Was waren die Beweggründe zur Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofes (ICC) in Den Haag? Historische Bedeutung im Kontext der internationalen Politik


Hausarbeit (Hauptseminar), 2012

22 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung und Forschungsüberblick

Begriff des humanitären Völkerrechts

Nürnberger Prozesse und Prinzipien

Das ad hoc Strafgericht für das ehemalige Jugoslawien

Die Entwicklung des Römischen Statuts

Inhalt des Römischen Statuts und die Ergebnisse von Kampala

Zusammenfassung und Fazit

Literatur und Quellenverzeichnis:

Einleitung und Forschungsüberblick

Diese Hausarbeit soll die Frage erörtern, „ was die Beweggr ü nde zur Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofes (ICC) in Den Haag waren und welche historische Bedeutung er im Kontext der internationalen Politik hat? “ Diese Frage drängte sich auf, weil bei der Vorbereitung für das Referat im Rahmen des Hauptseminars eines auffiel: Es wurden überwiegend Beiträge von den Rechtswissenschaften gefunden. Doch warum haben die Politikwissenschaft und Geschichtswissenschaft sich nicht um den ICC bemüht? Er ist immerhin eine Institution, welche Völkerrechtspersönlichkeit besitzt. Es ist auch nicht verständlich, weshalb der Weg von Nürnberg nach Den Haag in der Literatur begangen wird, aber bei dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien endet.

Das wohl wichtigste Buch für diese Hausarbeit war das von Hankel/Stuby (Hrsg.) (1995), welches die Strafgerichte gegen Menschheitsverbrechen näher betrachtet. In diesem Buch habe ich auch die Quellen für das Statut des Internationalen Militärtribunal und das Statut für den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien gefunden. In diesem Buch wird sehr schön die Bedeutung Nürnbergs und der Nürnberger Prinzipien beleuchtet.

Die angesprochenen Nürnberger Prinzipien habe ich aus Schirmers Beitrag im Bulletin für Faschismus- und Weltkriegsforschung (2006) entnommen. Sie stellen einen Kodifizierungsversuch von den Nürnberger Prozessen dar.

Wer sich über den Aufbau und die Geschichte des ICC einen Überblick verschaffen will, sollte sich das Buch von Christoph Mangold (2007) und Stefan Kirsch (Hrsg.) (2005) anschauen, in Ihnen wird alles sehr gut beschrieben.

Dadurch, dass es sich um ein „junges Thema“ handelt, war ein weiterer wichtiger Grundpfeiler meiner Arbeit das Römische Statut von 1998, welches sich auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in Deutsch herunterladen lässt. Aber auch einige Internetquellen wurden von mir herangezogen, denn man konnte so zum Beispiel auf der Seite des International Committee of the Red Cross (ICRC) die Genfer Konventionen von 1949 einsehen.

Durch die Konferenz in Kampala und die erste Verurteilung Lubangas durch den ICC, stößt man immer wieder auf Beiträge in Zeitschriften, welche einen guten Überblick darüber geben, welche Anstöße es beim Völkerstrafrecht gegeben hat und dass dieses Thema doch in den „Medien“ allgegenwärtig ist. Ich bin mir sicher, dass jetzt mit der ersten Verurteilung durch den ICC eine Phase einsetzt, wo meine oben formulierte Frage behandelt wird.

Für die Hausarbeit muss der Begriff des humanitären Völkerrechts geklärt werden. Dieser

Begriff ist so zentral und soll deshalb in Kapitel 2 als Grundlage für das Verständnis meiner Hausarbeit dienen. Um die Abkürzungen in der Hausarbeit zu verstehen, möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass ich für die Abkürzungen der Gerichte die englische Form gewählt habe, weil sie doch kürzer ist, als ihre deutsche Variante. So bedeuten ICC = International Criminal Court, ICJ = International Court of Justice, ICTY = International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia, ICTR = International Criminal Tribunal for Rwanda und IMT = International Military Tribunal.

Das dritte Kapitel wird sich mit den Nürnberger Prozessen und Nürnberger Prinzipien beschäftigen. Es soll an dieser Stelle erwähnt werden, dass ich den historischen Kontext aufgrund der großen Zeitspanne von über 60 Jahren auf das wesentliche jedes Kapitels reduziert habe und auf eine Gesamtdarstellung verzichtet habe, denn sonst wäre der Rahmen dieser Hausarbeit schnell gesprengt gewesen. Die Nürnberger Prozesse sollten als Startpunkt der internationalen Gerichtsbarkeit angesehen werden, denn ihr Vermächtnis ist in den Statuten des ICC und ICTY so stark zu finden. Dieser Weg von Nürnberg nach Den Haag (dort sitzen die Gerichte - ICC, ICJ, ICTY) soll vergleichend dargestellt werden.

Aus diesem Grund ist im vierten Kapitel der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in meine Untersuchung eingeflossen, denn dieser wurde 1993 unmittelbar vor der Erarbeitung des Römischen Statuts gegründet und stellt sich in den oben genannten Weg nach Den Haag. Der Aufbau des Gerichts hat weniger Berücksichtigung gefunden, ebenso wie die des ICC, denn ich wollte die gemeinsamen Nenner von dem IMT, ICTY und ICC suchen und beleuchten.

Wenn man sich mit dem ICC in einer geschichtswissenschaftlichen Hausarbeit beschäftigt, ist es erforderlich den Schaffungsprozess des Römischen Statutes zu beleuchten, welches ich in Kapitel 5 versucht habe kurz darzustellen. Wenn man sich den Beginn der Überlegungen anschaut, dann fällt auf, dass 1992 nach dem Ende des Kalten Krieges die Welt eine andere werden sollte, in der die Völker erkennen, dass Verbrechen gegen das humanitäre Völkerrecht international geahndet werden müssen.

Da die Schaffung einer Institution immer von vielen Faktoren abhängt und es eine historische Entwicklung gibt, habe ich im sechsten Kapitel großen Wert auf die Verbrechenselemente gelegt, welche sogar erst nach Inkrafttreten des Römischen Statuts 2010 in Kampala mit der Definition für das Verbrechen der Aggression vervollständigt wurden.

Inwieweit Nürnberg auf Den Haag ausgestrahlt hat, wollte ich mit dem Vergleichen der Statuten im Laufe der Hausarbeit deutlich gemacht haben, damit ich am Ende der Hausarbeit eine kurze Zusammenfassung geben kann und meine oben genannte Frage beantworten kann. Bei der historischen Bedeutung ist es sehr wichtig den Kontext zu berücksichtigen, weshalb ich versucht habe, mit einer eigenen Darstellung zu zeigen, dass die historische Bedeutung vielerlei Umstände hat. So ist es eine gewisse Pfadabhängigkeit von dem IMT und dem ICTY, doch auch die Entwicklungen des humanitären Völkerrechts mit den Genfer Konventionen und den Zusatzprotokollen haben einen Beitrag dazu geleistet, dass der ICC als völkerrechtliches Organ unabhängig von der UNO agieren kann, auch wenn der UN- Sicherheitsrat Fälle an den ICC überweisen kann. Mit der Theorie des Neo-Institutionalismus versuche ich zu beleuchten, dass der ICC in Zukunft so betrachtet werden kann, wie ich es versucht habe zu skizzieren. Lassen Sie mich mein Fazit vorwegnehmen, der ICC ist für mich eine Institution von hoher historischer Bedeutung, auch wenn er sich erst noch mit der Rechtsprechung etablieren muss.

Begriff des humanitären Völkerrechts

Alle Strafgerichte ob das in Nürnberg oder Den Haag berufen sich immer wieder auf Verbrechen, welche gegen das (humanitäre) Völkerrecht verübt wurden. Um diese Hausarbeit besser zu verstehen, ist es wichtig, welche Definition zugrunde gelegt wird:

„ V ö lkerrecht, internationales Recht, die durch Vertrag oder Gewohnheitsrecht begr ü ndeten Rechtss ä tze, die in Frieden und Krieg die Rechte und Pflichten, die Beziehungen und den Verkehr der Staaten und der sonstigen Rechtssubjekte des V. untereinander regeln. Geltungsgrund des V. ist nicht der hoheitliche Befehl oder institutionell garantierte Regelung einer ü berlegenen Zwangsorganisation (wie beim nationalen Recht), sondern der Recht schaffende Konsens der Staaten, aufbauend auf dem Grundprinzip der souver ä nen Gleichheit aller in der V ö lkerrechtsgemeinschaft verbundenen Staaten “ .1

Aus dem Begriff des Völkerrechts kann man die Souveränität der einzelnen Staaten ableiten, denn sie sind die höchste Gewalt und können durch freiwillige Verträge internationale Organisationen und Institutionen schaffen. Jeder Staat ist gleich und so muss jeder Wille der einzelnen Staaten Berücksichtigung finden. Dieser Grundsatz hatte sich im Statut („ lat. - Statut bezeichnet eine Satzung, Ordnung oder Gesetz “) des ICC durchgesetzt.2

Das humanitäre Völkerrecht kann man demnach zusammenfassend so erläutern, dass ein internationaler bewaffneter Konflikt zwischen souveränen Staaten unter Wahrung der Humanität (Einschränkung von Kampfmitteln - Haager Recht; Schutz von Gütern und Personen - Genfer Recht) abläuft.3 Verstöße dagegen sollen die Staaten gemeinsam ahnden, weil sie gegen die Völkerrechtlichkeit verstoßen.

Diese Definition sollte immer im Hinterkopf behalten werden, wenn man sich die Entwicklung der internationalen Strafverfolgung bei Verstößen gegen das Völkerrecht anschaut.

Nürnberger Prozesse und Prinzipien

Der Zweite Weltkrieg war mit der Niederlage des Dritten Reiches beendet worden (1945) und es Bestand nun die Aufgabe für die siegreichen Alliierten, das begangene Unrecht der Deutschen durch die Hauptverantwortlichen zu bestrafen.

In der Literatur wird immer wieder der Weg von „Nürnberg nach Den Haag“ beschrieben, sodass zunächst ein Blick in das Statut des Internationalen Militärgerichtshofes (IMT) zu Nürnberg geworfen werden soll, aus dem sich die Nürnberger Prinzipien entwickelten.

Das Statut wurde an das Londoner Viermächteabkommen vom 08.08.1945 angefügt, um eine „ gerechte und schnelle Aburteilung und Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher der europ ä ischen Achse “ zu ermöglichen.4 Dieses 30 Artikel umfassende Statut legt in Artikel 6

die Grundlagen für jedes weitere internationale Strafgericht, denn dort werden die wichtigsten

Straftatbestände aufgeführt.5 Dort steht in Artikel 6 Absatz a):

„ Verbrechen gegen den Frieden: [ … ] Planen, Vorbereitung, Einleitung oder Durchf ü hrung eines Angriffskrieges oder eines Krieges unter Verletzung internationaler Vertr ä ge, Abkommen oder Zusicherungen oder Beteiligung an einem gemeinsamen Plan oder an einer Verschw ö rung zur Ausf ü hrung einer der vorgenannten Handlungen “.6

Man erkennt an dieser offenen Formulierung, dass zum ersten Mal ein „Angriffskrieg“ geahndet werden sollte, denn trotz Briand-Kellog-Pakt war der Tatbestand der Aggression noch nicht international definiert, was sich ebenfalls später im Römischen Statut niedergeschlagen hat, denn dort sollte eine Formulierung für diesen Tatbestand offenbleiben.7

Absatz b) Kriegsverbrechen und c) Verbrechen gegen die Menschlichkeit des Artikels 6 listen die Tatbestände auf, welche im römischen Statut so wiederzufinden sind, worauf ich aber später noch detaillierter eingehen werde.8

Heraus zu heben aus Artikel 6 ist ebenfalls die Tatsache, dass der Gerichtshof das Recht hat, „ alle Personen abzuurteilen, die [ … ] als Einzelpersonen oder als Mitglied einer Organisation oder Gruppe [ … ] “ die oben erwähnten Straftaten begangen haben.9 Das Individuum rückt demnach in den Fokus der Bestrafung und nicht mehr alleine die „Staaten“.10

„ Der Gerichtshof stellt die Regeln f ü r sein Verfahren selbst auf. Diese sollen mit den Bestimmungen des Statuts nicht im Widerspruch stehen “ (Artikel 13).11 An diesem Satz erkennt man, dass Nürnberg noch eine genaue Definition benötigte, wie das Verfahren ablaufen soll, welche Rechte die Ankläger bekommen und welche Rechte die Angeklagten haben, denn ihnen sollte es nicht gestattet werden, den Prozess zu verhindern oder anzufechten.

Dass rückwirkend zu diesem Statut die Straftatbestände verhandelt werden sollten, war das Problem der damaligen Justiz.12 Ebenfalls die Artikel 26 und 27 des IMT-Statuts sollten Kritik, zumindest aus heutiger Perspektive, ermöglichen, denn „das Urteil des Gerichtshofes über Schuld oder Unschuld des Angeklagten […] ist endgültig und nicht anfechtbar (Artikel 26).13 Die Todesstrafe kann angewandt werden.14 Dem Artikel 29 nach hatte der Kontrollrat zwar die Möglichkeit die Strafen abzumildern, doch konnte keine Berufung eingelegt werden und die zum Tode verurteilten Menschen haben ebenfalls das Recht auf Leben, wie jeder andere Mensch (siehe unter anderem im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 2). Aus diesem Grund gibt es im Strafmaß des Römischen Statuts keine Todesstrafe (siehe Artikel 77).15

Auf Grundlage des Statuts des IMT wurden schließlich vom 20.11.1945 bis zum 30.09.1946 die Prozesse gegen 22 Angeklagte geführt.16 Aus Nürnberg sollte eine Lehre gezogen werden, sodass sich die Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen damit befassen sollte. 1950 legte sie der Generalversammlung eine Formulierung von sieben Prinzipien vor, welche bis heute als die Nürnberger Prinzipien bekannt sind.17

Prinzip eins formuliert sehr schön, dass wiederum „jede Person“ für verbrecherische Handlungen dem Völkerrecht nach verurteilt werden soll. Das Völkerrecht kennt jedoch keine Strafen für Verbrechen gegen das Völkerrecht (Prinzip zwei), sodass hier die Vereinten Nationen gefragt sind, einen Straftatenkatalog mit entsprechenden Strafen zu erstellen. Mit dem Römischen Statut wurde dies völkerrechtlich erreicht.18 Prinzip drei verweist darauf hin, dass die Vereinbarung zur Zeit Emeric de Vattels, dass der „ feindliche K ö nig geschont werden soll “ 19 , nun nicht mehr gelten soll, denn das Staatsoberhaupt muss Verantwortung für die Verbrechen übernehmen.20

[...]


1 Peter Neulen (Hrsg.): Recht A-Z - Fachlexikon für Studium und Beruf, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2010, Seite 508.

Seite 5 von 22

2 Martina Klein/ Klaus Schubert: Das Politiklexikon, 4. erweiterte und aktualisierte Auflage, Dietz, Bonn 2006., Seite 293.

3 Vgl. Christian Sager: Voraussetzungen der Strafbarkeit von Kriegsverbrechen im nicht-internationalen bewaffneten Konflikt - Bringt Rom, was Genf braucht?, Helbing Lichtenhahn, Basel 2011, Seite 28.

4 Statut für den Internationalen Militärgerichtshof, in: Gerd Hankel/ Gerhard Stuby (Hrsg.): Strafgerichte gegen Menschheitsverbrechen - Zum Völkerstrafrecht 50 Jahre nach den Nürnberger Prozessen, Hamburger Edition, Hamburg 1995, Seite 516-525, hier Artikel 1 Seite 516.

5 Vgl. Cherif Bassiouni: Das Vermächtnis von Nürnberg: eine historische Bewertung fünfzig Jahre danach, in: Gerd Hankel/ Gerhard Stuby (Hrsg.): Strafgerichte gegen Menschheitsverbrechen - Zum Völkerstrafrecht 50 Jahre nach den Nürnberger Prozessen, Hamburger Edition, Hamburg 1995, Seite 15-38, hier Seite 18.

6 Statut IMT, Hamburg 1995, Seite 517-518.

7 Vgl. Bassiouni: Nürnberg, Hamburg 1995, Seite 22 und vgl. Auswärtiges Amt: Römisches Statut, Rom 1998, URL: amt.de/cae/servlet/contentblob/340540/publicationFile/3556/RoemischesStatut.pdf 16 Uhr), Seite 4.

8 Vgl. Statut IMT, Hamburg 1995, Seite 518.

9 Vgl. ebd., Seite 517.

http://www.auswaertiges- (letzter zugriff: 03.04.2012,

10 Vgl. Geraud de Geouffre de La Pradelle: Zur Aktualität der Nürnberger Prinzipien, in: Gerd Hankel/ Gerhard Stuby (Hrsg.): Strafgerichte gegen Menschheitsverbrechen - Zum Völkerstrafrecht 50 Jahre nach den Nürnberger Prozessen, Hamburger Edition, Hamburg 1995, Seite 127-141, hier Seite 130.

11 Statut IMT, Hamburg 1995, Seite 519.

12 Vgl. Bassiouni, Nürnberg, Hamburg 1995, Seite 22.

13 Statut IMT, Hamburg 1995, Seite 523.

14 Vgl. ebd..

15 Auswärtiges Amt, Statut, Rom 1998, Seite 26-27.

16 Vgl. Gregor Schirmer: Die Nürnberger Prinzipien - ein Umbruch im Völkerrecht, in: Werner Röhr (Hrsg.): Bulletin für Faschismus- und Weltkriegsforschung,Heft 27/ 2006, Seite 1-21, hier Seite 6.

17 Vgl. ebd., Seite 13.

18 Vgl. ebd..

19 Vgl. Hermann Weber: Die Vielzahl von Verbrechen und das zivilisatorische Minimum, in: Gerd Hankel/ Gerhard Stuby (Hrsg.): Strafgerichte gegen Menschheitsverbrechen - Zum Völkerstrafrecht 50 Jahre nach den Nürnberger Prozessen, Hamburger Edition, Hamburg 1995, Seite 355-397, hier Seite 390.

20 Vgl. Schirmer, Prinzipien, 2006, Seite 13.

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Was waren die Beweggründe zur Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofes (ICC) in Den Haag? Historische Bedeutung im Kontext der internationalen Politik
Hochschule
Philipps-Universität Marburg
Note
2,3
Autor
Jahr
2012
Seiten
22
Katalognummer
V383221
ISBN (eBook)
9783668588912
ISBN (Buch)
9783668588929
Dateigröße
725 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
beweggründe, schaffung, internationalen, strafgerichtshofes, haag, historische, bedeutung, kontext, politik
Arbeit zitieren
Dominic Dehmel (Autor:in), 2012, Was waren die Beweggründe zur Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofes (ICC) in Den Haag? Historische Bedeutung im Kontext der internationalen Politik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/383221

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