Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob eine Unternehmensstrafe in das deutsche Strafrecht eingeführt werden kann und sollte. Hierbei erfolgt eine Darstellung des kriminalpolitischen Bedürfnisses bezüglich der Einführung einer solchen Unternehmensstrafe.
Im Anschluss daran folgt eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob der Einführung einer Unternehmensstrafe unüberwindbare dogmatische Probleme entgegenstehen. Insbesondere findet eine kritische Auseinandersetzung mit den Problemfeldern der Handlungsfähigkeit, Schuldfähigkeit und Straffähigkeit statt. Bei der Beurteilung der Handlungsfähigkeit wird zwischen der eigenen Handlungsfähigkeit der Unternehmen und der Zurechnung der Handlungen von Repräsentanten unterschieden. Im Rahmen der Beurteilung der Schuldfähigkeit von Unternehmen erfolgt eine Auseinandersetzung mit der Problematik der individuellen Vorwerfbarkeit, der Zurechnung von Schuld zu Verbänden und dem Schuldvorwurf bei Vernachlässigung von Kontrollmechanismen. Die Beurteilung der Straffähigkeit von Unternehmen wird anhand des Kriteriums der Strafempfänglichkeit vorgenommen.
Abschließend wird eine Vereinbarkeit der Unternehmensstrafe mit dem Verbot der Doppelbestrafung untersucht. Zudem wird auf die Frage der Gerechtigkeit einer Unternehmensstrafe, insbesondere die Vereinbarkeit mit dem Grundsatz „nulla poena sine culpa“, eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Das kriminalpolitische Bedürfnis
I. Kriminalpolitisches Bedürfnis
II. Ausreichende Abdeckung durch bestehende Strukturen
III. Stellungnahme
C. Das dogmatische Problem einer Unternehmensstrafe
I. Mangelnde Handlungsfähigkeit
1. Eigene Handlungsfähigkeit der juristischen Person
a. Traditionelle Lehre
b. Gleichstellung des Unternehmens mit seinen Mitgliedern
c. Stellungnahme
2. Zurechnung der Handlung der Repräsentanten
a. Handlungen eines Repräsentanten
b. Handlungsunfähigkeit von Unternehmen
c. Stellungnahme
II. Mangelnde Schuldfähigkeit
1. Schuld als Ausdruck individueller Vorwerfbarkeit
2. Schuldfähigkeit der Verbände durch Zurechnung der Schuld
3. Schuld durch Vernachlässigung von Kontrollmechanismen
4. Stellungnahme
III. Mangelnde Straffähigkeit
1. Fehlende Strafempfänglichkeit
2. Strafempfänglichkeit juristischer Personen
3. Stellungnahme
IV. Unzulässige Doppelbestrafung durch eine Unternehmensstrafe
1. Verstoß gegen den Grundsatz „ne bis in idem“
2. Anwendungsbereich des Verbotes der Doppelbestrafung
3. Stellungnahme
V. Ungerechtigkeit der Unternehmensstrafe
1. Verstoß gegen den Grundsatz „nulla poena sine culpa“
2. Vorwurf ausschließlich gegen den Verband
3. Stellungnahme
D. Resümee
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht die rechtspolitische Notwendigkeit sowie die dogmatische Zulässigkeit der Einführung einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Unternehmen, um die bestehenden Lücken in der Verfolgung von Unternehmenskriminalität zu schließen.
- Kriminalpolitisches Bedürfnis für eine Unternehmensstrafe
- Mangelnde Handlungs- und Schuldfähigkeit als dogmatisches Hindernis
- Diskussion um Doppelbestrafung (ne bis in idem)
- Gerechtigkeit und strafrechtliches Unwerturteil bei Verbänden
Auszug aus dem Buch
I. Mangelnde Handlungsfähigkeit
Um eine Unternehmensstrafe einführen zu können, ist es notwendig, dass juristischen Personen bzw. Personenvereinigungen eine Handlungsfähigkeit zukommt.
1. Eigene Handlungsfähigkeit der juristischen Person
a. Traditionelle Lehre
Schon früh hat sich die Ansicht herausgebildet, eine Unternehmensstrafe käme schon aus dem Grund mangelnder Handlungsfähigkeit nicht in Betracht. Strafrechtliche Sanktionen könnten nur die Folge des vom Willen getragenen menschlichen Verhaltens sein. Einen Willen könne ein Unternehmen nicht bilden. Dies führe dazu, dass es auch nicht selbst handeln könne. Demnach fehlt es Unternehmen einer eigenen Handlungsfähigkeit.
b. Gleichstellung des Unternehmens mit seinen Mitgliedern
Andere meinen, ein Personenverband könne selbst strafrechtlich handeln. Das Unternehmen müsse mit der Gesamtheit seiner Mitglieder gleichgesetzt werden. Jedes dieser Mitglieder spalte einen Teil seines eigenen Willens für die Körperschaft ab, diese erhalte so einen Sonderwillen, der sich von Einzelwillen der Gesellschafter bzw. Mitglieder unterscheide. Dies sei schon daran erkennbar, dass sich ein solcher Verbandswille in der Beschlussfassung durch Mehrheitsentscheidungen manifestiere und damit durchaus vom Einzelwillen des Mitgliedes abweichen könne. Das Verbandsverhalten sei dann in der Umsetzung dieser Entschlüsse durch ein Organ bzw. eine Einzelperson zu erblicken. Demnach ist die juristische Person bzw. der Verband selbst handlungsfähig.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung umreißt die zentrale Fragestellung der Arbeit: ob ein kriminalpolitisches Bedürfnis für eine Unternehmensstrafe besteht und ob dogmatische Hindernisse deren Einführung entgegenstehen.
B. Das kriminalpolitische Bedürfnis: Dieses Kapitel diskutiert die Notwendigkeit der Unternehmensstrafe im Hinblick auf Wirtschaftskriminalität und die Grenzen des aktuellen Individualstrafrechts.
C. Das dogmatische Problem einer Unternehmensstrafe: Der Hauptteil analysiert die zentralen dogmatischen Bedenken, insbesondere Handlungsfähigkeit, Schuldfähigkeit, Straffähigkeit, Doppelbestrafung und Gerechtigkeitsfragen.
D. Resümee: Die Schlussfolgerung bejaht sowohl die rechtspolitische Notwendigkeit als auch die dogmatische Zulässigkeit einer Unternehmensstrafe und fordert ein Tätigwerden des Gesetzgebers.
Schlüsselwörter
Unternehmensstrafrecht, Unternehmensstrafe, Kriminalpolitisches Bedürfnis, Juristische Personen, Handlungsfähigkeit, Schuldfähigkeit, Straffähigkeit, Ne bis in idem, Doppelbestrafung, Nulla poena sine culpa, Unternehmenskriminalität, Wirtschaftsstrafrecht, Organisationsschuld, Verbandsgeldbuße, Sanktionierung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Hausarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen und kriminalpolitischen Debatte über die Einführung einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Unternehmen in Deutschland.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf dem Bedürfnis nach einer solchen Strafe, dogmatischen Hürden wie Handlungs- und Schuldfähigkeit sowie verfassungsrechtlichen Bedenken wie dem Verbot der Doppelbestrafung.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es zu klären, ob Unternehmen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können und sollten, um Lücken in der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität zu schließen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Literaturanalyse und dogmatische Auseinandersetzung mit verschiedenen Rechtsauffassungen, um die Argumente pro und contra Unternehmensstrafe gegenüberzustellen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung dogmatischer Hindernisse, namentlich Handlungsfähigkeit, Schuldfähigkeit, Straffähigkeit sowie Fragen der Gerechtigkeit und Doppelbestrafung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Unternehmensstrafe, Handlungsfähigkeit, Schuldfähigkeit, Unternehmenskriminalität und das Schuldprinzip charakterisiert.
Kann eine juristische Person nach Ansicht der Autorin straffähig sein?
Ja, die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass Personenvereinigungen strafempfänglich und damit straffähig sind, da eine Resozialisierung auch bei Unternehmen möglich ist.
Stellt die Bestrafung von Unternehmen eine unzulässige Doppelbestrafung dar?
Nein, die Arbeit argumentiert, dass das Unternehmen und der Individualtäter rechtlich unterschiedliche Subjekte sind und eine Verurteilung beider keine Verletzung des Grundsatzes „ne bis in idem“ darstellt.
Wie bewertet die Autorin das dogmatische Argument der fehlenden Handlungsfähigkeit?
Die Autorin weist das Argument zurück, indem sie auf die Zurechnung von Handlungen (etwa analog zu § 30 OWiG) verweist, womit Unternehmen als handlungsfähig im strafrechtlichen Sinne zu betrachten sind.
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- Jasmin Fischer (Author), 2004, Pro und Contra Einführung einer Unternehmensstrafe, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/38087