Das Frage- und Auskunftsrecht in Vorstellungsgesprächen und in Fragebögen ist im Arbeitsrecht ein Thema, welches bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen häufig für Unsicherheit sorgt. Es geht darum, welche Fragen der potenzielle Arbeitgeber stellen darf und welche der Arbeitnehmer beziehungsweise der Bewerber wahrheitsgemäß beantworten muss oder bei welchen der Arbeitnehmer sogar das Recht zur Lüge hat. Hierbei stehen die Interessen beider Parteien im Konflikt.
Verantwortlich hierfür ist die individuelle Nutzenmaximierung der Parteien, welche schwerpunktmäßig in der Principal-Agent-Theorie behandelt wird. Die Grundannahme ist dabei, dass die Handlung des Arbeitnehmers, nicht nur seinem eigenen Nutzen dient, sondern auch das Nutzenniveau des Arbeitgebers beeinflusst. Arbeitgeber haben also großes Interesse, möglichst viel über potenzielle neue Arbeitnehmer zu erfahren, was zu Zeiten mangelnder Fachkräfte, Rekordniedrigarbeitslosenzahlen und großem Konkurrenz- und Wettbewerbsdruck verstärkt wird.
Ein Ziel ist, den Bewerber vor Vertragsabschluss zu "screenen", um im Zweifelsfall bei einer "Fehleinstellung" erheblichen Kosten zu verhindern, wie zum einen Opportunitätskosten für die Suche neuer Arbeitnehmer und dessen Einarbeitung, und zum anderen mögliche Prozesskosten vor dem Arbeitsgericht. Die Arbeitsgerichtkosten entstehen regelmäßig, wenn ein gekündigter, womöglich unproduktiver Arbeitnehmer die Kündigung vor dem Arbeitsgericht anfechtet und es aufgrund der arbeitnehmerfreundlichen Rechtsprechung zu Schadensersatzforderungen kommt.
Nicht ungeachtet bleiben darf der Imageschaden für das Unternehmen, der bei einer hohen Fluktuationsrate entstehen kann. Während für den Arbeitgeber also vermehrt ökonomische Interessen im Vordergrund stehen, ist es dem Arbeitnehmer wichtig, seine persönliche Daten zu schützen, welche regelmäßig bei unzulässigen oder nur bedingt zulässigen Fragen in Bewerbungsgesprächen oder Fragebögen mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz oder dem Bundesdatenschutzgesetz kollidieren.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Ausgangssituation und Problemstellung
- Zielsetzung
- Definition des Arbeitsrechts
- Verpflichtungen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers / Bewerbers
- Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers bei Benachteiligungen
- Offenbarungspflicht des Arbeitnehmers
- Frage- und Auskunftsrecht des Arbeitgebers
- Unzulässige Fragen
- Eingeschränkt zulässige Fragen
- Zulässige Fragen
- Konsequenzen bei Falschauskunft oder Verweigerung der Beantwortung
- Fazit und Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit dem Frage- und Auskunftsrecht im Arbeitsrecht und konzentriert sich insbesondere auf die zulässigen, bedingt zulässigen und unzulässigen Fragen, die Arbeitgeber in Vorstellungsgesprächen und Fragebögen stellen dürfen. Dabei werden die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers sowie die Offenbarungspflicht des Arbeitnehmers im Detail beleuchtet. Ziel ist es, Transparenz im Umgang mit dem Frage- und Auskunftsrecht für beide Seiten zu schaffen.
- Zulässige, bedingt zulässige und unzulässige Fragen des Arbeitgebers
- Rechte und Pflichten des Arbeitgebers im Kontext des Frage- und Auskunftsrechts
- Offenbarungspflicht des Arbeitnehmers und dessen "Recht zur Lüge"
- Gesetzliche Vorgaben und relevante Gesetze (AGG, BDSG, BGB)
- Konflikte im Arbeitsrecht durch unzulässige Fragen oder Falschaussagen
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Die Arbeit führt in die Problemstellung ein, indem sie die Unsicherheiten im Frage- und Auskunftsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer beleuchtet und die Interessenkonflikte zwischen den beiden Seiten im Kontext der Principal-Agent-Theorie betrachtet.
- Definition des Arbeitsrechts: Dieses Kapitel definiert das Arbeitsrecht und teilt es in das Individualarbeitsrecht (Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis) und das Kollektivarbeitsrecht (Gewerkschaften, Betriebsräte, Arbeitgeberverbände) auf.
- Verpflichtungen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers / Bewerbers: Der Arbeitgeber hat Pflichten bei Benachteiligungen und muss Maßnahmen treffen, um diese zu verhindern oder zu bekämpfen. Der Bewerber/Arbeitnehmer hingegen hat die Offenbarungspflicht, bestimmte Umstände zu offenbaren, die eine Einstellung verhindern könnten.
- Frage- und Auskunftsrecht des Arbeitgebers: Dieses Kapitel behandelt die Frage, welche Fragen der Arbeitgeber im Rahmen eines Bewerbungsgesprächs oder Fragebogens stellen darf. Es werden unzulässige, bedingt zulässige und zulässige Fragen unterschieden und Beispiele gegeben.
Schlüsselwörter
Das Thema des Textes ist das Frage- und Auskunftsrecht im Arbeitsrecht. Dabei stehen die rechtlichen Grenzen des Fragerechts des Arbeitgebers im Fokus, die Offenbarungspflicht des Arbeitnehmers sowie die Bedeutung von Gesetzen wie dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Weitere wichtige Schlüsselwörter sind: Diskriminierung, Benachteiligung, Persönlichkeitsrecht, Arbeitsvertrag, Kündigung, Vorstellungsgespräch, Fragebogen, Recht zur Lüge, Offenbarungspflicht, Principal-Agent-Theorie, Arbeitsgerichtsbarkeit.
- Arbeit zitieren
- Oliver Zimmermann (Autor:in), 2017, Die Frage- und Auskunftsrechte des Arbeitgebers im Rahmen von Vorstellungsgesprächen und beim Einsatz von Personalfragebögen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/380531