Aktuelle und künftige Anwendung internationaler Bilanzierungsregeln in deutschen Unternehmen

Stand 2002


Seminararbeit, 2002

27 Seiten, Note: 1,7

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

1 Einleitung

2 Internationale Rechnungslegung
2.1 Grundlegende Unterschiede in der internationalen Rechnungslegung
2.2 Notwendigkeit einer Harmonisierung

3 Aktuelle Anwendungen in deutschen Unternehmen
3.1 Rechtliche Grundlagen
3.1.1 Die 4. und die 7. EU-Richtlinie
3.1.2 Bilanzierung gemäß HGB
3.1.3 Derzeitige Entwicklungen
3.2 Aktueller Stand
3.2.1 Gründe für eine Bilanzierung nach internationalen Normen
3.2.2 Unternehmen und ihre Rechnungslegung
3.3 Aktuelle Probleme
3.3.1 Goodwill-Bilanzierung
3.3.2 Bilanzierung am Neuen Markt

4 Weiterentwicklung der Rechnungslegung in Deutschland
4.1 Das „Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee“ (DRSC)
4.2 Vorgaben der Europäischen Union
4.2.1 Umsetzung der IAS in EU-Recht
4.2.2 Anwendung von IAS für nicht kapitalmarktorientierte Konzerne und im Einzelabschluß
4.3 Maßgeblichkeit und Rechtsfolgen bei einem IAS-Einzelabschluß

5 Fazit

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abb. 1: Von DAX30-Unternehmen verwendete Rechnungslegungsstandards

Abb. 2: Bilanzierungspraxis der MDAX-Unternehmen

Abb. 3: Umfrageergebnis für IAS-Pflicht beim Einzelabschluß

Tab. 1: Bilanzierungspraxis der 30 DAX-Unternehmen

Tab. 2: Bedeutung des Goodwills bei ausgewählten deutschen US-GAAP-Anwendern

Tab. 3: Disclosure Compliance Index: Untersuchungsergebnisse

Tab. 4: Bisher veröffentlichte Standards und Standardentwürfe des DSR

Tab. 5: Rechtsgrundlagen deutscher Rechnungslegungspublizität nach EU-Verordnung

1 Einleitung

Innerhalb der letzten zehn Jahre hat sich die Bilanzierungspraxis der deutschen Unternehmen vor dem Hintergrund der Globalisierung der Kapitalmärkte entscheidend verändert. Um sich ausländischen Investoren besser präsentieren zu können, entscheiden sich immer mehr Unternehmen für die Erstellung des Jahresabschlusses nach internationalen Bilanzierungsregeln. Besonders für international operierende Groß-konzerne war diese Änderung zwingend, da sich z.B. deutsche und amerikanische Jahresabschlüsse grundlegend unterscheiden.

Auch die EU-Kommission trägt entscheidend zu der Internationalisierung der Rechnungs-legung bei. Bereits Ende der 70er bzw. Anfang der 80er Jahre wurden mit der 4. und der 7. EU-Richtlinie Versuche gestartet, die europäische Rechnungslegung anzupassen. Der deutsche Gesetzgeber reagierte erst im Jahre 1998. Er gestattete den Unternehmen, anstatt eines Jahresabschlusses nach deutschen Normen einen befreienden Abschluß nach internationalen Bilanzierungsregeln aufzustellen. Den nächsten Schritt tat wiederum die EU-Kommission mit der Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses nach internationalen Normen ab dem Jahr 2005. Dieser Sachverhalt zeigt, daß sich Deutschland und Europa mitten in einer Entwicklung befinden, die noch lange nicht abgeschlossen ist.

Kapitel 2 soll einen groben Überblick über die grundlegenden Unterschiede in der internationalen Rechnungslegung, sowie einige Gründe für deren Harmonisierung aufzeigen. Inwieweit deutsche Unternehmen bereits internationale Bilanzierungsregeln anwenden, wird in Kapital 3 etwas ausführlicher betrachtet. Auch auf aktuelle Problemstellungen wird hier näher eingegangen. Kapitel 4 beschäftigt sich anschließend mit den Entwicklungstendenzen und den Konsequenzen, die eine Internationalisierung der Rechnungslegung mit sich bringt.

2 Internationale Rechnungslegung

2.1 Grundlegende Unterschiede in der internationalen Rechnungslegung

Um die wesentlichen Unterschiede zwischen der deutschen Rechnungslegung und den International Accounting Standards (IAS)[1] bzw. den Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) aufzuzeigen, müssen zunächst die Ursachen dieser Entwicklung näher betrachtet werden. Diese Ursachen sind größtenteils historisch bedingt.

Ein wichtiger Punkt ist die externe Rechnungslegung. In den angelsächsischen Ländern besteht ihr Ziel darin, Informationen zur Entscheidungsfindung zu liefern und Rechenschaft abzulegen. In Deutschland existieren keine gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Ziele der externen Rechnungslegung.

Weiterhin besteht in Deutschland eine Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz. Die steuerlichen Vorschriften beeinflussen die Handelsbilanz folglich stark. Dies bedeutet, daß die Handelsbilanz nur ein „Anhängsel“ der Steuerbilanz ist, derartige Jahresabschlüsse werden jedoch auf dem internationalen Kapitalmarkt nicht akzeptiert.[2]

Zudem werden zwei Rechtssysteme unterschieden: Das Rechtssystem des Code Law (römisches Recht), welches in kontinentaleuropäischen Ländern gilt, und das angel-sächsische Common Law.[3]

Beim Code Law liegen umfangreiche Gesetzesvorschriften vor, um möglichst alle Spezialfälle abzudecken, somit ist der Abstraktionsgrad sehr hoch und die Rechnungs-legung beruht auf detaillierten Gesetzesvorschriften.

Das Common Law beinhaltet nur eine begrenzte Anzahl von Gesetzesvorschriften, welche für Einzelfälle interpretiert werden. Der Abstraktionsgrad ist deutlich geringer. Aufgrund des Fehlens von gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften wurden normsetzende Institutionen (standard setter) gebildet, welche Rechnungslegungsnormen mit dem Ziel der Darstellung der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entwickeln.

Eine wichtige Rolle spielt auch die Bedeutung des Kapitalmarktes und die Art der Unter-nehmensfinanzierung. In Ländern, in denen die IAS bzw. die US-GAAP zur Anwendung kommen, ist die Rechtsform der Aktiengesellschaft vorherrschend, es gibt viele von den großen Banken unabhängige Kapitalanleger. Die Interessen der Investoren und damit der Jahresabschlußleser stehen folglich im Vordergrund. In Deutschland hingegen befindet sich das Eigenkapital meist dauerhaft in einer Hand, zudem liegt oft eine hohe Fremd-finanzierung vor.

Ein weiterer Aspekt ist der Beruf des Wirtschaftsprüfers, den die USA rund 50 Jahre eher als Deutschland einführte. Dies lag in den USA an der frühen Entstehung von Kapital-gesellschaften und einer hohen Börsenkapitalisierung. Erst der Börsenkrach von 1929 führte in Deutschland zur Gründung des Berufs des Wirtschaftsprüfers, während er in den USA die Gründung der Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) bewirkte. Die SEC beauftragte ihrerseits Wirtschaftsprüfer, „generally accepted accounting principles“ auszuarbeiten.

Eine weitere Folge des Börsenkrachs war in Deutschland die Schaffung eines Aktienrechtes, welches aufgrund der Ereignisse das Vorsichtsprinzip und den Gläubigerschutz betonte. Den Interessen der Kapitalanleger wurde eher wenig Beachtung

geschenkt.

Die wichtigsten Unterschiede lassen sich wie folgt zusammenfassen:

HGB

Im Handelsgesetzbuch (HGB) sind Sachverhalte hinsichtlich der Bilanzierung nur unzureichend oder gar nicht festgelegt, das Steuerrecht besitzt einen hohen Einfluß auf die handelsrechtliche Bilanzierung. Mit dem Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) wurde eine normsetzende Institution (standard setter) in Deutschland erst im Jahre 1998 gegründet. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) sind nicht zusammengefaßt definiert zu finden, es liegen viele Wahlrechte vor. Den Interessen der Jahresabschlußleser (Investoren, Kreditgeber, Öffentlichkeit) wird erst seit kurzer Zeit vermehrt Beachtung geschenkt.

IAS

Die IAS sind keine gesetzlichen Vorschriften, sie werden vom International Accounting Standards Committee (IASC) entwickelt. Das IASC ist eine unabhängige, private Insti-tution, die von vielen Gruppen getragen wird. Das Steuerrecht hat keinen Einfluß auf die IAS. Sie enthalten detaillierte Vorschriften, wenn Wahlrechte bestehen, so wird eine Unterscheidung zwischen der empfohlenen (Benchmark-) Methode und der alternativen Methode gemacht. Die Interessen der Jahresabschlußleser werden weitgehend gewahrt.[4]

US-GAAP

Die US-GAAP sind sehr detailliert und haben gesetzesähnlichen Charakter, es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungslegungsgrundsätze. Die vom Financial Accounting Standards Board (FASB) erlassenen Statements of Financial Accounting Standards (SFAS) haben die Unterstützung der SEC. Auch hier hat das Steuerrecht keinerlei Einfluß.

Wie auch das IASC ist das FASB eine unabhängige Einrichtung und wird von vielen Gruppen getragen.

Die US-GAAP werden laufend aktualisiert, Wahlrechte und Ermessensspielräume spielen keine Rolle. Die Aufsicht der SEC hat zur Folge, daß auch hier die Interessen der Jahresabschlußleser im Vordergrund stehen.[5]

2.2 Notwendigkeit einer Harmonisierung

Mit zunehmender Globalisierung der Wirtschaft in den letzten Jahrzehnten dehnten Unter-nehmen ihre wirtschaftlichen Aktivitäten zusehends über die Grenzen ihres Heimatlandes hinaus aus. Insbesondere bei der Konzernrechnungslegung müssen jedoch die speziellen Rechnungslegungsvorschriften der einzelnen Gastländer beachtet werden. Doch da sich selbst ein versierter Konzernabschlußersteller schon mit den Besonderheiten der Rechnungslegungssysteme der einzelnen G-7-Länder reichlich schwer tun dürfte, scheint eine Harmonisierung der internationalen Rechnungslegung angebracht. Vor diesem Hintergrund finden sich folgende Argumente[6]:

Globalisierung der Unternehmen

Schon heute existieren zahlreiche Unternehmen, die als „Global Player“ bezeichnet werden. Das sind Konzerne, die ihre Produkte weltweit anbieten, und zudem noch meistens über zahlreiche Unternehmensbeteiligungen verfügen. Insbesondere bei der Konzernabschlußerstellung würden die Global Player von einheitlichen Rechnungs-legungsstandards profitieren, da die Umstellung der Einzelabschlüsse der Tochter-unternehmen auf das Rechnungslegungssystem des Mutterunternehmens (sogenannte Handelsbilanz II) entfiele. Auch bei Direktinvestitionen im Ausland, die hauptsächlich durch Akquisitionen vorgenommen werden, könnte eine einheitliche internationale Rechnungslegung die Entscheidungsfindung erleichtern und das Resultat verbessern.

Globalisierung des Kapitalmarktes

Auch die Entscheidungsfindung von Kapitalanlegern mit internationalen Portfolios und von international agierenden Finanzanalysten würde durch die bessere Vergleichbarkeit der Anlagealternativen verbessert werden.

Insbesondere deutschen Unternehmen, die ein Listing an ausländischen Wertpapierbörsen anstreben, würde durch eine harmonisierte Rechnungslegung der Zugang zum aus-ländischen Kapitalmarkt erleichtert. Dann wären nämlich auch die kostenintensiven Parallelabschlüsse und Übergangsrechnungen kein Thema mehr.

Schaffung übernationaler Wirtschaftsräume

Daß ein gemeinsamer Wirtschaftsraum wie die Europäische Union, mit gemeinsamer Währung, EU-Kommission und -Rat und gemeinsamen Gesetzen auch einheitliche Rechnungslegungsgrundsätze braucht, verlangt die konsequente Verfolgung des Ziels eines vereinten Europas.

Weitere Beispiele für übernationale Wirtschaftsräume sind die North American Free Trade Association (NAFTA), die Andengemeinschaft (vormals Andenpakt) und Mercosur[7].

Allerdings ist es fraglich, inwieweit diese Vorteile bei zum Beispiel weltweit angewendeten IAS-Standards tatsächlich zum tragen kämen, da die besten global geltenden Standards keine Vergleichbarkeit der Unternehmenszahlen ermöglichen, wenn zu viele Wahlrechte für die Bilanzierungspraxis ermöglicht werden. Das Problem ist, daß gewisse nationale Wahlrechte nötig sind, da jedes Land verschiedene sozio-ökonomische Hintergründe hat, auf die gesondert eingegangen werden muß. Deutsche Besonderheit ist zum Beispiel die Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz beim Einzelabschluß.

3 Aktuelle Anwendung in deutschen Unternehmen

3.1 Rechtliche Grundlagen

3.1.1 Die 4. und die 7. EU-Richtlinie

Bereits bei der Gründung der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV) 1957 wurde im Vertrag von Rom im Artikel 54 §3g die Notwendigkeit der Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften in den Mitgliedsstaaten dargelegt. Die 4. gesellschafts-rechtliche EU-Richtlinie (Bilanzrichtlinie) wurde nach langen Verhandlungen 1978 verabschiedet, die 7. EU-Richtlinie (Konzernrechnungsrichtlinie) 1983.

Die Mitgliedsstaaten wurden verpflichtet, diese Richtlinien in das nationale Recht umzusetzen. Ziel der EU-Richtlinien war vor allem die Vergleichbarkeit und Gleichwertigkeit der Finanzinformationen europäischer Unternehmen, sie sollten die Bausteine für einen gemeinsamen europäischen Wirtschaftsmarkt darstellen.[8]

Die Einführung der 4. und der 7. EU-Richtlinie brachte jedoch einige Schwierigkeiten mit sich, da sich in den Mitgliedsstaaten die Gewichtung und Interpretation des Vorsichtsprinzips und die steuerrechtlichen Vorschriften teilweise stark unterschieden. Zur Lösung dieser Probleme wurden eine Vielzahl von Wahlrechten eingeführt, diese schränkten die internationale Vergleichbarkeit weiter ein. Zudem wurden einige wesentliche Punkte wie z.B. die Währungsumrechnung oder die langfristige Auftragsfertigung gar nicht geregelt.

Das ursprüngliche Ziel der Vergleichbarkeit und Gleichwertigkeit der in den Jahresabschlüssen enthaltenen Informationen konnte somit nicht erreicht werden, es wurde vielmehr deutlich, wie weit das Bilanzrecht der einzelnen EU-Länder noch auseinanderliegt.[9]

3.1.2 Bilanzierung gemäß HGB

Viele deutsche Unternehmen bilanzieren noch immer gemäß den Vorschriften des HGB. Die Einführung der 4. und 7. EU-Richtlinie im Jahre 1985 bewirkten in Deutschland eine Überführung der Bilanzierungsvorschriften aus dem Aktiengesetz in das HGB.[10] Der Gesetzgeber trennt zwischen dem Bilanzrecht für alle Kaufleute (§§238-263 HGB) und dem Bilanzrecht der Kapitalgesellschaften und der ihnen gleichgestellten Gesellschaftsformen (§§264-289 HGB).

Wie in Kapitel 2.1 bereits dargelegt, ist das HGB nach den Prinzipien des Code Law aufgebaut, es bestehen also umfangreiche Gesetzesvorschriften, die möglichst alle Spezialfälle abdecken sollen. So wurde die deutsche Version des europäischen Bilanzrechts in den letzten Jahre durch drei Gesetze weiterentwickelt:

Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), welches 1998 erlassen wurde, bestimmt die Aufnahme eines Risikoberichts in den Lagebericht. Des weiteren werden die Unternehmen zur Aufstellung einer Kapitalflußrechnung und einer Segmentberichterstattung verpflichtet.

Das ebenfalls 1998 verabschiedete Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG) erlaubt deutschen Mutterunternehmen, unter gewissen Voraussetzungen anstatt des verpflichtenden handelsrechtlichen Konzernabschlusses einen befreienden Abschluß nach den international anerkannten Normen IAS oder US-GAAP zu erstellen. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Übergangsregelung, welche zum 31.12.2004 wieder außer Kraft treten wird.[11]

Im Jahre 2000 wurde das Kapitalgesellschaften- und CO- Richtliniengesetz (KapCoRiLiG) erlassen, welches das Umsetzungsdefizit des Gesetzgebers in bezug auf Personenhandels-gesellschaften ausgleichen soll. Diese Gesellschaften sind nunmehr den Kapital-gesellschaften gleichgestellt.

[...]


[1] Neu: International Financial Reporting Standards (IFRS), die alte Bezeichnung wird jedoch hier beibehalten.

[2] Vgl. Born, K. (1999), S. 3f.

[3] Vgl. Pellens, B. (1998), S. 22.

[4] Vgl. Born, K. (1999), S. 387.

[5] Vgl. Born, K. (1999), S. 425.

[6] Vgl. Born, K. (1999), S. 23ff.

[7] 1995 gegründete Zollunion zwischen Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay.

[8] Vgl. Haller, A. (2002), S. 154ff.

[9] Vgl. Born, K. (1999), S. 495.

[10] Vgl. Küting, K. (2001), S. 32.

[11] Vgl. §292a HGB.

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Aktuelle und künftige Anwendung internationaler Bilanzierungsregeln in deutschen Unternehmen
Untertitel
Stand 2002
Hochschule
Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig
Note
1,7
Jahr
2002
Seiten
27
Katalognummer
V38504
ISBN (eBook)
9783638375351
ISBN (Buch)
9783638796873
Dateigröße
501 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Dichter Text - einzeiliger Zeilenabstand
Schlagworte
Aktuelle, Anwendung, Bilanzierungsregeln, Unternehmen
Arbeit zitieren
Anonym, 2002, Aktuelle und künftige Anwendung internationaler Bilanzierungsregeln in deutschen Unternehmen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/38504

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