Pressefreiheit: Zwischen Anspruch und Wirklichkeit


Hausarbeit, 2005

27 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Der Anspruch der Pressefreiheit
2.1 Aufgaben der Medien
2.2 Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

3. Die Wirklichkeit der Pressefreiheit
3.1 Die Methode
3.1.1 Kritik an der Methode
3.2 Ergebnisse
3.3 Probleme der Pressefreiheit
3.3.1 Kriegsgebiete
3.3.2 Westeuropa und die USA
3.3.3 Totalitäre Systeme und der arabische Raum
3.3.4 Das postkommunistische Osteuropa

4. Zusammenfassung

Literaturliste

Anhang

I. Das Ranking

II. Der Fragebogen

III. Artikel 5 (Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland)

IV. UNO-Menschenrechtserklärung: Artikel 19

V. UNESCO

1. Einleitung

Die Pressefreiheit[1] ist zweifellos eines der Kernelemente unseres Demokratieverständnisses. Die Aufgabe eines jeden Staatsbürgers ist, am aktuellen politischen Zeitgeschehen teilzuhaben; sich eine eigene Meinung zu den jeweiligen Streitpunkten zu bilden und letztendlich zu entscheiden, welche Partei die jeweiligen Probleme am besten bewältigen kann – ohne eine freie Presse ist dies alles nicht vorstellbar.

Als Vermittler zwischen Staat und Bürgern, also zwischen Regierung und Volk, erfüllen die Massenmedien eine wichtige Kontroll- und Informationsfunktion. Von einigen etwas übertrieben als „vierte Gewalt“[2] bezeichnet, sind sie die Bühne, auf denen sich die politischen Auseinandersetzungen vollziehen. Dabei sollen sie einerseits durch sachgerechte, objektive Informationen den Rezipienten die Chance geben, sich eine eigene, auf Fakten basierende Meinung zu bilden; andererseits aber auch durch die Formulierung eigener Meinungen zu einem pluralistischen Meinungsklima beitragen (Näheres hierzu in Kapitel zwei).

Was aber, wenn die Medien dieser Aufgabe nicht gerecht werden? Wenn die Regierung die Medien kontrolliert? Wenn die Veröffentlichung negativer Informationen seitens der Regierenden unterbunden wird? Dann können die Medien ihrer wichtigen Rolle der Kontrolle und der Aufdeckung von Missständen nicht mehr gerecht werden. Stattdessen werden sie eher als eine Art Propagandamittel zur Manipulation der Bevölkerung eingesetzt. Ziel dieser Arbeit ist es, zu analysieren, wie der derzeitige globale Zustand der Pressefreiheit aussieht (Kapitel 3.2). Dabei dient ein Ranking der Organisation „Reporter ohne Grenzen“ als Grundlage.

Des Weiteren wird mit Hilfe von Sekundärliteratur versucht, Ursachen manipulierter oder verhinderter Informationen seitens der Medien zu analysieren (Kapitel 3.3).[3] Überprüft werden soll abschließend die These, dass zwischen Anspruch und Wirklichkeit der Pressefreiheit eine erhebliche Lücke klafft.

2. Der Anspruch der Pressefreiheit

2.1 Aufgaben der Medien

Wie schon eingangs angesprochen, ist die Pressefreiheit von grundlegender Bedeutung für unser Demokratieverständnis: „Eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft ist ohne die Freiheit jedes einzelnen, sich ungehindert zu informieren und frei seine Meinung verbreiten zu können, nicht denkbar.“[4] Hier zeigen sich sehr klar die beiden Kernelemente der Pressefreiheit: zum einen die Meinungsäußerungsfreiheit, zum anderen die Informationsfreiheit. Auf diesen basieren auch die Ursprünge der Pressefreiheit, ergänzt werden sie dabei durch die Idee des Zensurverbots:

„Die eine [Wurzel] gründet im Kampf um die Meinungsäußerungsfreiheit der Bürger, die sich aus der Bevormundung durch den Ständestaat emanzipieren und politisch artikulieren wollten; mit der Forderung nach Meinungsfreiheit einher ging die Idee eines öffentlichen Diskurses, der die politische Partizipation und soziale Integration befördern sollte. [...] [Nun] drehte sich der Kampf um Pressefreiheit in erster Linie um die öffentliche Kontrolle staatlicher Gewalt, ablesbar an der Auseinandersetzung um die Parlamentsberichterstattung. Pressefreiheit bedeutete dort, dass man Zugang erhalte zu Informationen von allgemeinem Interesse und diese öffentliche mache. Diese Idee der Informationsfreiheit setzte den Staatsbürger voraus, der über die Staatsgeschäfte informiert sein müsse, wenn er seiner Rolle als Souverän nachkommen will.“[5]

Schließlich seien Informations- und Meinungsäußerungsfreiheit in demokratischen Gesellschaften notwendig, da „die Meinungsbildung der Bürger nicht auf politische Utopien oder religiöse Eschatologien, vielmehr auf Wissen über aktuelle Vorgänge gestützt sein soll“.[6] Ohne diese Grundrechte könnte die Idee der Volkssouveränität nicht bestehen: „Die Mitwirkung an politischen Entscheidungen und die Kontrolle der Regierung sind nur möglich, wenn die Bürger das Recht und die Möglichkeit haben, sich durch die ungehinderte Nutzung frei zugänglicher Informationsquellen eine eigene Meinung zu bilden und diese auch zu verbreiten.“[7]

Mithilfe dieser Voraussetzungen definiert Michael Haller die Pressefreiheit: „Dieser... Begriff steht für die rechtsverbindliche Zusicherung, dass die Medien keiner staatlichen Überwachung oder Zensur unterworfen seien, vielmehr veröffentlichen dürfen, was- im Rahmen des Straf- und Zivilrechts – die Publizisten publik machen wollen.“[8]

Strittig ist, ob es sich bei Meinungs- und Informationsfreiheit um zwei gleichwertige Rechte handelt. Oftmals wird der Stellenwert der Meinungsfreiheit höher angesehen, wogegen Haller aber vehement argumentiert: „...Informationsfreiheit bedeutet in demokratietheoretischer Hinsicht ein grundlegenderes Individualrecht als die Meinungsäußerungsfreiheit, weil letztere informationsgesättigtes Wissen zur Voraussetzung hat oder doch haben sollte.“[9] Diese Argumentation scheint durchaus schlüssig, allerdings kann man dagegenhalten, dass erst verschiedene Meinungen, also das Resultat der Informationen, grundlegend für eine Demokratie sind. Letztendlich ergänzen sich wohl beide Rechte, wobei das eine auf das andere angewiesen ist, die Meinungsäußerungsfreiheit dabei stärker auf freie Informationen.

Sind diese Voraussetzungen vorhanden, ergeben sich nach Wolfgang Donsbach folgende Aufgaben: „...Pressefreiheit [ist]... eine dienende Freiheit. Sie dient den Kommunikationsinteressen der gesamten Bevölkerung und es ist die Aufgabe des Journalismus, diesen Kommunikationsinteressen zur Verwirklichung zu verhelfen.“[10] Werden die Medien dieser Aufgabe gerecht und spielen auch die anderen Faktoren ihre Rolle im demokratischen Kräftemessen, so komme es zu einem Ideal: „Im besten Fall entsteht so die vollkommene Transparenz politischer Vorgänge... Die parlamentarische Berichterstattung dient der Vermittlung zwischen innen und außen.“[11]

Langenbucher kommt abschließend zu dem Ergebnis, dass „der politische Journalismus in vielen demokratischen Systemen zum wichtigsten funktionalen Element der politischen Opposition geworden“ sei.[12] An der Bedeutung der Pressefreiheit scheint es keinen Zweifel zu geben – und das bereits seit einer geraumen Zeit: „Indeed, if there is anything about press freedom that can be said with absolute certainty it is that merits, values, and domestic political effects have been a prominent, long-standing aspect of both political and philosophical discourse throughout much of Western history.“[13]

2.2 Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Vor allem in der westlichen Welt sind die oben thematisierten Grundrechte verfassungsrechtlich geschützt. In Deutschland leitet sich zum Beispiel aus den beiden Kommunikationsgrundrechten der Meinungsäußerungs- und der Informationsfreiheit die Presse-, Rundfunk, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit ab. So lautet der erste Satz von Artikel fünf des Grundgesetzes: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“[14]

Wie aber sieht es weltweit mit der Pressefreiheit aus? Die tatsächliche Situation soll im folgenden Kapitel genauer analysiert werden. An dieser Stelle konzentriere ich mich auf die formale Bedeutung und rechtliche Grundlagen: „Zu den wenigen Grundsetzen, die vermittels Konventionen, Deklarationen, Verfassungen und Gesetzen rund um den Globus anerkannt sind, gehört seit einem halben Jahrhundert die Pressefreiheit.“[15] Zumindest das Format und der Wert dieses Grundrechtes sind demnach weltweit bekannt.

Von größtem Gewicht dürfte dabei die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 sein, in Artikel 19 heißt es:

„Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“

Auch die UNESCO – die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur – versucht die Pressefreiheit auf ähnliche Art in ihrer Verfassung zu sichern.[16]

Das große Problem dieser Abkommen macht Maren Klein am Beispiel der UNO-Menschenrechtserklärung deutlich: „Völkerrechtliche Verbindlichkeit allerdings besitzt sie nicht. Ein Ort, an dem ein Mensch, gleich welcher Nation, diese Rechte seinem Staat gegenüber einklagen kann, gibt es bis heute nicht“[17] Dennoch wurde die Allgemeine Menschenrechtserklärung von 191 Staaten ratifiziert.[18]

Aber allein diese Zustimmung muss noch lange keine Garantie für deren Durchsetzungen sein; so verbürgen nach einer Untersuchung von Christian Breunig „87,5 Prozent aller Staaten, die eine Konstitution besitzen, [zumindest] diese Freiheit [Meinungsfreiheit].“[19] Selbst in Nordkorea sei die Pressefreiheit erwähnt. Inwieweit diese Abkommen in die Tat umgesetzt werden, wird im dritten Kapitel dargestellt.

Sanktionen drohen dagegen den Staaten, die der Europäischen Union (EU) angehören; diese Staaten müssen sich an die 1950 vom Europarat verabschiedete Menschenrechtskonvention (EMRK) halten. In Bezug auf die Kommunikationsfreiheit heißt es: „The Council of Europe has developed a considerable body of law, jurisprudence and standards regarding press freedom and access to information. The primary statement of law is set forth in Article 10 of the European Convention on Human Rights (ECHR [englisch für EMRK]).“[20] Geschützt ist die Rundfunk-, Fernsehen-, Presse- und Filmfreiheit sowie die „Freiheit Mitteilungen zu empfangen, die Freiheit der Mitteilung sowie die Meinungsbildungsfreiheit ohne Rücksicht auf Landesgrenzen.“[21] Verstößt ein Mitgliedsstaat gegen diese Rechte, so „kann der Bürger sie vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte... einklagen.“[22]

Diese rechtlichen Voraussetzungen müssen garantieren, dass es „in einer modernen demokratischen Gesellschaft „Kommunikationsmedien [gibt], die

1. allgemein verfügbar und zugänglich sind;
2. das pluralistische Wesen der Gesellschaft widerspiegeln und nicht durch eine Meinung dominiert oder eine Interessengruppe kontrolliert werden;
3. den Bürgern die notwendigen Informationen übermitteln, damit sie mit Sachkenntnis die für ihr Leben und ihre Gemeinschaft wichtigen Entscheidungen treffen können;
4. die Mittel für die öffentliche Debatte [...] bereitstellen; das bedeutet, dass der Markt nicht zwangsläufig entscheidend ist.“[23]

3. Die Wirklichkeit der Pressefreiheit

Die weltweite Situation der Pressefreiheit werde ich anhand einer Untersuchung der Organisation „Reporter ohne Grenzen“ darstellen. Diese Erhebung hat das Ziel, die Realität der Pressefreiheit, nicht deren theoretische rechtliche Definition in den jeweiligen Ländern zu ermitteln.[24]

3.1 Die Methode

Um die aktuelle Situation der Pressefreiheit zu messen[25], wurde ein Index erstellt, der „verschiedene Aspekte von Verstößen, darunter gewalttätige Übergriffe, Morde und Verhaftungen ebenso wie politische, rechtliche oder ökonomische Einflüsse (beispielsweise Zensur, staatliche Monopole oder die restriktive Anwendung der Pressegesetze)“ beinhalte.[26] Je nach Bedeutung seien dabei „einzelne Aspekte“ gewichtet worden.[27] Für Verstöße wurden Minuspunkte vergeben: je schlechter die jeweilige Lage, desto höher die Punktzahl.

Der Fragebogen kann zwei thematischen Schwerpunkten zugeordnet werden:

1) Gewalt an Journalisten (gewalttätige Übergriffe, Morde, Verhaftungen).
2) Einschränkungen seitens des Staates (Zensur, staatliche Monopole, staatliche Überwachung der Journalisten).

Insgesamt gab es 52 Fragen. Der erste Teil - Gewalt an Journalisten – steht dabei im Vordergrund: „...von den maximal zu vergebenden 122 Punkten [entfallen] 49 auf die ersten 13 Fragen.“[28] So stellte es zumindest Michael Haller zu dem Ranking 2002 fest (an dem Fragebogen hat sich seitdem nichts verändert). Befragt wurden „Journalisten, Wissenschaftler, Rechtsexperten und Menschenverteidiger“ in 165 Ländern.[29] Berücksichtigt wurden Ereignisse zwischen September 2003 und September 2004.[30] Der Fragebogen erfasst hauptsächlich folgende Elemente: “It registers the degree of impunity enjoyed by those responsible for such violations. It also takes account of the legal situation affecting the news media… and the behaviour of the authorities towards the state-owned news media and the foreign press. It also takes account of the main obstacles to the free flow of information on the Internet.”[31]

[...]


[1] „Pressefreiheit“ wird in dieser Arbeit synonym zu dem Begriff „Medienfreiheit“ benutzt, da auch in der meisten Literatur, auf die ich mich berufe, dieser Begriff in diesem Sinne verwendet wird. Um etwaige Verwirrungen zu vermeiden, erscheint es deshalb sinnvoll, die gleiche Bezeichnung zu wählen. Es sei darauf hingewiesen, dass in dieser Arbeit mit dem Begriff „Pressefreiheit“ alle journalistische Arbeit eingeschlossen ist, z.B. auch Rundfunk-Journalismus.

[2] vgl. zu „Vierte Gewalt“ z.B. Löblich, Eberhard „’Höchstens ein bisschen Einfluß’“, Tagesspiegel. 25. März 1996/Nr. 15577. Ressort „Medien“. Oder: Requate, Jörg „Die Presse als ‚Fourth Estate’“. In: Langenbucher, Wolfgang R., (Hrsg.) Publizistik“, Sonderheft 4/2003 „Die Kommunikationsfreiheit der Gesellschaft: Die demokratischen Funktionen eines Grundrechts“, Wiesbaden. S. 58-71.

[3] Im Rahmen dieser Arbeit kann allerdings nur ein grober Überblick über die weltweite Situation gegeben werden. Der Anspruch, detaillierte Analysen der jeweiligen Länder durchzuführen, würde den Umfang sprengen.

[4] Klein, Hansjörg „Vorwort“. In: Bürger Fragen Journalisten e.V. (Hrsg./1996). „Freiheit und Verantwortung der Medien: Wirklichkeit – Wirkung – Wege. XI Erlanger Medientage 28. und 29. September 1996“, Erlangen. S. 5.

[5] Haller, Michael „Lässt sich die Medienfreiheit globalisieren?“. In: Haller, Michael (Hrsg./2003a) „Das freie Wort und seine Feinde: Zur Pressefreiheit in den Zeiten der Globalisierung“. Konstanz. S. 11f.

[6] Haller (2003a), S. 12.

[7] Buchloh, Stephan „Überlegungen zu einer Theorie der Zensur: Interessen – Formen – ‚Erfolgsfaktoren’“. In: Langenbucher, Wolfgang R., (Hrsg.) „Publizistik“, Sonderheft 4/2003 „Die Kommunikationsfreiheit der Gesellschaft: Die demokratischen Funktionen eines Grundrechts“, Wiesbaden. S. 112.

[8] Haller (2003a), S. 11.

[9] Haller, Michael (2003b)„Von der Pressefreiheit zur Kommunikationsfreiheit“. In: Langenbucher, Wolfgang R. (Hrsg.) „Publizistik“, Sonderheft 4/2003 „Die Kommunikationsfreiheit der Gesellschaft: Die demokratischen Funktionen eines Grundrechts“, Wiesbaden. S. 98

[10] Donsbach, Wolfgang „Begrüßung“. In: Bürger Fragen Journalisten e.V. (Hrsg./1996). „Freiheit und Verantwortung der Medien: Wirklichkeit – Wirkung – Wege. XI Erlanger Medientage 28. und 29. September 1996“, Erlangen. S. 13.

[11] Langenbucher, Wolfgang R. „Einleitende Überlegungen“. In: Langenbucher, Wolfgang R. (Hrsg.), „Publizistik“, Sonderheft 4/2003 „Die Kommunikationsfreiheit der Gesellschaft: Die demokratischen Funktionen eines Grundrechts“, Wiesbaden. S. 15.

[12] Langenbucher (2003), S. 19.

[13] Van Belle, Douglas A.(2000) „Press Freedom and Global Politics“, London. S. 2.

[14] Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg./2004) „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“, Bonn. S. 14.

[15] Haller (2003a), S. 11.

[16] vgl. hierzu: Klein, M. (2003), S. 188-197.

[17] Klein, Maren „Übersicht über die Normen zur Pressefreiheit international- eine Dokumentation“. In: Haller, Michael (Hrsg./2003) „Das freie Wort und seine Feinde: Zur Pressefreiheit in den Zeiten der Globalisierung“. Konstanz, S. 186.

[18] vgl. Klein, M. (2003), S. 187.

[19] Breunig, Christian (1994) „Kommunikationsfreiheiten: Ein internationaler Vergleich“, Konstanz. S. 106.

[20] Coliver, Sandra „Press freedom under the european convention on human rights“. In: Article 19 (Hrsg./1993) “Press law and practice”. S. 217.

[21] Klein, M. (2003), S. 200.

[22] Klein, M. (2003), S. 200.

[23] zitiert nach: Haller, Michael (2003b), S. 98.

[24] Auch die Organisaton „Freedom House“ veröffentlicht alljährlich eine Studie zur weltweiten Situation der Pressefreiheit. Leider würde eine ausführliche Darstellung beider Untersuchungen den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Die Erhebung von „Reporter ohne Grenzen“ hat für diese Arbeit den Vorteil, dass sie im wesentlichen auf realen - nicht auf abstrakten rechtlichen – Problemen beruht. Und damit versucht, die „Wirklichkeit“ abzubilden. Im übrigen weisen beide Studien ähnliche Ergebnisse auf.

[25] Wie schwer es ist, einen einheitlichen Indikator für die Pressefreiheit zu finden, beschreibt Christina Holtz-Bacha: „Nicht nur, dass Verfassungsnormen und Realität bekanntlich auseinanderklaffen; auch das Verständnis von Pressefreiheit unterscheidet sich in verschiedenen Teilen der Welt.“ (Holzt Bache, Christina „Wie die Freiheit messen?“. In: Langenbucher, Wolfgang R. (Hrsg.) „Publizistik“, Sonderheft 4/2003 „Die Kommunikationsfreiheit der Gesellschaft: Die demokratischen Funktionen eines Grundrechts“, Wiesbaden. S. 403). Umso sinnvoller ist – wie wir noch sehen werden – die Methode von „Reporter ohne Grenzen“, ein Ranking zu erstellen und das Problem an der „Wurzel“ zu packen.

[26] Reporter ohne Grenzen „Rangliste zur Situation der Pressefreiheit weltweit“ Zitiert nach: http://www.reporter-ohne-grenzen.de/cont_dateien/indpres.php. 4.3.2005/13:15h.

[27] Reporter ohne Grenzen „Rangliste zur Situation der Pressefreiheit weltweit“ Zitiert nach: http://www.reporter-ohne-grenzen.de/cont_dateien/indpres.php. 4.3.2005/13:15h.

[28] Haller, Michael „Auf die Plätze verwiesen“. Zitiert nach: http://www.message-online.de/arch1_03/13_hessel.html 4.3.2005/16:25h.

[29] Die USA (Innland/im Irak) sowie Israel (Innland/besetzte Gebiete) fließen doppelt in die Auswertung ein, daher befinden sich im Ranking insgesamt 167 Länder.

[30] vgl. Reporter ohne Grenzen „Rangliste zur Situation der Pressefreiheit weltweit“. http://www.reporter-ohne-grenzen.de/cont_dateien/indpres.php 4.3.2005/13:15h.

[31] Reporter ohne Grenzen „How the ranking was compiled”. Zitiert nach: http://www.reporter-ohne-grenzen.de/cont_dateien/method_04.php 4.3.2005/15:17h.

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Pressefreiheit: Zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Hochschule
Freie Universität Berlin  (Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaften)
Note
1,3
Autor
Jahr
2005
Seiten
27
Katalognummer
V37813
ISBN (eBook)
9783638370608
ISBN (Buch)
9783638644600
Dateigröße
536 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Pressefreiheit, Zwischen, Anspruch, Wirklichkeit
Arbeit zitieren
Moritz Förster (Autor:in), 2005, Pressefreiheit: Zwischen Anspruch und Wirklichkeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/37813

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