Im heutigen Weltbild stehen Richter für Recht und Gesetz, vielleicht sogar Gerechtigkeit. Der Nationalsozialismus steht für Unrecht und Ungerechtigkeit. Dies wirft die Frage auf, wie Richter diesem Staat dienen und ihr Amt im Namen des Unrechts ausführen konnten. In der Forschung wird diskutiert inwieweit Richter im Nationalsozialismus, oder auch Juristen im Allgemeinen, Opfer ihrer eigenen Sozialisation und ihres eigenen Weltbildes waren.
In dieser Arbeit soll es darum gehen, wie die Richter zu der nationalsozialistischen Ideologie standen bzw. inwieweit ihre eigene Weltanschauung ihre Handlungsweise im Bezug zum Nationalsozialismus beeinflusste. Um dies herauszugfinden, wurden Artikel der „deutschen Richterzeitung“ der Jahrgänge 1929 bis 1933 auf Hinweise, über die Einstellung von Richtern zur Politik und ihrem eigenen Beruf, untersucht. Dabei wurden fünfzehn Artikel gefunden, die sich zu der Einstellung von Richtern äußern, auf fünf davon soll in dieser Arbeit näher eingegangen werden. Zusammen mit den Ergebnissen aus der Forschung soll am Ende ein begründetes Fazit gezogen werden, wie die Richter zum Nationalsozialismus standen bzw. inwieweit ihre Einstellung ihr Verhalten zum Nationalsozialismus beeinflusste.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Forschungsmeinungen zur Einstellung der Richter
3. Beurteilung der Einstellung der Richter anhand Artikeln der „Deutschen Richterzeitung“
3.1. Die „Deutsche Richterzeitung“ aus den Jahrgängen 1929-1932
3.2. Die „Deutsche Richterzeitung“ Jahrgang 1933
4. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das Selbstbild, die Weltanschauung und die politische Einstellung von Richtern während der Weimarer Republik bis zum Beginn der Zeit des Nationalsozialismus. Ziel ist es zu analysieren, inwieweit die Einstellung der Richter ihr Verhalten gegenüber dem aufkommenden Nationalsozialismus beeinflusste und ob sie als homogene Gruppe agierten.
- Analyse der fachwissenschaftlichen Forschungspositionen zur Richterschaft
- Untersuchung der „Deutschen Richterzeitung“ als primäre Quelle
- Kontrastierung der Haltung vor und nach der Machtübergabe 1933
- Reflektion des Rechtspositivismus und des Standesbewusstseins
- Bewertung der richterlichen (Nicht-)Handlungen im Kontext der Gleichschaltung
Auszug aus dem Buch
3.1. Die „Deutsche Richterzeitung“ aus den Jahrgängen 1929-1932
Im Jahr 1929 ist nur ein Artikel über die Einstellung von Richtern veröffentlicht worden, indem es vordergründig um die Unabhängigkeit von Richtern geht. Reichsgerichtsrat Friedrich Helber stellt hier ganz klar, dass Recht und Politik zwei verschiedene Dinge und die Gerichte nicht der Politik verpflichtet seien. Einzig und allein dem Gesetz hätten sich Richter zu unterwerfen, welches auf „Gesetzmäßigkeit und Gerechtigkeit“8 beruhe. Die Gerechtigkeit würde durch die richterliche Unabhängigkeit gefördert, worauf auch die Freiheit der Bürger und das Prinzip der Gewaltenteilung beruhe. Zum Schluss spricht Helber noch eine Warnung aus, dass es „ein gefährliches Missverstehen demokratischer Ideologien [ist], wenn aus der Volkssouveränität gefolgert wird, daß die Beseitigung der Gewaltenteilung zwangsläufig sei“.9 Man sieht, dass Helber einen hohen moralischen Anspruch an seinen Berufsstand zu haben scheint, und jedwede Beeinflussung von außen kritisch gegenübersteht. Ein gewisses Maß an Rechtspositivismus ist aus seinen Ausführungen auch herauszulesen, jedoch scheint er über die Sinn und Zweckmäßigkeit der Gesetze zu reflektieren, anstatt sie einfach blind hinzunehmen.
Auch erkennt man, dass die aktuelle Staatsform der Republik durchaus im Richterstand diskutiert wurde. Im Laufe seines Artikels zieht er einen Kontrast zwischen der Kaiserzeit und der Weimarer Republik und zeigt auf, dass sich die Aufgaben der Richter und deren Unabhängigkeit nicht gewandelt, sich nur die äußeren Umstände verändert hätten. Das zuletzt angeführte Zitat über die demokratischen Ideologien wirft jedoch Fragen auf. Eine demokratische Struktur, die die Gewaltenteilung ausschalten möchte, wäre wenig demokratisch. Helber meinte damit vermutlich die Sichtweise rechtsextremer und/oder linksextremer Gruppierungen, die sich nicht als demokratische Ideologien bezeichnen lassen können und nichts mit Volkssouveränität zu tun haben.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung führt in die Problemstellung ein, wie Richter im Nationalsozialismus ihr Amt ausüben konnten, und skizziert die methodische Vorgehensweise durch die Auswertung der „Deutschen Richterzeitung“.
2. Forschungsmeinungen zur Einstellung der Richter: Dieses Kapitel fasst bestehende wissenschaftliche Thesen zusammen, die von einer national-konservativen Weltanschauung und einer problematischen Ausprägung des Rechtspositivismus innerhalb der Richterschaft ausgehen.
3. Beurteilung der Einstellung der Richter anhand Artikeln der „Deutschen Richterzeitung“: Eine detaillierte Analyse der Fachpublikation zeigt auf, wie sich der Diskurs von der Betonung richterlicher Unabhängigkeit vor 1933 hin zu einer positiven Bezugnahme auf das NS-Regime ab 1933 wandelte.
3.1. Die „Deutsche Richterzeitung“ aus den Jahrgängen 1929-1932: Die Analyse der frühen Jahrgänge offenbart ein tief verwurzeltes Standesbewusstsein und den Wunsch nach politischer Neutralität bei gleichzeitigem Misstrauen gegenüber der Weimarer Demokratie.
3.2. Die „Deutsche Richterzeitung“ Jahrgang 1933: Hier wird der abrupte Wandel in den Publikationen dokumentiert, in denen sich die Autoren nun offen zur nationalsozialistischen Weltanschauung bekennen.
4. Fazit: Das Fazit stellt fest, dass die Richter keine homogene Gruppe waren, sich jedoch mehrheitlich durch national-konservative Prägung und späteres Nichthandeln als Stütze des Unrechtsstaates instrumentalisiert sahen.
Schlüsselwörter
Nationalsozialismus, Weimarer Republik, Richter, Deutsche Richterzeitung, Rechtspositivismus, Unabhängigkeit der Justiz, Gleichschaltung, national-konservativ, Rechtsstaat, politische Einstellung, Standesbewusstsein, Autoritarismus, Volksgemeinschaft, Ermächtigungsgesetz, Justizgeschichte.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit untersucht das Verhalten und die Weltanschauung deutscher Richter während des Übergangs von der Weimarer Republik zum Nationalsozialismus und deren Verhältnis zur NS-Ideologie.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Im Zentrum stehen die richterliche Unabhängigkeit, der Einfluss des Rechtspositivismus, die politische Sozialisation der Juristen und die Rolle der Justiz bei der Machtübernahme der Nationalsozialisten.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Die Forschungsfrage lautet, inwieweit die eigene Weltanschauung der Richter ihre Handlungsweise im Bezug zum Nationalsozialismus beeinflusste und wie sie den Weg in den Unrechtsstaat ebneten.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Der Autor führt eine qualitative Quellenanalyse durch, indem er Artikel der „Deutschen Richterzeitung“ der Jahre 1929 bis 1933 auf weltanschauliche Hinweise und politische Einstellungen hin untersucht.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Aufarbeitung bestehender Forschungsmeinungen sowie eine chronologische Auswertung der Fachzeitschriftenartikel, unterteilt in die Zeit vor und nach der „Zäsur“ von 1933.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Die Arbeit wird maßgeblich durch die Begriffe Nationalsozialismus, richterliche Unabhängigkeit, Rechtspositivismus und das national-konservative Weltbild charakterisiert.
Welche Rolle spielte der Rechtspositivismus laut der Arbeit?
Der Rechtspositivismus diente den Richtern laut der Arbeit oft als Legitimationsgrundlage oder Rechtfertigungsmechanismus für ihr (Nicht-)Handeln, wird in der Forschung jedoch zunehmend kritisch als „Geschichtsklitterung“ diskutiert.
Wie veränderte sich die „Deutsche Richterzeitung“ im Jahr 1933?
Die Zeitschrift vollzog eine abrupte inhaltliche Wende; während bis 1932 politische Neutralität betont wurde, finden sich ab 1933 explizite Bekenntnisse zum Nationalsozialismus und Aufforderungen zur Parteinahme.
- Arbeit zitieren
- Nadine Watterott (Autor:in), 2016, Die Einstellung von Richtern gegenüber dem Nationalsozialismus. Analyse der deutschen Richterzeitung der Jahrgänge 1929 bis 1933, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/375022