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Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei beteiligungswidrig durchgeführten Betriebsänderungen

Eine Schwerpunktsbereichsprüfung

Title: Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei beteiligungswidrig durchgeführten Betriebsänderungen

Research Paper (undergraduate) , 2016 , 40 Pages

Autor:in: Jacqueline Lietzow (Author)

Law - Civil / Private / Industrial / Labour
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Summary Excerpt Details

Diese Arbeit handelt von einem allgemeinen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats, mit dem er seine Beteiligungsrechte durchsetzen kann, falls der Arbeitgeber diese missachtet und die Betriebsänderung ohne Anhörung und Beteiligung durchführt.

Die Notwendigkeit der Beschäftigung mit dieser wohl umstrittenen Frage des kollektiven Arbeitsrechts ergibt sich schon allein aus den gegensätzlichen Ansichten der Rechtsprechung und der Literatur. Vor allem dann, wenn selbst die Urteile der Gerichte widersprüchlich sind, wobei ein auffälliges Nord-Süd-Gefälle zu beobachten ist.

Im Verlauf der Arbeit wird zuerst auf das in § 111 BetrVG normierte Anhörungs- und Beteiligungsrecht eingegangen, wobei ausschließlich die Grundlagen der Anhörung und Beratung dargelegt werden. Eine genauere Betrachtung der Tatbestände einer Betriebsänderung erfolgt nicht. Anschließend folgt eine ausführliche Auseinandersetzung der umstrittenen Frage, ob dem Betriebsrat ein Unterlassungsanspruch bei beteiligungswidrigen durchgeführten Betriebsänderungen zustehen sollte. Diese Beurteilung erfolgt anhand unterschiedlicher Auslegungsmethoden. Die Arbeit wird mit einem Fazit zu dieser Frage, mit Rücksicht aller angesprochenen Aspekte, abgeschlossen.

Excerpt


Gliederung

I. Einführung

II. Rechtsdogmatische Struktur des Beteiligungsrecht nach § 111 BetrVG

III. Das Unterrichtungs- und Beratungsrecht des Betriebsrats gem. § 111 BetrVG

1. Unterrichtung

a) Rechtzeitigkeit

b) Umfassend

2. Beratung

IV. Allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrats?

1. Beurteilung anhand der klassischen Auslegungsmethoden

a) Wortlaut

b) Systematik

c) Historie

d) Sinn und Zweck

e) Zwischenergebnis

2. Beurteilung anhand von § 2 I BetrVG

3. Beurteilung anhand der unionsrechtskonformen Auslegung

a) Umsetzung des Unionsrechts

b) Inhalt der Richtlinie 2002/14/EG

c) Sinn und Zweck der Richtlinie 2002/14/EG

d) Ziel des Unionsrechts

e) Unterlassungsanspruch?

d) Zwischenergebnis

V. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die kontroverse Frage, ob dem Betriebsrat bei einer beteiligungswidrig durchgeführten Betriebsänderung ein allgemeiner Unterlassungsanspruch gegen den Arbeitgeber zusteht, um seine Mitwirkungsrechte nach § 111 BetrVG effektiv durchzusetzen.

  • Rechtsdogmatische Grundlagen des Mitwirkungsrechts nach § 111 BetrVG
  • Klassische Auslegungsmethoden zur Herleitung eines Unterlassungsanspruchs
  • Bedeutung von § 2 I BetrVG im Kontext der vertrauensvollen Zusammenarbeit
  • Unionsrechtskonforme Auslegung unter Berücksichtigung der Richtlinie 2002/14/EG
  • Präventive Wirkung bestehender Sanktionen nach dem BetrVG

Auszug aus dem Buch

I. Einführung

Der Betriebsrat hat als Arbeitnehmervertretung die Pflicht sich für die Interessen der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber einzusetzen. Dafür stehen ihm mehrere Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte gesetzlich zu.

Auch in § 111 BetrVG ist ein solcher Anspruch des Betriebsrats normiert. Der Gesetzgeber hat der Arbeitnehmervertretung bei Betriebsänderungen gem. § 111 BetrVG ein Anhörungs- und Beratungsrecht zugesprochen, wodurch Arbeitgeber verpflichtet wird, diesen an seinen Entscheidungen zu beteiligen.

Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es, dem Betriebsrat eine Möglichkeit zu geben, Vorschläge für verhindernde oder abmildernde Maßnahmen vorzubringen. Allerdings ist es nicht selten, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht ordnungsgemäß beteiligt und die Betriebsänderung, ohne die Rechte der Arbeitnehmervertretung zu wahren, durchführt. Dies geschieht überwiegend dann, wenn der Unternehmer aus Zeitnot eine bestimmte Maßnahme für erforderlich hält und diese unmittelbar durchsetzt.

In den §§ 112, 113 BetrVG hat der Gesetzgeber Sanktionen normiert, die bei einer Nichtbeachtung des Beteiligungsrechts nach § 111 BetrVG Anwendung finden.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einführung: Das Kapitel stellt die zentrale Fragestellung zur Durchsetzbarkeit der Mitwirkungsrechte des Betriebsrats bei Betriebsänderungen vor.

II. Rechtsdogmatische Struktur des Beteiligungsrecht nach § 111 BetrVG: Hier wird erläutert, dass es sich bei § 111 BetrVG um ein Mitwirkungsrecht und kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht handelt.

III. Das Unterrichtungs- und Beratungsrecht des Betriebsrats gem. § 111 BetrVG: Dieses Kapitel definiert die Anforderungen an eine rechtzeitige und umfassende Unterrichtung sowie an den Beratungsprozess.

IV. Allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrats?: Das Hauptkapitel analysiert mithilfe klassischer Auslegung, des § 2 I BetrVG und unionsrechtlicher Vorgaben kritisch, ob ein Unterlassungsanspruch begründbar ist.

V. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass ein allgemeiner Unterlassungsanspruch de lege lata abzulehnen ist.

Schlüsselwörter

Betriebsrat, Betriebsänderung, § 111 BetrVG, Unterlassungsanspruch, Mitwirkungsrecht, Mitbestimmung, Interessenausgleich, Sozialplan, Richtlinie 2002/14/EG, Sanktionen, Arbeitsrecht, unionsrechtskonforme Auslegung, Arbeitgeber, vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die juristische Debatte, ob ein Betriebsrat gerichtlich gegen einen Arbeitgeber vorgehen kann, der eine Betriebsänderung ohne die gesetzlich vorgeschriebene vorherige Beteiligung des Betriebsrats durchführt.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Schwerpunkte liegen auf dem Mitwirkungsrecht bei Betriebsänderungen, der Auslegung des Betriebsverfassungsgesetzes sowie dem Einfluss des europäischen Rechts auf das deutsche Arbeitsrecht.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsfrage?

Das Ziel ist zu klären, ob es eine Rechtsgrundlage für einen sogenannten "allgemeinen Unterlassungsanspruch" gibt, der es dem Betriebsrat erlauben würde, eine beteiligungswidrige Betriebsänderung zu stoppen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt die klassischen juristischen Auslegungsmethoden (Wortlaut, Systematik, Historie, Sinn und Zweck) sowie eine ergänzende unionsrechtskonforme Auslegung.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der gesetzlichen Struktur des § 111 BetrVG, die Prüfung der Anspruchsgrundlagen mittels Auslegung und die Untersuchung, ob europarechtliche Vorgaben einen solchen Anspruch erfordern.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wesentliche Begriffe sind Betriebsrat, Unterlassungsanspruch, Betriebsänderung, Mitwirkungsrechte und Richtlinie 2002/14/EG.

Kann das Unterlassungsbegehren mit § 2 I BetrVG begründet werden?

Der Autor verneint dies, da das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit keine eigenständige Grundlage für einen Unterlassungsanspruch darstellt, der die bestehenden gesetzlichen Sanktionen in §§ 111 ff. BetrVG unterlaufen würde.

Warum lehnt der Autor den Unterlassungsanspruch ab?

Zusammenfassend kommt der Autor zum Schluss, dass weder der Wortlaut noch die Systematik oder der Sinn des Gesetzes einen solchen Anspruch hergeben und die bestehenden Sanktionen (z.B. Nachteilsausgleich) als präventive Mittel vom Gesetzgeber als ausreichend erachtet wurden.

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Details

Title
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei beteiligungswidrig durchgeführten Betriebsänderungen
Subtitle
Eine Schwerpunktsbereichsprüfung
Author
Jacqueline Lietzow (Author)
Publication Year
2016
Pages
40
Catalog Number
V376799
ISBN (eBook)
9783668542051
ISBN (Book)
9783668542068
Language
German
Tags
unterlassungsanspruch betriebsrats betriebsänderungen eine schwerpunktsbereichsprüfung
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Jacqueline Lietzow (Author), 2016, Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei beteiligungswidrig durchgeführten Betriebsänderungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/376799
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