Aufklärung über den sexueller Missbrauch von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen nach dem staatlichen Recht. Intervention, Prävention, Täter- und Opferprofile


Hausarbeit, 2017

12 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Sexuelle Gewalt und sexueller Missbrauch

3. Strafrecht
3.1. Sexueller Missbrauch von Kindern nach § 176 StGB
3.2. Sexueller Missbrauch von Jugendlichen nach § 182 StGB
3.3. Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen nach § 174 StGB

4. Fazit

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Sexueller Missbrauch von Kindern ist ein sehr ernstzunehmendes Thema. Opfer kann jedes Kind aus jeder sozialen Schicht sein. Gerade deshalb ist es besonders wichtig, dass angehende Pädagogen über das Thema Bescheid wissen und informiert sind, denn ‚Unkenntnis begünstigt Missbrauch1 ‘. Da ich den Wunsch hege, Lehrerin zu werden, belegte ich, um bestmöglich informiert zu sein, im Rahmen des Studium Fundamentale zuerst das Seminar ‚Kindeswohl: Förderung - Schutz - Rechte‘ und anschließend das Seminar ‚Sexueller Missbrauch von Minderjährigen im Kontext von Institutionen: Rechtslage - Hintergründe - Präventionsmaßnahmen‘, in dessen Kontext diese Arbeit entstanden ist. Die Seminare ermöglichten es mir, mich Umfangreich mit dem Thema aus verschiedenen Perspektiven auseinanderzusetzen. Weiterhin hatte ich die Möglichkeit, einen Prozess wegen sexuellem Missbrauch vor Ort mit zu verfolgen. Dadurch war das Thema auf einmal noch viel näher, als es einem lieb ist. Unverständnis und Fassungslosigkeit, wie es möglich ist, dass ein Kind vom Babyalter an, über vier Jahre lang, Missbrauch ertragen musste, ohne dass jemand eingriff, sind auch heute noch präsent. Die 10 Jahre Freiheitsstrafe, welcher der Täter für sein Handeln bekam, kommen einem kaum wie eine gerechte Strafe vor.

Es ist jedoch sehr wichtig, auch über die genauen Rechtsvorschriften Bescheid zu wissen und sich darüber im Klaren zu sein, was wann strafbar ist. Daher soll das Ziel dieser Arbeit sein, einen Überblick über sexuellem Missbrauch nach dem staatlichen Recht zu geben. Dafür werden zum einen die Begriffe sexuelle Gewalt und sexueller Missbrauch erläutert und ein grober Überblick über sexuellen Missbrauch, Opfer und Täter gegeben. Im Anschluss werden die Paragraphen, welche sich mit dem Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB), dem Missbrauch von Jugendlichen (§ 182 StGB) und dem Missbrauch von Schutzbefohlenen befassen, erläutert und an fiktiven Fallbeispielen angewendet. Ein Fazit wird dann den Abschluss dieser Arbeit bilden.

2. Sexuelle Gewalt und sexueller Missbrauch

Der Begriff sexuelle Gewalt fokussiert einen Machtmissbrauch, welcher von einem Stärkeren gegenüber einem Schwächeren ausgeübt wird2. Sexueller Missbrauch ist eine Form der sexuellen Gewalt und legt den Schwerpunkt auf die Gewalt gegen Kinder bzw. widerstandsunfähige Personen3. Jeglicher sexuelle Kontakt zwischen Erwachsenen und Kindern wird als sexueller Missbrauch gewertet, selbst wenn dabei keine direkte Gewalt angewandt wird4. Dies ist damit zu begründen, dass Kinder bzw. widerstandsunfähige Personen häufig in einem Macht- und/oder Abhängigkeitsverhältnis zum Täter stehen, welches dieser ausnutzt5. Zusätzlich ist es ihnen aufgrund von fehlendem Verständnis und/oder kognitiver Unterlegenheit nicht möglich, einer Handlung zuzustimmen bzw. sie zurückzuweisen6. Auch auf verbale oder visuelle Art und Weise kann Missbrauch erfolgen, Körperkontakt ist nicht notwendig7. Dies ist dann der Fall, wenn die Handlung dem Täter dazu dient, seine Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen8 oder einen Missbrauch durch ein sexualisiertes Umfeld vorzubereiten9. Die Formen von sexuellen Missbrauch reichen von sexistischer Sprache, getarnten sexuellen Berührungen über erzwungene Befriedigung und Berührung der Geschlechtsteile der Kinder, bis hin zu Vergewaltigung, Kinderpornographie und -prostitution10. Andere gehen von 3 Übergruppen des sexuellen Missbrauchs aus; der Pädophilie, der Kinderpornographie und -prostitution sowie dem Inzest11.

Die Altersgrenze in den meisten Studien, bei welchem vom sexuellen Missbrauch ausgegangen wird, liegt bei 16 Jahren12. Diese Altersgrenze ist jedoch nicht fix, da hauptsächlich von einem Reifeunterschied zwischen Opfer und Täter ausgegangen wird13.

Deegener legt die Altersdifferenz, bei welcher von sexuellen Missbrauch ausgegangen wird, für Kinder bis 12 Jahre bei fünf Jahren und für ältere bei 10 Jahren fest.

Häufig, jedoch nicht ausschließlich, wird sexueller Missbrauch durch Familienmitglieder oder vertraute Bezugspersonen begangen14. Ca. 73% aller Täterinnen und ca. 67% der Täter stammen aus diesem Umfeld, Fremdtäter sind daher vergleichsweise selten15. Täter sind sowohl Männer als auch Frauen, dabei stellen Männer mit 80% die statistisch größere Tätergruppe dar, als Frauen mit 20%16. Auch wenn die Anzahl der Täter mit steigendem Alter abnimmt, sind alle Altersgruppen unter den Tätern vertreten17. Ebenso zieht sich sexueller Missbrauch durch alle sozialen und gesellschaftlichen Schichten18.

Aufgrund einer hohen Dunkelziffer ist es nicht ganz einfach statistische Aussagen über Betroffene aufzustellen. Jedoch kann man mit annähernder Sicherheit davon ausgehen, dass Mädchen häufiger Opfer eines sexuellen Missbrauchs werden als Jungen19. Die Opferhilfsorganisation ‚Weisser Ring‘ geht davon aus, dass jedes fünfte Mädchen und jeder neunte Junge im minderjährigen Alter Opfer von sexuellen Missbrauch wird20.

3. Strafrecht

Sexueller Missbrauch gilt als Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung und ist daher in Abschnitt 13 des Strafgesetzbuches geregelt21. Der Begriff sexueller Missbrauch selbst wird im Strafrecht zwar verwendet, jedoch nicht explizit definiert22. Definiert wird stattdessen der Begriff der sexuellen Handlung23. Darunter fällt die „sexueller Handlung des Täters selbst, die Veranlassung anderer zu eigenen sexuellen Handlungen, und wiederum gegenüber dem Täter selbst oder gegenüber Dritten, und schließlich die Veranlassung anderer zur Duldung sexueller Handlungen Dritter24.“ Je nachdem, welche sexuelle Handlung durchgeführt wurde, gibt es ein anderes Strafmaß. Allerdings ist sowohl das Alter von Opfer und Täter wichtig, sowie das Verhältnis ebenjener zu einander. So fällt eine Tat, die an einem Schutzbefohlenen begangen wurde (§ 174 StGB) in einen anderen Paragraphen als eine, welche von einem Fremden durchgeführt wurde. Das Gesetz teilt beim sexuellen Missbrauch Minderjähriger das Alter in drei Gruppen ein. Den sexuellen Missbrauch von Kindern, d.h. an Personen unter 14 Jahren (§ 176, 176a, 176b StGB)25, den sexuellen Missbrauch von Jugendlichen, also Personen unter 16 Jahren (§ 182, 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB)26 und in sexuelle Handlungen an einer Person unter 18 Jahren, wenn diese ein Schutzbefohlener ist oder in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zum Täter steht (§ 174 Abs. 1 Nr. 2 StGB)27. Zusätzlich gibt es noch Sexualdelikte ohne Altersbegrenzung (§ 177, 179 StGB, etc.)28, auf die nachfolgend jedoch nicht weiter eingegangen werden soll.

3.1. Sexueller Missbrauch von Kindern nach § 176 StGB

Der Paragraph 176 StGB und seine Unterartikel fokussieren sich darauf, dass alle Kinder, also Personen unter 14 Jahren, vor sämtlichen sexuellen Handlungen geschützt werden, auch wenn diese nicht verstehen, was passiert und daher einwilligen29. Dies soll die ungestörte und freie sexuelle Entwicklung ebenjener sicherstellen30. § 176 StGB legt den Grundtatbestand dar, untergliedert sich jedoch noch einmal in § 176a StGB - den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und §176b StGB - dem sexuellen Missbrauch von Kindern mit Todesfolge31. Im Grundtatbestand wird ebenfalls zwischen sexuellem Missbrauch mit Körperkontakt (§ 176 Abs. 1 und 2 StGB) und sexuellem Missbrauch ohne Körperkontakt (§ 176 Abs. 4 StGB) unterschieden32. Ersteres bestraft die Vornahme einer sexuellen Handlung am Kind oder das Vornehmen lassen einer sexuellen Handlung vom Kind am Täter33.

[...]


1 http://missbrauch-verhindern.de/wissen.

2 Gerdtz, Maike (2003): Auch wir dürfen Nein sagen! Sexueller Missbrauch von Kindern mit einer geistigen Behinderung: eine Handreichung zur Prävention. Heidelberg. S.11.

3 Ebd. S.11.

4 Falardeau, Waltraud (2001): Kontexte und Hintergründe sexueller Gewalt an Kindern. Ein Beitrag zur Analyse eines individuellen und gesamtgesellschaftlichen Problems. Marburg. S.34.

5 Gerdtz, Maike (2003): Auch wir dürfen Nein sagen! S. 12.

6 Ebd. S.12.

7 Deegener, Günther (2001): Kindesmißbrauch. Erkennen, helfen, vorbeugen. Weinheim. S. 23.

8 Gerdtz, Maike (2003): Auch wir dürfen Nein sagen! S. 12.

9 Deegener, Günther (2001): Kindesmißbrauch. Erkennen, helfen, vorbeugen. S. 23.

10 Ulonska, Herbert in Sexuelle Gewalt gegen Kinder. Information und Prävention (2010). 2. Auflage. Münster. S.25.

11 Falardeau, Waltraud (2001): Kontexte und Hintergründe sexueller Gewalt an Kindern. S. 49.

12 Gerdtz, Maike (2003): Auch wir dürfen Nein sagen! S. 13.

13 Ebd. S. 13.

14 Falardeau, Waltraud (2001): Kontexte und Hintergründe sexueller Gewalt an Kindern. S. 33.

15 Ulonska, Herbert in Sexuelle Gewalt gegen Kinder. Information und Prävention (2010). S.27.

16 Ebd. S. 26.

17 Ebd. S. 26.

18 Ebd. S. 26.

19 http://missbrauch-verhindern.de/wissen/opfer.

20 http://weisser-ring.de/praevention/tipps/sexueller-missbrauch.

21 Schumacher, Sabine in Sexuelle Gewalt gegen Kinder. Information und Prävention (2010). S. 50.

22 Gerdtz, Maike (2003): Auch wir dürfen Nein sagen! S. 13.

23 Maurach, Reinhart; Schroeder, Friedrich-Christian (Hg.) (2003): Straftaten gegen Persönlichkeits- und Vermögenswerte. 9. Auflage. Heidelberg. S.178.

24 Ebd. S. 178.

25 Barabas, Friedrich K. (2006): Sexualität und Recht. Ein Leitfaden für Sozialarbeiter, Pädagoginnen, Juristen, Jugendliche und Eltern. 2. Auflage. Frankfurt am Main. S. 100.

26 Ebd. S. 120.

27 Ebd. S. 135.

28 Ebd. S. 158.

29 Ebd. S. 98.

30 Ebd. S. 98.

31 Ebd. S. 99.

32 Gössel, Karl Heinz (2005): Das neue Sexualstrafrecht. Eine systematische Darstellung für die Praxis. Berlin. S. 160.

33 Ebd. S. 161.

Ende der Leseprobe aus 12 Seiten

Details

Titel
Aufklärung über den sexueller Missbrauch von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen nach dem staatlichen Recht. Intervention, Prävention, Täter- und Opferprofile
Hochschule
Universität Erfurt
Veranstaltung
Sexueller Missbrauch von Minderjährigen im Kontext von Institutionen: Rechtslage - Hintergründe - Präventionsmaßnamen
Note
1,3
Autor
Jahr
2017
Seiten
12
Katalognummer
V375354
ISBN (eBook)
9783668525863
ISBN (Buch)
9783668525870
Dateigröße
468 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
sexueller Missbrauch, staatliches Recht, Missbrauch in Institutionen
Arbeit zitieren
Anika Hagemeier (Autor:in), 2017, Aufklärung über den sexueller Missbrauch von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen nach dem staatlichen Recht. Intervention, Prävention, Täter- und Opferprofile, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/375354

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