Entgrenzung der Arbeit durch die Digitalisierung der Arbeitswelt


Bachelorarbeit, 2017

46 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Welt in der wir leben und arbeiten
2.1 Was ist der Kapitalismus?
2.2 Die Entwicklung der Arbeiter*innenbewegung
2.3 Das okkulte Wesen des Kapitalismus
2.4 Die Entstehung der “doppelt freien“ Lohnarbeit
2.5 Wie bekommt mensch die Arbeitskraftgeber*innen dazu mehr zu leisten als sie müssen?

3 Der rechtliche Einfluss auf die Arbeitswelt
3.1 Bedeutung des Arbeitsrecht
3.2 Was will das Arbeitsrecht?
3.3 Was sind die Rechtsquellen?
3.3.1 Völkerrecht
3.3.2 Gesetze
3.3.3 Richterrecht und die “herrschende Meinung“
3.3.4 Tarifverträge
3.3.5 Betriebsvereinbarungen

4 Was ist mit der Entgrenzung der Arbeit gemeint?
4.1 Grundlegendes
4.1.1 Wo kommen wir her?
4.1.2 Wo fängt es an?
4.2 Wovon wird die Arbeit entgrenzt?
4.2.1 Gesetze i.V.m. Arbeitsverträge
4.2.2 Kollektivvereinbarungen
4.3 Woher kommen die Geräte vs. Arbeitskraftgeber*innenhaftung
4.3.1 Bring Your Own Device (BYOD)
4.3.2 Arbeitskraftgeber*innenhaftung

5 Der Betriebsrat bringt einen Stein ins Rollen!
5.1 Einführung der Digitalisierung
5.1.1 Unterrichtungsgegenstände nach §§ 90 und 91 BetrVG
5.1.2 Personalplanung sowie Sicherung und Förderung der Beschäftig- ten nach §§ 92 Abs. 1 und 2 sowie 92a BetrVG
5.1.3 Wirtschaftsausschuss nach §§ 106 ff. BetrVG
5.1.4 Betriebsorganisatorische Maßnahmen nach § 111 Satz 3 Nr. 4 BetrVG
5.1.5 Technische Maßnahmen nach § 111 Satz 3 Nr. 5 BetrVG
5.2 Umsetzung der Digitalisierung
5.2.1 Arbeitszeitregelungen nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG
5.2.2 Überwachung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
5.2.3 Arbeitsschutz nach §§ 87 Abs. 1 Nr. 7, 91 BetrVG
5.2.4 Sonstige Mitbestimmungsmöglichkeiten

6 Ausblick

7 Fazit

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Wer befragt wurde

2 Wie wollen die Arbeitskraftgeber*innen arbeiten?

3 Mobiles Arbeiten

4 Möglichkeit und Einstellung zum mobilen Arbeiten

5 Umgang mit dem Arbeitszeitgesetz

6 Umgang mit dem Arbeitszeitkonten und Verfall von Arbeitszeit

7 Wer hat einen Anspruch auf den Wirtschaftsausschuss (WA)?

8 Möglichkeit zur mobilen Telearbeit

9 Regelungen zur Weiterbildung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Der Hype um die Digitalisierung der Arbeit will kein Ende nehmen. Nicht zuletzt we- gen der im September anstehenden Bundestagswahl. Hier wendet sich bspw. die Lob- byorganisation Bitkom wie folgt an die neue Bundesregierung: “Die Digitalwirtschaft muss grundsätzlich von den neuen Einschränkungen bei Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträgen ausgenommen werden. [...] Das Arbeitszeitgesetz muss flexibler ausge- staltet werden. Die [...] elfstündige Ruhepause ist [...] nicht mehr zeitgemäß [...].“1 Dies ist nur eine kleine Kostprobe, wie die Diskussion um die Digitalisierung der Arbeitswelt aktuell geführt wird.

Leider sehen die Arbeitskraftnehmer*innen2 - Lobbyorganisationen nur eine Seite der Medaille, nämlich die in der kapitalistischen Produktionsweise umgangssprachlich ge- nannten “Arbeit[-sentgelt-]geber*innen“ und deren Hauptziel der Profitmaximierung. Auf der anderen Seite stehen die Arbeitskraftgeber*innen, die in der kapitalistischen Produktionsweise umgangssprachlich “Arbeit[-sentgelt-]nehmer*innen“ genannt wer- den.

Allein die abhängig Beschäftigten Arbeitskraftgeber*innen haben im Jahr 2016 rund 821 Mio. Stunden an bezahlter Mehrarbeit und rund 941 Mio. Stunden an unbezahlter Mehrarbeit geleistet.3 Somit haben die Arbeitskraftgebenden im Jahr 2016 rund 1,762 Mrd. Stunden mehr für den Arbeitskraftnehmenden, Arbeit verrichtet als sie lt. Arbeitsvertrag mussten. Der Großteil dieser Arbeit wurde zudem auch nicht protokolliert, was dazu führt dass diese geleistete Arbeit vom Arbeitskraftnehmenden auch nicht entlohnt wird. Sollten die Forderungen der Bitkom an die Bundesregierung vollkommen umgesetzt werden, würden die Arbeitskraftgebenden noch weiter ausgebeutet werden und hätten geringere Arbeitsschutzstandards als bisher.

Jedoch fallen in der Diskussion um die Digitalisierung auch immer wieder Begriffe wie Big Data, Cloudworking und Crowdsourcing und das durch die wissenschaftlichen, ge- sellschaftlichen und gewerkschaftlichen Diskurse hinweg.4 Diese flammen unterschied- lich schnell und zu verschiedenen Zeiten auf, wie jetzt kurz vor der Bundestagswahl. Meistens gibt es auch keine eindeutige Sprache. Auf der einen Seite reden Menschen von der Digitalisierung der Arbeitswelt und wieder anderer sprechen von der Indus- trie 4.0, hierbei handelt es sich um ein deutsches “Designerwort“ was erstmals 2011 zur Hannovermesse publiziert wurde.5 Aber alle meinen, dass dies den “Industriestandort Deutschland upgraden“6 und ein “wesentlicher Treiber für den Erhalt und Ausbau der Konkurrenzfähigkeit Deutschlands“7 sein wird. Somit kann mensch hier den Eindruck gewinnen, dass auf der Produzenten*innen- und Konsumenten*innenebene die wesentlichen Faktoren gleich beeinflusst werden. Jedoch haben unterschiedliche Studien nachgewiesen, dass bspw. in den USA bis zu 50 % der Arbeitsplätze vernichtet werden können.8 In Deutschland können zwischen 12 %9 und fast 60 % der Arbeitsplätze, was 18,3 Mio. wären, durch die Digitalisierung vernichtet werden.10

Daher sollte sich mensch auch mit diesen Themen auseinander setzen. Vor allem wenn die beiden skizzierten Abläufe gleichzeitig stattfinden. Auf der einen Seite leisten die Arbeitskraftgeber*innen einen enormen Berg von Überstunden, i.H.v. 600.000 Vollzeit- stellen11, und gleichzeitig können durch die Folgen der Digitalisierung mit der kapitalis- tischen Rationalisierung rund 4 Mio. bis 18 Mio. Arbeitsplätze wegfallen. Hinzu kommt noch der demografische Wandel, der beeinflusst, wer sich mit welcher Qualifikation ak- tuell und zukünftig an der gesellschaftlichen Wertschöpfung beteiligen kann.12

Das diese Situation einfach durch die sozialpartnerschaftliche Konsensmaschinerie ge- löst werden kann, kann stark bezweifelt werden. Durch die Digitalisierung können neue Technologien sichtbar werden - mit entsprechendem Risikopotenzial für Beschäftigung, Entgelte und Arbeitsbedingungen. Gleichzeitig bieten sie auch die Möglichkeit von weniger Arbeitsbelastung und weniger monotonen Arbeitsaufgaben was gesundheits- fördernd sein kann. Was am Ende die Oberhand hat, kann aktuell keiner wissen und wird sich in Zukunft zeigen, in dem es die Gesellschaft mitgestaltet.13

Somit liegt die Gestaltung der Arbeitswelt nach wie vor in den Händen der Betriebsrats, Personalrats- und Gewerkschaftsmitglieder*innen in wie weit sie durch Betriebs- oder Dienstvereinbarungen oder Tarifverträge mit den einzelnen Arbeitskraftnehmenden bzw. den Vereinigungen der Arbeitskraftnehmenden die Interessen der Arbeitskraftgebenden in die Verträge einfließen lassen.

In den weiterführenden Kapiteln beschäftigt sich die Arbeit genau in diesem Span- nungsfeld. Worin haben die Betriebs- bzw. Personalrät*innen14 mitbestimmungspflich- tige Handlungsmöglichkeiten, was liegt in der Hand des einzelnen Arbeitskraftgebenden und welche Handlungsräume gibt es auf der tarifvertraglichen Ebene. Der*die Verfasser*in erhofft sich, mit dieser Arbeit einen kleinen Beitrag zur Sensibili- sierung für diese komplexe Problematik und zu ihrer Aufarbeitung leisten zu können. Hierzu wird zunächst eine kurze Einführung in die Welt in der wir leben und arbeiten (Kapitel 2) gegeben, die im Anschluss im rechtlichen Einfluss auf die Arbeitswelt (Ka- pitel 3) münden wird. Anschließend soll ein Blick auf die Entgrenzung der Arbeitswelt (Kapitel 4) gelegt werden, damit anhand dieser im Schwerpunkt der vorliegenden Ba- chelorarbeit Handlungsmöglichkeiten für die Mitbestimmungsorgane aufgezeigt werden können (Kapitel 5). Dies mündet darin wie das Arbeitsrecht verbessert werden könnte (Kapitel 6). Abschließend erfolgen eine Zusammenfassung der rechtlichen Handlungs- spielräume sowie ein kurzer Ausblick für die Zukunft (Kapitel 7). Damit dies nicht eine reine Theoriearbeit wird, ist sie an verschiedenen Stellen mit aktu- ellen Befragungen bestückt. Die Befragungen beziehen sich hauptsächlich auf die Kern- bzw. Schlüsselindustrie in Deutschland. Diese Begriffe sind zwar nicht klar definiert, jedoch bezeichnen sie den Wirtschaftsbereich, in dem für einen Staat ein Großteil der Wertschöpfung und Beschäftigung sitzt und der eng mit den anderen Wirtschaftsberei- chen zusammenarbeitet. Somit steht die Metall- und Elektroindustrie (M+E Industrie) in Deutschland auf den ersten Rängen.15 Die Arbeit bezieht sich hauptsächlich auf die folgenden Studien:

- Die Betriebsrätebefragung der IG Metall an der sich mehr als 2100 Betriebsrats- gremien beteiligt haben, der Schwerpunkt dieser Studie liegt auf dem Thema “Arbeitszeit“. Knapp 70 % der Befragten Betriebsratsgremien sind aus der soge- nannten “Schlüsselindustrie“ der M+E Industrie (siehe Abbildung 1(a)).16

- Die Beschäftigtenbefragung der IG Metall an der sich mehr als 680000 Beschäf- tigte beteiligt haben. Auch hier lag der Schwerpunkt auf dem Thema “Arbeits- zeit“. Rund 90 % der Befragten sind in der sogenannten “Schlüsselindustrie“ der M+E Industrie beschäftgit (siehe Abbildung 1(b)).17

- Die Beschäftigtenbefragung sowie Unternehmensbefragung vom Gesamtmetall, der Arbeitgeberverband der M+E Industrie. Hier wurden 1055 Beschäftigte so- wie 1153 Unternehmen aus der M+E Industrie auch zum Thema “Arbeitszeit“ befragt (siehe Abbildung 1(c)).18

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(a) Betriebe mit Rückmeldung nach Branchen - Quelle: IG Metall Betriebsrätebefragung 2017, S. 5

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(b) Branchen - Quelle: IG Metall Beschäftigtenbefragung 2017, S. 15

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(c) Arbeitszeitumfragen 2017 - Quelle: Gesamtmetall Befragung 2017, S. 2

Abbildung 1: Wer befragt wurde.

2 Die Welt in der wir leben und arbeiten

2.1 Was ist der Kapitalismus?

In der gegenwärtigen Gesellschaft sind wir durch eine Vielzahl von unterschiedlichen Herrschafts- und Unterdrückungsverhältnissen geprägt. Wie bereits in der zweiten Fuß- note erwähnt gibt es ein asymmetrisches Geschlechterverhältnis sowie rassistische Dis- kriminierungen, enorme Besitzunterschiede mit gesellschaftlichen Einfluss, antisemiti- sche Stereotypen und Diskriminierungen bestimmter sexueller Orientierungen.19 Nor- malerweise muss auch genau in dieser Bandbreite oder sogar noch größer einmal die Welt beschrieben und erklärt werden. Dies ist leider in der Größe einer Bachelorar- beit nicht machbar. Daher wird sich im folgenden nur auf die ökonomisch begründeten Herrschafts- und Ausbeutungsverhältnisse bezogen, jedoch nicht weil es die einzig re- levanten Herrschaftsverhältnisse wären.20

In Deutschland ist es nicht üblich von einer “Klassengesellschaft“ zu sprechen. Dies passiert nur am “linken“ Rand der Gesellschaft. Üblicherweise wird hier von den Arbeitnehmer, Beamte, Unternehmer und vom “Mittelstand“ gesprochen. Jedoch mit einer Aussage, dass eine “herrschende Klasse“ einer “beherrschten“ und “ausgebeuteten“ Klasse gegenübersteht, ist nicht viel ausgesagt. Der Begriff der “Ausbeutung“ bedeutet in diesem Zusammenhang nur, dass die Beherrschten nicht nur für ihren Lebensunterhalt arbeiten, sondern auch für den der Herrschenden.21

Die meisten Ökonomen zweifeln sogar an, dass es im Kapitalismus Formen der Ausbeu- tung geben kann und sprechen daher nicht von Kapitalismus, sondern von der (sozialen) Marktwirtschaft. Verschiedene Produktionsfaktoren (Arbeit, Kapital und Boden) wir- ken zusammen und bekommen entsprechend ihrer Anteile einen Ertrag (Lohn, Profit und Grundrenten).22

In der kapitalistischen Produktionsweise dient der Gewinn des Unternehmens nicht hauptsächlich dazu, dass die Kapitalist*innen ein schönes Leben führen können. Dieser wird vielmehr neu investiert, so dass in Zukunft noch mehr Gewinne gemacht wer- den. Somit ist das schöne Leben der Kapitalist*innen nur ein Nebenprodukt. Da es im Kapitalismus nicht nur einzelne Kapitalist*innen gibt, baut sich schon allein daraus Konkurrenz auf. Somit sind die Kapitalist*innen aus Prinzip dazu gezwungen, Kapi- tal zu akkumulieren was bspw. durch billigeres produzieren und verstärkter Ausbeu- tung der Arbeitskräfte funktionieren kann. Unter diesen Voraussetzungen soll deutlich werden, dass das System des Kapitalismus, ein Herrschaftsverhältnis produziert, was Zwänge gegen die Arbeiter*innen und Kapitalist*innen ausübt, die sich diesem System unterworfen haben.23

2.2 Die Entwicklung der Arbeiter*innenbewegung

Damit unser heutiges System des Industrie- bzw. Dienstleistungskapitalismus entstehen konnte, musste sich um die “Freisetzung“ der Arbeitskraft gekümmert werden. Nachdem die Menschen nicht mehr dem feudalen Abhängigkeitsverhältnissen ausgesetzt waren, waren sie “frei“ ihre Arbeitskraft zu verkaufen. Gleichzeitig waren sie auch “frei“ von jeder Form des Einkommens, was zur Folge hatte, dass sie gezwungen sind ihre Arbeitskraft zu verkaufen, wenn sie am nächsten Tag noch leben wollen. Im Kern des “Proletariats“ waren die verarmten oder vom Land vertriebenen Kleinbauern, sowie ruinierte Handwerker und Tageslöhner. Sie wurden unter Einsatz von brutalster staatlicher Gewalt zur permanenten Lohnarbeit gezwungen.24

In diesen frühen Zeiten des Industriekapitalismus waren Arbeitszeiten bis 16 Stunden täglich und Kinderarbeit ebenso verbreitet, wie die extrem gesundheitsgefährdenden und unfallträchtigen Arbeitsbedingungen. Hiergegen bildete sich Widerstand. Die Ar- beiter*innen versuchten höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen zu erreichen. Jedoch wurden die Streiks häufig durch den gewaltsamen Einsatz von Polizei und Militär niedergeschlagen. Das 19. Jahrhundert war damit geprägt Kämpfe um die An- erkennung von Gewerkschaften und Streik als legitimes Mittel der Auseinandersetzung zu führen. Durch diesen Druck, durch die Kritik von aufgeklärten Bürger*innen und selbst einzelner Kapitalist*innen sowie den Mangel an gesunden jungen Männern, die für den Kriegsdienst taugten, begann im 19. Jahrhundert die “Fabrikgesetzgebung“ durch den Staat.25

So erhielten minimaler Gesundheitsschutz sowie die Anhebung des Mindestalter für Kinder und deren Herabsetzung der maximalen täglichen Arbeitszeit, einen Zugang in die Unternehmen.26

2.3 Das okkulte Wesen des Kapitalismus

Durch die Produktion von der Ware W mit einem bestimmten Gebrauchswert kann der Produzent diese Ware verkaufen. Mit dem erhaltenen Geld G kann dieser wieder andere Waren mit einem anderen Gebrauchswert kaufen. In diesem Prozess wird das Geld aus Produktion der Ware W dafür benötigt um sich andere Waren kaufen zu können. So definiert Marx die Geldfunktion W-G-W. Diese Kette setzt sich aus den Elementen W-G und G-W zusammen und lässt sich dazu vertauschen zu G-W-G. Jetzt wird Geld benötigt um Waren zu kaufen und sie anschließend weiterzuverkaufen. Sprich, das Geld stellt den Anfangs- und Endpunkt dar.

Jedoch stellt dieser Prozess keinen Vorteil dar. Damit sich Menschen auf diesen Prozess einlassen, muss die Geldsumme am Ende größer sein als am Anfang, wenn die Kette G-W-G’ gelten soll - unter der Voraussetzung das G’ größer G ist. Der Zweck, die quantitative Vermehrung der ursprünglichen Geldsumme, für ein solches Handeln wäre nur gegeben, wenn das vorgeschossene Geld nur ausgegeben wird und am Ende mehr eingenommen wird. Wenn Wertsumme diesen Weg folgt, handelt es sich um Kapital. Jedoch wird erst durch die Verkettung von Austauschprozessen mit dem Zweck, der Wertsummenvermehrung, die typische Kapitalbewegung. Hierdurch ist Kapital nicht mehr nur ein Wert sondern ein verwertender Wert, bedeutet die Wertsumme folgt der Kette G-W-G’. Den erzielten Wertzuwachs zwischen G und G’, bezeichnet Marx als Mehrwert.

Die Kapitalbewegung folgt damit ihrem einzigen Zweck der Vermehrung des vorge- schossenen Werts. Somit hat die Kapitalbewegung einen Selbstzweck, der maßlos und endlos ist.

In der Betrachtung der Warenproduktion fällt auf, dass hier der Zweck der Warenpro- duktion darin liegt Bedürfnisse zu befriedigen. Alle befriedigen ihre eigenen Bedürf- nisse, indem sie Waren produzieren, die die Bedürfnisse von anderen beruhigen. Diese Waren werden gegen Geld getauscht, wodurch jeder seine eigenen Bedürfnisse stillen kann.

Eine kapitalistische Warenproduktion richtet sich nicht mehr an die Bedürfnisbefriedi- gung. Hier zählt nur die Verwertung des Werts und die Bedürfnisbefriedigung erfolgt nur im Nebenprodukt, wenn es sich lohnt. Dies definiert aktuell nur das Kapital an sich, jedoch nicht die Kapitalist*innen. Kapitalist*innen sind ausschließlich Personen, die Wertsummen auch tatsächlich als Kapital verwenden, unter dem selbstzweckhaften Grund zu ihrem eigenen subjektivem Zweck macht: “[...] nur soweit wachsende Aneig- nung des abstrakten Reichtums [...] treibende Motive seiner Operationen, funktioniert er als Kapitalist oder personifiziertes, mit Willen und Bewusstsein begabtes Kapital. [...] (N)ur die rastlose Bewegung des Gewinnens(.)“27 ist der mittelbare Zweck der Ka- pitalist*innen. Führen die Kapitalist*innen nur die Logik des Kapitals aus, dann sind nicht sie, sondern das Kapital, der sich verwertende Wert, “Subjekt“.28 Mit anderen Worten gesagt, bekommt das Kapital die Subjektivierung - oder anders gesagt seine juristische Persönlichkeit - dadurch das mindestens eine natürliche Person vollumfäng- lich die Interessen des Kapitals vertritt.

Schlussfolgernd lässt sich festhalten, bei einer Unternehmungsgründung mit juristischer Persönlichkeit wären anfänglich die Gründer*innen, die Kapitalist*innen. Sollten sich folglich die Gründer*innen nicht mehr der Logik des Kapitals unterwerfen, hätte dies keine Folgen auf das Unternehmen mit juristischer Persönlichkeit, da die juristische Persönlichkeit vollumfänglich die Interessen des Kapitals vertritt. Somit lässt sich die “Klasse“ der Kapitalist*innen, wenn juristische Persönlichkeiten vorliegen, komplett vom menschlichen Wesen trennen.29

2.4 Die Entstehung der “doppelt freien“ Lohnarbeit

Bisher ist geklärt, was Kapital ist und das in der Kette G-W-G’ Mehrwert produziert wird. Jedoch ist noch offen wer diesen Mehrwert herstellt.

In einem Prozessgang wäre dies nur möglich, wenn die Ware W unter ihrem Wert gekauft würde und/oder über ihren Wert verkauft würde. In diesen Fällen kann sich zwar die vorgeschossene Wertsumme vermehren, jedoch hat sich gesamtgesellschaftlich nichts verändert, es wurde nur anders verteilt. Zusammengefasst lauten Marx Über- legungen, wenn der Äquivalententausch vorhanden sein soll, dann kann der Mehrwert nicht in der Zirkulation gebildet werden - weder in der ersten Zirkulation G-W noch in der zweiten W-G’. Somit muss es eine Änderung der Ware W stattfinden. Die Geld- besitzer*innen suchen also auf dem Markt nach einer Ware, deren Gebrauchswert die Eigenschaft besitzt, Schöpfer*in von Wert zu sein, so dass ihr Gebrauch einen Wert schafft, der höher ist als ihre Kosten.

Diese besondere Ware ist die Ware Arbeitskraft. Sie drückt die Fähigkeit aus, Arbeit zu verrichten. Unter den Bedingungen von der Warenproduktion kann Arbeit die Quelle von Wert werden. Jedoch findet der Geldbesitzer diese Ware Arbeitskraft nicht selbstverständlich auf dem Markt. Dafür müssen zwei Bedingungen erfüllt sein. Erstens es muss Menschen geben, die freie Eigentümer*innen über ihre Arbeitskraft sind, bspw. Sklaven sind nicht freie Eigentümer über ihre Arbeitskraft. Zudem müssen diese Menschen auch frei von sachlichem Eigentum sein. Anderenfalls könnten sie sich selbst Produktionsmittel kaufen und wären nicht verpflichtet ihre Arbeitskraft zu verkaufen. Dann verhalten sich Menschen gegenüber ihrer Arbeitskraft wie zu einer Ware. Die Existenz dieser in doppelten Sinne “freie“ Arbeiter*innen ist die unabdingbare Voraussetzung für die kapitalistische Produktionsweise.

Schlussfolgernd lässt sich festhalten, dass sich die Ware Arbeitskraft überhaupt nicht vom menschlichem Wesen trennen lässt. Dies ist der grundlegende Unterschied zwischen Kapitalist*innen - Arbeitskraftnehmer*innen - und den Arbeiter*innen - den Arbeitskraftgeber*innen.30 31

2.5 Wie bekommt mensch die Arbeitskraftgeber*innen dazu mehr zu leisten als sie müssen?

Damit die Arbeitskraftgeber*innen untereinander zusammenarbeiten ist Koordination nötig. Diese Funktion übernehmen meistens die Kapitalist*innen. Bei der großen Zahl an Arbeitskraftgeber*innen sei die kapitalistische Leitung auf Hilfe angewiesen, ähnlich wie beim Militär, benötigt sie Ober- und Unteroffiziere, die im Namen des Kapitals kommandieren.32

Die Form des betrieblichen Herrschaftszusammenhangs hat sich im 20. Jahrhundert einschneidend verändert. Einschränkungen gab es durch gesetzliche Regelungen und durch gewerkschaftliche Verhandlungsprozesse. Dadurch gab es Tendenzen, dass von der Kapitalseite aus die Autonomie der Arbeitskraftgeber*innen über den Arbeitspro- zess zu stärken. Allerdings wurde hierdurch der Zweck der kapitalistischen Produktion nicht in Frage gestellt. Es ging hauptsächlich darum, wie dieser Zweck besser durch- gesetzt werden kann. Dabei zeigte sich gerade bei qualifizierten Tätigkeiten, den Ar- beitskraftgeber*innnen einen höheren Grad der Autonomie zu geben. Dadurch werden diese motiviert und bringen ihre Erfahrungen und Leistungspotentiale freiwillig ein.33 “Die für die Arbeitskraft zerstörerischen Tendenzen kapitalistischer Produktivkraft- steigerung zeigt sich unmittelbar in der Tendenz zur Ausdehnung und neuerdings zur “Flexibilisierung“ der Arbeitszeit. Produktivkraftsteigerung bedeutet zwar, dass die- selbe Menge an Produkten in kürzerer Zeit hergestellt werden kann. Unter kapitalisti- schen Bedingungen führt Produktivkraftsteigerung aber nicht zu einer Verkürzung der Arbeitszeit. Insbesondere wenn die Produktivkraftsteigerung durch den Einsatz von Maschinen erreicht wurde, ist das Ergebnis eher eine Verlängerung der Arbeitszeit so- wie Schicht- und Nachtarbeit, um möglichst lange Maschinenlaufzeiten zu erreichen.“34 Dies zeigt sich auch in der Beschäftigtenbefragung der IG Metall von 2017. Hier zeigt sich, dass die vertragliche Arbeitszeit in flächentarifgebundenen Unternehmen bei 64,4 % der Befragten bei 35 Stunden pro Woche liegt, tatsächlich arbeiten vier von fünf Befragten mehr als 35 Stunden pro Woche und fast jede*r zweite Befragte wünscht sich die 35 Stundenwoche (siehe Abbildung 2(a)).

Falls diese Arbeitszeitverlängerungen aufgrund von gesetzlicher oder tariflicher Be- schränkungen an Grenzen stoßen, wird versucht eine Arbeitsintensivierung, bspw. durch ein höheres Tempo der Maschinen, durchzusetzen.35 Das sich dieser Leistungsdruck auch auf die Zufriedenheit auswirkt, beweist auch die Beschäftigtenbefragung. 47,5 % sagen, dass sie oft länger arbeiten, damit sie alle Aufgaben erledigen können (siehe Abbildung 2(b)).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(a) Vollzeitbeschäftigte der Metall- und Elektroindustrie in Westdeutschland - Quelle: IG Metall Beschäftigtenbefragung 2017, S. 22 - 23

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(b) Leistungsdruck und Arbeitszeit - Quelle: IG Metall Beschäftigtenbefragung 2017, S. 28

Abbildung 2: Wie wollen die Arbeitskraftgeber*innen arbeiten?

“Was könnte die kapitalistische Produktionsweise besser charakterisieren als die Notwendigkeit, ihr durch Zwangsgesetz von Staats wegen die einfachsten Reinlichkeitsund Gesundheitsvorrichtungen aufzuherrschen?“36 Mit genau dieser Aussage beschäftigt sich das kommende Kapitel.

3 Der rechtliche Einfluss auf die Arbeitswelt

Nachdem im vorherigen Kapitel 2 erklärt wurde, wie der Kapitalismus und deren Hauptakteure, Arbeitskraftgeber*innen und Arbeitskraftnehmer*innnen, funktionieren, beschäftigt sich dieses Kapitel weitgehend mit den rechtlichen Aspekten.

3.1 Bedeutung des Arbeitsrecht

Wenn wir uns den Begriff “Arbeitsrecht“ genauer anschauen, könnte mensch hier raus lesen, dass es sich um ein “Recht auf Arbeit“ handeln könnte. Dies wäre schon aus dem vorherigen Kapitel eine fragwürdige Position, da festgestellt wurde, dass die Ar- beitskraftgeber*innen seit Entstehung des Industriekapitalismus zur Arbeit gezwungen wurden. Anderenfalls wären sie und ihre Familien am qualvollem Hungertod gestorben. Somit wird dieser Ansatz verneint, obwohl im Art. I der Europäischen Sozialcharta ein solches Recht beschrieben wird. Dies soll jedoch ausschließlich als reine Programmsätze aufgefasst werden, wodurch die Regierungen sich bemühen sollen, Arbeitsplätze für alle zu schaffen. Wenn dies nicht gelingt, drohen aus der europäischen Sozialcharta auch keine Konsequenzen.37

Statt es also “Arbeitsrecht“ zu nennen, sollte es eher als “Recht der abhängigen Arbeit“ gelesen werden. Somit werden alle Menschen, die weisungsgebundene Arbeit, hauptsächlich im § 106 Gewerbeordnung (GewO) beschrieben, leisten, erfasst.38 Was aber auch bedeutet, dass unter dem aktuellen Arbeitsrecht nicht jede geleistete Arbeit unter das Arbeitsrecht fällt. Selbstständige Arbeit, die in der Regel mit Werkverträgen nach §§ 631 ff. BGB geschlossen werden, fallen nicht unter das Arbeitsrecht.

Nach den Angaben vom Statistischen Bundesamt sind 90 % aller Erwerbstätigen39 der weisungsgebundenen Arbeit, als Arbeitskraftgeber*innen, verpflichtet. Dadurch regelt das Arbeitsrecht für die überwältigende Mehrheit der Gesellschaft einen zentralen Bereich ihrer Existenz.40 Jedoch sind die Arbeitsbedingungen von 10 % aller Erwerbstätigen nicht unter den Schutz des Arbeitsrechts gestellt.

[...]


1 Holdampf-Wendel: Arbeit 4.0 - Die deutsche Arbeitswelt zukunftsfähig gestalten. 2017.

2 Der*die Verfasser*in der Arbeit geht der Meinung nach, dass das weibliche Geschlecht und alle anderen Geschlechter, die nicht in das klassische Geschlechterbild Frau/Mann passen, in unserer Gesellschaft nicht vollkommen dem männlichen Geschlecht gleichgestellt sind. Dies sieht man, wieso eigentlich nicht “mensch“, an der deutschen Sprache sehr deutlich. Sie hat meistens eine männliche Grundform, außer in Bereichen des Alltags wo hauptsächlich Frauen beschäftigt sind. Hierdurch kann mensch eine Hierarchie unter den Geschlechtern ausmachen, dass der Mann über den anderen Geschlechtern steht. Aus diesem Grund hat sich die*der Verfasser*in der Arbeit dazu verpflichtet, alle geschlechtsbezogenen Bezeichnungen mit dem Gender - Star “*innen“ bzw. durch eine geschlechtsneutrale Form, z.B. Studierende, auszudrücken.

3 vgl. Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung: Durchschnittliche Arbeitszeit und ihre Komponenten in Deutschland 2017.

4 vgl. Urban: Arbeit in der Digitalisierung 2016, S. 4.

5 vgl. Manhart: Potenzial für den Mittelstand 2015.

6 Heng: Industrie 4.0 2014.

7 vgl. Bauer et al.: Industrie 4.0 - Volkswirtschaftliches Potenzial für Deutschland 2014, S. 6.

8 Frey/Osborne: The Future of Employment 2013.

9 vgl. Zentrum für europäische Wirtschaftsforschung: Übertragung der Studie von Frey/Osborne (2013) auf Deutschland 2015.

10 vgl. Brzeski/Burk: Die Roboter kommen 2015. 11 IG Metall: Verschenkte (Arbeits-)Zeit 2017.

12 vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Weissbuch 2017, S. 18.13 vgl. Urban: Arbeit in der Digitalisierung 2016, S. 4.

14 Zur Vollständigkeit werden Betriebsrat und Personalrat mit den Betriebs- und Dienstvereinbarungen erwähnt. Genauer wird ausschließlich auf die Betriebsräte mit ihren Betriebsvereinbarungen eingegangen.

15 vgl. Kaiser: Was sind Deutschlands Schlüsselindustrien? 2009.

16 IG Metall: Ergebnisse der Betriebsrätebefragung 2017.

17 IG Metall: Arbeitszeit - Sicher, Gerecht und Selbstbestimmt 2017.

18 Arbeitgeberverband Gesamtmetall: Die Arbeitszeit in der Metall- und Elektro-Industrie 2017.

19 vgl. Heinrich: Kritik der politischen Ökonomie 2013, S. 12.

20 vgl. Heinrich: Kritik der politischen Ökonomie 2013, S. 12.

21 vgl. Heinrich: Kritik der politischen Ökonomie 2013, S. 12 f..

22 vgl. Heinrich: Kritik der politischen Ökonomie 2013, S. 13 f..

23 vgl. Heinrich: Kritik der politischen Ökonomie 2013, S. 15.

24 vgl. Heinrich: Kritik der politischen Ökonomie 2013, S. 17.

25 vgl. Heinrich: Kritik der politischen Ökonomie 2013, S. 17 f..

26 vgl. Heinrich: Kritik der politischen Ökonomie 2013, S. 18.

27 Marx: Der Produktionsprozeß des Kapitals 2013, S. 167 f..

28 vgl. Heinrich: Kritik der politischen Ökonomie 2013, S. 86.

29 Stellt eine Zusammenfassung des Kapitels 4.2 aus Heinrich: Kritik der politischen Ökonomie 2013, dar.

30 Stellt eine Zusammenfassung des Kapitels 4.3 aus Heinrich: Kritik der politischen Ökonomie 2013, dar.

31 siehe Fußnote 2

32 vgl. Heinrich: Kritik der politischen Ökonomie 2013, S. 113.

33 vgl. Heinrich: Kritik der politischen Ökonomie 2013, S. 113.

34 Heinrich: Kritik der politischen Ökonomie 2013, S. 113 f..

35 vgl. Heinrich: Kritik der politischen Ökonomie 2013, S. 114.

36 Marx: Der Produktionsprozeß des Kapitals 2013, S. 505.

37 vgl. Däubler: Arbeitsrecht 2014, Rn. 20.

38 vgl. Däubler: Arbeitsrecht 2014, Rn. 1.

39 vgl. Statistisches Bundesamt: Gesamtwirtschaft & Umwelt - Erwerbstätigkeit - Erwerbstätige - Statistisches Bundesamt (Destatis) 2017.

40 vgl. Däubler: Arbeitsrecht 2014, Rn. 2.

Ende der Leseprobe aus 46 Seiten

Details

Titel
Entgrenzung der Arbeit durch die Digitalisierung der Arbeitswelt
Hochschule
Universität Hamburg  (Fachbereich Sozialökonomie)
Note
1,3
Autor
Jahr
2017
Seiten
46
Katalognummer
V377530
ISBN (eBook)
9783668556898
ISBN (Buch)
9783668568198
Dateigröße
1244 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Digitalierung, Arbeitswelt, Betriebsrat, Mitbestimmung, BR, JAV, Jugend- und Auszubildendenvertretung, BetrVG, Arbeitsort, Arbeitszeit, ArbZG, Arbeitszeitgesetz, Home-Office, Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, Personalrat, PR, Rationalisierung, Industrie 4.0, Arbeit 4.0, Mitbestimmung 4.0, Humanisierung der Arbeitswelt, Digitalisierung der Arbeitswelt, Arbeitnehmerhaftung, Datenschutz, Bring Your Own Device, Beschäftigungsort, Arbeitszeitverkürzung, Überstunden, BV, Dienstvereinbarung, DV, Wirtschaftsausschuss, Arbeitsschutz, Arbeitsschutzgesetz, Erfüllungsort, Telearbeit, mobiles Arbeiten, Gute Arbeit, Arbeitsbedingungen, personelle Einzelmaßnahmen, SBV, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Jura, BWL, VWL, Soziologie, Personal, Zivilrecht, Schwerbehindertenvertretung, Qualifizierung, Weiterbildung, BYOD, Betriebsverfassung, Gutes Leben, Tarifvertrag, Gewerkschaft, Personalplanung
Arbeit zitieren
Sven Mattheß (Autor:in), 2017, Entgrenzung der Arbeit durch die Digitalisierung der Arbeitswelt, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/377530

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