Chancen und Risiken der Leiharbeit


Seminararbeit, 2017

17 Seiten, Note: 3,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Einführung in die Thematik
1.2 Aufbau der Arbeit

2. Konzeptionelle Grundlagen
2.1 Definition von Leiharbeit
2.2 AÜG – Reform 2017
2.3 Entwicklung der Leiharbeit in Deutschland

3. Chancen der Leiharbeit
3.1 Flexibilisierung des Arbeitsmarktes
3.2 Verringerung der Arbeitslosigkeit

4. Risiken der Leiharbeit
4.1 Ungewissheit des Arbeitsplatzes
4.2 Spaltung der Belegschaft

5. Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1 Einführung in die Thematik

Heutzutage wird in der Wirtschaft, der Politik und den Medien viel darüber diskutiert, welche Art von Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber herrscht und welche alternativen Möglichkeiten es gibt, Arbeitnehmer einzustellen. Eine Alternative ist dabei die Leiharbeit, über die ebenfalls viel debattiert wird und es auch oft zu Neuerungen kommt.

Warum ist es so wichtig, sich mit dem Thema der Leiharbeit zu beschäftigen? Sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber ist eine Auseinandersetzung mit dieser Beschäftigungsart unabdingbar. Beide Seiten können aus dem Einsatz der Leiharbeit Chancen ziehen, sich aber auch mit Risiken behaften.

Bei der Diskussion um Leiharbeit sollte zum einen nicht verachtet werden, dass diese eine deutliche Flexibilisierung des Arbeitsmarktes mit sich bringt und eine Möglichkeit bietet, der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken. Zum anderen aber auch, dass Leiharbeitnehmer im Nachteil sein können gegenüber ihren Kollegen, die fest angestellt sind.

Das Ziel dieser Arbeit ist deshalb, sich diesen Punkten, also den Chancen und Risiken der Leiharbeit, zu widmen und diese gegenüberzustellen.

1.2 Aufbau der Arbeit

Beginnend mit den Grundlagen zur Leiharbeit, welche die Definition der Leiharbeit beinhalten, soll ein genauer Überblick gegeben werden wie Leiharbeit rechtlich geregelt ist. Mit der Arbeitnehmerüberlassungsreform (AÜG Reform) von 2017 soll dann kurz darauf eingegangen werden, welche Neuerungen die Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) im Detail erfahren hat. Außerdem soll damit gezeigt werden, welche Auswirkungen diese Änderungen auf alle Parteien der ANÜ hat. Gemäß verschiedener aktueller Quellen wird ebenfalls noch kurz auf die derzeitige Entwicklung der Leiharbeit in Deutschland eingegangen.

Im weiteren Verlauf der Arbeit werden dann die Chancen und Risiken der Leiharbeit aufgezeigt. Zunächst werden die Chancen beschrieben, um im Anschluss dann auf die Risiken eingehen zu können. Abschließend wird im Fazit die eigene Meinung in den Vordergrund kommen. Dabei wird beantwortet, ob sich Leiharbeit nun als Chance oder als Risiko erweist oder beides im Einklang steht.

2. Konzeptionelle Grundlagen

2.1 Definition von Leiharbeit

Leiharbeit wird oft auch bezeichnet als „Zeitarbeit“ oder „Arbeitnehmerüberlassung“ (ANÜ).[1] Dabei wird der Begriff „Leiharbeit“ besonders für gewerkschaftliche Angelegenheiten benutzt. In den Gesetzbüchern ebenfalls etabliert haben sich die Bezeichnungen des „Entleiher“ und „Verleiher“, deshalb ist die Benennung „Leiharbeit“ dem eigentlich Zweck dieses Arbeitsmodelles am nächsten.[2] Jedoch gibt es in Verbindung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit dem Begriff „Leihe“ ein Problem. Geschildert wird er dort im § 598 BGB als Überlassung einer Sache, die nicht gegen Entgelt getauscht wird. Demnach stiftet diese Bezeichnung oft Verwirrung zwischen den Arbeitskräften.[3] Unabhängig davon ob der Begriff fragwürdig ist wird dieser dennoch weiterhin verwendet.

Die gesetzliche Bezeichnung für die Leiharbeit ist „Arbeitnehmerüberlassung“. Diese wird, wie der Name schon sagt, im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt.[4] Einfach beschrieben findet eine Überlassung eines Arbeitnehmers von seinem Arbeitgeber an einen Dritten statt. Dabei sind drei Parteien beteiligt: Zum einen der Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer), Zum anderen der Arbeitgeber (Verleiher) und außerdem ein Dritter (Entleiher).[5] Diese Konstellation nennt sich auch Dreiecksbeziehung.[6] Dabei ist zwischen dem Entleiher und Verleiher ein Arbeitsvertrag entstanden, der die Arbeitnehmerüberlassung abschließt.[7] Der Verleiher übergibt somit den Leiharbeitnehmer an den Entleiher, damit dieser den Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum beschäftigen kann.[8]

Wie die Regelungen der ANU im AÜG dazu im Einzelnen aussehen und welche rechtlichen Grundlagen gelten, wird im nächsten Abschnitt dieser Arbeit genauer erläutert.

2.2 AÜG – Reform 2017

Zunächst einmal ist zu sagen, dass sich Gesetze stätig ändern und erneuern, genauso wie auch das AÜG. Erst vor kurzem, genauer gesagt zum 01.04.2017, gab es eine umfassende Änderung des AÜGs. Dabei wurden von der Regierung neue Regelungen eingeführt, die in der Praxis auf die jeweiligen Parteien einer ANÜ großen Einfluss haben und der Arbeitsmarkt sich dadurch auch stark verändern wird. Beabsichtigt wurde damit ein Entgegenwirken auf die Probleme, die bisher im Zusammenhang mit der Leiharbeit auftraten.[9]

Eine bedeutende Änderung der AÜG ist die Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten.[10] Gemäß § 1 Abs. 1b AÜG ist es dem Verleiher nicht mehr gestattet den Leiharbeitnehmer länger als 18 Monate in Folge an denselben Entleiher zu übergeben. Ebenso darf der Entleiher den Arbeitnehmer auch keine 18 Monate bei sich beschäftigen. Wenn der Leiharbeitnehmer aber eine Pause zwischen den Einsätzen einlegt von mehr als 3 Monaten, dann ist eine erneute Einstellung bei demselben Entleiher wieder für 18 Monate möglich.[11]

Ein Weiterer Punkt ist die Gleichstellung des Arbeitsentgelts für jeden Mitarbeiter. Dieser Gedanke entspricht dem sogenannten „Equal Pay“ Grundsatz. Leiharbeitnehmer sollen nun beim Entleiher gleiches Entgelt erhalten wie ein Mitarbeiter, der dieselbe Arbeit durchführt und fest angestellt ist.[12] Davor konnten die Verleiher von dem Grundsatz, dass jeder für die gleiche Beschäftigung die gleiche Bezahlung erhält, stark abweichen. Der Inhalt des § 8 AÜG sorgt nun dafür, dass der Verleiher nur noch für einen bestimmten Zeitraum von diesem Grundsatz abweichen kann.[13] Der § 8 Abs. 4 besagt, dass nach 9 Monaten Beschäftigung der Leiharbeitnehmer den gleichen Lohn bekommen soll wie ein Festangestellter.[14] Nach § 8 Abs. 4 S. 1 kann diese Regelung auch auf 15 Monate verlängert werden, wenn Tarifverträge bei den Leiharbeitnehmern gelten, die Branchenabhängig sind und dementsprechend schon so vergütet werden.[15]

Eine weitere wichtige erwähnenswerte Abänderung des AÜGs ist die Offenlegungs- und Konkretisierungspflicht und auch das Verhindern der „Fallschirmlösung“.[16] Der § 1 Abs. 1 S. 5 AÜG besagt dabei, dass der Verleiher und der Entleiher im Arbeitsvertrag des Leiharbeitnehmers die ANU dort auch als diese kennzeichnen, bevor der Arbeitnehmer dem Unternehmen des Entleiher zur Verfügung steht und dort auch beschäftigt werden kann.[17] Außerdem muss nun gemäß § 1 Abs. 1 S. 6 AÜG der vollständige Name des Leiharbeitnehmers im Arbeitsvertrag aufgenommen werden und die Person konkretisiert werden.[18] Zuletzt muss der Arbeitnehmer schließlich auch noch die Auskunft erhalten, dass er statt in einem normalen Arbeitsverhältnis in einer ANÜ eingestellt ist, welches im § 11 Abs. 2 S. 4 AÜG geregelt ist.[19]

Zu guter Letzt ist noch die Fiktion des Arbeitsverhältnisses zu nennen, worin Neurungen im AÜG vorgenommen wurden.[20] Arbeitnehmer, bei denen die Überlassungshöchstdauer überschritten wurde oder bei denen die Offenlegungs- und Konkretisierungspflicht nicht beachtet wurde, befinden sich nach dem § 9 Abs. 1 Nr. 1 – 1 b AÜG nicht mehr in einem Arbeitnehmerüberlassungsverhältnis, das Arbeitsverhältnis ist demnach somit unwirksam.[21] Der § 10 Abs. 1 S. 1 AÜG besagt ergänzend dazu, dass, wenn das Arbeitsverhältnis nach § 9 AÜG ungültig ist, zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer ein fiktiver Arbeitsvertrag entstanden ist.[22]

Abschließend zu diesen oben genannten Änderungen des AÜG im Jahr 2017 kann man sagen, dass sich diese sowohl stark auf den Leiharbeitnehmer auswirken, als auch großen Einfluss auf Verleiher und Entleiher haben und auf den Einsatz von Leiharbeit spürbar einwirken.

2.3 Entwicklung der Leiharbeit in Deutschland

Die Entwicklung der Leiharbeit in Deutschland ist stark abhängig von gesetzlichen Neuerungen aber auch Veränderungen der wirtschaftlichen Lage. 1993 zum Beispiel gab es etwa 114.000 Leiharbeitnehmer, diese Anzahl verdoppelte sich fünf Jahre später. Heute liegt die Anzahl der Leiharbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt ungefähr bei etwa über 1.000.000.[23]

In welcher Branche wird Leiharbeit häufig eingesetzt? Meist sind es Branchen der Maschinen- oder Fahrzeugbauindustrie. In der Metall- und Elektroindustrie (Stand: 2016) sind mit etwa 36 Prozent die Mehrheit an Leiharbeiter eingesetzt. Danach folgt Maschinenbau mit etwa 11 Prozent und direkt dahinter Fahrzeugbau mit etwa 10 Prozent.[24]

Die Anzahl der Leiharbeitsfirmen in Deutschland ist auf einem ziemlich hohen Niveau. 2013 gab es in etwa 18.500 von Verleihbetriebe. 2014 sind diese nicht gesunken oder gestiegen, sondern auf gleichem Level geblieben. Außerdem lässt sich sagen, dass der Anteil an Leiharbeit im Vergleich zu Normalbeschäftigten mit etwa 2,5 Prozent im Jahre 2015 zwar gering ausfällt, jedoch alleine gesehen nicht zu verachten sein sollte.[25]

Laut Statistischem Bundesamt sind überwiegend Männer als Leiharbeiter tätig. Die Quote liegt bei fast doppelt so vielen Männern wie Frauen. Der Anteil der Männer, die in einer Leiharbeitsfirma beschäftigt sind, liegt bei etwa zwei Drittel. Der Anteil der Frauen bei ein Drittel.[26]

3. Chancen der Leiharbeit

3.1 Flexibilisierung des Arbeitsmarktes

Es gibt viele Chancen der Leiharbeit, die man nennen könnte, jedoch würde das den Rahmen sprengen. Einer der Gründe warum Leiharbeit von vielen Unternehmen eingesetzt wird, ist, dass diese dadurch mehr Flexibilität gewinnen können. Zukünftige Mitarbeit auf dem Markt zu finden ist nicht einfach, daher erfreuen sich viele Arbeitgeber an der offensichtlich schnelleren Zugänglichkeit der Leiharbeitskräfte. Diese können dann für einen kurzen Zeitraum einen Bedarf abdecken und dienen zur Absicherung bei wirtschaftlichen Veränderung. Unternehmen können außerdem auch auf konjunkturelle Schwankungen schneller reagieren.[27]

Der Entleiher kann von dem Einsatz der Leiharbeiter ebenfalls einen Gewinn erzielen. Dieser kann sich bei einer erhöhten Nachfrage bei Zeitarbeitsfirmen bedienen. Außerdem wird dadurch eine erhöhte Fluktuation vermieden. Mit dem Einsatz von Leiharbeitern spart man außerdem auch die Kosten, die normalerweise bei dem Bewerbungsverfahren anfallen würden. Für Festangestellte würde der Entleiher das Risiko eines Ausfalles selber tragen müssen, in diesem Fall trägt es aber der Verleiher.[28]

Die Flexibilität der Leiharbeit äußert sich aber nicht nur dadurch, dass Leiharbeiter schnell zur Verfügung stehen und Lückenfüller sind und durch sie Kosten gespart werden können, sondern auch durch ihre nicht zu verachtenden Qualitäten. Leiharbeitnehmer haben in ihrem Berufsleben wahrscheinlich oft unterschiedliche Teams unterstützt und in verschiedenen Unternehmen gearbeitet und sind diesen Wechsel durchaus gewöhnt. Deshalb besitzen sie aufgrund dessen auch sehr viel Knowhow sowohl in fachlicher, als auch in sozialer Hinsicht. Außerdem haben diese dadurch auch ein sehr gutes Verständnis für Prozesse und Organisationen.[29]

Wenn man der heutigen Gesellschaft Glauben schenken möchte, dann wirkt die Leiharbeit auch dem Fachkräftemangel entgegen. Unternehmen sind der Verfügbarkeit von guten qualifizierten Arbeitskräften angewiesen. Zeitarbeitsfirmen können dabei helfen und Leiharbeitnehmer den Betrieben zur Verfügung stellen.[30]

Die Tragweite, die die Flexibilisierung durch die Leiharbeit mit sich bringt, zeigt sich auch bei dem Vergleich von Unternehmen, die Leiharbeit nutzen und denen, die ohne Zeitarbeit arbeiten. Nach der Krise 2008/2009 und dem darauffolgenden Aufschwung Jahre 2010 haben sich die Unternehmen mit Leiharbeitern deutlich schneller regenerieren können, da diese flexibler im Umgang mit ihren Mitarbeitern sein konnten und durch ihre zusätzlichen „geliehenen“ Arbeitskräften deutlich agiler auf dem Markt reagieren konnten.[31]

3.2 Verringerung der Arbeitslosigkeit

Durch den Einsatz von Leiharbeit wird der Arbeitsmarkt flexibler wie schon im oberen Abschnitt beschrieben. Diese Flexibilität wirkt sich ebenso auch auf die Arbeitslosigkeit aus und führt zu einem Abbau dieser.[32]

Zunächst einmal ist zu sagen, dass die Leiharbeit den Leiharbeitnehmern, die schon für den Kunden arbeiten, statistisch gesehen oft „kleben“ bleiben. Diese Leiharbeitskräfte sind eingearbeitet, weisen die nötigen Qualifikationen auf und sind integriert im Unternehmen. Sie haben bereits dem Betrieb gezeigt, dass sie für die Aufgabe geeignet sind. Deshalb tendieren viele Arbeitgeber dazu die Leiharbeitskräfte zu übernehmen. Falls die Arbeitskräfte dann aber doch nicht übernommen werden sollten, dann besteht trotzdem noch die Chance, dass diese bei anderen Unternehmen aufgenommen werden aufgrund ihrer gesammelten Erfahrungen von unterschiedlichen Kundenunternehmen.[33]

Arbeitnehmer, die in der Zeitarbeitsbranche tätig sind, sehen den Vorteil auch darin, dass die Entleiher als Vermittler dienen. Sie geben den Leiharbeitern die Möglichkeit Kontakt aufzunehmen zu den Kunden, um eine Auswahl treffen zu können und um den jeweiligen Arbeitgeber besser kennen zu lernen. Außerdem könnte das später helfen, um die Beschäftigungschance zukünftig zu erhöhen.[34]

Aufgrund der Tatsache das Leiharbeiter die Chance haben auf eine Vollbeschäftigung, fallen diese nicht so leicht in die Arbeitslosigkeit zurück. Das gleiche gilt aber auch für Menschen, die arbeitslos sind, dass diese dann den Einstieg ins Berufsleben mithilfe der Leiharbeit leichter erreichen können.[35]

Das Problem der Leiharbeit dabei sei aber, dass durch den zusätzlichen Einsatz von Leiharbeitskräften, reguläre Stellen verdrängt werden könnten. Der Grund dafür könnte sein, dass sich Unternehmen leichter täten, befristete Stellen zu kreieren, um sich den Aufwand zu sparen unbefristete Stellen zu schaffen und diese dann besetzen zu müssen.[36] Den Abbau der Arbeitslosigkeit kann Zeitarbeit durchaus auslösen und den Menschen eine Möglichkeit bieten zurück ins Berufsleben zu finden. Außerdem kann sie auch verhindern, dass Arbeitnehmer überhaupt erst in die Arbeitslosigkeit fallen. Da aber Leiharbeiter ständig zwischen Unternehmen wechseln und sogar teilweise zwischendurch erwerbslos sind, kann Leiharbeit auf Dauer auch nicht die Lösung sein.[37]

4. Risiken der Leiharbeit

4.1 Ungewissheit des Arbeitsplatzes

Natürlich gibt es nicht nur positive Seiten, die Leiharbeit mit sich bringt. In dem Absatz „Verringerung der Arbeitslosigkeit“ wurde auch schon deutlich, dass es auch Schattenseiten geben kann. Wie schon erwähnt verhindert Leiharbeit Arbeitslosigkeit, ist aber trotzdem eine Beschäftigungsart, die keine große Sicherheit birgt.

Leiharbeiter sind auf Dauer nicht zufrieden damit, ständig ihren Arbeitsplatz wechseln zu müssen und beklagen sich auch darüber, dass sie nicht richtig integriert seien und auch der feste Zusammenhalt im Team fehle. Bei der Leiharbeit handelt es sich außerdem um keine Beschäftigungsart, welche dadurch gekennzeichnet ist, dass sie eine ununterbrochene Tätigkeit ermöglicht. Problematisch dabei ist, dass die Arbeitskräfte es so empfinden könnten, dass sie sich in einer schlechten Lebenslage befinden und sich dann sozial benachteiligt fühlen könnten.[38]

[...]


[1] Vgl. Ulber, Leiharbeit, 2015, S. 25.

[2] Vgl. Scheriau, Leiharbeit und Werkvertrag, 2012, S.5.

[3] Vgl. Gutmann/Kilian, Zeitarbeit - Fakten, Trends und Visionen, 2015, S.19; i. V. m. BGB, 1896, § 598.

[4] Vgl. Gutmann/Kilian, Zeitarbeit - Fakten, Trends und Visionen, 2015, S.19.

[5] Vgl. Junker, Grundkurs Arbeitsrecht, 2009, S.19.

[6] Vgl. Ulber, Leiharbeit, 2015, S. 27.

[7] Vgl. Ulber, Leiharbeit, 2015, S. 31.

[8] Vgl. Wolters, Leiharbeit – Arbeitnehmer- Überlassungsgesetz (AÜG), 2008, S. 11.

[9] Vgl. Beck, Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) 2017 (online).

[10] Vgl. Bödeker et al., Handbuch Leiharbeit und Werkverträge, 2017, S. 22.

[11] Vgl. AÜG, 1972, § 1 Abs. 1 b.

[12] Vgl. Unger, Diese Änderungen bei der Leiharbeit sollten Arbeitgeber kennen, 2017 (online).

[13] Vgl. Bödeker et al., Handbuch Leiharbeit und Werkverträge, 2017, S. 23.

[14] Vgl. AÜG, 1972, § 8 Abs. 4.

[15] Vgl. AÜG, 1972, § 8 Abs. 4 S. 1.

[16] Vgl. Bödeker et al., Handbuch Leiharbeit und Werkverträge, 2017, S. 23-24.

[17] Vgl. AÜG, 1972, § 1 Abs. 1 S. 5.

[18] Vgl. AÜG, 1972, § 1 Abs. 1 S. 6.

[19] Vgl. AÜG, 1972, § 11 Abs. 2 S. 4.

[20] Vgl. Bödeker et al., Handbuch Leiharbeit und Werkverträge, 2017, S. 24.

[21] Vgl. Bissels, Zeitarbeit wird teurer und komplizierter, 2017 (online) i. V. m. AÜG, 1972, § 9 Abs. 1. Nr. 1 – 1b.

[22] Vgl. AÜG, 1972, § 10 Abs. 1 S. 1.

[23] Vgl. Bundesagentur für Arbeit Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung, 2017, S. 6-7.

[24] Vgl. Zeit Online, Zahl der Leiharbeiter steigt auf Höchststand, 2016 (online).

[25] Vgl. Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarktberichterstattung: Der Arbeitsmarkt in Deutschland – Zeitarbeit – Aktuelle Entwicklungen, 2015, S. 7-9.

[26] Vgl. Statistisches Bundesamt (Destatis), Zeitarbeiter häufig Männer mittleren Alters, 2017 (online).

[27] Vgl. Bornewasser/Zülch, Arbeitszeit – Zeitarbeit, 2012, S. 51.

[28] Vgl. Paradisi-Redaktion, Mögliche Gründe für den Einsatz von Zeitarbeit, 2011 (online)

[29] Vgl. Gutmann/Kilian, Zeitarbeit – Fakten, Trends und Visionen, 2015, S. 139.

[30] Vgl. Dinges et al., Zukunft Zeitarbeit, 2012, S. 25.

[31] Vgl. Dinges et al., Zukunft Zeitarbeit, 2012, S: 25-27.

[32] Vgl. Keller/Seifert, Atypische Beschäftigungsverhältnisse: Flexibilität, soziale Sicherheit und Prekarität, 2006, S. 236.

[33] Vgl. Dinges et al., Zukunft Zeitarbeit, 2012, S. 28-29.

[34] Vgl. Dinges et al., Zukunft Zeitarbeit, 2012, S. 42.

[35] Vgl. Wisdorff, Zeitarbeit kann zusätzliche Stellen schaffen, 2013 (online).

[36] Vgl. Wisdorff, Zeitarbeit kann zusätzliche Stellen schaffen, 2013 (online).

[37] Vgl. Keller/Seifert, Atypische Beschäftigungsverhältnisse: Flexibilität, soziale Sicherheit und Prekarität, 2006, S. 242, 246.

[38] Vgl. Keller/Seifert, Atypische Beschäftigungsverhältnisse: Flexibilität, soziale Sicherheit und Prekarität, 2006, S. 238.

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Chancen und Risiken der Leiharbeit
Hochschule
Hochschule Heilbronn Technik Wirtschaft Informatik
Note
3,0
Autor
Jahr
2017
Seiten
17
Katalognummer
V383013
ISBN (eBook)
9783668586598
ISBN (Buch)
9783668586604
Dateigröße
458 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
chancen, risiken, leiharbeit
Arbeit zitieren
Jan Baumeister (Autor:in), 2017, Chancen und Risiken der Leiharbeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/383013

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