Meine Hausarbeit behandelt im Wesentlichen das Miturheberrecht, welches sich auf die Grundlagen des Urheberrechts stützt. Zu Beginn definiere ich das Miturheberrecht im Sinne des UrhG mithilfe der dort vorliegenden Rechtsgrundlage. Dabei gehe ich auf den Schutzgegenstand, Schutzbereich sowie die damit verbundenen Rechte des Miturhebers ein. Ich behandele die Schutzdauer des Miturheberrechts, erkläre kurz die Verwertungsrechte und gehe auf die Ansprüche ein, welche häufig nach einer Urheberrechtsverletzung geltend gemacht werden. Im zweiten Teil werde ich nach einer grundlegenden Definition der gemeinsamen Werkschöpfung einige wichtige Abgrenzungen zum Miturheberrecht genauer betrachten. Darunter fallen die Werkverbindung, Bearbeitung, Anregung und Gehilfenschaft. Insgesamt möchte ich einen guten Überblick des Miturheberrechts vermitteln und meine Hausarbeit dann mit einem Fazit zur Thematik schließen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Definition des Miturheberrechts
- Rechtsgrundlage
- Schutzgegenstand und Schutzbereich
- Schutzdauer
- Verwertungsrechte
- Typische Rechtsfolgen
- Gemeinsame Werkschöpfung und deren Abgrenzung
- Definition der gemeinsamen Werkschöpfung
- Abgrenzungen
- Abgrenzung zur Werkverbindung
- Abgrenzung zur Bearbeitung
- Abgrenzung zur Anregung
- Abgrenzung zur Gehilfenschaft
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Hausarbeit befasst sich mit dem Miturheberrecht und dessen Abgrenzung zu anderen Rechtsbegriffen im Urheberrecht. Im Fokus steht die Definition des Miturheberrechts, die Erläuterung seiner Rechtsgrundlagen und der Schutzbereich. Darüber hinaus werden die Rechte von Miturhebern, die Schutzdauer und typische Rechtsfolgen im Fall einer Urheberrechtsverletzung beleuchtet.
- Definition des Miturheberrechts im Kontext des UrhG
- Rechtsgrundlagen, Schutzbereich und Rechte von Miturhebern
- Abgrenzung des Miturheberrechts von anderen Rechtsbegriffen
- Werkverbindung, Bearbeitung, Anregung und Gehilfenschaft
- Typische Rechtsfolgen bei Urheberrechtsverletzungen
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung liefert einen Überblick über die Thematik der Hausarbeit und stellt die Zielsetzung sowie den Aufbau dar. Das erste Kapitel beschäftigt sich mit der Definition des Miturheberrechts, wobei die Rechtsgrundlage aus §8 UrhG analysiert wird. Es werden der Schutzgegenstand, der Schutzbereich, die Schutzdauer sowie die Verwertungsrechte von Miturhebern behandelt. Das zweite Kapitel befasst sich mit der gemeinsamen Werkschöpfung und differenziert sie von anderen Rechtsbegriffen wie der Werkverbindung, Bearbeitung, Anregung und Gehilfenschaft.
Schlüsselwörter
Miturheberrecht, Urheberrecht, UrhG, gemeinsame Werkschöpfung, Werkverbindung, Bearbeitung, Anregung, Gehilfenschaft, Schutzgegenstand, Schutzbereich, Schutzdauer, Verwertungsrechte, Rechtsfolgen, Rechtsgrundlage, Gesamthandsgemeinschaft.
Häufig gestellte Fragen zum Miturheberrecht
Wann spricht man rechtlich von einer Miturheberschaft?
Eine Miturheberschaft nach § 8 UrhG liegt vor, wenn mehrere Personen ein Werk gemeinsam geschaffen haben und ihre jeweiligen Anteile sich nicht gesondert verwerten lassen. Es entsteht eine Gesamthandsgemeinschaft.
Wie grenzt sich Miturheberschaft von der bloßen Gehilfenschaft ab?
Ein Miturheber muss einen eigenen schöpferischen Beitrag leisten. Ein Gehilfe hingegen führt lediglich technische oder untergeordnete Tätigkeiten nach Anweisung aus, ohne eigene gestalterische Freiheit auszuüben.
Was ist der Unterschied zwischen Werkverbindung und Miturheberschaft?
Bei einer Werkverbindung (§ 9 UrhG) werden eigenständige Werke (z.B. Musik und Text eines Liedes) nur zu einer gemeinsamen Nutzung verbunden. Bei der Miturheberschaft verschmelzen die Beiträge zu einer untrennbaren Einheit.
Wie lange gilt die Schutzdauer bei Miturheberwerken?
Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des am längsten lebenden Miturhebers.
Können Miturheber ihre Rechte einzeln wahrnehmen?
Veröffentlichungen und Verwertungen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung aller Miturheber. Ein Miturheber darf seine Zustimmung jedoch nicht wider Treu und Glauben verweigern.
Was versteht man unter einer "Anregung" im Urheberrecht?
Eine bloße Anregung oder Idee ist nicht urheberrechtlich geschützt. Wer nur den Anstoß zu einem Werk gibt, ohne an der konkreten Ausgestaltung mitzuwirken, wird kein Miturheber.
- Citation du texte
- Anonym (Auteur), 2016, Miturheberschaft. Gemeinsame Werkschöpfung in Abgrenzung zur Anregung und Gehilfenschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/380903