Diskriminierung und Rassismus ausländischer Mitbürger in deutschen Schulen


Hausarbeit (Hauptseminar), 2005

21 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Definitionen
2.1. Was ist Diskriminierung?
2.1.1. Formen von Diskriminierung
2.1.2. Institutionelle Diskriminierung
2.1.2.1 Direkte institutionelle Diskriminierung
2.1.2.1 Indirekte institutionelle Diskriminierung
2.2. Was ist Rassismus?

3. Hartmut Esser: Assimilation und Integration von Wanderern

4. Schule und ihr Beitrag zur Integration
4.1. Die schulische Laufbahn von Migrationskindern
4.2. Diskriminierung in der Schule und durch die Schule
4.3. Schule und Rassismus
4.4. Die Aufgabe der Schule

5. Fazit

6. Literaturnachweis

1. Einleitung:

Diskriminierung und Rassismus sind für die heutige Gesellschaft immer wichtiger werdende Themen. Sie sind schon lange nicht mehr nur im Alltag oder im Berufsleben zu finden, sondern breiten sich ebenfalls in unseren Schulen aus.

Genau mit diesem Thema beschäftigt sich die Arbeit. Zunächst wird es einen Einblick in die Hauptbegriffe geben, um den Umgang mit diesem Thema zu erleichtern und ein gewisses Hintergrundwissen zu vermitteln.

Ferner gibt es einen theoretischen Überblick. Die theoretischen Ansätze bezüglich Assimilation und Integration von Migranten von Hartmut Esser werden erläutert. Ansätze, wie der psychologisch-lerntheoretische und der sozialpsychologisch-soziologische, werden sich hier wieder finden lassen.

Weiterführend wird auf die schulische Situation eingegangen. Die Schule leistet einen Beitrag zur Integration von Migrantenkindern und birgt dennoch einen großen Nährboden für Diskriminierung und Rassismus. Die Aufgabe des Bildungswesens sollte darin bestehen, Migrationskinder sozial zu fördern, sowie ihre Integration in die Gesellschaft zu erleichtern. Die Frage, die hierbei auftritt ist natürlich, ob die Institution Schule sich dieser großen Aufgabe überhaupt bewusst ist und was sie daran setzt ihren Ruf als soziale Organisation gerecht zu werden. Ferner kann gefragt werden, inwiefern Schule dem Problem auf den Grund geht und was gegen Diskriminierung und Rassismus an deutschen Schulen getan wird.

Schließlich wird im Fazit beabsichtigt einen Lösungsansatz zu finden, mit dem Diskriminierung und Rassismus an deutschen Schulen reduziert oder vielleicht sogar verhindert werden kann.

2. Definitionen

Um ein besseres Verständnis des Themenbereichs zu garantieren, soll es nun einige Definitionen der Hauptbegriffe geben.

2.1. Was ist Diskriminierung?

Der Begriff Diskriminierung lässt sich von dem lateinischen Wort „discriminare“ (trennen, absondern) ableiten und bezeichnet „die benachteiligte Behandlung bestimmter Gruppen innerhalb eines Ganzen“. Der Oberbegriff „Diskriminierung“ spaltet sich in zahlreiche Unterkategorien, wie beispielsweise, in die „soziale Diskriminierung“. Hierbei werden Gruppen oder Personen auf Grund „ihrer Herkunft, politischer oder religiöser Zugehörigkeit, sozialen Gewohnheiten, sexuellen Neigungen, Sprachen, Geschlecht, Behinderung oder äußerlichen Merkmalen wie Haut - oder Augenfarbe“ benachteiligt behandelt.[1] Jemand wird aber auch diskriminiert, wenn durch Äußerungen eines anderen in der Öffentlichkeit, sein Ansehen und sein Ruf schaden nimmt (Duden 2001: 232).

Für Mechthild Gomolla und Frank Olaf Radtke, die das Werk „Institutionelle Diskriminierung“ schrieben, ist soziale Diskriminierung eine unbedachte Handlung oder Äußerung, die kränkt. Es können aber auch bösartige und körperliche Übergriffe auf Einzelne sein, deren Integrität missachtet wird. Soziale Diskriminierung kann sogar eine offene oder latente Ungleichbehandlung ganzer Bevölkerungsgruppen sein, die durch staatliche Stellen ausgeübt wird.

Ursachen für Diskriminierung sind oft Vorurteile oder stereotype Einzelner, wobei auch Traditionen, Gewohnheiten und Gesetze, die das Handeln von Kollektiven strukturieren, verantwortlich für Diskriminierung sein können.

Diskriminierende, also Personen von denen die Diskriminierung ausgeht, können Einzelne, Gruppen oder auch Organisationen sein. Bei Organisationen ist es oft so, dass die gemachten Unterschiede schon institutionell sind.

Diskriminierung setzt nach Gomolla und Radtke eine asymmetrisch angelegte Interaktionssituation voraus, in der soziale Ordnungen hergestellt und vorgeschrieben werden.

Diskriminiert werden vor allem Minderheiten und Zuwanderer. Oft werden diese, wie zuvor angesprochen, nach Religionen, Nationalitäten, Hautfarbe oder Sprache unterschieden (Gomolla/Radtke 2002: 12).

Eine Diskriminierung nachzuweisen ist sehr schwierig und nur selten möglich, denn nach Gomolla und Radtke liegt die Definitionsmacht stets bei dem Diskriminierenden. Dieser kann somit die Situation immer so auslegen, dass sie für ihn passend ist. Daher gibt es ganz selten eine gerichtliche Klärung oder Verurteilung der Täter (Gomolla/Radtke 2002: 13).

2.1.1. Formen von Diskriminierung

Ferner gibt es verschiedene Teilbereiche der Diskriminierung:

- Unmittelbare Diskriminierung
- Mittelbare Diskriminierung
- Belästigung
- Viktimisierung

Die unmittelbare Diskriminierung wird auch direkte Diskriminierung genannt. Ein Mensch wird beispielsweise unmittelbar diskriminiert, wenn er in einer Situation anders behandelt wird als eine andere Person in derselben Situation. Um dies einmal bildlich zu erklären, könnte eine Situation folgendermaßen aussehen: An einem Türschild steht: „Nur Frauen über 18 Jahren“. Somit entsteht eine direkte Diskriminierung, denn Männer und alle Frauen unter 18 Jahren, dürfen diesen Raum nicht betreten (Wehrhöfer, B. 2005: 6).

Unter mittelbare Diskriminierung wird die Benachteiligung von Personen durch scheinbar neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren verstanden. Sie ist die häufigste Form der Diskriminierung und wird auch indirekte Diskriminierung genannt. Personen die indirekt diskriminiert werden, werden beispielsweise bei Einstellungstest über Wissensgebiete geprüft, die sie für ihre Aufgabe in dem Unternehmen nicht benötigen (Wehrhöfer, B. 2005: 7).

Belästigungen lassen sich dadurch kennzeichnen, dass die Würde der betreffenden Person durch sie verletzt wird.

Eine Viktimisierung liegt vor, wenn eine Person sich beispielsweise im Büro über eine diskriminierende Behandlung beschwert und danach noch schlechter von den Mitarbeitern behandelt wird. Es gibt allerdings auch die Form, dass eine Person schlecht behandelt wird, weil sie einer anderen geholfen hat, die zuvor diskriminiert wurde (Wehrhöfer, B. 2005: 8). Hierbei könnte auch der Begriff Mobbing genannt werden, der heutzutage oftmals in betrieblichen Kontexten eine große Rolle spielt.

2.1.2. Institutionelle Diskriminierung

Diskriminierung geschieht in unserer Gesellschaft nicht allein durch Einzelne, die einer Institution oder Organisation angehören, sondern auch durch die Institutionen selbst. Nach Gomolla und Radtke nehmen Organisationen Diskriminierungen ihrer Angestellten allerdings erst dann wahr, wenn ihre Zwecke nicht mehr erfüllt werden können. Ansonsten bleiben diskriminierende Vorfälle nur Einzelfälle. (Gomolla/Radtke 2002: 14).

Institutionelle Diskriminierung geschieht auf zweierlei Arten. Zum einen durch gesetzliche Vorschriften und zum anderen durch alltägliche Diskriminierung in Institutionen.

Gesetzliche Vorschriften wären beispielsweise das Aufenthaltrecht, die Arbeitserlaubnis oder das Sozialversicherungsrecht. Hierbei werden nicht nur Deutsche von Ausländern unterschieden, sondern es werden auch Unterschiede zwischen den Ausländern selbst gemacht. Unterschieden wird nach dem rechtlichen Status der Migranten, wie EU-Angehöriger, Gastarbeiter oder Flüchtling. Die Unterscheidungen werden als „legal“ gehandhabt. Diese rechtlichen Differenzierungen sind verantwortlich dafür, dass es in Funktionssystemen der Gesellschaft, beispielsweise im politischen System, zu Ausgrenzungen ganzer Bevölkerungsgruppen kommt. Es wird nach Gomolla und Radtke ebenfalls eine hierarchische Ordnung zwischen den Gruppen hergestellt.

Bei der allgemeinen Diskriminierung in Institutionen liegt das Hauptproblem häufig in der Unterscheidung des Geschlechts. Ein Beispiel hierfür wäre die Diskriminierung von Frauen in Führungspositionen. Diese erfolgt indirekt durch „ungeschriebene Gesetze“. Um die Entscheidungsfindung zu legitimieren, werden diese nachträglich gut nachvollziehbar begründet. Die alltägliche Diskriminierung scheint demnach unvermeidbar (Gomolla/Radtke 2002: 15). Anzumerken sei hier allerdings, dass diese Art von Diskriminierung nicht überall zu finden ist. Es gibt immer wieder Ausnahmen, bei denen es keine oder nur wenige geschlechtliche Unterschiede gibt.

Institutionalisierte Diskriminierung kann in zwei große Bereiche eingeteilt werden. Einmal in die direkte institutionalisierte Diskriminierung und einmal in die indirekte institutionalisierte Diskriminierung. Feagin und Boocher Feagin entwickelten dazu eine Matrix, in der sie vier Basisformen von Diskriminierung unterschieden. Hierbei werden „der Grad der Intentionalität diskriminierender Praktiken mit dem Grad der Einbettung in Organisationen zueinander in Beziehung gesetzt“(Gomolla/Radtke 2002: 44).

[...]


[1] Http://begriffsportal.de/Diskriminierung abgefragt am 23.02.05 um 16:00 Uhr.

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Diskriminierung und Rassismus ausländischer Mitbürger in deutschen Schulen
Hochschule
Ruhr-Universität Bochum
Note
1,7
Autor
Jahr
2005
Seiten
21
Katalognummer
V37586
ISBN (eBook)
9783638368827
ISBN (Buch)
9783638762106
Dateigröße
537 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Diskriminierung, Rassismus, Mitbürger, Schulen
Arbeit zitieren
B.A. Sonja Pawlowski (Autor:in), 2005, Diskriminierung und Rassismus ausländischer Mitbürger in deutschen Schulen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/37586

Kommentare

  • Master Tonia Raptakis am 23.5.2016

    Die Hausarbeit ist sehr umgangsprachlich und nicht wissenschaftlich geschrieben. Sie lohnt sich meines Erachtens nicht zum Kauf.

Blick ins Buch
Titel: Diskriminierung und Rassismus ausländischer Mitbürger in deutschen Schulen



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