Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) und europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen (Ceta). Auswirkungen auf die Europäische Union, insbesondere Deutschland


Diplomarbeit, 2016

46 Seiten, Note: 2,7

Anonym


Leseprobe


Inhalt

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Einleitung
1.2 Problemstellung
1.3 Ziel dieser Arbeit
1.4 Vorgehensweise und Aufbau

2 Geschichtliche Grundlagen: Freihandelszone
2.1 Freihandelsabkommen allgemein
2.2 GATT Geschichte der Präferenzabkommen weltweit
2.3 Tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse

3 Bestehende Freihandelszonen und Freihandelsabkommen
3.1 Globale Abkommen
3.2 Gescheiterte globale Abkommen
3.3 Abkommen der Europäischen Union
3.4 Ausstehende Abkommensverhandlungen der Europäischen Union
3.5 Länderbezogene Embargomaßnahmen

4 Das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP und das umfassende Abkommen über Wirtschaft und Handel CETA
4.1 Stand der V erhandlungen
4.2 TTIP Verhandlungspunkte
4.3 Gegner und Befürworter des Freihandelsabkommen

5 Erwartete wirtschaftliche Folgen der Freihandelsabkommen
5.1 Gesamtwirtschaftliche Folgen
5.2 Wirtschaftliche Folgen für Deutschland

6 Kritische Betrachtung

7 Fazit

8 Quellen

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Abweichende Vorschriften bremsen den Handel

Abbildung 2: Mitgliedsstaaten und Beitrittskandidaten der GAFTA

Abbildung 3: Das Netz der Abkommen aus EU-Sicht

Abbildung 4: Mit welchen Ländern hat die EU Präferenzabkommen geschlossen?

Abbildung 5: Rangfolge der Handelspartner im Außenhandel der Bundesrepublik Deutschland Jahr 2015

Abbildung 6: Deutscher Export- bzw. Importüberschuss

Abbildung 7: Zustimmung und Ablehnung der einzelnen EU-Länder zu TTIP

Abbildung 8: Langfristige Effekte auf internationales Prokopfeinkommen

Abbildung 9: Ohne Barrieren sind beide Volkswirtschaften reicher

Abbildung 10: Wahrscheinlichkeit des Abschlusses von CETA und TTIP

Abbildung 11: TTIP - eine gute oder schlechte Sache für Deutschland/ USA?

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Einleitung

Große Handelsabkommen wie die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) waren nie nur unter ökonomischen Gesichtspunkten, sondern immer auch unter innenpolitischen und geopolitischen debattiert. Für die Meinungsbildung in der Europäischen Union ist es wichtig, sich darüber klar zur werden, welche Interessen und Prioritäten dabei in den USA im Vordergrund stehen. Aufmerksamkeit gebührt auch der Position von wichtigen Drittstaaten, die nicht an den Verhandlungen zwischen EU und USA beteiligt sind, sehr wohl aber eigene Interessen mit Blick auf das geplante Abkommen haben.

In den USA lassen sich sowohl mit Blick auf die TTIP-Verhandlungen wie auf die über die Transpazifische Partnerschaft (TPP) grob gesagt zwei Argumentationsstränge unterscheiden: ein >>real- oder geopolitischer<< und ein »ordnungspolitischer«. In der realpolitischen Diskussionslinie gilt TTIP als Instrument zum Machterhalt des Westens: Das Abkommen werde, so heißt es, bestehende Allianzen stärken; die erwarteten ökonomischen Gewinne könnten die jeweiligen Bündnispartner revitalisieren. In diesem Sinne sprach die ehemalige US-Außenministerin Hillary Clinton im Zusammenhang von TTIP auch von einer »economic NATO«. TTIP wie TPP werden in diesem Sinne auch als Instrumente betrachtet, um den relativen >>Niedergang des Westens<< aufzuhalten, eine Allianz gegen China zu schmieden (TPP) oder die Kohäsion des Westens gegenüber Russland zu stärken (TTIP).[1]

Durch ein Freihandelsabkommen wird zwischen den Vertragsstaaten ein Binnenmarkt geschaffen, den man als Ganzes betrachten muss. Verschieben sich nunmehr die Gewichte dadurch, dass in einem Vertragsstaat Hunderttausende von Arbeitsplätzen neu geschaffen werden, müssen zwangsläufig in dem anderen Vertragsstaat Arbeitsplätze jedenfalls in großer Zahl verloren gehen, weil sich der Binnenmarkt nicht über seine Grenzen bei gleichbleibender Zahl von Menschen als Konsumenten und Nachfrager ausdehnen kann. Er bleibt insoweit in sich geschlossen. Zudem bestehen seit Jahrzehnten zwischen Deutschland und vielen Staaten der EU zu den USA und Kanada enge wirtschaftliche Beziehungen, die etwa über den Abbau von Zollschranken und

Handelshemmnissen - mit Ausnahme von Kursschwankungen - hervorragend funktioniert haben. Selbst die lange heiß umstrittene Bananenmarktordnung wurde durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die ich als Berichterstatter vorbereitet habe, sachgerecht und rechtsstaatlich angemessen "erledigt". Es drängt sich somit die Frage auf, wo der Mehrwert eines solchen Freihandelsabkommens liegt und wem es letzten Endes nützen kann.[2]

1.2 Problemstellung

Die beiden hinter verschlossenen Türen durch private Schiedsgerichte verhandelten Abkommen TTIP und CETA werden vielseitig mit Folgen für Politik, Wirtschaft, Recht, Umwelt und sozialen Standards in Verbindung gebracht. Von Befürwortern als Segen und von Kritikern als Fluch gesehen. Fakten und ökonomische Analysen sind in diesen Verhandlungen unerlässlich.

Artikel 110 EGV proklamiert als Ziele der gemeinsamen Handelspolitik der Gemeinschaft, „zur harmonischen Entwicklung des Welthandels, zur schrittweisen Beseitigung der Beschränkungen im internationalen Handelsverkehr und zum Abbau der Zollschranken beizutragen“.[3]

1.3 Ziel dieser Arbeit

Diese Akademie-Diplomarbeit setzt sich mit den Grundlagen von Freihandelszonen, Prognosen, Verhandlungsbereichen und Folgen für die internationale Wirtschaft auseinander. Nach intensiver Untersuchung und Zusammenstellung der gegebenen Fakten und Prognosen gibt diese Arbeit einen Überblick zum Stand der Verhandlungen des transatlantischen Handels- und Investitionsabkommen TTIP mit den Vereinigten Staaten vom Amerika, sowie dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA mit Kanada. Das Hauptaugenmerk dieser Arbeit liegt auf dem Abkommen mit den Vereinigten Staaten. Mit Hilfe von Studien unterschiedlicher Statistikunternehmen werden Prognosen zu den zu erwartenden Auswirkungen der Abkommen aufgezeigt, auch im Vergleich zu anderen Vorhersagen und deren Realergebnissen. Außerdem werden die Verhandlungspunkte des Abkommen TTIP und die Ungleichheiten zwischen den Handelspartnern beschrieben.

1.4 Vorgehensweise und Aufbau der Arbeit

Nach der Einleitung folgt die Einführung in die wirtschaftlichen Grundlagen und derer geschichtlichen Entwicklung im Kapitel zwei.

Kapitel drei umfasst die bereits beschlossenen, gescheiterten weltweiten Abkommen, den europäischen Abkommen, ausstehende Abkommensverhandlungen und abschließend in diesem Kapitel die Embargomaßnahmen.

Danach folgt im vierten Kapitel der jeweilige Verhandlungsstand der beiden Abkommen, die Inhalte des Freihandelsabkommen TTIP, sowie die Gegner und Befürworter der Abkommen.

Kapitel fünf umschreibt die erwarteten wirtschaftlichen Folgen der Freihandelsabkommen.

Abschließend dieser Arbeit beschäftigt sich Kapitel sechs mit der kritischen Betrachtung und Kapitel sieben mit dem Fazit. Unter dem achten Inhaltspunkt sind die in Bezug genommenen Literatur- und Onlinerecherchen wiederzufinden.

2 Geschichtliche Grundlagen: Freihandelszone

2.1 Freihandelsabkommen allgemein

Das Freihandelsabkommen unterscheidet sich von der Zollunion dadurch, dass es die Autonomie der nationalen Außenhandels- und insbesondere Zollpolitik (und damit die Unterschiede in den Zolltarifen und hinsichtlich der sonstigen Handelsschranken) unberührt lässt. Dagegen bestehen - was die internen Erfordernisse anbelangt - keinerlei Unterschiede zwischen Freihandelsabkommen und Zollunionen.[4]

2.2 GATT - Geschichte der Präferenzabkommen weltweit

Im Zeitraum 1948-1994 sind insgesamt 124 regionale Präferenzabkommen dem GATT notifiziert worden. Noch während der Uruguay- Runde, ab 1990, hat die Zahl der Notifikationen, angesichts der Verhandlungsverzögerungen, stark zugenommen. Nachdem in Marrakesch die Regelung für die Gründung von Präferenzabkommen in verschiedenen Punkten eine Klärung gefunden hat und zudem die Notifikationspflichten verschärft worden sind, stieg die Zahl der Notifikationen nochmals sprunghaft an. Bis Juli 2007 waren insgesamt 380 regionale Präferenzabkommen dem GATT bzw. der WTO notifiziert worden und davon waren 205 in Kraft. Von diesen waren 300 auf der Grundlage von Art. XXIV GATT notifiziert worden, 22 unter Bezugnahme auf die Enabling Clause und 58 auf Basis von Art. V GATS. Unter Berücksichtigung der nicht notifizierten und der gegenwärtig in Planung befindlichen Abkommen wird bis zum Jahr 2010 mit einer Gesamtzahl von 400 Abkommen gerechnet. Insbesondere durch die Erweiterung der EU hat sich zwischenzeitlich auch ein leichter Rückgang der in Kraft befindlichen Präferenzabkommen ergeben, was jedoch das Volumen des präferenzierten Handels unbeeinflusst gelassen hat. Daneben existiert eine größere Anzahl an nichtnotifizierten Präferenzabkommen, hinsichtlich welcher anzunehmen ist, dass sie überwiegend größere Abweichungen von den WTO-Vorgaben aufweisen. Von allen WTO-Mitgliedern ist gegenwärtig nur ein einziges nicht Mitglied eines Präferenzabkommens und zwar die Mongolei. [...] Während über Jahrzehnte hin die E(W)G Mittelpunkt und Motor des internationalen wirtschaftlichen Regionalismus war, wogegen die anderen führenden Wirtschaftsnationen, die USA und Japan, betonte Verfechter des Multilateralismus waren, hat sich diese Situation mittlerweile grundlegend geändert. Der internationale wirtschaftliche Regionalismus weist vielmehr mit der EG, den USA und Japan nunmehr drei Zentren auf, um welche sich jeweils ein Netz an Präferenzabkommen spannt. Eine wirksame institutionelle Vernetzung dieser Zentren selbst ist aber bislang noch nicht gelungen, obwohl immer wieder Versuche in diese Richtung unternommen werden (bspw. zur Gründung einer transatlantischen Freihandelszone TAFTA bzw. zur Einrichtung einer Freihandelszone im Pazifikraum, wozu die APEC wegbereitend wirken könnte.[5]

2.3 Tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse

Handelsbeschränkungen und Zölle werden im Allgemeinen mit Antidumping in Verbindung gebracht um Marktmächte einzuschränken bzw. den nationalen Markt aufrecht zu erhalten.

Marktmacht kommt auf dem Heimatmarkt annahmegemäß dadurch zustande, dass die Exportunternehmen gegen Markteintritte geschützt sind. Dies kann durch Zölle erreicht werden „sowie (durch) eine Vielzahl sonstiger Maßnahmen, die den Marktzugang ausländischer Konkurrenten behindern, wie komplizierte Zollverfahren, diskriminierende Normen und andere technische Hindernisse, diskriminierende Patentregelungen, keine starken oder verzerrte Kartellgesetze, ausschließliche Importrechte, geschlossene Ausschreibungen usw.[6] [7] Durch Zollerlasse oder -senkungen werden in Handelsabkommen jedoch noch nicht die weiteren Maßnahmen zur Ausschließung anderer Wettbewerber aufgehoben. Das bedeutet bei ungleichen Gegebenheiten müssen Angleichungen oder Komplettveränderungen vorgenommen werden, damit ein bilateraler Handel möglich ist.

Die nachfolgende Abbildung zeigt, dass die Kosten durch nichttarifäre Handelshemmnisse für die Vereinigten Staaten im Waren- als auch im Dienstleistungssektor höher sind, als für die Europäische Union.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Abweichende Vorschriften bremsen den Handel7

3 Bestehende Freihandelszonen und Freihandelsabkommen

3.1 Bestehende globale Abkommen

Die Welthandelsorganisation ("World Trade Organization" = WTO) wurde 1995 in Genf als Nachfolgerin des sog. GATT-Abkommens ("General Agreement on Tarifs and Trade") gegründet. Von 1947 bis zur Gründung der WTO bestimmte das GATT über 48 Jahre die Regulierung des internationalen Welthandels. Wesentliches Ziel des GATT war der substantielle Abbau der Zölle und anderer Handelsschranken sowie die Absicherung und Gestaltung freier, ungehinderter internationaler Handelsbeziehungen. Die konkrete Ausgestaltung der Handelspolitik erfolgte in den insgesamt acht Verhandlungsrunden des GATT. Darin stand zunächst der Abbau der Zölle und mengenmäßigen Beschränkungen im Vordergrund. Bis in die frühen 1970er Jahre hatte sich allerdings so viel Reform- und Erweiterungsbedarf bei den Handelsregeln ergeben, dass deren Weiterentwicklung ein stärkeres Gewicht bekam. Mit dem Abschluss der sog. "Uruguay-Runde" (1986 bis 1994) und der Gründung der WTO wurde die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Handelspolitik auf weitere wichtige Bereiche ausgedehnt. Neben den Regelungen für den Handel mit Waren (GATT) sind in der WTO vor allem das Dienstleistungsrecht (GATS), in Teilen das Recht des Geistigen Eigentums (TRIPS) und das Beihilfenrecht sowie als sog. plurilaterales Abkommen das Vergaberecht (GPA) zusammengefasst.[8]

AFTA

Aus der ASEAN Vereinigung (auch Association of Southeast Asian Nations genannt) von 1967 hat sich bis 2003 die Asian Free Trade Area, kurz AFTA, entwickelt. Der Grund für das Freihandelsabkommen war der zögerliche Abbau von Zöllen der Mitgliedsstaaten, bedingt durch die Angst der Eigenständigkeit und die Wirtschaftskrise 1997. Anfangs war es den Mitgliedsländern erlaubt bestimmte Produkte von der Zollminderung auszuschließen. Doch bis 2010 wurde eine nahezu vollständige Abschaffung der tarifären Handelshemmnisse beschlossen. Dieses Ziel erfüllen Brunei, Indonesien, Malaysia, Singapur, Thailand und die Philippinen. Die anderen Mitgliedsstaaten des ASEAN-Abkommen möchten dieses Ziel ebenfalls erreichen.[9] CAFTA/ DR CAFTA

Das Central America Free Trade Agreement ist ein Freihandelsabkommen zwischen Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und den Vereinigten Staaten von Amerika. Seit dem Beitritt der Dominikanischen Republik im Jahr 2004 wird es unter dem Namen CAFTA-DR geführt. Die Vereinbarung umfasst Abkommen über Waren, staatliche Auftragsvergabe, geistiges Eigentumsrecht und Investment. Durch die Verringerung von Zöllen soll das wirtschaftliche Wachstum der Mitgliedsstaaten angeregt werden.[10]

CEFTA

Das Central European Free Trade Agreement ist ein Freihandelsabkommen zwischen den nicht EU-Staaten aus Südosteuropa. Das Abkommen wurde 2006 neu verhandelt, da alle Gründungsmitglieder, wie Polen und Tschechien, in die Europäische Union aufgenommen wurden. Das CEFTA- Abkommen hat zum Ziel, den Handel und Dialog zwischen den Mitgliedsstaaten anzuregen.[11]

EFTA

Die Gründungsmitglieder der European Free Trade Association waren Dänemark, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz und Großbritannien. Der EFTA- Vertrag trat am 3.Mai 1960 in Kraft. Zudem schlossen sich in den folgenden Jahren Finnland, Island und Liechtenstein an. Das Ziel des Abkommens war gerechter Freihandel und Wirtschaftswachstum für die beteiligten Staaten. Zudem wurden Wettbewerbseinschränkungen verboten und unterentwickelte Staaten, wie zur damaligen Zeit Portugal, gefördert. Durch den Beitritt zu anderen Handelsblöcken und dem Verbleib von lediglich vier Mitgliedsstaaten innerhalb der EFTA (Island, Liechtenstein, Schweiz, Norwegen) hat dieses Freihandelsabkommen bis zur heutigen Zeit an Bedeutung verloren.[12]

GAFTA

Das Greater Arab Free Trade Area Freihandelsabkommen wurde 1997 gegründet. 18 arabische Mitgliedsstaaten zählt das GAFTA, welchem sich Algerien in 2009 als letztes anschloss. Das Freihandelsabkommen hat zum Ziel, die Zölle jährlich um zehn Prozent zu senken und auch nicht tarifäre Handelshemmnisse gegenüber Mitgliedsstaaten abzubauen.[13] Die Abbildung zeigt die derzeitigen Mitgliedsstaaten der GAFTA:

Ägypten, Algerien, Bahrain, Irak, Jemen, Jordanien, Katar, Kuwait, Libanon, Libyen, Marokko, Oman, Palästina, Saudi-Arabien, Sudan, Syrien, Tunesien und die Vereinigte Arabische Emirate, sowie die Beitrittskandidaten: Dschibuti, Komoren, Mauretanien und Somalia.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Mitgliedsstaaten und Beitrittskandidaten der GAFTA

NAFTA

Der NAFTA- Vertrag (North Amercian Free Trade Agreement) ist im Januar 1994 in Kraft getreten. Seine Teilnehmerstaaten sind Mexiko, Kanada und die USA. Es handelt sich um ein höchst bedeutsames Handels-Übereinkommen, dessen Wirkungen auch auf Unternehmen aus Drittstaaten u.a. Europa, ausstrahlen, die sich dort niederlassen wollen oder mit Unternehmen aus den nordamerikanischen Vertragsstaaten Handel treiben.[14]

SAFTA

Das South Asian Free Trade Area Abkommen trat 2006 in Kraft. Es ist aus dem SAARC Abkommen von 1985 entstanden. Die Mitgliedsländer sind Afghanistan, Bangladesch, Bhutan, Indien, Malediven, Nepal, Pakistan und Sri Lanka. Durch den Abbau von Zöllen und Handelshemmnissen soll der Handel unter den Mitgliedsstaaten gesteigert und weniger entwickelte Länder gefördert werden.[15]

3.2 Gescheiterte globale Abkommen

ACTA ist die Abkürzung für Anti-counterfeiting Trade Agreement, übersetzt Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen. Mehrere Staaten nicht nur aus der Europäischen Union erhoffen sich mit ACTA internationale Standards im Kampf gegen Produktfälschungen und Urheberrechtsverletzungen. ACTA ist kein neues Vorhaben, die ersten Gespräche dazu gab es schon 2006, damals zwischen den USA und Japan. Inoffizielle Vorabversionen des Abkommens kursieren in der Europäischen Union seit 2010, die endgültige Fassung gibt es seit Mai 2011. Allerdings verlief die Diskussion um ACTA lange im stillen Kämmerlein, die Öffentlichkeit wurde weder informiert noch beteiligt.[16] Eine klare Mehrheit des Europaparlaments hat dem umstrittenen internationalen Handelsabkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) die Zustimmung verweigert. ACTA wird damit in Europa nicht umgesetzt. Das Ergebnis war absehbar, nachdem sich fünf Ausschüsse des Parlaments für eine Ablehnung ausgesprochen hatten, darunter der federführende Handelsausschuss. Die Entscheidung fiel dann noch deutlicher aus als erwartet: Nur 39 Stimmen gab es für ACTA, 478 dagegen. 165 Abgeordnete enthielten sich.[17]

3.3 Abkommen der Europäischen Union

Die Abbildung zeigt die Weltansicht aus Sicht der Europäischen Union und Ländern, die bereits Präferenzabkommen geschlossen haben oder noch verhandeln.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Das Netz der Abkommen aus EU-Sicht

Freihandelsabkommen der EU ergänzen aus europäischer und deutscher Sicht nur die WTO-Verhandlungen.[18] Die Abkommen werden in drei Kategorien eingeordnet: einseitige Präferenzgewährung beim Import in die EU, einseitige Präferenzgewährung beim Import in das jeweilige Land und gegenseitige Präferenzgewährung.

Einseitige Präferenzgewährung beim Import in die EU:
- Andorra (Waren der Kap. 1-24 der Zolltarifnummern)
- Syrien
- Überseeische Länder und Gebiete ÜLG (Anguilla, Antarktis, Aruba, Bonaire, Britische Jungferninseln, Britisches Territorium im Indischen Ozean, Curacao, Falklandinseln, Französisch-Polynesien, Französische Südgebiete, Grönland, Kaimaninseln, Montserrat, Neukaledonien, Pitcairn, Sain-Barthélemy, St. Helena, St. Martin, St. Pierre und Miquelon, Südgeorgien und die südlichen Sandwichinseln, Turks- und Caicosinseln, Wallis und Fultuna)
- APS least developed countries LDC (Afghanistan, Angola, Äquatorialguinea, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Demokratische Volksrepublik Laos, Dschibuti, Eritrea, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Jemen, Kambodscha, Kiribati,

Komoren, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Ruanda, Salomonen, Sambia, Samoa, Säo Tomé und Príncipe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan, Timor­Leste, Togo, Tschad, Tuvalu, Uganda, Vanuatu, Vereinigte Republik Tansania, Zentralafrikanische Republik) - APS other beneficiary countries OBS (Arabische Republik Syrien, Armenien, Bolivien, Cabo Verde, Cookinseln, Côte d'Ivoire, Fidschi, Förderierte Staaten von Mikronesien, Georgien, Ghana, Indien, Indonesien, Irak, Kamerun, Kenia, Kirgisische Republik, Marshall-Inseln, Mongolei, Nauru, Nigeria, Niue, Pakistan, Paraguay, Philippinen, Republik Kongo, Sri Lanka, Swasiland, Tadschikistan, Tonga, Ukraine, Usbekistan, Vietnam)

- MAR (AKP): bestimmte Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks Einseitige Präferenzgewährung beim Import in das jeweilige Land:
- Andorra (Tabakwaren der HS-Positionen 2402 und 2403)
Gegenseitige Präferenzgewährung:
- Andorra (Waren der Kap. 25-97 der Zolltarifnummern)
- San Marino
- Island
- Norwegen
- Liechtenstein
- Schweiz
- Mazedonien
- Türkei (Waren d. Handelsregelung für Agrarzeugnisse)
- Türkei (Waren der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl)
- Türkei (sonstige Waren)
- Israel
- Westjordanland und Gazastreifen
- Ägypten
- Jordanien
- Libanon
- Algerien
- Marokko
- Tunesien
- Ceuta und Mellila
- Färöer
- Chile
- Mexiko
- Südafrika
- CARIFORUM (Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Dominica, Dominikanische Republik, Grenada, Guyana, Haiti, Jamaika, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname, Trinidad und Tobago)
- Bosnien-Herzegowina
- Serbien
- Montenegro
- Kosovo, zweiseitig anwendbar seit 01.04.2016
- Albanien
- Georgien
- Republik Moldau
- Ukraine, zweiseitig anwendbar seit 01.01.2016
- West-Pazifik-Staaten (zurzeit nur Papua Neuguniea und Fiji)
- Republik Korea (Südkorea)
- CAS-Staaten (zurzeit Kamerun)
- ESA-Staaten (Komoren, Madagaskar, Mauritius, Sambia, Seychellen, Simbabwe)
- Andenstaaten (Peru, Kolumbien)
- Zentralamerika (Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Panama)[19]

1.5 Mil welchen bändern hat die EU Preferenza hkornmen geschlossen?

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Mit welchen Ländern hat die EU Präferenzabkommen geschlossen?[20]

3.4 Ausstehende Abkommensverhandlungen der Europäischen Union

Derzeit erfolgen noch Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und folgenden Ländern: Indien, ASEAN (Brunei, Kambodscha, Indonesien, Laos, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam), dem Golf-Kooperationsrat (Bahrain, Kuwait, Oman, Qatar, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate), Russland, Mercosur (Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay und Venezuela), Japan, TiSA (USA, Kanada, Mexiko, Japan, Chile, Taiwan, Costa Rica, Hong Kong China, Island, Israel, Kolumbien, Koreanische Republik, Neuseeland, Norwegen, Pakistan, Panama, Paraguay, Peru, Schweiz und die Türkei), USA- TTIP. Die Handelsabkommen mit Singapur, der Ostafrikanischen Gemeinschaft (Kenia, Uganda, Tansania, Burundi, Ruanda, Südsudan) der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (Benin, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kap Verde, Liberia, Mali, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Togo), sowie Botsuana, Lesotho, Mauretanien, Mosambik, Namibia, Südafrika und Swasiland sind bereits verhandelt, warten jedoch noch auf ihre Unterzeichnung. [21]

3.5 Länderbezogene Embargomaßnahmen

Embargos werden aus außen- oder sicherheitspolitischen Gründen angeordnet und beschränken die Freiheit im Außenwirtschaftsverkehr gegenüber bestimmten Ländern. Oftmals werden diese Embargos zuerst durch einen Beschluss des UN-Sicherheitsrates initiiert. Die Umsetzung dieser VN-Resolutionen erfolgt für die Mitgliedstaaten der EU in Form von Gemeinsamen Standpunkten auf dem Gebiet der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

Je nach Umfang der Beschränkungen können drei Embargoarten unterschieden werden: Totalembargos, Teilembargos und Waffenembargos.[22]

- Waffenembargo - Untersagt die Ausfuhr von Rüstungsgütern in das betreffende Land, ergibt sich in der Regel aus den §§ 74 ff. Außenwirtschaftsverordnung
- Teilembargo - Bestimmte Verbote und Beschränkungen im Handelsverkehr mit dem jeweiligen Land, geregelt durch EU-Verordnungen
- Totalembargo - Untersagt jeglichen Wirtschaftsverkehr mit dem betreffenden Land (derzeit nicht existent), geregelt durch EU-Verordnungen23

Waffenembargo: Armenien, Aserbaidschan, Belarus (Weißrussland), China, Côte d'Ivoire (Elfenbeinküste), Demokratische Republik Kongo, Demokratische[21] [22] [23]

Volksrepublik Korea (Nordkorea), Eritrea, Irak, Iran, Jemen, Libanon, Liberia, Lybien, Myanmar (Früher Birma, Burma), Russland, Simbabwe, Somalia, Sudan, Südsudan, Syrien, Zentralafrikanische Republik

Teilembargo: Belarus (Weißrussland), Burundi, Demokratische Republik Kongo, Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea), Eritrea, Haiti, Irak, Iran, Jemen, Libanon, Lybien, Myanmar (Früher Birma, Burma), Republik Guinea, Republik Guinea-Bissau, Russland, Simbabwe, Somalia, Sudan, Südsudan, Syrien,

Transnistrische Region der Republik Moldau, Tunesien, Ukraine, Zentralafrikanische Republik[24]

4 Das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP und das umfassende Abkommen über Wirtschaft und Handel CETA

4.1 Stand der Verhandlungen

CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement): Am 22. September hat sich der Bundestag für den Abschluss des Freihandelsabkommens ausgesprochen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 13. Oktober 2016 im Eilverfahren grünes Licht für die Unterzeichnung des Wirtschafts- und Handelsabkommens gegeben hat und die Umsetzung der Vorgaben des Urteils im EU-Handelsministerrat sichergestellt werden konnte, hat auch das Bundeskabinett am 19. Oktober 2016 der Unterzeichnung des Abkommens zugestimmt. Am 30. Oktober haben die Europäische Union und Kanada CETA unterzeichnet. Bundeswirtschaftsminister Gabriel hat sich für die in CETA enthaltenen europäischen Standards für Verbraucher- und Umweltschutz, Arbeitnehmerrechte und den Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge vor Privatisierung eingesetzt. Die vorläufige Anwendung von CETA tritt erst nach Zustimmung des Europäischen Parlaments zu CETA in Kraft.[25]

TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership): Im August 2016 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine umfassende Bewertung des aktuellen Verhandlungsstandes vorgenommen. Nach wie vor ist für keines der 27 bis 30 Kapitel des Abkommens eine Einigung erzielt worden, auch wenn es in einigen Bereichen Annäherungen gibt. Ein baldiger Abschluss der Verhandlungen ist daher unwahrscheinlich.[26] Der Republikaner Trump hatte im Wahlkampf Freihandelsverträge kritisiert und für die Vernichtung von Arbeitsplätzen in der US-Industrie verantwortlich gemacht. TTIP werde nun „wahrscheinlich in den Gefrierschrank“ wandern, sagte Malmström. Es sei ungewiss, „wann es wieder aufgetaut wird“. Die EU-Kommissarin sagte laut Diplomaten vor den Ministern, sie wisse nicht, ob dies „Monate“ oder „ein, zwei oder drei Jahre“ dauern oder überhaupt passieren werde, sagte Cecilia Malmström. Angesichts des Machtwechsels in Washington sei „sehr klar“, dass keine Vollendung von TTIP unter der Regierung des scheidenden demokratischen Präsidenten Barack Obama mehr geben werde, sagte der deutsche Wirtschaftsstaatssekretär Matthias Machnig. Nach Trumps Amtsantritt im Januar müsse dann geprüft werden, „wie wir mit TTIP weitermachen können, ob wir mit TTIP weitermachen können“.[27]

4.2 TTIP Verhandlungspunkte

Das endgültige Abkommen soll 24 Kapitel, umfassen, die in 4 Abschnitte gegliedert sind:

1 Marktzugang
2. Zusammenarbeit in Regulierungsfrage
3. Regelungen
4. Institutionell[28]

Demnach ordnen sich die EU-Verhandlungstexte nach Kapiteln:

Teil 1 Marktzugang: Warenhandel und Zölle, Dienstleistungen, Öffentliche Beschaffung, Ursprungsregeln

Teil 2 Zusammenarbeit in Regulierungsfragen: Abstimmung von Rechtsvorschriften, Technische Handelshemmnisse, Lebensmittelsicherheit und Tier- und Pflanzenschutz (sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen - SPS), bestimmte Industriezweige (Chemikalien, Kosmetika, Ingenieurwesen, Medizinprodukte, Pestiziden, Informations­und Kommunikationstechnologie (IKT), Arzneimittel, Textilien, Fahrzeuge)

Teil 3 Regelungen: Nachhaltige Entwicklung, Energie und Rohstoffe, Zoll- und Handelserleichterungen, Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Investitionsschutz und Beilegung, Wettbewerb, Geistiges Eigentums und geografische Angaben, Zwischenstaatliche Streitbelegung (GGDS)

Teil 4 Institutionell: Institutionelle, allgemeine und Schlussbestimmungen[29] Unter anderem werden die folgenden Bereiche verhandelt und kritisiert:

Dienstleistungen:

Unsere Ziele bei diesem Kapitel: gleiche Wettbewerbsbedingungen für EU­Dienstleistungsunternehmen in den USA; Wahrung des Rechts der Regierungen in der EU, nach Belieben öffentliche Dienstleistungen anzubieten.[30]

[...]


[1] TTIP, CETA & Co, Die Auswirkungen der Freihandelsabkommen auf Kultur und Medien, die strategischen Prioritäten der Anderen, Zur Interessenslage der einzelnen Partner beim Transatlantischen Handelsabkommen TTIP, Volker Perthes, 06/2014, S.129

[2] Mitbestimmungsförderung Report Nr. 4, Siegfried Broß Januar 2015 Umfeld und Klima, S.5

[3] Gatt und neue Welthandelsordnung, Michael Frenkel, Dieter Bender, Wiesbaden 1996, S.92

[4] Die EU im GATT/WTO-System, Peter Hilpold, Band 3 2009, S.48

[5] Die EU im GATT/WTO-System, Peter Hilpold, Band 3 2009, S.61-62

[6] Gatt und neue Welthandelsordnung, Michael Frenkel, Dieter Bender, Wiesbaden 1996, S.93

[7] Initiative neue soziale Marktwirtschaft, 12 Fakten zu TTIP, 24. Feb 2016

[8] Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Welthandelsorganisationen

[9] Thomassin Paul J / Mukhopadhyay Kakali, 2010, Economic and Enviromental Impact of Free Trade in East and South East Asia, Heidelberg ,9-11

[10] Glick Leslie Alan, 2008, Guide to the United States Customs and Trade Law 3. Ausgabe, Alphen aan den Rijn 212

[11] Handjiski Borko /Sestovic Lazar, 2011, Barriers to Trade in the Cefta Region (World Bank Studies), W ashington DC 1-2

[12] Gieler Wolfgang, 2005, Internationale Wirtschaftsorganisationen: Entstehung-Struktur-Perspektiven, Handbuch, Münster, 261 -262

[13] United Nations, 2008, Economic and Social Comission for Western Asia, 42

[14] Holger Müller, 1995, Die Lösung von Streitigkeiten in der NAFTA insbesondere durch Schiedsverfahren, III

[15] Najam Adil /Yusuf Mosel, 2013, South Asia 2060: Envisioning Reginoal Futures (Anthem South Asian Studies), New York, 156

[16] Claudia Frickel, Focus Online, Worum es beim ACTA Abkommen geht, 13.02.2012 13:42 Uhr

[17] ZEIT online, EU-Parlament stoppt ACTA endgültig, 04. Juli 2012 13:28 Uhr

[18] Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Freihandelsabkommen der Europäischen Union

[19] Vgl. Übersicht über bestehende Handelsabkommen, IHK Stuttgart online

[20] Mendel Verlag GmbH & Co. KG, Mit welchen Ländern hat die EU Präferenzabkommen geschlossen?,E5/2016

[21] Vgl. Freihandelsabkommen der Europäischen Union, Wikipedia 2016

[22] Embargos, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

[23] Zoll online, Länderbezogene Embargomaßnahmen

[24] Zoll.online, Länderembargos

[25] Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Wo stehen wir bei CETA und wie geht es weiter?

[26] Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Verhandlungen und Akteure

[27] Deutsche Wirtschafts Nachrichten, Cecilia Malmström: EU stoppt TTIP wegen Donald Trump, 11.11.16 19:58 Uhr

[28] Europäische Kommission, United States | Brüssel, 10. Februar 2015, EU-Verhandlungstexte für die TTIP

[29] Vgl. Europäische Kommission, United States | Brüssel, 10. Februar 2015, EU-Verhandlungstexte für die TTIP

[30] Europäische Kommission, EU-Verhandlungstexte nach Kapiteln, Brüssel, 10. Februar 2015

Ende der Leseprobe aus 46 Seiten

Details

Titel
Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) und europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen (Ceta). Auswirkungen auf die Europäische Union, insbesondere Deutschland
Hochschule
Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Braunschweig
Note
2,7
Jahr
2016
Seiten
46
Katalognummer
V383071
ISBN (eBook)
9783668585386
ISBN (Buch)
9783668585393
Dateigröße
1606 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Kommentar des Dozenten: es wurde zu wenig auf CETA eingegangen im Gegensatz zu TTIP
Schlagworte
TTIP CETA
Arbeit zitieren
Anonym, 2016, Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) und europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen (Ceta). Auswirkungen auf die Europäische Union, insbesondere Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/383071

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Titel: Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) und europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen (Ceta). Auswirkungen auf die Europäische Union, insbesondere Deutschland



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