Verantwortung in Gesellschaft und Sozialer Arbeit im Kontext des Kinderschutzes


Seminararbeit, 2016

21 Seiten, Note: 1,1


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definition Verantwortung

3. Verantwortung zwischen Elternrecht und Wächteramt
3.1 Elterliche Verantwortung
3.2 Staatliche Verantwortung

4. Verantwortung des Sozialarbeiters in der stationären Kinder- und Jugendhilfe
4.1 Verantwortung für – Für wen ist der Sozialarbeiter verantwortlich?
4.2 Verantwortung vor – Vor wem muss sich der Sozialarbeiter verantworten?

5. Erkenntnisse für die Soziale Arbeit

6. Schlussbemerkungen

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Mensch sein, heißt: verantwortlich sein, verantwortlich für den Freund, für die Landsleute, für alle Menschen, damit unsere Welt wirklich eine <Erde der Menschen> […] werde. […] sich schämen beim Anblick einer Not auch dann, wenn man spürbar keine Mitschuld an ihr hat, stolz sein auf den Erfolg der Kameraden – und persönlich seinen Stein dazu beitragen, in dem Bewusstsein, mitzuwirken am Bau der Welt.“ (RIEMEYER, 2007, S. 282, zitiert nach SAINT-EXUPERY, 1966, S. 169)

Verantwortung spielt in unserer Gesellschaft eine immer wichtigere Rolle und ist mittlerweile in allen gesellschaftlichen Bereichen angekommen. Ob in der Familie, im Freundes- und Bekanntenkreis oder auf Arbeit, ob freiwillig übernommen, von Natur aus vorhanden oder mittels einer Aufgabe übertragen – Verantwortung ist überall gegenwärtig und beeinflusst unser menschliches Dasein. Gerade in der Sozialen Arbeit, einem Berufsfeld, das von Hilfsbedürftigkeit geprägt ist, spielt das Pflichtbewusstsein des Sozialarbeiters eine entscheidende Rolle. Vor allem in der stationären Kinder- und Jugendhilfe stehen Fachkräfte gleichzeitig zwischen der Übernahme und der Abgabe von Verantwortung. Sie müssen dem staatlichen Auftrag gerecht werden, einerseits die mangelnde elterliche Verantwortung zu kompensieren und andererseits die Eltern auf die Rücknahme ihrer Pflicht vorzubereiten. Diese Aufgabe stellt Sozialarbeiter tagtäglich vor neue Herausforderungen und verlangt ihnen ein hohes Maß an Sorgfalt ab. Aus diesem Grund ist es mir wichtig, dass die vorliegende Seminararbeit das Bewusstsein der Fachkräfte für ihre besondere Verpflichtung sensibilisiert. Mein Ziel ist, die Verantwortung im Kontext des Kinderschutzes mehr in den Fokus der Sozialen Arbeit zu rücken, um so eine Reflexion in der alltäglichen Arbeit zu ermöglichen.

Um eine Basis für das allgemeine Verständnis zu liefern, kläre ich zunächst, was verschiedene Philosophen unter dem Begriff Verantwortung verstehen. Anschließend werde ich die Verantwortung, über die sowohl Eltern als auch der Staat in Bezug auf das Kindeswohl verfügen, diskutieren. Den größten Stellenwert meiner Arbeit wird die Auseinandersetzung mit der Verantwortung des Sozialarbeiters in der stationären Kinder- und Jugendhilfe einnehmen. Dazu erörtere ich, wer in der Sozialen Arbeit für wen verantwortlich ist und vor wem sich der Sozialarbeiter verantworten muss. Im letzten Teil beleuchte ich dann die Erkenntnisse, welche ich durch die Auseinandersetzung mit der Thematik für die Soziale Arbeit gewonnen habe.

2. Definition Verantwortung

In zahlreichen Büchern wird versucht eine Definition für den Begriff der Verantwortung zu formulieren. Da der Begriff jedoch sehr vielschichtig ist und eine allgemeingültige Definition nur schwer umzusetzen ist, setze ich mich im Folgenden mit den Begriff der Verantwortung im Kontext der ethischen Sichtweisen von Kant, Sartre und Frankl auseinander.

Wenn wir über den Begriff der Verantwortung diskutieren, geht es in erster Linie um die Frage, wer unter welchen Bedingungen Verantwortung für eine Handlungen und deren Folgen übernehmen kann. Kant’s philosophischer Ansatz bietet hier eine gute Antwort. Er unterscheidet zwischen zwei Menschenbildern, wobei der Mensch zum einen ein triebgesteuertes Wesen ist und zum anderen ein Vernunftwesen, welches, im Unterschied zu anderen Lebewesen, ein Moralgesetz in sich trägt. Aus dieser Fähigkeit zur Vernunft ergibt sich für Kant die Annahme, dass der Mensch die Verantwortung für sich selbst, aber auch gegenüber anderen Menschen zu tragen hat. Mit der Definition des kategorischen Imperativs, „Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.“, (KEILHOFER, 2015, S. 374) spricht er den Mensch als vernünftiges Wesen an. Für mich bedeutet dies, dass ich als Teil der Menschheit ein einzigartiges Wesen auf der Erde bin, welches Verantwortung bewusst übernehmen kann, da ich zwischen Recht und Unrecht unterscheiden kann. Mit Hilfe meiner Vernunft ist es mir möglich, die Folgen meines Handelns bereits vor der Ausführung abzusehen. Kant‘s Moralgesetz bietet mir dabei einen Leitfaden, nachdem ich meine Handlungen ausrichten kann, da es in allen Situationen gültig ist und mir das Einnehmen einer moralischen Perspektive ermöglicht. Damit ich für mein Handeln und die damit verbundenen Konsequenzen die volle Verantwortung tragen kann, muss ich in meinen Entscheidungen frei sein. Bayertz sagt dazu: „Nur weil das Subjekt die Handlungen gewollt hat, ist es für sie verantwortlich. […] Dabei liegt es auf der Hand, daß dieser Wille als frei unterstellt wird“ (BAYERTZ, 1995, S. 10) Ein Mensch, der nicht in Freiheit gehandelt hat, kann demnach ebenso wenig für eine Handlung zur Rechenschaft gezogen werden, wie ein Tier oder eine Pflanze. Sie verfügen aus meiner Sicht weder über die moralische und rechtliche Zurechnungsfähigkeit, welche für die vorausschauende Folgenvorhersage nötig ist, noch über den freien Willen und die Vernunft, die nötig sind, um in Freiheit zu Handeln.

Auch Sartre geht davon aus, dass der Mensch nur zur Rechenschaft gezogen werden kann, wenn er die Möglichkeit besitz, seine Handlungsweisen selbstständig zu bestimmen. Für ihn ist Verantwortung „die Zuschreibung des Denkens, Verhaltens und Handelns eines Menschen an dessen freie Willensentscheidung, für die er genau rechenschaftspflichtig ist und für die er mit allen Konsequenzen einstehen muss“ (WULFF). Sartre geht jedoch noch weiter, in dem er sagt, dass der Mensch zur Freiheit verurteilt ist und er dadurch vor eine große Verantwortung gestellt wird. Ich verstehe das so: Der Mensch ist bereits durch seine Geburt zur Existenz verpflichtet und muss Entscheidungen treffen, die sein Dasein beeinflussen. Mein Leben, insbesondere mein Wesen und meine Persönlichkeit, ist also nicht vorbestimmt, sondern kann durch mein Handeln selbst gestaltet werden. Demnach bin ich für das verantwortlich, was ich bin und in meinen Entscheidungen, die mich selbst betreffen, frei, da ich immer mehrere Wahlmöglichkeiten im Leben besitze. Diese Freiheit bezieht jedoch auch immer andere Menschen mit ein, denn jede Handlung, zu der ich mich entschließe, betrifft auch immer andere Individuen. Ich kann meine Freiheit nur soweit ausleben, dass die Freiheit eines anderen nicht verletzt wird. Denn im Grunde kann ich nur frei sein, wenn der andere auch frei ist und umgekehrt. Ich bin also nicht nur für mich, sondern auch für die Menschen in meinem Wirkungskreis und ggf. darüber hinaus verantwortlich, denn wenn ich meine Freiheit wähle, wähle ich die Verantwortung für das große Ganze. Im Grunde gestaltet jeder Mensch die Gesellschaft auf seine ganz eigene Art mit und ist somit auch für die gesamte Gesellschaft mitverantwortlich. Nach Sartre liegt die Verantwortung somit in der Freiheit des Menschen begründet.

Auch für Viktor Frankl steht die Verantwortung mit der Freiheit in einer untrennbaren Verbindung (Vgl. RIEMEYER, 2007, S. 278). „Das menschliche Dasein ist nach Frankl Verantwortlichsein, weil es Freisein ist. […] Freies Handeln schließt zwingend Verantwortlichkeit in sich ein, ganz gleich, ob man darum weiß oder nicht“ (RIEMEYER, 2007, S. 278). Für mich bedeutet dies, dass der Mensch allein schon aus dem Grund, weil er frei handeln kann zur Verantwortung verpflichtet ist. Demnach muss ich meine Freiheit sinnvoll verwenden, damit ich verantwortungsvolle Entscheidungen treffen kann und mein Leben einen Sinn erhält. Jeder Mensch übernimmt allein schon dadurch persönliche Verantwortung, indem er Entscheidungen in seinem Leben trifft, die ihm von keiner Instanz abgenommen werden können. Frankl bezeichnet bestmögliche Entscheidungen als Sinn (Vgl. RIEMEYER, 2007, S. 278). Demnach bin ich als Mensch in der Pflicht, gute Entscheidungen zu treffen, um meinem Leben viele Sinnmöglichkeiten und letztlich einen großen Lebenssinn zu geben, denn das ist es wonach Menschen Zeit ihres Lebens streben. Ich stimme Frankl zu, dass der Mensch nur durch verantwortungsvolles Handeln die Frage nach dem Sinn des Lebens beantworten kann. Demnach muss ich mich der Aufgabe stellen, mein Leben sinnvoll und verantwortungsbewusst zu gestalten. „Der Mensch benötigt eine Orientierung für sinnvolles, erfüllendes Entscheiden und Handeln, und hier zeigt sich letztlich die existenzielle Verantwortung“ (RIEMEYER, 2007, S. 279). Demnach liegt die Verantwortung in der gewissenhaften Beantwortung der Frage nach dem Sinn des Lebens. Weiterhin spielt für Frankl auch die Beziehung zum Objekt der Verantwortung eine entscheidende Rolle. Damit der Mensch Verantwortung für ein Objekt, sei es ein Kind, welches noch nicht verantwortungsbewusst handeln kann, ein Tier oder ein Gegenstand, übernehmen kann, müssen beide eine Verbindung miteinander eingehen. Je mehr dem Verantwortungssubjekt am Objekt liegt, desto größer sind dabei das Ausmaß und das Bewusstsein der Verantwortung. Demnach ist Verantwortung „Engagement für die eigenen Werte“ (RIEMEYER, 2007, S. 280), es bedeutet „in Freiheit zu entscheiden, Stellung zu nehmen, bedeutet von innen heraus zu wollen, in jeder Situation unser Bestes geben zu wollen“ (RIEMEYER, 2007, S. 280). Demnach empfinde ich bereits das mir geschenkte Leben als Verantwortung. Meine Aufgabe als Mensch besteht darin, verantwortungsbewusst mit allem Leben umzugehen und durch verantwortungsvolle Entscheidungen auf die Fragen, die das Leben mir stellt, sinnvoll zu Antwort zu geben. Wenn ich mich verantwortungsvoll verhalte, tue ich nicht nur mir selbst etwas Gutes, sondern bin auch Vorbild für andere und kann die Menschen in meinem Umfeld positiv beeinflussen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Verantwortung die Verpflichtung darstellt, „dafür Sorge zu tragen, dass innerhalb eines bestimmten Rahmens alles einen guten Verlauf nimmt, das jeweils Notwendige und Richtige und getan wird und möglichst kein Schaden entsteht“ (BIBLIOGRAPHISCHES INSTITUT). Verantwortung stellt aber auch die Verpflichtung dar, für etwas Geschehenes einzustehen. Dem hinzuzufügen ist, dass der Mensch das einzige Lebewesen ist, welches bewusst Verantwortung übernehmen und somit für seine Handlungen zur Rechenschaft gezogen werden kann. Voraussetzung für die Übernahme von Verantwortung ist die menschliche Freiheit, die im menschlichen Dasein begründet liegt und das Eingehen einer Verbindung mit dem Objekt der Verantwortung. Für Kant ist die Vernunft des Menschen als moralisches Wesen die Grundsätzlichkeit für die Verantwortung. Für Sartre stellt die menschliche Freiheit das Fundament der Verantwortung dar. Und Frankl sieht die Verantwortung als einen prosozialen Beziehungsfaktor, die dem Menschen zur Beantwortung der Sinnfrage verhilft und einen entscheidenden Grundzug des menschlichen Lebens darstellt. Für mich ist Verantwortung nicht nur die Pflicht zur Rechenschaft für mein Verhalten, sondern vor allem die Wahrnehmung meiner menschlichen Freiheit. Ich finde, mit Hilfe des Kategorischen Imperativs sowie den gesellschaftlichen und persönlichen Moralvorstellungen ist ein Leben in Verantwortung möglich und nötig. Das dies jedoch nicht immer ganz einfach ist, soll in den folgenden Abschnitten dargestellt werden.

3. Verantwortung zwischen Elternrecht und Wächteramt

Eltern sind durch die Verankerung des Elternrechts im Grundgesetz zum einen dazu verpflichtet, ihre Kinder angemessenen zu erziehen und zu versorgen, zum anderen werden sie durch dieses vor unbegründeten Eingriffen des Staates in die elterliche Verantwortung geschützt. Dem Staat obliegt jedoch die Verpflichtung beim begründeten Verdacht der Kindeswohlgefährdung in diesen Verantwortungsbereich einzugreifen, um dem Schutzanspruch und den Rechten des Kindes gerecht zu werden. Wie die elterliche und die staatliche Verantwortung konkret aussehen, wird in den beiden folgenden Abschnitten diskutiert.

3.1 Elterliche Verantwortung

Im Paragraph 6 Abs. 2 GG steht geschrieben, dass Eltern das natürliche Recht auf die Pflege und Erziehung ihrer Kinder besitzen. Hans Jonas beschreibt diese Verantwortung als Archetyp aller Verantwortungen, wobei das Kind mit seinen unmittelbaren Bedürfnissen den Gegenstand der elterlichen Verantwortung darstellt (Vgl. JONAS, 2015, S. 189). Für ihn bedeutet dies, dass sie „die von der Natur instituierte, das heißt von Natur aus bestehende Verantwortung ist, [die] von keiner vorherigen Zustimmung abhängig, unwiderruflich und unkündbar“ ist (JONAS, 2015, S. 178). Dieser Meinung kann ich mich voll und ganz anschließen. Für mich stellt das Elternrecht und die damit einhergehende Pflicht die Basis unserer Gesellschaft dar. Ich finde, Eltern sind mit der Zeugung ihres Kindes – ob gewollt oder ungewollt – dazu verpflichtet, die Bedürfnisse ihrer Nachkommen zu erfüllen. Dazu zählen nicht nur die Grundbedürfnisse wie Nahrung und Kleidung sondern auch Sicherheits-, Sozial- und Individualbedürfnisse sowie die Selbstverwirklichung, wie sie Abraham Maslow in der Bedürfnispyramide definiert hat. Eltern sind demnach nicht nur für die materielle Versorgung ihrer Kinder verantwortlich, sondern übernehmen auch die Verpflichtung, Wissen und Fähigkeiten sowie moralische und gesellschaftliche Vorstellungen zu vermitteln. Kinder haben ein Recht auf die Erfüllung ihrer Bedürfnisse, weshalb Eltern alles in ihrer Macht stehende unternehmen sollten, um dies zu gewährleisten. Nach meiner Vorstellung zählen vor allem die Sozial- und Individualbedürfnisse zu den wichtigsten, die ein junger Mensch im Laufe seiner Kindheit kennenlernen sollte. Deshalb vertrete ich dieselbe Überzeugung wie Wolfgang Huber, dass die Familie, die bekanntermaßen aus Eltern und Kind(ern) besteht, in der Regel der erste Ort ist, an dem Menschen Liebe, Geborgenheit, Glück, Verbundenheit und Anerkennung erfahren (Vgl. HUBER, 2016, S. 30). Vor allem Liebe ist für mich einer der wichtigsten Werte. Denn ich bin der Ansicht, dass nur Menschen die bereits Liebe erfahren haben auch Liebe für sich selbst und vor allem für andere entwickeln und empfinden können. Mit Liebe meine ich nicht nur die partnerschaftliche Zuneigung, sondern auch und dann die Liebe zum Mitmenschen, die eine tragende Säule für ein gelingendes Zusammenleben in der Gesellschaft darstellt. Meiner Meinung nach spielt die Nächstenliebe eine wichtige Rolle, damit Menschen einander helfen und unterstützen können. Ohne diese Liebe würde die Gesellschaft, so wie sie aktuell besteht, nicht existieren, da jeder Mensch nur sich selbst im Blick hätte und die Menschheit zu Grunde gehen würde. Eltern sind deshalb in der Pflicht, ihren Kindern Liebe zu vermitteln, damit unsere Gesellschaft und somit die Menschheit weiter bestehen kann. Dies stellt einen hochgesteckten Maßstab dar, den man zumindest anstreben sollte, auch wenn man ihn nie ganz erreichen kann.

Je nachdem, wie verantwortungsbewusst Eltern diese Bedürfnisse erfüllen, entwickeln sich Kinder mehr oder weniger zu einem „Subjekt einmaliger Identität“ (JONAS, 2015, S. 193). All diese Erfahrungen, welche Eltern während ihrer Erziehung vermitteln, bilden die Grundlage dafür, dass Kinder zu einem selbstbestimmten Individuum heranwachsen, welches im Erwachsenenalter selbst Verantwortung für sich und die Gesellschaft übernehmen kann. Dieser Kreislauf des Lebens ist meiner Meinung nach nicht nur ein Relikt der Vergangenheit, sondern stellt auch die Zukunft der Menschheit dar und entspricht dem Imperativ, den Hans Jonas auf der Grundlage von Kant’s Kategorischen Imperative formuliert hat: „Handle so, daß die Wirkungen deiner Handlung verträglich sind mit der Permanenz echten menschlichen Lebens auf Erden“ (JONAS, 2015, S. 36). Für mich bedeutet dies, dass Eltern sich ihrer natürlichen Verantwortung nicht entziehen können, da sie sonst den Fortbestand der Gesellschaft und der Menschheit gefährden würden. Vielmehr ergibt sich durch das Sein ihrer Kinder das Sollen und die Pflicht zum Erhalt des Lebens. Denn die Eltern von heute erziehen die Eltern von morgen. Mit ihrer Pflichterfüllung und dem verantwortungsbewussten Handeln tragen sie dazu bei, dass ihre Kinder die Werte und Normen an ihre Enkel und Urenkel weitergeben. Hans Jonas sagt dazu: „All dies ist in seiner strukturellen Allgemeinheit vorhergewußt und, in Bejahung der selbstständigen biologischen Dynamik, auch mit vohergewollt“ (JONAS, 2015, S. 198). Ich gehe also davon aus, dass der Kreislauf des Lebens immer wieder von neuen beginnen wird, solange die Erde existiert. Ob die Erziehung erfolgreich gewesen ist und die Eltern ihrer Verantwortung vollkommen gerecht geworden sind, muss dahin gestellt werden. Fakt ist, und da muss ich Hans Jonas wieder zustimmen, „die Erziehung hat also inhaltlich ein bestimmtes Ziel […] und mit seiner Erreichung […] ein bestimmtes Ende in der Zeit. Dies Ende kommt nach eigenem Gesetz und nicht nach dem Gutbefinden der Erzieher – nicht einmal nach dem Maße ihres Erfolges, denn die Natur hat die Hand im Spiele und gewährt einmalig eine bestimmte Spanne, innerhalb deren die Erziehung ihr Geschäft getan haben muß“ (JONAS, 2015, S. 199). Demnach tragen Eltern ab Beginn der Elternschaft bis zum Erwachsensein des Kindes, dem vorbestimmten Ende, die Verantwortung für eine gelingende Erziehung und somit für die Existenz der Menschheit. Der natürliche Zyklus kann somit weder aufgehalten noch umgekehrt werden.

Damit sich Eltern dieser intimen Verantwortung annehmen, sind im Menschen bereits von Natur aus Triebe und Urinstinkte wie beispielsweise der Mutterinstinkt verankert. Diese ermöglichen den Eltern, Liebe gegenüber dem Objekt der Verantwortung zu empfinden und eine Beziehung aufzubauen. Immanuel Kant beschreibt den Mensch „einerseits als Naturwesen, das sich entsprechend seinen Anlagen, Trieben, Neigungen usw. verhält, anderseits als Vernunft- und Moralwesen, das zu Autonomie […] und Freiheit befähigt ist“ (SCHMID NOERR, 2012, S.181). Hierbei stimme ich mit Kant’s Ansicht überein. Der Mensch ist geprägt von seinen natürlichen Veranlagungen. Er kann sich diesen jedoch mit Hilfe seines Verstands und seines Gewissens, als individuelle Rechenschaftsinstanz, entgegen stellen. Und obwohl der Mensch über diese Entscheidungsfreiheit verfügt gibt es Eltern, die entgegen ihren Trieben und allen geltenden moralische und gesellschaftliche Vorstellungen ihre Kinder vernachlässigen. Sie entscheiden sich gegen ihre elterliche Verantwortung und nehmen ihre Pflicht nicht wahr, obwohl dies höchst verwerflich ist. Für mich ist dieses Phänomen nicht nachvollziehbar. Dennoch könnte der Mangel an elterlichem Pflichtbewusstsein, der beispielsweise durch nicht erlernte Kompetenzen in der eigenen Kindheit oder fehlendes Verantwortungsbewusstsein der eigenen Eltern hervorgerufen wurde, erklärt werden. Auch fehlende Unterstützung durch Familie und Freunde kann bei Eltern Überforderung und Hilflosigkeit hervorrufen, die in verantwortungsloses Handeln mündet. Fakt ist jedoch, und da kann ich meine Sichtweise nicht verbergen, wenn Eltern unverantwortlich handeln und ihre Kinder vernachlässigen ist dies eine Sache. Wenn sie jedoch ihre körperliche, geistige und seelische Unversehrtheit verletzen und ihr Wohlergehen durch Misshandlungen gefährden, dann sollten sie nicht das Recht haben, elterliche Verantwortung zu übernehmen. Viel zu häufig höre ich in den Nachrichten, dass Kinder Opfer von brutalen Misshandlungen oder Verbrechen werden. Um Kinder vor dem Verhalten verantwortungsloser Eltern zu schützen und ihnen ihre Rechte zuzugestehen, gibt es das Wächteramt, welches die Pflichterfüllung kontrolliert und im Zweifelsfall die elterliche Verantwortung außer Kraft setzt. Welche Verantwortung der Staat dabei konkret übernimmt, wird im folgenden Abschnitt diskutiert.

[...]

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Verantwortung in Gesellschaft und Sozialer Arbeit im Kontext des Kinderschutzes
Hochschule
Duale Hochschule Gera-Eisenach (ehem. Berufsakademie Thürigen in Gera)
Veranstaltung
Professionelle Identitätsbildung
Note
1,1
Autor
Jahr
2016
Seiten
21
Katalognummer
V377782
ISBN (eBook)
9783668554757
ISBN (Buch)
9783668554764
Dateigröße
491 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Verantwortung, Kinderschutz
Arbeit zitieren
Lisa-Marie Matthes (Autor:in), 2016, Verantwortung in Gesellschaft und Sozialer Arbeit im Kontext des Kinderschutzes, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/377782

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