Machtausdehnung des Oldenburger Grafenhauses. Gräfliche Regentschaften zwischen dem 11. und dem frühen 15. Jahrhundert


Ausarbeitung, 2017

26 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung
1.2. Forschungsstand und Quellenlage

2. Hauptteil
2͘1͘ Begriffsdefinition: „Graf“
2.2. Frühgeschichte des Oldenburger Grafenhauses
2.3. Territoriale Entwicklung und Machtkonkurrenzen
2.4. Entwicklung zur Territorialherrschaft
2.4. Die Delmenhorster Linie: Graf Dietrich der Glückliche

3. Fazit

Literaturverzeichnis

Quellenverzeichnis

Anhang

1. Erstmalige Nennung des Grafen Egilmars im Jahr 1091

2. Erste Erwähnung des Namens Oldenburg in einer Urkunde des Jahres 1108

3. Kelch aus der Lambertikirche, Silber, vergoldet, Mitte 13. Jahrhundert

4. Oldenburger Stadtrechtsprivileg

5. Stammtafel I der Grafen von Oldenburg (nach Albrecht Eckhardt)

6. Stammtafel III der Grafen von Oldenburg (nach Albrecht Eckhardt)

1. Einleitung

„Die Geschichte der Oldenburger ist europäische Geschichte und sie reicht vom 11. bis ins 21. Jahrhundert.“

In diesem Zitat wird die besondere Relevanz der Oldenburger Vergangenheit für die europäische Geschichtsschreibung deutlich. Währenddessen die Geschichte anderer Dynastien des europäischen Hochadels in Fernsehsendungen und Büchern mittels einer skandalösen Darstellung publiziert wird, bewegt sich die Geschichtserzählung der Oldenburger eher im Hintergrund. Doch dies lässt sich lediglich dann verlauten, wenn man sich nicht intensiver mit der Oldenburger Geschichte auseinandersetzt. Denn noch heute wird der europäische Hochadel dieser Dynastie sowohl in Norwegen, Spanien als auch in England durch Oldenburger vertreten.1 Auch in Oldenburg zeigt sich die Bedeutung der Oldenburger Grafen bereits darin, dass die Grafen auf verschiedene Weise stets das Stadtbild prägen. So wurde beispielsweise eine Straße (Graf-Dietrich-Straße) und eine Schule (Graf Anton-Günther-Gymnasium) nach den Grafen benannt. Das Gymnasium erhielt im Jahr 1938 die Genehmigung für die Benennung nach Graf Anton Günther, einer zentralen oldenburgischen Symbolgestalt.2

Die vorliegende Ausarbeitung widmet sich der Frage, ob und inwiefern eine Machtausdehnung des Oldenburger Grafenhauses zu verzeichnen ist. Der Untersuchungszeitraum beschränkt sich dabei insbesondere auf gräfliche Regentschaften zwischen dem 11. und dem frühen 15. Jahrhundert. Da es im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich ist die Entwicklung der herrschaftlichen Strukturen während der Regentschaft aller Grafen, innerhalb des recht großen vorgegeben Zeitraums, zu untersuchen, soll sich diese Arbeit auf besonders prägnante Entwicklungen begrenzen. Es wird davon ausgegangen, dass ein Machtzuwachs der Grafen innerhalb des vorgegebenen Zeitraums zu verzeichnen ist.

Zunächst wird dafür der Begriff des „Grafen“ definiert, welches einen grundlegenden Schritt für das weitere Verständnis dieser Arbeit darstellt. Daran anschließend wird die Frühgeschichte des Oldenburger Grafenhauses wiedergegeben. Auf diesen Schritt folgt die Darstellung der territorialen Entwicklung und Machtkonkurrenzen Oldenburgs. Dabei wird genauer auf die Herrschaftskonsolidierung Oldenburgs und auf die Herrschaftsautorität Heinrich des Löwen eingegangen. Weiterhin wird die Delmenhorster Linie, insbesondere Graf Dietrich der Glückliche näher erläutert und zuletzt ein abschließendes Fazit gegeben.

1.2. Forschungsstand und Quellenlage

Bezüglich des Forschungsstandes lässt sich in jüngster Zeit mit dem vermehrten Interesse an Regionalgeschichte eine zunehmende Rückbesinnung auf geschichtliche Traditionen vernehmen. So lässt sich seit den 1980er Jahren ein Zuwachs landes- und regionalgeschichtlicher Fragestellungen seitens der Historiker verzeichnen.3 Lindner zufolge wird seit etwa der 1990er Jahren durch die „Wiederkehr des Regionalen“4 insbesondere den Zusammenhängen von Geschichtspolitik- und kultur und der Konstruktion des kollektiven Regionalbewusstsein Aufmerksamkeit geschenkt.5

Dies wird in jüngster Zeit ebenfalls mit der zunehmenden Forschung der Oldenburger Geschichte deutlich. Mit dem Werk von Heinrich Schmidt und Ernst Hinrichs „Geschichte der Stadt Oldenburg“ entstand im Jahr 1997 erstmals eine wissenschaftliche Gesamtgeschichte der Stadt Oldenburg.6 Ebenfalls nennenswert ist an dieser Stelle das Handbuch „Geschichte des Landes Oldenburg“ von Albrecht Eckhardt und Heinrich Schmidt sowie das 1992 herausgegebene „Biographische Handbuch zur Geschichte des Landes Oldenburg“, welches sich insbesondere als Nachschlagewerk über wichtige oldenburgische Personen eignet.

Darüber hinaus war im Gegensatz zur Stadtgeschichte lange Zeit überwiegend die Landesgeschichte im Fokus der Forschung. Begründen lässt sich dies möglicherweise damit, dass das mittelalterliche und frühneuzeitliche Oldenburg wirtschaftstechnisch und verkehrstechnisch kaum eine Bedeutung zukam.7 Dennoch rechtfertigt die geringere Bedeutung gegenüber Bremen hinsichtlich dieser Aspekte nicht den Mangel in der Forschung. Als Konsequenz daraus kristallisierte sich - im Gegensatz zum benachbarten Bremen - keine politische Eigenmacht und Bewegungsfreiheit in Oldenburg heraus.8

Die Quellenlage zur Frühgeschichte des Oldenburger Grafenhauses ist derartig gering, dass sich diese kaum sicher rekonstruieren lässt. Dagegen nimmt die schriftliche Quellenlange ab dem 12. Jahrhundert zu und verweist damit zugleich auf eine steigendende Relevanz der Oldenburger Dynastie.9

2. Hauptteil

2.1. Begriffsdefinition: „Graf“

Seit dem Aufstieg der Karolinger (seit 687) waren die Grafen für die königlichen Aufgaben - das Gericht, den Schutz der Straßen, die Verfolgung von Falschmünzern und für das Heeresaufgebot - zuständig. Trotz dessen war ihre Autorität auf einige Bereiche begrenzt, so waren beispielsweise Bauernhöfe geistlicher Grundherren den Kirchenvögten unterstellt.10 Infolge der karolingisch-fränkischen Eroberung Sachsens seit dem Jahr 772 wird erkennbar, dass die im Jahr 782 für die Sachsen eingeführte Grafschaftsverfassung (Repräsentanz der Königsautorität) auch das friesische und sächsische Weser-Ems-Gebiet betrifft.11

Zum Grafen ernannt wurden von den Karolingern (König Pippin der Jüngere und Karl der Große) entweder beheimatete Adelige oder entsandte fränkische Reichsaristokraten. Damit durchbrachen sie die gängige adelige Herrschaftsbildung, welche sich zuvor hauptsächlich auf Verwandtschafts- oder persönliche Loyalitätsverhältnisse stütze. Zudem waren die Herrscher nicht mehr dazu bereit Personen, mit einer zu großen Machtkonzentration, zum Grafen zu ernennen. Daher stellten sowohl die Verbreitung von Grafschaften, die Erblichkeit der Grafenstellung als auch die Aufteilung der Grafenwürde unter mehreren Angehörigen einer Adelsfamilie keine Schwächung der herrschaftlichen Macht dar. Erst unter Karl III. veränderte sich das Verhältnis zwischen Königtum und gräflicher Gewalt im östlichen Frankenreich; basierend auf Amtsrechten, Lehen, Königseigentum und Besitz rivalisierten mächtige Grafengeschlechter um die Stammesführung. Als Konsequenz daraus entstanden die Herzöge des 10. Jahrhunderts.12

Obgleich die Salier versuchten (ostfränkisches Adelsgeschlecht im römisch-deutschen Reich)13

das amtsrechtliche Verständnis der gräflichen Macht wiedereinzuführen, konnten sie dem gräflichen Streben zur Territorialherrschaft nicht entgegentreten. So konzentrierten die Grafen des Hochmittelalters ihre Macht um eine Burg oder ein Hauskloster - einen festen Herrschaftssitz. Insgesamt wird deutlich, dass der Titel des Grafen in stets unterschiedlicher Weise begegnet und - mit zeitlicher und räumlicher Variation - entweder eine amtsrechtliche oder eine herrschaftliche Stellung (Landgraf, Markgraf, Pfalzgraf, Freigraf) meint.14 In Anbetracht dieser Vieldeutigkeit des Begriffs, erscheint es für ein hinreichendes Verständnis umso relevanter die Machtstrukturen der Oldenburger Grafen zu untersuchen und auszuwerten.

2.2. Frühgeschichte des Oldenburger Grafenhauses

Der Gründungsgeschichte des Klosters zu Rastede zufolge herrschte in der Mitte des 11. Jahrhunderts im Bereich der westlichen Unterweser, in Rüstringen, in Stedingen sowie im Ammerland der Graf Huno. Der Legende nach soll Huno, gemeinsam mit seiner Frau Willa und seinem Sohn Friedrich, im Jahr 1059 das spätere Benediktinerkloster gegründet haben. Zu diesem Zeitpunkt war die Basilika in Wiefelstede die einzige Kirche des gesamten Ammerlandes und das Schloss in Oldenburg existierte noch nicht.15 Eindeutig belegt ist die Existenz Hunos jedoch nicht, denn er ist der Nachwelt lediglich aus der Rasteder Gründungsüberlieferung bekannt; nichtsdestotrotz gilt er als „Ahnherr der Dynastie“.16 Währenddessen Wiefelstede das kirchliche Zentrum des Ammerlandes darstellte, war Oldenburg zu diesem Zeitpunkt noch gänzlich bedeutungslos. Politische Macht dagegen ging vom Adelshof Hunos in Rastede aus, welcher im Jahr 1059 durch den Bau der Kirche erweitert wurde.17 Dennoch lassen sich auch in Oldenburg Spuren einer Besiedlung nachweisen, möglicherweise bis in das 8. und 7. Jahrhundert. So geht die archäologische Forschung davon aus, dass sowohl der nördliche Bereich des Marktplatzes als auch der östliche Bereich, zwischen der Häusingstraße und Ritterstraße von Menschen bewohnt wurde. Genaueres über diese Menschen, ihre Anzahl oder ihre Herkunft liegt mangels schriftlicher Quellen nicht vor.18 Ferner sei Huno vermutlich friesischer Herkunft gewesen und er besaß möglicherweise sowohl in Rüstringen als auch im Ammerland gräfliche Herrschaftsrechte; diese wurden ihm offenbar von den Stader Grafen übertragen.19

Obwohl es sich bei der Existenz Hunos wohlmöglich nur um eine Legende handelt, markiert die Gründung in Rastede einen zentralen Eckpfeiler der Geschichte Oldenburgs, denn damit wurde eine Kirchengemeinde, ein Kloster und eine gräfliche Residenz zugleich geschaffen, die von zentraler geistlicher und kultureller Bedeutung für das mittelalterliche Oldenburg war.20 Im Jahr 1091wurde die Klosterkirche durch Papst Kalixt II. geweiht und nur wenige Jahre später übernahm er diese in seinen päpstlichen Schutz. Diese Maßnahme wurde vom Rasteder Abt und Konvent angeleitet und zielte darauf hinaus, die Eigenständigkeit gegenüber dem Erzbischof von Bremen zu bewahren.21 Der Legende zufolge wurde die Vogtei über Rastede auf Wunsch Hunos an den Grafen Egilmar22, seinen Neffen, übertragen. An dieser Stelle ist jedoch hervorzuheben, dass die nachfolgenden Oldenburger Grafen keine Nachkommen Hunos sind, da sein Geschlecht mit der Rasteder Grüdungsüberlieferung verging.23

Als „comes Egilmarus“ wird Graf Egilmar als erster Graf, dessen Existenz bewiesen ist, im Jahr 1091 in einer Urkunde24 des Bremer Erzbischofs Liemar überliefert. In dieser Urkunde25, in lateinischer Schrift, wird Egilmar als Zeuge einer Schenkung des Erzbischofs Liemars benannt. Zwar sind Informationen über Egilmar lediglich bruchstückhaft vorhanden, doch deutet nachweisbarer Besitz der Oldenburger Grafen im 13. Jahrhundert im Osnabrücker Nordland, im Hasegau und insbesondere der im Vargau und im Lerigau daraufhin, dass Egilmar dort seine Wurzeln hatte.26 Egilmar stand offenbar in enger Beziehung zu den Billungern (Adelsgeschlecht in Lüneburg), denn er besaß die billungischen Grafenrechte sowohl in Östringen, im Largau als auch in einigen Bereichen des Lerigaus. Ebenso waren es die Billunger, die den Egilmaren die Obhut über das Alexanderstift in Wildeshausen erteilten.27 Im Jahr 1106 verstarb mit Herzog Magnus II. schließlich der letzte Billunger, welches für die Eigenständigkeit der Egilmare enorm bedeutsam war. Aus einer Urkunde28 des Jahres 1108 geht außerdem die Benennung Egilmars als „comes in confinio Saxonie et Friesie potens et manens“ hevor, welche darauf hinweist, dass er in den Grenzbereichen Sachsens und Frieslands Macht ausübte. Zugleich wird in der Urkunde die Tendenz einer recht allgemeinen Macht in den Grenzbereichen ersichtlich, welches das Vorhandensein einer festen Residenz somit vermutlich ausschließt. So bezeichnet Schmidt die Strukturen seiner Macht mit den Worten „gleichsam noch in fließender Bewegung.“29 Im Jahr 1149 benennt dann eine Urkunde Heinrichs des Löwen Egilmars Enkel Christian als „comes de Aldenburg“30 ; auf diese Weise wurde das Grafenhaus erstmals namentlich erwähnt und dessen Machtgebiet festgelegt.31

Die Erwähnung des Namens Oldenburg dagegen findet erstmals bereits im Jahr 1108 mittels einer Urkunde32 statt. In dieser Überlieferung heißt es „ad Aldenburg presentandas“33 34. Dokumentiert wird indes eine Vereinbarung zwischen dem Kloster Iburg und dem Grafen Egilmar; dieser schenkt dem Abt Norbert und den Mönchen des Kloster Iburgs - für sein eigenes Seelenheil und das seiner Familie - eine alljährliche Abgabe von 90 Bund Aalen („nonaginta ligaturas anguillarum“). Es wird zudem das Datum der Übergabe - Mariä Geburt (8. September) - und der Ort - zu Aldenburg - genauer spezifiziert.35 Zudem wird dafür eine Gegenleistung versprochen: Der Abt und die Mönche geloben besondere Gebete für die Lebenden als auch die Verstorbenen der Adelsfamilie.36

Zwar wurde mit dem Bau dieser Burg vermutlich schon von Christians Vater begonnen - möglicherweise sogar von seinem Vater - abgeschlossen war sie jedoch spätestens erst im Sommer 1149. Der Burgenbau als „sichtbarstes Herrschaftsinstrument“37 ist stets als ein Schritt zur Durchsetzung von Herrschaftsansprüchen zu werten. Die „Aldenburg“ diente Christian fortan als feste Residenz und entwickelte sich auch für seine Familie und Nachkommen - die Grafen von Oldenburg - zum bedeutenden Machtzentrum.38

2.3. Territoriale Entwicklung und Machtkonkurrenzen

Oldenburg und Wildeshausen (bis 1270) repräsentierten sich um etwa 1200 als die beiden lokalen Zentren der oldenburgischen Herrschaft. Mit dem Vorhandensein des Alexanderstifts in Wildeshausen als bedeutende, geistliche Institution, angrenzend an die Bistümer Osnabrück und Bremen, war es von enormer Bedeutung. Ebenso stellte es mit Markt, Zoll und Münze eine außerordentlich wichtige Siedlung am Fernhandelsweg dar. Die Oldenburger Grafen begannen erst relativ spät, im 13. Jahrhundert, mit einer eigenen Münzprägung in Wildeshausen. Dieses ist dabei als Begleiterscheinung der Ausbildung ihrer territorialen Herrschaft zu betrachten. Denn zuvor besaßen sie kein Münzrecht.39

Die beiden Söhne Egilmars II., Heinrich und Christian, teilten ihre Herrschaftsrechte etwa nach der Mitte des 12. Jahrhunderts, sodass Christian weiterhin in Oldenburg herrschte und Heinrich eine Linie in Wildeshausen gründete. In Wildeshausen bildeten die Vogteirechte über das Alexanderstift mit grundherrlichen Besitztiteln im Umfeld das Fundament für Präsenz, territoriale Herrschaftsbildung und den Burgenbau.40 Diese Herrschaftsteilung des Grafenhauses war ausschlaggebend dafür, dass sich der Machtbereich der Oldenburger Grafen deutlich erweiterte. Denn die Herrschaftsrechte der Billunger wurden mit ihrem Aussterben den Oldenburger Grafen übergeben, welches zugleich die Basis für einer von den Wildeshausener Grafen abzweigende Bruchhausener Linie des Oldenburger Hauses war. Ferner spaltete sich diese Linie in Altbruchhausen, welche jedoch im Jahr 1326 erlosch und Neubruchhausen, welche bis Ende des 14. Jahrhundert Bestand hatte.41 Der gesamte Besitz dieser Linie fiel dem Oldenburger Grafenhaus zu. Jedoch erhielten die Bremer Erzbischöfe, mit dem Tode Heinrich IV. - dem Bogener - Wildeshausen; so hatte Adalbert von Bremen diesen Ort bereits in der Mitte des 11. Jahrhunderts als Sitz für eines der zwölf Bistümer in Betracht gezogen. Der Klosterbesitz ging nun über an die Welfen, sodass ihn Erzbischof Gerhard II. im Jahr 1219 für Bremen erwerben konnte. Dieser fungierte als ein Geschenk des Pfalzgrafen Heinrichs II.42

[...]


1 Vgl. Steinwascher, Gerd: Die Oldenburger. Die Geschichte einer europäischen Dynastie, Stuttgart 2011, S. 9.

2 Vgl. Bitternagel, Frank: 75 Jahre Graf-Anton-Günther-Schule: 1922-1997, Oldenburg 1997, S.70.

3 Vgl. Freitag, Werner: Landesgeschichte als Synthese - Regionalgeschichte als Methode?, in: Westfälische Forschungen 54, 2004, S. 291-305.

4 Lindner, Rolf (Hg.): Die Wiederkehr des Regionalen. Über neue Formen kultureller Identität, Frankfurt am Main/New York, 1994, S.8.

5 Vgl. ebd.

6 Vgl. Schmidt, Heinrich / Hinrichs, Ernst: Geschichte der Stadt Oldenburg. Von den Anfängen bis 1830, Oldenburg 19971, S. 5.

7 Vgl. ebd.

8 Vgl. ebd.

9 Vgl. Kalvelage, Heinrich / Trippler, Hartmut: Münzen der Grafen, Herzöge und Großherzöge Oldenburg, Osnabrück 1996, S. 15.

10 Vgl. ebd.

11 Vgl. Eckhardt, Albrecht / Schmidt, Heinrich (Hg.): Geschichte des Landes Oldenburg. Ein Handbuch: Holzberg 1987, S. 102.

12 Vgl. Borgolte, Michael: Graf, in: Lexikon des Mittelalters, München, 2003, S. 1633.

13 Vgl. Laudage, Johannes: Die Salier. Das erste deutsche Königshaus, München 20113, S. 11.

14 Vgl. Borgolte 2003, S. 1633.

15 Vgl. Schmidt, Heinrich / Hinrichs, Ernst: Geschichte der Stadt Oldenburg. Von den Anfängen bis 1830, Oldenburg 19971, S. 12.

16 Vgl. Kavelage 1996, S.24.

17 Vgl. Schmidt / Hinrichs 1997, S. 12.

18 Vgl. ebd.

19 Vgl. Schmidt, Heinrich / Hinrichs, Ernst: Geschichte der Stadt Oldenburg. Von den Anfängen bis 1830, Oldenburg 19971, S. 12.

20 Vgl. Steinwascher 2011, S. 15.

21 Vgl. Schmidt, Heinrich: Grafschaft Oldenburg und oldenburgisches Friesland im Mittelalter und Reformationszeit (bis 1573), in: Eckhardt, Albrecht / Schmidt, Heinrich (Hg.): Geschichte des Landes Oldenburg. Ein Handbuch: Holzberg 1987, S. 97-171.

22 Stammtafel, siehe Anhang Nummer 5.

23 Vgl. ebd.

24 Urkunden stellen als schriftliche Zeugnisse über rechtliche Vorgänge gleicherweise ein „tiefgründiges Kulturphänomen“ und eine relevante Quellengattung dar͘ Nur wenige Exemplare von Urkunden wurden aus dem Frühmittelalter überliefert, welches zugleich auf die geringen Überlieferungschancen als auch auf die begrenzte Verwendung hinweist. Die Anzahl der Überlieferung steigt ab dem 12. und insbesondere ab dem 13. Jahrhundert deutlich an (Vgl. Oberste, Jörg: Urkunden, in: Enzyklopädie des Mittelalters, Bd.1, Darmstadt 2008, S. 307).

25 Vgl. Rhüning, Gustav (Hg.): Oldenburgisches Urkundenbuch. Bd. II: Urkundenbuch der Grafschaft Oldenburg bis 1428, Oldenburg 1926.

26 Vgl. Eckhardt, Albrecht / Schmidt, Heinrich (Hg.) 1987, S. 112.

27 Vgl. ebd.

28 Rhüning, Gustav (Hg.): Oldenburgisches Urkundenbuch. Bd. II: Urkundenbuch der Grafschaft Oldenburg bis 1428, Oldenburg 1926. S. 9.

29 Eckhardt / Schmidt 1987, S. 112.

30 Ebd.

31 Vgl. ebd.

32 Rhüning, Gustav (Hg.): Oldenburgisches Urkundenbuch. Bd. II: Urkundenbuch der Grafschaft Oldenburg bis 1428, Oldenburg 1926., S. 9.

33 „Presentandas“ stellt hierbei die Partizipform im Futur I des Verbs „praesentare“ dar, welches mit „darreichen, „vorführen“, oder „vorzeigen“ übersetzt werden kann͘

34 Siehe Anhang: Abbildung 2, Zeile 5.

35 Vgl. Elerd 2009, S. 22.

36 Vgl. ebd.

37 Vonderach, Andreas: Kleine Geschichte des Landes Oldenburg, Oldenburg 2015, S. 21.

38 Vgl. Schmidt / Hinrichs 1997, S. 16.

39 Vgl. Kavelage 1996, S. 15.

40 Vgl. Eckhardt / Schmidt 1987, S. 113.

41 Vgl. Kilisch, Siglinde / Müller, Siegfried / Rheinbold, Michael (Hg.): Oldenburg. Kulturgeschichte einer Historischen Landschaft, Oldenburg 1998, S. 214.

42 Heinrich der Stolze (* 1102 oder 1108; Ώ 20. Oktober 1139 in Quedlinburg) regierte von 1126-1138 als Heinrich X. Herzog von Bayern und bis zu seinem Tode 1139 als Heinrich II. Herzog von Sachsen (Vgl. Reindel, Kurt: Heinrich X., der Stolze, in: Neue Deutsche Biographie (NDB), Bd. 8, Berlin 1969, S. 343-344.)

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Machtausdehnung des Oldenburger Grafenhauses. Gräfliche Regentschaften zwischen dem 11. und dem frühen 15. Jahrhundert
Hochschule
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Note
1,3
Autor
Jahr
2017
Seiten
26
Katalognummer
V381061
ISBN (eBook)
9783668609174
ISBN (Buch)
9783668609181
Dateigröße
2346 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
machtausdehnung, oldenburger, grafenhauses, gräfliche, regentschaften, jahrhundert
Arbeit zitieren
Anna Zilinski (Autor:in), 2017, Machtausdehnung des Oldenburger Grafenhauses. Gräfliche Regentschaften zwischen dem 11. und dem frühen 15. Jahrhundert, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/381061

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