Die Reformierbarkeit des UN-Sicherheitsrats. Eine Utopie?


Seminararbeit, 2015

15 Seiten, Note: 1,3

Anonym


Leseprobe


Inhaltverzeichnis

1. Einleitung

2. Der UN-Sicherheitsrat
2.1. Strukturen
2.2. Funktionen
2.3. Effektivität, Repräsentativität, Legitimität

3. Reform des UN-Sicherheitsrat
3.1. Reformbemühungen und -bedarf
3.2. Verschiedene Modelle
3.2.1. Razali-Plan
3.2.2. High-Level-Panel
3.2.3. G4
3.2.4. Vorschlag der Afrikanischen Union (AU)
3.2.5. Uniting for Consensus
3.2.6. Panama
3.3. Alternative Lösungsansätze

4. Zusammenfassung und Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Das Jahr 2015 ist vor allem ein Grund für die Vereinten Nationen (VN) einen runden Geburtstag zu feiern. 70 Jahre sind seit ihrer Gründung am 26. Juni 1945 vergangen. Die Vereinten Nationen gehen als direkte Konsequenz aus dem Zweiten Weltkrieg hervor. Nie wieder sollte ein Krieg derartigen Ausmaßes die Welt in Schutt und Asche legen, sodass die vier Siegermächte mit weiteren Nationen zusammen kamen, um die Charta der Vereinten Nationen unterzeichneten. Man wollte ein System der Sicherheit erschaffen, um

„wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen.“ (VN-Charta Art. 1)[1]

Das wichtigste Organ für die Umsetzung dieser Vorsätze ist der VN-Sicherheitsrat, der am 17.01.1946 ins Leben gerufen wurde.

Seit dieser Zeit hat sich das weltpolitische Geschehen allerdings stark verändert. Der Kalte Krieg ist vorübergegangen, die Berliner Mauer gefallen, Deutschland wieder vereint und die Sowjetunion hat sich aufgelöst. Die Welt, die einst durch Bipolarität gekennzeichnet war, ist nun multipolar geprägt. Auch hat sich die Kriegsführung verändert, wo früher hauptsächlich Kriege zwischen einzelnen Staaten herrschten, findet man heute hauptsächlich innerstaatliche Konflikte vor, die sich durch asymmetrische Kriegsführung auszeichnen.[2] Allgemein steht die Welt vor komplexen Problemen, die gerade durch die Globalisierung nicht nur einzelne Staaten betreffen, sondern von der Staatengemeinschaft zusammen gelöst werden müssen. Als gute Beispiele dienen hier die Bekämpfung von Klimawandel und Terrorismus.

Trotz dieses gewaltigen Wandels hat sich der Sicherheitsrat sich seit seiner Gründung vor fast 60 Jahren überhaupt nicht verändert.[3] Dass ein Missverhältnis zwischen der Form des Sicherheitsrats und dem aktuellen politischen Weltgeschehen vorliegt, lässt sich nicht leugnen. Darin sind sich so gut wie alle Staaten einig.[4] So kam der Wunsch nach Reformen schon Anfang der 1990er Jahre in der Generalversammlung auf, auch Deutschland machte sich wiederholt dafür stark dafür.[5] Als Folge setzten die VN eine Kommission ein und verschiedene Reformmodelle wurden von verschiedensten Interessengruppen vorgestellt. Trotz alldem hat sich bis zum heutigen Zeitpunkt nichts verändert.

Die folgende Arbeit soll genau hier ansetzen und der Frage nachgehen, inwiefern eine Reform des UN-Sicherheitsrats überhaupt realistisch ist. Dazu wird der Autor zuerst auf die Strukturen und Funktionen im Allgemeinen eingehen. Des Weiteren wird dann versucht die Frage zu beantworten, was einen gerechteren und „besseren“ Sicherheitsrat denn auszeichnen könnte. Dabei wird auch auf die Begriffe Effektivität, Repräsentativität und Legitimität[6] zurückgegriffen und gezeigt, welche Rolle diese dabei spielen.

Damit schließt sich die Frage an, welche Voraussetzungen für eine Reform notwendig sind. Anschließend wird der Autor verschiedene Reformmodelle vergleichen und auch auf alternative Lösungswege zu sprechen kommen.

2. Der UN-Sicherheitsrat

2.1. Strukturen

Der UN-Sicherheitsrat ist ein Organ der Vereinten Nationen. Es ist zudem, wie in der Einleitung schon erwähnt, das mächtigste von allen, da es das einzige Organ ist, welches Beschlüsse fassen kann, die bindend für alle VN-Mitglieder sind.[7] Der Sicherheitsrat besteht aus insgesamt 15 Mitgliedern. Frankreich, Russland, China, Großbritannien und die Vereinigten Staaten von Amerika sind ständige Mitglieder (P5). Dazu gibt es zehn Mitglieder, die von der Generalversammlung für zwei Jahre gewählt werden, wobei die Wiederwahl ausgeschlossen ist.[8] Diese sogenannten nichtständigen Mitglieder werden nach einem regionalen Verteilungsschlüssel ausgewählt.[9] Zudem zählt laut Satzung, wie groß der Beitrag des einzelnen für die Wahrung des Weltfriedens ist.

Im UN-Sicherheitsrat gibt es eine wichtige Unterscheidung zwischen Verfahrens- und Sachfragen. Wenn es um Verfahrensfragen geht, braucht man neun der 15 Stimmen, um einen Beschluss durchsetzen zu können. Bei Sachfragen muss man die gleiche Anzahl an Stimmen bekommen, allerdings besitzen hier die ständigen Mitglieder ein Vetorecht. Dies bedeutet, dass kein Beschluss zustande kommen kann, in dem es um Sachfragen geht, wenn eines der ständigen Mitglieder dagegen stimmt.[10] In der UN-Charta sind die Begriffe „Sachfrage“ und „Verfahrensfrage“ nicht genau definiert. Allerdings ist es so, dass bei einer Abstimmung darüber um welche Kategorie es sich handelt, auch wieder das Vetorecht gilt. Somit kann es faktisch keine Resolution geben, der nicht alle fünf ständigen Mitglieder zugestimmt haben.[11]

2.2. Funktionen

Der UN-Sicherheitsrat trägt die „Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens“[12]. Er kann von sich aus Partei ergreifen, wenn er eine allgemeine Bedrohung feststellt. Er hat verschiedene Konfliktlösungsmechanismen zur Hand, die auch wirtschaftliche Sanktionen miteinbeziehen können. Die letzte Stufe sind militärische Aktionen.[13] Um militärische Aktionen durchzuführen, sind die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet eigene Truppen zu entsenden.[14]

2.3. Effektivität, Repräsentativität, Legitimität

Der UN-Sicherheitsrat ist in einer Krise. Er hat vor allem ein Legitimitätsproblem. Dies liegt daran, dass viele Mitgliedsstaaten sich im Rat unterrepräsentiert fühlen[15] und andererseits daran, dass er seiner Hauptaufgabe, der Wahrung des Weltfriedens, zu wenig nachkommt. Ein Grund dafür ist, dass die Veto-Mächte sich bei wichtigen Entscheidungen häufig gegenseitig blockieren.[16] Wie lässt dieses Legitimitätsdefizit beheben? Dies wird in der Literatur unterschiedlich bewertet, jedoch wird dabei fast immer auf die Begriffe „Effektivität“ und „Repräsentativität“ zurückgegriffen.

Repräsentativität spricht das oben genannte Problem an. Die VN umfasst aktuell 193 Mitglieder. Folglich sind nur 7,8 Prozent aller Mitglieder Teil des Sicherheitsrats. Zu Gründungszeiten hatten die Vereinten Nationen 50 Mitglieder und einen Repräsentativitätsgrad von 22 Prozent.[17] Zudem sind statistisch gesehen die Länder des globalen Südens (Afrika und Lateinamerika) stark unterrepräsentiert, wohingegen Westeuropa überrepräsentiert ist.[18] Auf den Gedanken der Repräsentation stützen sich auch Japan und Deutschland mir ihrem Wunsch nach einem ständigen Sitz im Sicherheitsrat, da sie nach den USA die zweit- und dritt größten finanziellen Geber für die VN sind.[19]

Wenn man von Effektivität spricht, geht es darum wie schnell und häufig der Sicherheitsrat zu einer Entscheidung kommt. Dabei spielt natürlich das oben erwähnte Veto-Problem eine Rolle.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Reform des VN-Sicherheitsrats nötig ist. Man hat hierzu zwei „Schraubstellen“ zur Hand, an denen man drehen kann, um die Legitimität zu steigern – eine veränderte Zusammensetzung des Gremiums (Repräsentativität) und einen veränderten Modus der Entscheidungsfindung (Effektivität). Wie dies konkret umgesetzt werden könnte, wird im nächsten Kapitel angesprochen.

3. Reform des UN-Sicherheitsrat

3.1. Reformbemühungen und -bedarf

Seit dem Jahr 1992 gibt es in den VN eine Expertengruppe, die sich mit der Reform des UN-Sicherheitsrats beschäftigt, wie wird auch OEWG genannt.[20] Diese hatte die Reformbewegungen in zwei Bereiche unterteilt: Cluster 1 behandelte Fragen der Zusammensetzung (Repräsentativität), während Cluster 2 sich mit der Effektivität des Sicherheitsrats beschäftigte.[21]

Wer über verschiedene Reformmodelle nachdenkt, stellt sich auch die Frage unter welchen Voraussetzungen eine Reform der Zusammensetzung des Sicherheitsrats überhaupt rechtlich möglich ist. Hier gibt es hier vor allem zwei Dinge zu beachten. Zum einen müssen zwei Drittel aller Mitgliedsstaaten in der Generalversammlung einem Änderungsantrag zustimmen. Zudem dürfen alle fünf ständigen Mitglieder nicht dagegen stimmen.[22] Hier schon zeigt sich, dass die Hürden für eine Reform sehr hoch sind.

[...]


[1] Zitiert nach Pietz (2007): 3.

[2] Vgl. Münkler (2006):10f.

[3] Abgesehen von einer Anhebung der nichtständigen Mitglieder von 6 auf 11 im Jahr 1965. Vgl. Pietz (2007): 20.

[4] Vgl. Rittberger/Baumgärtner (2005): 307.

[5] Vgl. Fassbender (2005b): 68.

[6] In der Fachliteratur werden diese drei Begriffe häufig verwendet, wenn es um Zielvorstellungen für den VN-Sicherheitsrats geh. Vgl. Rittberger/Baumgärtner (2005): 308.

[7] Vgl. United Nations Regional Information Centre for Western Europe (2015): 8. Artikel 25.

[8] Vgl. Ebd. Artikel 23.

[9] In den VN gibt es fünf Gruppen: Westeuropa, Nordamerika und andere; Lateinamerika/Karibik; Afrika; Asien; Osteuropa. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird im Folgenden anstatt von „Westeuropa, Nordamerika und andere“ nur noch Westeuropa geschrieben. Vgl. dazu Bundeszentrale für politische Bildung (2015).

[10] Vgl. United Nations Regional Information Centre for Western Europe (2015): 9. Artikel 27.

[11] Vgl. Wunderlich (2009): 4.

[12] United Nations Regional Information Centre for Western Europe (2015): 8. Artikel 24.

[13] Vgl. Ebd.: 11. Artikel 39-42.

[14] Vgl. Ebd. Artikel 43.

[15] Vgl. Auswärtiges Amt (2015a).

[16] Vgl. Global Policy Forum (2015). Vgl. Spiegel Online (2015).

[17] Vgl. Pietz (2007): 25.

[18] 2003 beanspruchte Westeuropa 33 Prozent der Sitz, während Afrika und Lateinamerika/Karibik nur zusammen auf die gleiche Zahl kamen. Vgl. Lukner (2006): 52.

[19] Vgl. Auswärtiges Amt (2015a).

[20] „Open-ended working group of the question of equitable representation on and increase in the membership of the Security Council and other matters related to the Security Council” Vgl. Pietz (2007): 24.

[21] Vgl. Ebd.: 24f.

[22] United Nations Regional Information Centre for Western Europe (2015): 24. Artikel 108.

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Die Reformierbarkeit des UN-Sicherheitsrats. Eine Utopie?
Hochschule
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Note
1,3
Jahr
2015
Seiten
15
Katalognummer
V375503
ISBN (eBook)
9783668548220
ISBN (Buch)
9783668548237
Dateigröße
530 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Vereinte Nationen, Sicherheitsrat, Reformen, UNO, UN-Sicherheitsrat, VN-Sicherheitsrat, Razali-Plan, Veto
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Anonym, 2015, Die Reformierbarkeit des UN-Sicherheitsrats. Eine Utopie?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/375503

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