Am 12.05.2016 sorgte ein Schreiben aus Nordrhein-Westfalen für Aufsehen. Die Oberfinanzdirektion (OFD) erläuterte, dass bestimmte Genussrechte in der Steuerbilanz künftig nicht mehr als Verbindlichkeit ausgewiesen werden dürfen. Insbesondere die damit verbundene Verschärfung der Abzugsfähigkeit gab Stoff für Diskussionen, denn sie hat weitreichende Konsequenzen, sowohl für Unternehmer als auch für Anleger.
Mathias Obermaier erläutert in seinem neuen Buch die bilanzsteuerliche Behandlung von Mezzanine-Kapital und legt den Fokus hierbei auf die Genussrechte. Er prüft das Schreiben der Finanzverwaltung kritisch auf seine Rechtmäßigkeit, wobei er sich sowohl auf einschlägige Gesetzestexte als auch die aktuelle Rechtsprechung stützt. So kommt Obermaier zu dem Ergebnis, dass die gesetzlichen Regelungen zu den Genussrechten einer dringenden Überarbeitung bedürfen.
Aus dem Inhalt:
Mezzanine-Kapital;
Genussrecht;
Steuer;
Eigenkapital;
Bilanz
Inhaltsverzeichnis
- 1 Einleitung
- 1.1 Problemstellung
- 1.2 Zielsetzung und Methodik
- 1.3 Brisanz und aktuelle Situation
- 2 Theoretische Grundlagen - Mezzanine-Kapital
- 2.1 Abgrenzung Eigenkapitalfinanzierung
- 2.2 Abgrenzung Fremdkapitalfinanzierung
- 2.3 Eigenschaften von Mezzanine-Finanzierung
- 2.4 Grundsätzliche (bilanz-) steuerrechtliche Einordnung
- 2.5 Arten von Mezzanine
- 3 Einordnung des Genussrechtskapitals
- 3.1 Begriffserklärung
- 3.2 Rechtsfragen
- 3.3 Genussrechte im Steuerbilanzrecht
- 4 Zusammenfassung und Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der (bilanz-) steuerlichen Behandlung von Genussrechten, die im Rahmen der Mezzanine-Finanzierung eingesetzt werden. Die Arbeit analysiert die neuen Regelungen vom 12. Mai 2016 und bewertet deren Zulässigkeit.
- Abgrenzung von Mezzanine-Kapital von Eigen- und Fremdkapital
- Eigenschaften von Mezzanine-Finanzierung
- Grundsätzliche (bilanz-) steuerrechtliche Einordnung von Mezzanine-Kapital
- Einordnung des Genussrechtskapitals
- Rechtsfragen im Zusammenhang mit Genussrechten
Zusammenfassung der Kapitel
- Kapitel 1: Die Einleitung stellt die Problemstellung dar, die sich auf die (bilanz-) steuerliche Behandlung von Genussrechten im Kontext der Mezzanine-Finanzierung bezieht. Zudem werden die Zielsetzung der Arbeit sowie die verwendete Methodik erläutert. Darüber hinaus wird die Brisanz und die aktuelle Situation im Hinblick auf die neuen Regelungen vom 12. Mai 2016 beleuchtet.
- Kapitel 2: In diesem Kapitel werden die theoretischen Grundlagen des Mezzanine-Kapitals behandelt. Es erfolgt eine Abgrenzung zur Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung. Die Eigenschaften von Mezzanine-Finanzierung werden beschrieben und die grundsätzliche (bilanz-) steuerrechtliche Einordnung wird beleuchtet. Schließlich werden verschiedene Arten von Mezzanine-Kapital vorgestellt.
- Kapitel 3: Das Kapitel befasst sich mit der Einordnung des Genussrechtskapitals. Der Begriff des Genussrechts wird erklärt und relevante Rechtsfragen werden untersucht. Außerdem wird die Behandlung von Genussrechten im Steuerbilanzrecht beleuchtet.
Schlüsselwörter
Mezzanine-Finanzierung, Genussrecht, Steuerbilanzrecht, Bilanzierung, Steuerrecht, Finanzierungsformen, Eigenkapital, Fremdkapital, Finanzinstrumente, Rechtsfragen, Finanzierungsinstrumente, Bilanzierungspflicht, Steuereffekte.
Häufig gestellte Fragen
Was versteht man unter Mezzanine-Kapital?
Mezzanine-Kapital ist eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital. Es wird in der Bilanzierung je nach Ausgestaltung unterschiedlich behandelt.
Wie werden Genussrechte steuerbilanzlich behandelt?
Genussrechte können entweder als Verbindlichkeit (Fremdkapital) oder als Eigenkapital ausgewiesen werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit der Vergütungen hängt von dieser Einordnung ab.
Was änderte sich durch das OFD-Schreiben vom 12.05.2016?
Die Oberfinanzdirektion legte fest, dass bestimmte Genussrechte künftig nicht mehr als Verbindlichkeit in der Steuerbilanz ausgewiesen werden dürfen, was die steuerliche Abzugsfähigkeit verschärft.
Welche Konsequenzen hat die Neuregelung für Unternehmer?
Für Unternehmer kann dies zu einer höheren Steuerlast führen, da Finanzierungskosten für Genussrechte unter Umständen nicht mehr gewinnmindernd abgezogen werden können.
Warum ist die rechtliche Einordnung von Genussrechten so brisant?
Die Einordnung beeinflusst direkt die Bilanzkennzahlen und die Steuerbelastung eines Unternehmens. Die aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungspraxis stehen hierbei oft in der Kritik.
- Arbeit zitieren
- Mathias Obermaier (Autor:in), 2017, Mezzanine-Kapital. Die (bilanz-)steuerliche Behandlung von Genussrechten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/385057