauen zu stärken und Bilanzfehler präventiv zu minimieren.

  • Historische Entstehung und Notwendigkeit des Enforcement-Systems.
  • Die zweistufige Struktur des deutschen Systems (DPR und BaFin).
  • Aufbau und Funktionsweise der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR).
  • Detaillierte Analyse der Prüfungsverfahren, Anlässe und Sanktionsmechanismen.

Auszug aus dem Buch

3.2.1 Prüfungsanlässe

Gründe für eine Überprüfung durch die DPR können die Anlass-, Stichprobenprüfung oder die Prüfung auf Verlangen der BaFin sein. Hierbei unterscheiden sich die genannten Anlässe wie folgt:

- Anlassprüfung

Nach § 342 b Abs. 2 S. 3 Nr. 1 HGB liegen in diesem Fall konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften vor. Quellen für diese reaktive Kontrolle können unter anderem Dritte, wie beispielsweise die Wirtschaftsprüferkammer oder Aktionäre sowie Zeitungsberichte sein. Zu beachten ist, dass sich bei der Anlassprüfung die Prüfung ausschließlich auf den konkreten Sachverhalt, bei welchem im Besonderen Fehler vermutet werden, beschränkt. Sollten jedoch Anhaltspunkte für weitere Fehler gefunden werden, kann die Überprüfung ausgebaut werden. Liegt allerdings offensichtlich kein öffentliches Interesse vor, unterbleibt nach § 342 b Abs. 2 S. 4 HGB die Prüfung. Laut Tätigkeitsbericht der DPR wurden im Jahr 2016 insgesamt sieben Anlassprüfungen durchgeführt, wobei eine Fehlerquote von 57 % vorlag.

- Stichprobenprüfung

Im Gegensatz zu der Anlassprüfung liegen bei diesem Prüfverfahren vorab keine besonderen Anlässe vor, weshalb es eine proaktive Kontrolle darstellt. Die gemäß § 342 b Abs. 2 S. 3 Nr. 3 HGB sogenannte stichprobenartige Prüfung setzt sich aus einer Kombination aus risikobasierter Auswahl und einem Rotationsprinzip zusammen.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Diese Einführung beleuchtet die Entstehung von Bilanzskandalen um die Jahrtausendwende und die daraus resultierende Notwendigkeit, das Vertrauen in den deutschen Kapitalmarkt durch ein effektives Enforcement-System wiederherzustellen.

2 Enforcement: Das Kapitel definiert den Begriff Enforcement, erläutert dessen zentrale Ziele und beschreibt die gesetzliche Etablierung des zweistufigen Systems unter Einbeziehung von DPR und BaFin.

3 Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e. V.: Hier erfolgt eine detaillierte Analyse der DPR als privatrechtlicher Akteur, ihrer organisatorischen Struktur, der verschiedenen Prüfungsanlässe, des Ablaufs der Prüfungsverfahren sowie der Möglichkeiten bei festgestellten Fehlern.

4 Zusammenfassung: Das Fazit zieht Bilanz über die Wirksamkeit des Systems, wobei insbesondere die gesunkene Fehlerquote in Unternehmensbilanzen als Erfolg der bisherigen Enforcement-Maßnahmen hervorgehoben wird.

Schlüsselwörter

Enforcement, Rechnungslegung, Bilanzkontrollgesetz, DPR, BaFin, Anlegerschutz, Jahresabschluss, Stichprobenprüfung, Anlassprüfung, Kapitalmarkt, Unternehmensberichterstattung, Bilanzskandal, Prüfungsschwerpunkte, Finanzberichterstattung, Transparenz

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der vorliegenden Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert das deutsche Enforcement-System, welches zur Überwachung der Einhaltung von Rechnungslegungsvorschriften bei kapitalmarktorientierten Unternehmen implementiert wurde.

Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?

Die zentralen Themen umfassen die Definition des Enforcement-Begriffs, die rechtlichen Grundlagen des Bilanzkontrollgesetzes sowie die operative Arbeit der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR).

Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?

Das Hauptziel ist es aufzuzeigen, wie durch ein zweistufiges Kontrollsystem bestehend aus der DPR und der BaFin die Qualität der Unternehmensberichterstattung gesteigert und das Vertrauen der Investoren gesichert werden konnte.

Welche wissenschaftliche Methode liegt der Arbeit zugrunde?

Es handelt sich um eine deskriptive und analytische Arbeit, die auf einer fundierten Literaturrecherche, Gesetzesauslegungen sowie der Auswertung aktueller Tätigkeitsberichte der DPR basiert.

Welche Aspekte werden im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil erörtert detailliert die Struktur der DPR, die verschiedenen Prüfungsverfahren (Anlass- und Stichprobenprüfungen), den Ablauf einer solchen Prüfung sowie die sanktionsrechtlichen Rahmenbedingungen.

Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit am besten charakterisieren?

Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Enforcement, Rechnungslegung, Bilanzkontrollgesetz, DPR, BaFin, Anlegerschutz und Unternehmensberichterstattung charakterisieren.

Warum spielt die Unterscheidung zwischen Anlass- und Stichprobenprüfung eine so große Rolle?

Die Unterscheidung ist essentiell, da sie zwischen reaktiver Kontrolle bei konkretem Verdacht (Anlass) und präventiver, risikobasierter Überwachung ohne direkten Anlass (Stichprobe) differenziert, was unterschiedliche Anforderungen an die Prüfung stellt.

Welche Rolle spielt die BaFin innerhalb des Enforcement-Systems?

Die BaFin agiert als hoheitliche Kontrollinstanz der zweiten Stufe und wird insbesondere dann aktiv, wenn Unternehmen ihre Mitwirkung verweigern oder bei der DPR keine Einigung über festgestellte Fehler erzielt werden kann.

Was bedeutet der Begriff "fallbezogene Voranfrage" für die Unternehmen?

Unternehmen haben die Möglichkeit, sich vorab bei der DPR zu speziellen bilanziellen Sachverhalten beraten zu lassen, um potenzielle Fehler bereits vor der Veröffentlichung zu vermeiden.

Warum besitzt die DPR als privatrechtlicher Verein keine direkten Sanktionsbefugnisse?

Aufgrund ihrer privatrechtlichen Rechtsform fehlen der DPR hoheitliche Befugnisse. Ihre Arbeit basiert auf Kooperation; für die Durchsetzung von Sanktionen ist daher die staatliche Aufsichtsbehörde, die BaFin, zuständig.

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Details

Title
Enforcement in der Rechnungslegung. Das zweistufige Enforcement-Verfahren
College
University of Applied Sciences Aschaffenburg
Grade
1,7
Author
Kevin Sauer (Author)
Publication Year
2017
Pages
23
Catalog Number
V373931
ISBN (eBook)
9783668534322
ISBN (Book)
9783668534339
Language
German
Tags
Enforcement DPR Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung BaFin Enforcement- System Enforcement-System Rechnungslegung
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Kevin Sauer (Author), 2017, Enforcement in der Rechnungslegung. Das zweistufige Enforcement-Verfahren, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/373931
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