Der Hype um die Digitalisierung der Arbeit will kein Ende nehmen. Nicht zuletzt wegen der im September anstehenden Bundestagswahl. Hier wendet sich bspw. die Lobbyorganisation Bitkom wie folgt an die neue Bundesregierung: “Die Digitalwirtschaft muss grundsätzlich von den neuen Einschränkungen bei Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträgen ausgenommen werden. [...] Das Arbeitszeitgesetz muss flexibler ausgestaltet werden. Die [...] elfstündige Ruhepause ist [...] nicht mehr zeitgemäß [...].“ (Holdampf-Wendel, 2017) Dies ist nur eine kleine Kostprobe, wie die Diskussion um die Digitalisierung der Arbeitswelt aktuell geführt wird.
Leider sehen die Arbeitskraftnehmer*innen - Lobbyorganisationen nur eine Seite der Medaille, nämlich die in der kapitalistischen Produktionsweise umgangssprachlich genannten “Arbeit[-sentgelt-]geber*innen“ und deren Hauptziel der Profitmaximierung. Auf der anderen Seite stehen die Arbeitskraftgeber*innen, die in der kapitalistischen Produktionsweise umgangssprachlich “Arbeit[-sentgelt-]nehmer*innen“ genannt werden.
Allein die abhängig Beschäftigten Arbeitskraftgeber*innen haben im Jahr 2016 rund 821 Mio. Stunden an bezahlter Mehrarbeit und rund 941 Mio. Stunden an unbezahlter Mehrarbeit geleistet. Somit haben die Arbeitskraftgebenden im Jahr 2016 rund 1,762 Mrd. Stunden mehr für den Arbeitskraftnehmenden, Arbeit verrichtet als sie lt. Arbeitsvertrag mussten. Der Großteil dieser Arbeit wurde zudem auch nicht protokolliert, was dazu führt dass diese geleistete Arbeit vom Arbeitskraftnehmenden auch nicht entlohnt wird. Sollten die Forderungen der Bitkom an die Bundesregierung vollkommen umgesetzt werden, würden die Arbeitskraftgebenden noch weiter ausgebeutet werden und hätten geringere Arbeitsschutzstandards als bisher.
Jedoch fallen in der Diskussion um die Digitalisierung auch immer wieder Begriffe wie Big Data, Cloudworking und Crowdsourcing und das durch die wissenschaftlichen, gesellschaftlichen und gewerkschaftlichen Diskurse hinweg. Diese flammen unterschiedlich schnell und zu verschiedenen Zeiten auf, wie jetzt kurz vor der Bundestagswahl. [...]
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Die Welt in der wir leben und arbeiten
2.1 Was ist der Kapitalismus?
2.2 Die Entwicklung der Arbeiter*innenbewegung
2.3 Das okkulte Wesen des Kapitalismus
2.4 Die Entstehung der “doppelt freien“ Lohnarbeit
2.5 Wie bekommt mensch die Arbeitskraftgeber*innen dazu mehr zu leisten als sie müssen?
3 Der rechtliche Einfluss auf die Arbeitswelt
3.1 Bedeutung des Arbeitsrecht
3.2 Was will das Arbeitsrecht?
3.3 Was sind die Rechtsquellen?
3.3.1 Völkerrecht
3.3.2 Gesetze
3.3.3 Richterrecht und die “herrschende Meinung“
3.3.4 Tarifverträge
3.3.5 Betriebsvereinbarungen
4 Was ist mit der Entgrenzung der Arbeit gemeint?
4.1 Grundlegendes
4.1.1 Wo kommen wir her?
4.1.2 Wo fängt es an?
4.2 Wovon wird die Arbeit entgrenzt?
4.2.1 Gesetze i.V.m. Arbeitsverträge
4.2.2 Kollektivvereinbarungen
4.3 Woher kommen die Geräte vs. Arbeitskraftgeber*innenhaftung
4.3.1 Bring Your Own Device (BYOD)
4.3.2 Arbeitskraftgeber*innenhaftung
5 Der Betriebsrat bringt einen Stein ins Rollen!
5.1 Einführung der Digitalisierung
5.1.1 Unterrichtungsgegenstände nach §§ 90 und 91 BetrVG
5.1.2 Personalplanung sowie Sicherung und Förderung der Beschäftig- ten nach §§ 92 Abs. 1 und 2 sowie 92a BetrVG
5.1.3 Wirtschaftsausschuss nach §§ 106 ff. BetrVG
5.1.4 Betriebsorganisatorische Maßnahmen nach § 111 Satz 3 Nr. 4 BetrVG
5.1.5 Technische Maßnahmen nach § 111 Satz 3 Nr. 5 BetrVG
5.2 Umsetzung der Digitalisierung
5.2.1 Arbeitszeitregelungen nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG
5.2.2 Überwachung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
5.2.3 Arbeitsschutz nach §§ 87 Abs. 1 Nr. 7, 91 BetrVG
5.2.4 Sonstige Mitbestimmungsmöglichkeiten
6 Ausblick
7 Fazit
Literaturverzeichnis
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