Illegal in der BRD. Ausländer ohnen Aufenthaltsstatus


Hausarbeit, 2004

14 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Möglichkeiten des genehmigten Aufenthalts

III. Formen der Illegalität

IV. Quantitative Bestimmbarkeit?

V. Leben in Deutschland
a. Die Sicht der Aufnahmegesellschaft
b. Die Lebenssituation von „Illegalen“

VI. Fazit

VII. Literaturverzeichnis

I. Einleitung

Illegalität in der BRD. Wie der Titel bereits vermuten lässt, befasst sich diese Arbeit mit den Formen der irregulären Migration und des illegalen Aufenthalts.

Hört man von „Illegalen“ in den Medien, denkt der Großteil der Deutschen sicherlich zunächst einmal an schwerkriminelles organisiertes Verbrechen, wie z.B. Schlepperbanden oder Frauenhändler, oder an nächtliche Aktionen an den „grünen Grenzen“. Im Land lebend werden sie dann, aufgrund dubioser Informationen, als „Sozialschmarotzer“ und Kriminelle wahrgenommen. Doch tatsächlich ist über das Leben in der Illegalität in der BRD nur sehr wenig bekannt, denn wer so lebt, hält sich bedeckt, doch es ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass wer illegal lebt, gesetzestreu lebt: Auffallen bedeutet Entdeckung.

Zunächst soll gezeigt werden, dass es verschieden Formen der regulären Migration gibt. Hierbei soll klar werden das es nicht ganz und gar unmöglich ist, legal in die BRD einzureisen und auch hier zu leben. Dass es allerdings bei weitem nicht jedem ermöglicht wird und man auch aus Fahrlässigkeit oder Nachlässigkeit seinen Aufenthaltsstatus verlieren kann, soll im zweiten Kapitel kurz erläutert werden. Die zwei Hauptphänomene werden kurz dargestellt. Nun, nachdem illegale und legale Migration differenziert wurden, soll kurz auf die Quantität der illegal hier lebenden Migranten eingegangen werden, und auf die Schwierigkeiten, diese zu bestimmen. Im letzten Kapitel wird das

Leben in der Illegalität und die verschiedenen Sichtweisen darauf kurz beleuchtet werden.

II. Möglichkeiten des genehmigten Aufenthalts

Um sich in der BRD als Ausländer legal aufhalten zu dürfen, bedarf es einer Aufenthaltsgenehmigung. Diese benötigt jeder Einreisende, sofern kein anderes zwischenstaatliches Abkommen existiert, das ihn davon befreit, wie es etwa bei Angehörigen eines EU-Mitgliedsstaates der Fall ist. Hier sieht das Ausländergesetz vom 9.7.1990 vier Varianten vor:

1. Die Aufenthaltserlaubnis. Sie genehmigt den Aufenthalt in der BRD, ohne dass dieser an einen bestimmten Zweck gekoppelt sein muss. Unbefristet verlängert wird sie, wenn AusländerInnen mit Vollendung des 18. Lebensjahres oder als Volljähriger seit 8 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind. Im zweiten Fall, der Volljährigkeit, werden darüber hinaus noch ausreichende Deutschkenntnisse und die Finanzierung des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln vorausgesetzt.
2. Die Aufenthaltsberechtigung. Ist ein Ausländer seit acht Jahren in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis seit drei Jahren, so wird ihm die zeitlich und räumlich unbegrenzte Aufenthaltsberechtigung ausgestellt. Des Weiteren wird allerdings noch verlangt, den Lebensunterhalt selbständig bestreiten zu können, mindestens 60 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt zu haben und in den letzten drei Jahren zu keiner Freiheits- oder Jugendstrafe von mehr als sechs Monaten oder zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt worden zu sein.
3. Die Aufenthaltsbewilligung. Sie wird erteilt, wenn die Einreise nur einem bestimmten Zweck dient und danach eine Ausreise zu erwarten ist. Sie ist zeitlich und räumlich begrenzt.
4. Die Aufenthaltsbefugnis. Sollte die Erteilung einer

Aufenthaltserlaubnis nicht möglich sein, die Einreise aber aufgrund völkerrechtlicher oder dringend humanitärer Gründe unabdingbar sein, so wird eine Aufenthaltsbefugnis erteilt.1

Eine Aufenthaltsgenehmigung beinhaltet aber nicht direkt mit ihrer Erteilung auch eine Arbeitserlaubnis. Diese muss gesondert beantragt werden. Ob sie erteilt wird, wird von Fall zu Fall entschieden. Kriterien hierfür sind etwa die Situation am Arbeitsmarkt oder wie lange sich ein Ausländer schon in der BRD aufhält und sein Leben führt. Bürger von EU-Mitgliedsstaaten und AusländerInnen mit einer Aufenthaltsberechtigung benötigen keine Arbeitserlaubnis.2

III. Formen der Illegalität

Nach den vier genannten Varianten ist es also durchaus möglich und auch erwünscht als Migrant in Deutschland zu leben. Sie kommen als Arbeitskräfte, aus traditionellen Migrationsverhältnissen wie der postkolonialen Migration, als Flüchtlinge oder ganz einfach im Familiennachzug.3 Diese Formen der Zuwanderung werden im Allgemeinen akzeptiert, sowohl von Politik, Wirtschaft und auch der breiten Öffentlichkeit. Es ist mittlerweile einfach klar geworden, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist. Nun ist es allerdings nicht die große Masse der Migranten, denen überhaupt einen Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird, mit welchen Verboten und Beschränkungen auch immer. Denn längst nicht jeder Einwanderer ist willkommen. So

etablierten sich im Laufe der Zeit andere Zuwanderungs- und

Aufenthaltsformen, die aus einem Migranten einen „Illegalen“ machen. Hierbei dominieren zwei Phänomene:

1. Overstayer“. Die Einreise erfolgt auf legalem Weg, also z.B. mit Erteilung einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung. Der „Overstayer“ kommt etwa als Geschäftsreisender, als Tourist oder Flüchtling nach Deutschland. Bis dato ergibt sich noch kein Problem. In dem Moment allerdings wo eine Arbeit angenommen wird ohne in Besitz einer Arbeitserlaubnis zu sein, oder der Aufenthalt über die Frist hinaus andauert, ohne die Aufenthaltsgenehmigung verlängert zu haben, wird aus einem vormals legalen Migranten ein „Illegaler“. Das Überschreiten der Aufenthaltsfrist kann auch bedeuten, nach Angekündigter Abschiebung, Ausreiseaufforderung oder nach nicht genehmigtem Asyl in den „Untergrund“ abzutauchen. Diese Wege in die Illegalität sind die am Häufigsten beschrittenen.

[...]


1 R. Weitkamp: Spielball des deutschen Arbeitsmarktes. In, BUKO-Arbeitsschwerpunkt Rassismus und Flüchtlingspolitik (Hg.): Zwischen Flucht und Arbeit. Hamburg, 1995. S. 96.

2 ebd. S.97.

3 K. J. Bade: Die „Festung Europa“ und die „illegale Migration“. In, M. Blum (Hg.): Die Grenzgänger. Opladen 2002. S. 26.

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Illegal in der BRD. Ausländer ohnen Aufenthaltsstatus
Hochschule
Universität zu Köln
Note
1,7
Autor
Jahr
2004
Seiten
14
Katalognummer
V38214
ISBN (eBook)
9783638373517
Dateigröße
461 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Illegal, Ausländer, Aufenthaltsstatus
Arbeit zitieren
Richard Albers (Autor:in), 2004, Illegal in der BRD. Ausländer ohnen Aufenthaltsstatus, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/38214

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