Der UN-Sicherheitsrat - Grundlagen und Reform

Inklusive Präsentation


Seminararbeit, 2005

34 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Abbildungsverzeichnis:

II. Abkürzungsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Grundlagen der Vereinten Nationen
2.1. Ziele der UN
2.2. Grundsätze der UN
2.3. Mitgliedschaft in der UN
2.4. Die Organe der UN

3. Der Sicherheitsrat
3.1. Aufgaben des Sicherheitsrates
3.2. Mitglieder und Abstimmungen des Sicherheitsrates
3.2.1. Das Veto

4. Der zweite Golfkrieg und der Sicherheitsrat

5. Reformbestrebungen

I. Abbildungsverzeichnis:

Abbildung 1: Nutzung des Veto

II. Abkürzungsverzeichnis:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Die Bedrohung des Weltfriedens durch regionale Konflikte und internationalen Terrorismus ist eine stete Herausforderung für die Politik des 21. Jahrhunderts. Diese Konflikte mit friedlichen Mitteln zu lösen ist eine der Hauptaufgaben der Weltpolitik. Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen der Seminararbeit der UN-Sicherheitsrat dargestellt werden.

Zunächst werden die Grundlagen der Vereinten Nationen und der UN-Charta aufgezeigt, auf dieser Basis folgt eine Darstellung des Sicherheitsrates. Die Entscheidungen im 2. Golfkrieg sollen die Rolle Sicherheitsrates in internationalen Konflikten zeigen. Im abschließenden Teil dieser Arbeit wird ein Ausblick auf mögliche Reformen unternommen.

Hinweis: Sofern nicht anders bezeichnet handelt es sich im Folgenden um Artikel der Charta der Vereinten Nation.

2. Grundlagen der Vereinten Nationen

Der Name „Vereinte Nationen“ geht zurück auf den Amerikanischen Präsidenten Franklin D. Roosevelt. Dieser Begriff wurde erstmals am 1. Januar 1942 benutzt und findet seinen Ausdruck in der „Declaration by United Nations“. Durch sie vereinbaren 26 Nationen Ihre Zusammenarbeit gegen die „Achsenmächte“.

In Folge des Weltkriegs bereiten China, Großbritannien, die UDSSR und die USA die Gründung einer internationalen Organisation vor, deren Ziele die Wahrung und Sicherung des Weltfriedens sein soll. Eine Satzung wird 1944 während der „Dumbarton Oaks Conference“ erarbeitet und stellt die erste „Blaupause für die UN“[1] dar. Daraus entsteht im Jahre 1945 in San Franzisko die Charta der Vereinten Nationen.

Als Gründungstag der UN gilt der 26.06.1945, an diesem Tag unterzeichnen 50[2] Nationen (Art. 3) die Charta. Mit der Ratifizierung durch die Gründungsmitglieder tritt die Charta der Vereinten Nationen am 26.10.1945 in Kraft, seit 1947 gilt dies als „Tag der Vereinten Nationen“.

Weitere historische Eckdaten sind die erste Generalversammlung (10.01.1946), und die erste Sitzung des Sicherheitsrates (17.01.1946).

2.1. Ziele der UN

In der Charta Vereinten Nationen werden verbindliche Ziele postuliert, sie bestimmen stets das Handeln der Mitgliedsstaaten. Ihr Hauptziel ist die Wahrung des Weltfriedens und der Internationalen Sicherheit nach Artikel 1 Abs. 1 und 2. In den folgenden Absätzen verpflichtet sich die UN dem Schutz der Menschenrechte, der Gleichberechtigung aller Völker und der Verbesserung des allgemeinen Lebensstandards in der Welt. Aus diesen Zielen leiten sich unmittelbar die Grundsätze der Vereinten Nationen ab.

2.2. Grundsätze der UN

Das Leitbild der UN wird in Artikel 2 beschrieben, innerhalb dessen Grenzen sich die Arbeit in den Vereinten Nationen vollzieht. Als oberster Grundsatz wird die Gleichberechtigung aller Mitglieder angesehen. Dadurch wird das Gleichgewicht im Staatenbund gesichert und eine internationale Zusammenarbeit erst ermöglicht. Um als Einheit aufzutreten, wird von den angeschlossenen Staaten verlangt loyal zu Entscheidungen zu stehen und diese zu unterstützen.

Aus Artikel 1 Abs. 1 leitet sich der grundsätzliche Verzicht auf die Anwendung von Gewalt und alleinige Einsatz von friedlicher Mittel ab. Ausnahmen von diesem Grundsatz stellen Bedrohung oder Bruch des Friedens, sowie Angriffshandlungen dar.

Ungeachtet der Tatsache Mitglied der Vereinten Nationen zu sein, werden die Staaten als Unabhängig betrachtet. Aus diesem Grund verpflichten sich alle Mitglieder zur Nichteinmischung in innerstaatliche Angelegenheiten anderer Staaten.

2.3. Mitgliedschaft in der UN

Ein Mitglied der Vereinten Nationen kann jedes friedliebende Land werden (Artikel 4). Die Staaten verpflichten, sich mit dem Mitgliedsstatus, die Regelungen der Charta zu übernehmen und alle Verpflichtungen die sich mit der Mitgliedschaft ergeben zu übernehmen. Aktuell sind 191 Staaten unter diesen Bestimmungen den Vereinten Nationen beigetreten und sind in verschiedenen Organen und Arbeitsgruppen organisiert.

2.4. Die Organe der UN

Die UN gliedert sich in 6 Hauptorgane, die Generalversammlung, der Sicherheitsrat, der Wirtschafts- und Sozialrat, der Treuhandrat, der Internationale Gerichtshof und das Sekretariat. In der Generalversammlung sind alle 191 Mitglieder mit maximal fünf Vertretern pro Mitglied vertreten (Art 9). Hier können alle Angelegenheiten der UN und Aufgaben eines der Organe erörtert werden. Gem. Art 10 können die Ergebnisse als Empfehlungen an die Mitglieder oder den Sicherheitsrat gerichtet werden.

[...]


[1] http://www.un.org/aboutun/milestones.htm vom 10.12.04

[2] Polen unterschrieb später und wird als 51. Gründungsmitglied betrachtet.

Ende der Leseprobe aus 34 Seiten

Details

Titel
Der UN-Sicherheitsrat - Grundlagen und Reform
Untertitel
Inklusive Präsentation
Hochschule
FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule
Veranstaltung
Internationales Wirtschaftrecht
Note
1,3
Autor
Jahr
2005
Seiten
34
Katalognummer
V37458
ISBN (eBook)
9783638367912
ISBN (Buch)
9783638644501
Dateigröße
616 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Inkl. 23 Präsentationsfolien
Schlagworte
UN-Sicherheitsrat, Grundlagen, Reform, Internationales, Wirtschaftrecht, Resolution, Irak, Operation Würstensturm, ständiger Sitz, Vereinte Nationen, UN, UNO, Völkerrecht, Charta, Weltsicherheitsrat, Veto, Vetomächte, Terrorismus, Weltfrieden, Nichteinmischung, Staatenautonomie, internationale Sicherheit, Veto-Recht, Vetorecht, Golfkrieg, 2. Golfkrief, UN-Generalversammlung, ständige Mitglieder, nicht-ständige Mitglieder, europäischer Sitz, UN-Vollversammlung, UN-Resolutionen, Sanktionierung, Friedenssicherung, Veto-Mächte, Stimmrecht, San Francisco, 1946, 1945, Menschenrechte, Gewaltverzicht, Internationaler Gerichtshof, wirtschaftliche Sanktionen, Wirtschaftssanktionen, politische Sanktionen, Intervention, militärische Intervention, Blauhelme, Streitkräffte, Rüstung, geographische Verteilung, Blockade, Boutros Boutros-Ghali, Boutros, Ghali, Israel, Militäraktion, 1990, Kuwait, Resolution 661, Embargo, Wirtschaftsembargo, Waffenembargo, Ultimatum
Arbeit zitieren
Tim Patrik Albrecht (Autor:in), 2005, Der UN-Sicherheitsrat - Grundlagen und Reform, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/37458

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