Begriff des freien Willens und der moralischen Verantwortlichkeit. Willensfreiheit in Harry Frankfurts Aufsätzen


Hausarbeit, 2013

14 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Zur Person

Wünsche erster und zweiter Ordnung

Volitionen zweiter Stufe

Willensfreiheit unter Frankfurt

Der Begriff der Person

Triebhafte Wesen

Unterschied zwischen Handlungs- und Willensfreiheit

Willensfreiheit

Moralische Verantwortlichkeit

Fazit

Literaturverzeichnis:

Einleitung

„,Ich wünsche, daß mein Leben und meine Entscheidungen von mir selbst abhängen, nicht von äußeren Faktoren, welcher Art auch immer. Ich wünsche, mein eigenes Instrument zu sein, nicht eines, das von den Willensakten anderer Menschen abhängt. Ich möchte ein Subjekt, nicht ein Objekt sein; durch Gründe, durch bewußte Zwecke bewegt, die meine eigenen sind, nicht durch Ursachen, die mich von außen affizieren, [as it were]. … Ich wünsche vor allem, mir selbst als denkendes, wollendes, aktives Seiendes bewußt zu sein, Verantwortung für meine Entscheidungen tragend und fähig, diese durch Bezug auf meine eigenen Ideen und Zwecke zu erklären.' (Isiaah Berlin, zit. n. Double 1991, S.12)“[1]

Diese Wunschvorstellung des freien Willens wird wohl jeder schon einmal gehabt haben. Der Wunsch, Subjekt zu sein, ist Vater des Gedankens. Der Mensch möchte unabhängig handeln, selbst bestimmen, was er tun möchte, ohne Einfluss von äußeren Faktoren, wie zum Beispiel dem Willen anderer Menschen. Man möchte nicht gezwungen sein, etwas zu tun, nicht Objekt sein, sondern sich frei bewegen, frei handeln, durch Gründe, die unser Ich bewusst gewählt hat. Dies ist jedoch nicht immer möglich. Der Mensch kann nicht immer nach der eigenen Überzeugung handeln. Es gibt Faktoren, die unser Leben beeinflussen und dagegen kann der Mensch nichts unternehmen. Höhere Gewalten, Handlungen anderer Mitmenschen, all dies beeinflusst unseren Alltag. Natürlich hat jeder Mensch Wünsche, die er hofft in Erfüllung zu gehen. Sie können sich auf Grundbedürfnisse verschiedener Formen beziehen wie gesund zu sein, genug Schlaf zu bekommen, um den Körper zu entspannen, Nahrung zum Essen und Trinken, sich sicher zu fühlen, also zum Beispiel ein Dach über dem Kopf zu haben oder sich innerhalb der Gesellschaft wohlzufühlen. Sie können sich auf soziale Bedürfnisse wie eine intakte Familie, Freundschaften oder Liebesbeziehungen beziehen. Aber sie können auch den Drang nach materiellen Dingen wie Markenkleidung, einem tollen Auto, dem neuesten Smartphone oder anderen Sachen fördern. Wünsche können von Person zu Person unterschiedlich und sehr einfach, aber auch sehr komplex gestrickt sein. Doch wie entwickeln sich Wünsche und was macht einen Wunsch eigentlich aus? Handeln wir immer so, wie wir uns es wünschen? Haben wir immer freie Entscheidungsgewalt und handeln nach unserem ausdrücklichen Willen, wenn wir handeln? Der amerikanische Philosoph Harry Gordon Frankfurt hat sich damit auseinandergesetzt und in meiner Hausarbeit werde ich darauf eingehen, wie Frankfurts Gedanken zu diesem Thema aussehen und wie er dazu argumentiert. Die Grundlage dafür sind ausgewählte Texte von Frankfurt, die unter dem Titel „Freiheit und Selbstbestimmung“ von Monika Betzler und Barbara Guckes herausgegeben wurden. Darin geht der Philosoph auf die unterschiedlichen Abstufungen von Wünschen ein und wie sich der Wille einer Person entwickelt. Beginnen werde ich mit einer kurzen Biografie Frankfurts, die aber nur einen kleinen Teil meiner Arbeit einnehmen soll. Darauf folgend werde ich in meiner Hausarbeit auf Frankfurts Definition von Wünschen zu sprechen kommen und seine Abstufung von Wünschen beschreiben. Frankfurt teilt Wünsche in zwei Gruppen, Wünsche erste Stufe und Wünsche zweiter Stufe. Die genauen Unterschiede werden unter diesem Punkt erläutert und zusammengefasst präsentiert. Anschließend gehe ich auf die Volitionen zweiter Stufe ein, die sich auf unsere Wünsche beziehen. Geklärt wird auch, wer überhaupt in Frage kommt, Wünsche zu haben. Ist es eine Eigenschaft des Menschen, die nur er haben kann oder sind auch andere Lebewesen, wie zum Beispiel Tiere, in der Lage Wünsche zu haben? Und falls sie dazu in der Lage sind: Können Tiere, ebenso wie der Mensch, Wünsche erster und zweiter Stufe haben oder gibt es dort Einschränkungen? Um diese Frage zu klären, werde ich auf die Definition des Personenbegriffs Frankfurts eingehen und seine Ansicht zu diesem Thema darstellen. Des Weiteren werde ich darauf eingehen, was Harry Frankfurt unter dem Begriff Willensfreiheit versteht und welche Unterschiede zur Handlungsfreiheit einer Person bestehen. Am Ende werde ich noch auf den Begriff der moralischen Verantwortlichkeit eingehen und mit einem Fazit abschließen.

Zur Person

Der US-amerikanische Philosoph Harry Gordon Frankfurt wurde am 29.05.1929 in Longhorne, Pennsylvania geboren. Er ist emeritierter Professor der University of Princeton. Von 1990 bis 2002 war er dort ein Mitglied des Department of Philosophy. Zudem hat er auch an der University of Yale und der Rockefeller University gelehrt.

Er erhielt seinen Doktortitel im Jahre 1954 an der Johns Hopkins University von Baltimore, Maryland. Seine Interessengebiete und Arbeitsschwerpunkte sind vor allem die Metaphysik, die Ethik und Handlungstheorien.[2] Zu den Handlungstheorien zählen auch die in dieser Hausarbeit bearbeiteten Aufsätze über den freien Willen. Frankfurt war zudem von 1992-93 auch Präsident der American Philosophy Association. Zu seinen wichtigsten philosophischen Veröffentlichungen zählen „Alternate possibilities and moral responsibility“ (1969), „Demons, Dreamers and Madmen“ (1970), „Freedom of the Will and the Concept of a Person“ (1971), „The Importance of What We Care About“ (1988) und das 1986 von ihm verfasste „On Bullshit“, welches im Jahre 2005 noch einmal neu veröffentlicht und ein Überraschungs-Bestseller wurde. In diesem Werk setzt er sich intensiv mit dem Begriff „Bullshit“ auseinander.

Wünsche erster und zweiter Ordnung

Zu Beginn seiner Gedanken über die Willensfreiheit, spricht Frankfurt zunächst von Wünschen, die eine Person hat. Er unterscheidet zwischen dem Willen und dem Wunsch. Den Willen definiert er als handlungseffektiven Wunsch. Er baut eine Hierarchie von Wünschen auf, die eine Person dazu bringen so zu handeln, wie sie es letztendlich tut. Er spricht dabei von zwei Kategorien von Wünschen, Wünschen erster Ordnung und Wünsche zweiter Ordnung. Alternativ werden sie auch Wünsche erster bzw. zweiter Stufe genannt. Wünsche erster Ordnung sind zum Beispiel der Wunsch spazieren zu gehen, Sport zu treiben, sich ein neues Auto zu kaufen oder ähnliches. Die Wünsche erster Ordnung beziehen sich also auf Handlungen, zu dessen Vollziehung wir geneigt sind, während sich die Wünsche zweiter Ordnung so verhalten, dass die Person sich den Wunsch aufbauen kann, die Handlung wirklich zu vollziehen oder aber sie entwickelt den Wunsch, die in erster Ordnung gewünschte Handlung doch nicht zu tätigen und stattdessen etwas anderes zu tun bzw. die zunächst gewünschte Handlung einfach zu unterlassen. Dabei kann es zum Konflikt zwischen den beiden Wunsch-Stufen kommen, da sie sich auf unterschiedliche Dinge beziehen. Frankfurt definiert dies folgendermaßen: „Während sich Wünsche erster Ordnung auf Handlungen beziehen, beziehen sich Wünsche höherer Ordnung auf Wünsche niedrigerer Ordnung.“[3] „Das Wort 'Wunsch' wird hier in einem sehr weiten Sinn verwendet; es umfasst auch, was wir gewöhnlich als 'Ziel', 'Intention', 'Absicht', 'Motivation' oder 'Interesse' bezeichnen.“[4] Wünsche erster Ordnung äußern sich laut Frankfurt in der Form „A möchte Xen“.[5] Xen beschreibt hierbei eine Handlung, die vollzogen werden soll. „Jemand hat einen Wunsch erster Stufe, wenn er dies und das tun oder nicht tun möchte, und er hat einen Wunsch zweiter Stufe, wenn er einen bestimmten Wunsch erster Stufe haben oder nicht haben möchte.“[6] Ein Wunsch kann bewusst, aber auch unbewusst in der Person verankert sein. Die Wünsche erster Stufe müssen nicht klar formuliert oder eindeutig sein. Es kann zum Beispiel so sein, dass sich die handelnde Person A nicht sicher ist, welchen Wunsch sie hat. Als Beispiel für einen Wunsch erster Stufe nennt er den Arzt, der Drogenabhängige behandelt und versuchen möchte seine Patienten besser zu helfen und zu verstehen. Deshalb entwickelt der Arzt den Wunsch nach der Droge von der seine Patienten abhängig sind, um nachvollziehen zu können, wie es ist, diesen Wunsch zu haben. „Sein Wunsch, einen bestimmten Wunsch zu haben, den er nicht hat, braucht nicht ein Wunsch zu sein, daß sein Wille im mindesten ein anderer ist als der, der er ist.“[7] Die Person A wünscht sich also, dass sie zu Xen wünscht. In diesem Fall ist der Wunsch zu Xen ein effektiver Wunsch und soll handlungswirksam sein. Frankfurt schließt daraus, dass dieser Wunsch nicht irgendein Wunsch ist, sondern der ausdrückliche Wille der Person ist. Der effektive Wunsch bzw. der Wille einer Person ist zunächst nur ein Teil der Gesamtheit aller Wünsche dieser Person, doch ob sich der Wunsch zweiter Stufe, der sich darauf bezieht, dass man sich wünscht etwas zu tun, auch erfüllt, hängt davon ab, ob dieser Wunsch sein wirklicher Wille ist. Frankfurt unterscheidet also auch noch auf der Stufe der Wünsche zweiter Ordnung zwischen zwei verschiedenen Ansätzen des Wunsches. Wie bereits erwähnt, sind dies zum einen die Wünsche, die sich darauf beziehen, dass die Person sich wünscht einen Wunsch zu haben oder den Wunsch, einen Wunsch, den man hat, nicht zu haben. Zum anderen gibt es die Wünsche, die sich auf die Handlungswirksamkeit der bestehenden Wünsche beziehen. Eine Person kann also „Wünsche haben, die sich drauf beziehen, daß ein bestimmter Wunsch in einer entsprechenden Handlung mündet.“[8] Diese Wünsche zweiter Stufe, die aus einem Wunsch den Willen der Person werden lassen, werden in diesem Fall von Frankfurt als „Volitionen zweiter Stufe“[9] bezeichnet.

Volitionen zweiter Stufe

Im Folgenden werde ich Frankfurts Begriff der Volitionen zweiter Stufe genauer beschreiben. Volitionen, so Frankfurt, sind nicht nur Wünsche, einen bestimmten Wunsch zu haben, sondern es ist der ausdrückliche Wille dieser Person. Sie wünscht sich, den Willen zu haben, etwas Bestimmtes zu tun, wobei dies auch bedeuten kann, etwas nicht zu tun, also eine Handlung zu unterlassen. Auch das Unterlassen einer Tat ist in diesem Fall eine Handlung. Frankfurt stellt in seinen Gedanken über die Volitionen zweiter Stufe zunächst einmal fest, dass nur Personen, die vernünftige Wesen sind, solche Volitionen zweiter Stufe überhaupt besitzen können. Denn ein Wesen, dass keine Volitionen zweiter Stufe hat, handelt für ihn triebhaft(zu dieser Klasse zählt Frankfurt „alle Tiere [...], die nicht Menschen sind, aber Wünsche haben, und alle kleinen Kinder“[10] ). Triebhafte entwickeln zwar auch Wünsche, lassen sich aber nur von diesen treiben und entwickeln keine Volitionen zweiter Stufe und somit auch keinen eigenen Willen, dieser ist ihnen gleichgültig. So ein triebhaftes Wesen kann zwar auch vernünftig handeln in Bezug auf sein Verhalten, aber es differenziert nicht zwischen seinen Wünschen. Eine Person muss also nicht triebhaft, sondern vernünftig handeln um eine Person zu sein. (Darauf werde ich zu einem späteren Zeitpunkt in der Hausarbeit tiefgehender ins Detail gehen.)

Auch hier nutzt Harry Frankfurt das Beispiel des Wunsches, Drogen zu nehmen. In diesem Fall ist die Person jedoch ein Drogensüchtiger, der zwar den Wunsch hat Drogen zu nehmen, aber gleichzeitig auch den Wunsch diese Drogen nicht zu nehmen. Beides sind Wünsche erster Stufe. Nun entwickelt sich in dieser drogenabhängigen Person allerdings auch eine Volition zweiter Stufe, die sich auf einen der beiden Wünsche erster Stufe bezieht. Sofern sich die Volition zweiter Stufe auf den Wunsch bezieht, die Drogen nicht zu nehmen, er sie aber dennoch nimmt, da die Sucht Überhand gewonnen hat, handelt diese Person wider Willen. „Wenn eine Person handelt, dann leitet sie entweder der Wille den sie haben möchte, oder ein Wille, den sie los sein will.“[11]

Willensfreiheit unter Frankfurt

In seinem Text „Willensfreiheit und der Begriff der Person“ fragt Frankfurt „Von genau welcher Art ist nun die Freiheit des Willens?“[12] Um diese Frage zu beantworten, so Frankfurt, muss man sich zunächst im Klaren darüber sein, welches Problem im Zusammenhang mit der Willensfreiheit auftritt, wenn eine Person gemäß ihrer Wünsche bzw. Volitionen handeln möchte. Um den Begriff der Willensfreiheit zu untersuchen, ist es zunächst notwendig, dass erläutert wird, welche Wesen in der Lage sind für oder wider ihrem Willen zu handeln. Wie weiter oben angedeutet, können Tiere oder triebhafte Wesen keine Wünsche zweiter Stufe und somit auch keine Volitionen zweiter Stufe entwickeln und somit auch keine Personen sein. Mit dieser These werde ich mich im Folgenden intensiver beschäftigen und Frankfurts Definition des Personenbegriffs näher erläutern.

Der Begriff der Person

Frankfurt ist es zunächst wichtig, zu definieren, wer dazu fähig ist, einen Willen zu haben.

Dabei stolpert er über die inflationäre Nutzung des Begriffs der Person. Er sagt, „[W]ir tun unserer Sprache Gewalt an, wenn wir akzeptieren, das Wort ›Person‹ für all die zahllosen Kreaturen zu verwenden, die zwar sowohl psychische wie materielle Eigenschaften haben, die aber offensichtlich keinem gebräuchlichen Sinne des Wortes Personen sind.“[13] Der Personenbegriff soll dazu dienen, den Menschen als eigene Spezies zu differenzieren von anderen Kreaturen, doch laut Frankfurt wurde das Problem, dass im Mittelpunkt der Philosophie stehen sollte, nämlich wer wir als Menschen sind, soweit vernachlässigt, dass es gar möglich war den Begriff der Person, einer der Namen für unsere Spezies, zu entwenden und zu verallgemeinern. Frankfurt nimmt an, dass nur Menschen Personen sein können. Zwar sei es „denkbar, daß Mitglieder noch zu entdeckender oder auch bekannter nichtmenschlicher Arten Personen sein könnten. Und es ist genauso denkbar, daß einige Mitglieder der Spezies ›Mensch‹ keine Personen sind. Andererseits nehmen wir aber an, daß de facto kein Mitglied einer anderen Spezies eine Person ist.“[14] Was Frankfurt damit sagen will, ist, dass der Personenbegriff im Zusammenhang mit dieser philosophischen Untersuchung nur gemeinsam mit der Spezies Mensch in Verbindung gebracht werden sollte. Es soll angenommen werden, dass eine Person nur menschliche Attribute und Eigenschaften zugeteilt werden, wenn es um die Bestimmung des Charakters geht.

[...]


[1] Vgl. Walter (1999, S. 19)

[2] http://www.gavagai.de/philosoph/HHP19.htm Letztes Zugriffsdatum: 12.09.2013

[3] Vgl. Betzler, Guckes (2001, S. 8)

[4] Vgl. http://www.philosophieverstaendlich.de/freiheit/modern/frankfurt.html (Letztes Zugriffsdatum: 11.09.2013)

[5] Betzler, Guckes (2001, S. 67)

[6] Ebd.

[7] Betzler, Guckes (2001, S.70)

[8] Ebd., (S. 9)

[9] Ebd. (S. 71)

[10] Ebd. (S.72)

[11] Betzler, Guckes (2001, S.75)

[12] Ebd. (S.75)

[13] Ebd. (S.65)

[14] Betzler, Guckes (2001, S.66)

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Begriff des freien Willens und der moralischen Verantwortlichkeit. Willensfreiheit in Harry Frankfurts Aufsätzen
Hochschule
Christian-Albrechts-Universität Kiel  (Philosophisches Seminar)
Veranstaltung
Freiheit und Selbstbestimmung – Zur Philosophie Harry G. Frankfurts
Note
1,7
Autor
Jahr
2013
Seiten
14
Katalognummer
V379828
ISBN (eBook)
9783668583146
ISBN (Buch)
9783668583153
Dateigröße
456 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Philosophie, Freiheit, Selbstbestimmung, Harry Frankfurt, freier Wille, Willensfreiheit, Moralische Verantwortung
Arbeit zitieren
Andreas Köhler (Autor:in), 2013, Begriff des freien Willens und der moralischen Verantwortlichkeit. Willensfreiheit in Harry Frankfurts Aufsätzen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/379828

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