Am Beginn der Arbeit steht ein Kapitel, das einen Abriss der Geschichte des Kärntner Landesarchivs bis zur Ausgliederung im Jahr 1997 sowie die Motive für die Ausgliederung desselbigen beinhaltet. An dieses Kapitel anschließend folgt ein mit „Ausgliederung“ bezeichnetes Kapitel, welches zum einen den Begriff definiert und auf die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Ausgliederungen eingeht.
Zum anderen widmet sich dieses Kapitel ebenfalls den Grenzen der Übertragung hoheitlicher und privatwirtschaftlicher Aufgaben, wobei dabei immer im Speziellen auf das Archivwesen oder das Kärntner Landesarchiv Bezug genommen wird. Ebenfalls wesentlicher Bestandteil dieses Kapitels ist die Unterscheidung von Hoheitsverwaltung und Privatwirtschaftsverwaltung, sowie die Einordnung der Tätigkeiten des Kärntner Landesarchivs in eben diese Kategorien. Ein nicht unerhebliches Problem dabei, welches ebenfalls thematisiert wird, stellt die sogenannte „schlichte Hoheitsverwaltung“ dar.
Das folgende Kapitel „Das Kärntner Landesarchiv“ bespricht die wesentlichen Paragraphen des K-LAG. Es behandelt einerseits die Wahl der Anstalt als Form für die Ausgliederung des Archivs, sowie die wesentlichen Bestimmungen zur Organisation der Anstalt und darüber hinaus behandelt es die wesentlichen Bestimmungen über Mittelaufbringung und Aufsicht über das Kärntner Landesarchiv genauer.
Das fünfte Kapitel widmet sich den für das Archivwesen besonders relevanten verfassungsrechtlichen Bestimmungen über Amtsverschwiegenheit und Auskunftspflicht sowie über Datenschutz und Informationsfreiheit. Im Zuge dessen erfolgt ebenfalls eine Darstellung der wesentlichen Benützungsbestimmungen des Kärntner Landesarchivs. Des Weiteren werden die Neuerungen im Zuge einer geplante Novelle des K LAG näher beschrieben.
Eine Darlegung der Meinungen der Literatur im Bezug auf die Ausgliederung des Kärntner Landesarchivs ist Bestandteil des darauf folgenden Kapitels.
Am Ende der Arbeit steht eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
Inhaltsverzeichnis
I. EINLEITUNG
A. PROBLEMSTELLUNG
B. ZIEL UND GANG DER ARBEIT
II. GESCHICHTE DES KÄRNTNER LANDESARCHIVS UND MOTIVE FÜR DIE AUSGLIEDERUNG
III. AUSGLIEDERUNG
A. DEFINITION DES BEGRIFFES
B. VERFASSUNGSRECHTLICHE ZULÄSSIGKEIT VON AUSGLIEDERUNGEN
1. Die Unterscheidung zwischen Hoheitsverwaltung und Privatwirtschaftsverwaltung
2. Tätigkeiten bzw Aufgaben des Kärntner Landesarchivs
3. Restriktion gemäß Art 10 Abs 1 Z 13 B-VG
C. DIE GRENZEN DER ÜBERTRAGUNG HOHEITLICHER UND PRIVATWIRTSCHAFTLICHER AUFGABEN
1. Vereinzelte Aufgaben
2. „Kernaufgaben der staatlichen Verwaltung“
3. Ingerenzprinzip
4. Effizienzprinzip und Sachlichkeitsgebot
IV. DIE ANSTALT KÄRNTNER LANDESARCHIV
A. WAHL DER ANSTALT ALS FORM DER AUSGLIEDERUNG DES KÄRNTNER LANDESARCHIVS
B. ORGANISATION DER ANSTALT
C. MITTELAUFBRINGUNG UND AUFSICHT
V. RELEVANTE VERFASSUNGSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN UND GRUNDRECHTE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ARCHIVWESEN
A. SPANNUNGSVERHÄLTNIS ZWISCHEN VERSCHWIEGENHEITS- UND AUSKUNFTSPFLICHT
B. GRUNDRECHT AUF DATENSCHUTZ UND INFORMATIONSFREIHEIT
1. Benützungsbestimmungen im K-LAG iVm der Benützungsordnung
2. Geplante Novelle des K-LAG
VI. DARLEGUNG DER LITERATURMEINUNGEN ÜBER DEN ERFOLG DER AUSGLIEDERUNG
A. VERSTÄRKTE BERÜCKSICHTIGUNG WIRTSCHAFTLICHER GESICHTSPUNKTE
B. ENTLASTUNG DES (TRADITIONELLEN) VERWALTUNGSAPPARATES DES LANDES KÄRNTEN
C. ENTLASTUNG DES LANDESHAUSHALTES
D. GESAMTBEURTEILUNGEN DER AUSGLIEDERUNGEN AUS DER LITERATUR
VII. ZUSAMMENFASSUNG
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Masterarbeit untersucht die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen von Ausgliederungen am Beispiel des Kärntner Landesarchivs. Das Hauptziel besteht darin, die Zulässigkeit dieser Organisationsform im Hinblick auf das Archivwesen sowie deren Effekte auf die Verwaltung und das Budget zu bewerten.
- Verfassungsrechtliche Anforderungen an Ausgliederungen im österreichischen Recht
- Abgrenzung zwischen Hoheitsverwaltung und Privatwirtschaftsverwaltung
- Analyse der Anstalt als Organisationsform des Kärntner Landesarchivs
- Einfluss der Ausgliederung auf Kosten, Effizienz und Servicequalität
- Verhältnis von Archivgeheimnis, Datenschutz und Informationsfreiheit
Auszug aus dem Buch
A. Definition des Begriffes
Die Überschuldung der öffentlichen Haushalte, sowie die Begründung immer neuer öffentlicher Aufgaben, die von der Verwaltung nicht mehr zu bewältigen sind, sind nur zwei Gründe dafür, dass sich die traditionellen staatlichen Steuerungs- und Lenkungsmechanismen als zunehmend ungeeignet erweisen. Die Ausgliederung bietet einen wesentlichen Lösungsansatz zur Schaffung einer modernen Verwaltung, insbesondere unter den Gesichtspunkten der Straffung der Aufgabenwahrnehmung, der Steigerung der Arbeitsproduktivität sowie der Konzentration der Aufgabenwahrnehmung auf die Kernbereiche.
Unter Ausgliederung versteht man die Änderung der Organisationsstruktur einer Einheit dahingehend, dass eine ursprünglich von der traditionellen Verwaltung einer Gebietskörperschaft selbst besorgte Aufgabe auf einen Rechtsträger, der eigens zu diesem Zweck eingerichtet wurde, übertragen wird.
Demgegenüber versteht man unter Privatisierung einerseits die Vermögensprivatisierung und andererseits die Leistungsprivatisierung. Innerhalb der sogenannten Leistungsprivatisierung, bei der es um die Verringerung des Leistungsangebotes der staatlichen Verwaltung geht, unterscheidet man zwischen Organisationsprivatisierung und Aufgabenprivatisierung.
Zusammenfassung der Kapitel
I. EINLEITUNG: Die Einleitung beleuchtet die aktuelle Relevanz von Ausgliederungen öffentlicher Aufgaben und definiert die Forschungsfrage sowie das Vorgehen innerhalb der Arbeit.
II. GESCHICHTE DES KÄRNTNER LANDESARCHIVS UND MOTIVE FÜR DIE AUSGLIEDERUNG: Dieses Kapitel zeichnet die historische Entwicklung des Landesarchivs seit der Gründung des Geschichtsvereins bis zur Ausgliederung 1997 nach.
III. AUSGLIEDERUNG: Hier werden der Begriff der Ausgliederung, deren verfassungsrechtliche Zulässigkeit und die Abgrenzung zu anderen Privatisierungsformen sowie hoheitlichem Handeln detailliert analysiert.
IV. DIE ANSTALT KÄRNTNER LANDESARCHIV: Das Kapitel erläutert die spezifische Rechtsform der öffentlich-rechtlichen Anstalt sowie deren Organisation, Aufsicht und Mittelaufbringung.
V. RELEVANTE VERFASSUNGSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN UND GRUNDRECHTE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ARCHIVWESEN: Diese Untersuchung widmet sich den Spannungsfeldern zwischen Amtsverschwiegenheit, Auskunftspflicht, Datenschutz und Informationsfreiheit.
VI. DARLEGUNG DER LITERATURMEINUNGEN ÜBER DEN ERFOLG DER AUSGLIEDERUNG: Abschließend werden die in der Fachliteratur diskutierten Auswirkungen der Ausgliederung auf Wirtschaftlichkeit und Verwaltungsentlastung bewertet.
VII. ZUSAMMENFASSUNG: Die Zusammenfassung bündelt die zentralen Erkenntnisse der Arbeit und reflektiert die Ergebnisse zur Ausgliederungsproblematik.
Schlüsselwörter
Ausgliederung, Kärntner Landesarchiv, Hoheitsverwaltung, Privatwirtschaftsverwaltung, Verfassungsrecht, Anstalt öffentlichen Rechts, Effizienzprinzip, Ingerenzprinzip, Archivwesen, Datenschutz, Amtsverschwiegenheit, Verwaltungsreform, Landesverwaltung, Kärnten, Rechtsgrundlagen
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es grundsätzlich in dieser Masterarbeit?
Die Arbeit analysiert die verfassungsrechtlichen und organisatorischen Aspekte der Ausgliederung des Kärntner Landesarchivs aus der Landesverwaltung in eine öffentlich-rechtliche Anstalt.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die Themen umfassen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Ausgliederungen, die Organisation und Aufsicht von Anstalten sowie archivrechtliche Grundsatzfragen zu Datenschutz und Informationsfreiheit.
Was ist die zentrale Forschungsfrage?
Die Arbeit hinterfragt, inwiefern die Ausgliederung des Kärntner Landesarchivs verfassungsrechtlich zulässig ist und welche Auswirkungen diese Maßnahme auf die Leistungsfähigkeit und Effizienz der Archivverwaltung hatte.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die verfassungsrechtliche Prinzipien und die einschlägige Literaturmeinungen zur Ausgliederungspraxis analysiert.
Was umfasst der Hauptteil der Arbeit?
Der Hauptteil gliedert sich in eine historische Analyse, die Klärung von Begrifflichkeiten, die Darstellung rechtlicher Rahmenbedingungen sowie eine Evaluation der wirtschaftlichen und administrativen Erfolgsfaktoren.
Welche Schlagworte charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Ausgliederung, Hoheitsverwaltung, Verfassungsrecht, Archivwesen und Effizienzprinzip geprägt.
Warum wurde das Kärntner Landesarchiv als Beispiel gewählt?
Es dient als Pionierbeispiel in Österreich, da es als erste archivgesetzliche Regelung auf Landesebene die Ausgliederung in eine Anstalt des öffentlichen Rechts wagte.
Welche Rolle spielt das Effizienzprinzip bei der Ausgliederung?
Das Effizienzprinzip dient als verfassungsrechtlicher Maßstab, wobei der Autor verdeutlicht, dass eine Ausgliederung nur sinnvoll ist, wenn die Leistungsqualität bei gleichzeitigem Ressourcenschonung gesteigert werden kann.
- Quote paper
- Daniel Gastl (Author), 2015, Die Ausgliederung des Kärntner Landesarchivs, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/380488