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Diskussion über das neue Sexualstrafrecht § 177. Die "Nein-heißt-Nein" Lösung beim Schutz des Rechtes auf sexuelle Selbstbestimmung

Titel: Diskussion über das neue Sexualstrafrecht § 177. Die "Nein-heißt-Nein" Lösung beim Schutz des Rechtes auf sexuelle Selbstbestimmung

Hausarbeit , 2017 , 20 Seiten

Autor:in: Yannick Unterkircher (Autor:in)

Jura - Strafrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

In der folgenden Arbeit steht der reformierte § 177 I – IV StGB in der Diskussion. Unter andrem werden Kritikpunkte wie zum Beispiel die praktische Umsetzung, die „Nein-heißt-Nein“ Lösung oder die „Nur-Ja-heißt-Ja“ Lösung diskutiert. Weiterhin werden Tatbestandsmerkmale sowie Gesetzesformulierungen mit Blick auf Interpretationsspielraum beleuchtet.

Am 09.11.2016 ist durch das „Fünfzigste Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung“ der neue Gesetzesentwurf des § 177 StGB beschlossen worden. Dieser Gesetzesbeschluss wird von vielen Juristen und Kritikern bemängelt. Das liegt nicht vorrangig daran, dass statt des fehlenden Widerstands künftig das fehlende Einverständnis in das Zentrum des Sexualstrafrechts rückt. Vielmehr sind die systematischen Verwerfungen, die der neue § 177 StGB en passant anrichtet, eine große Herausforderung für die Praxis. Fraglich ist also, ob es sich hierbei um einen übereilten und nicht bis ins kleinste Detail überarbeiteten Gesetzesbeschluss handelt.

Das Sexualstrafrecht schützt unter anderem das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Die sexuelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht, welches im Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 I GG, dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht enthalten ist. Zweck dieses Grundrechts ist es, vor dem Hintergrund der Menschenwürde die engere persönliche Lebenssphäre und die Erhaltung ihrer Grundbedingungen zu gewährleisten, die sich durch die traditionellen konkreten Freiheitsgarantien nicht abschließend erfassen lassen. Weiterhin wird durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht das Selbstbestimmungsrecht geschützt. Dieses Recht erfasst unter anderem das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Geschützt wird dadurch vor allem das sexuelle Verhalten. Der Einzelne kann autonom festlegen, wen er als Sexualpartner wählt. Es lässt sich also schlussfolgern, dass der Betroffene selbst über seine Intim- und Privatsphäre entscheiden und bestimmen kann.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. EINLEITUNG

B. SCHUTZBEREICH

C. ISTANBUL KONVENTION

D. BEGRIFFSBESTIMMUNG „SEXUELLE HANDLUNG“ § 184 H

I. Sexuelle Handlung

II. Sexuelle Handlung vor einer anderen Person

E. DER REFORMIERTE § 177 I - IV STGB

I. Erläuterung Abs. 1

1. Tathandlungsvarianten

2. „Nein heißt Nein“ Lösung

3. Subjektive Problematik

II. Erläuterung Abs. 2

1. Willensbildungs- und Willensäußerungsunfähigkeit (Nr.1)

2. Fähigkeitseinschränkung (Nr.2)

3. Ausnutzen einer Lage

a. Überraschungsmoment (Nr.3)

b. Empfindliches Übel durch Widerstand (Nr.4)

4. Drohung mit empfindlichen Übel (Nr.5)

III. Versuch

IV. Ausnutzen einer Krankheit oder Behinderung

1. Willensunfähig

2. Äußerungsunfähig

F. FAZIT

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die vorliegende Arbeit untersucht den reformierten § 177 StGB hinsichtlich seiner dogmatischen sowie praktischen Umsetzbarkeit und analysiert, ob die neue Gesetzesformulierung den Herausforderungen der Strafverfolgung gerecht wird oder zu systematischen Verwerfungen führt.

  • Analyse der Tatbestandsmerkmale von § 177 I – IV StGB nach der Reform.
  • Diskussion der „Nein heißt Nein“-Lösung und der Problematik des entgegenstehenden Willens.
  • Untersuchung der Anforderungen an den Vorsatz bei unklarer Kommunikationslage.
  • Kritische Beleuchtung von Schutzlücken und Auslegungsschwierigkeiten in der Praxis.
  • Beurteilung der Auswirkungen auf die Beweisführung und die Rolle des Opfers im Strafverfahren.

Auszug aus dem Buch

1. Tathandlungsvarianten

Nach § 177 I StGB muss, dass der Tatbestand erfüllt wird, eine sexuelle Handlung stattfinden. Der Tatbestand kann durch vier verschiedene Varianten erfüllt werden. Bei der ersten Variante muss der Täter selbst, die Handlung am Opfer, also an dessen Körper vornehmen. Bei der zweiten Variante lässt der Täter eine sexuelle Handlung vom Opfer vornehmen. Bei der dritten Variante geht es darum, dass der Täter eine sexuelle Handlung vom Opfer, an einem Dritten vornehmen lässt. Die vierte Variante ist erfüllt, wenn der Täter das Opfer bestimmt, so dass dieses eine Handlung von einem Dritten zu erdulden hat. Durch diese Formulierung des Gesetzestextes wird ein breites Feld an Interpretationsmöglichkeiten geboten. Fraglich ist z.B., ob die Handlung bezüglich der Varianten zwei und drei, in Anwesenheit des Täters geschehen müssen. So könnte der Täter, durch eine Telekommunikationsgerät den Straftatbestand erfüllen, wenn er eine Person dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen. Wie der Täter dies bewerkstelligt, sei dahingestellt. Die Varianten zwei, drei und vier setzten voraus, dass der Täter auf das Opfer mental und kommunikativ einwirkt, er muss es „bestimmen“ (vgl. §26) und in der Variante 2 es handeln „lassen“, also die selbstschädigende Opferhandlung jedenfalls veranlassen. Wie der Täter dies bewerkstelligt, ist gleichgültig. Eine Nötigungshaltung ist nicht erforderlich. Andererseits können „Überreden“, gutes Zureden, Täuschen usw. nicht gemeint sein, denn der Erfolg solch kommunikativer Bemühungen ist das Aufgeben eines zunächst entgegenstehenden Willens. Es ist daher entgegen den Behauptungen der Reformbefürworter weiterhin gänzlich unklar, wie der Täter des Abs. 1 Handlungen des Tatopfers gegen den Willen veranlassen soll, ohne irgendeinen Zwang auszuüben. Fraglich ist also, wie die tatbestandsmäßigen Straftatbestände in der Praxis umgesetzt werden können.

Zusammenfassung der Kapitel

A. EINLEITUNG: Beleuchtet den Anlass der Reform infolge der Ereignisse der Silvesternacht 2015/2016 und stellt die zentrale Forschungsfrage nach der Praxistauglichkeit des neuen § 177 StGB.

B. SCHUTZBEREICH: Definiert das verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung als Grundlage für das Sexualstrafrecht.

C. ISTANBUL KONVENTION: Analysiert den Einfluss der Istanbul-Konvention auf die deutsche Reformgesetzgebung zur Verbesserung des Schutzes vor Gewalt gegen Frauen.

D. BEGRIFFSBESTIMMUNG „SEXUELLE HANDLUNG“ § 184 H: Erläutert die Anforderungen an das Merkmal der „sexuellen Handlung“ und die notwendige Erheblichkeitsschwelle.

E. DER REFORMIERTE § 177 I - IV STGB: Kernstück der Arbeit, welches die Tatbestandsmerkmale, die „Nein heißt Nein“-Lösung, Vorsatzproblematiken sowie spezielle Deliktsformen wie das Ausnutzen von Lagen oder Behinderungen kritisch diskutiert.

F. FAZIT: Zieht eine kritische Bilanz zur Wirksamkeit der Gesetzesreform und warnt vor einer zunehmenden Praxisproblematik bei der Aufklärung des subjektiven Tatbestandes.

Schlüsselwörter

Sexualstrafrecht, § 177 StGB, sexuelle Selbstbestimmung, Nein heißt Nein, Einverständnis, Tathandlungsvarianten, Vorsatz, Nötigungsdelikt, Istanbul Konvention, sexuelle Handlung, Beweisführung, Strafbarkeit, Rechtsgutverletzung, Dunkelfeld, Opferschutz.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der vorliegenden Arbeit im Kern?

Die Arbeit analysiert die strafrechtlichen Reformen des § 177 StGB und setzt sich kritisch mit der Neuregelung des Sexualstrafrechts sowie deren praktischen Konsequenzen auseinander.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Zu den Schwerpunkten zählen die Bedeutung des entgegenstehenden Willens („Nein heißt Nein“), die Problematik des Vorsatzes bei unklaren Kommunikationslagen sowie die spezifischen Tatbestände des Ausnutzens von Zwangslagen oder Krankheit.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, zu hinterfragen, ob der reformierte § 177 StGB eine praxistaugliche Grundlage bietet oder ob die neue Formulierung zu unsicheren Ergebnissen in der Strafjustiz führt.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Der Autor verwendet eine rechtsdogmatische Analyse auf Basis aktueller Gesetzestexte, Materialien des Gesetzgebungsverfahrens sowie einschlägiger juristischer Kommentarliteratur.

Was bildet den inhaltlichen Schwerpunkt des Hauptteils?

Der Hauptteil gliedert sich in die Erläuterung der einzelnen Absätze von § 177 I – IV StGB, wobei insbesondere die Beweisbarkeit des entgegenstehenden Willens und die subjektiven Anforderungen an den Täter im Fokus stehen.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit lässt sich primär über die Begriffe „Sexualstrafrecht“, „sexuelle Selbstbestimmung“, „Nein heißt Nein-Lösung“ und die Problematik der „Vorsatzfeststellung“ definieren.

Wie bewertet der Autor die Rolle des Opfers bei der neuen „Nein heißt Nein“-Lösung?

Der Autor kritisiert, dass das Opfer durch die Anforderung, den Widerwillen objektiv erkennbar zu machen, in eine schwierige Schlüsselposition im Strafverfahren gerückt wird, was die Beweislast faktisch erhöht.

Welche Rolle spielt die „Klima der Gewalt“-Problematik im Kontext der Reform?

Diese Problematik beschreibt Situationen in (ehemaligen) Beziehungen, in denen durch Vorbelastungen keine explizite Drohung mehr nötig ist, um den Willen des Opfers zu beugen, was die strafrechtliche Nachweisbarkeit erheblich erschwert.

Warum sieht der Autor die Reform als kritisch an?

Der Autor argumentiert, dass die Reform übereilt wirke, Alltagssituationen unnötig kriminalisiere und die Ermittlungsbehörden sowie Gerichte vor nahezu unlösbare Nachweisprobleme hinsichtlich des Vorsatzes stelle.

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Details

Titel
Diskussion über das neue Sexualstrafrecht § 177. Die "Nein-heißt-Nein" Lösung beim Schutz des Rechtes auf sexuelle Selbstbestimmung
Autor
Yannick Unterkircher (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2017
Seiten
20
Katalognummer
V381375
ISBN (eBook)
9783668591684
ISBN (Buch)
9783668591691
Sprache
Deutsch
Schlagworte
diskussion sexualstrafrecht nein-heißt-nein lösung schutz rechtes selbstbestimmung
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Yannick Unterkircher (Autor:in), 2017, Diskussion über das neue Sexualstrafrecht § 177. Die "Nein-heißt-Nein" Lösung beim Schutz des Rechtes auf sexuelle Selbstbestimmung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/381375
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Leseprobe aus  20  Seiten
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