Wie kann der soziale Anspruch nach Gerechtigkeit praktisch umgesetzt werden? Gerechtigkeitstheorien von Rawls, Sen, Nussbaum und Walzer


Hausarbeit, 2015

15 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Theorien der Gerechtigkeit
2.1 John Rawls
2.2 Amartya Sen und der Ansatz der Verwirklichungsmöglichkeiten
2.3 Martha Nussbaum
2.4 Michael Walzer

3 Stellungnahme

Literaturverzeichnis

Fachzeitschriften

1 Einleitung

Seit Jahrtausenden beschäftigt sich die Menschheit mit der Auseinandersetzung was Gerechtigkeit bedeutet. Die goldene Regel von Konfuzius "Was dir selbst unerwünscht ist, das füge auch keinem anderen zu" (Assheuer 2011, www.zeit.de) sind in unserem Sprachgebrauch alltäglich. Die bekannten großen Philosophen der Antike beschäftigten sich mit der Thematik. Aristoteles´ Ansicht nach ist die Gerechtigkeit die vorzüglichste Tugend überhaupt- durch die "jeglicher das Seinige erhält" (ebd.). Aristoteles unterschied zwei Arten von Gerechtigkeit: Zum einen die justitia directiva, die mit der Erfüllung von Vertragsverpflichtungen einhergeht. Zum anderen- die justitia distributiva. Diese Verteilungsgerechtigkeit bezieht sich auf "die Verteilung von öffentlicher Anerkennung, von Geld und sonstigen Werten, die den Bürgern eines geordneten Gemeindewesens zustehen" (vgl. Merkel 2007, S. 1) und steht heute noch im politischen Diskussionen zur Debatte, wenn das Thema soziale Gerechtigkeit entfacht.

Die vorliegende Hausarbeit, die sich mit vier Gerechtigkeitstheorien befasst, wird im Rahmen des Studiums der Soziale Arbeit verfasst. Gerade in der Soziale Arbeit zählt die Förderung sozialer Gerechtigkeit, in Bezug auf die Gesellschaft im Allgemeinen sowie auf Klienten, als professionelle Verpflichtung.

Folglich werden die Hauptthesen der Theorien in sinnvoller Reihenfolge vorgestellt. Als erstes wird das Postulat von John Rawls beleuchtet, da dieser ein Konzept vorlegt, worauf sich die nachfolgenden Autoren beziehen. Amartya Sen hat einen Ansatz zu Verwirklichungschancen verfasst, der von Martha Nussbaum verändert bzw. erweitert wurde. Im Anschluss wird der Entwurf von Michael Walzer vorgestellt. Da diese Ansätze in der Literatur oftmals verglichen werden, werden die Bezüge- sprich Ähnlichkeiten und Unterschiede in den jeweiligen Unterpunkten mit abgehandelt.

Im letzten Kapitel werde ich zu dem Vorangegangen Stellung beziehen und daraus die Relevanz für die Soziale Arbeit ableiten.

Für die Hausarbeit werde ich Primär- und Sekundärliteratur benutzen und auf Fachzeitschriften, Internetquellen und die zur Verfügung gestellten Modultexte zurückgreifen.

An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass diese Arbeit keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, da hier die Hauptthesen der Autoren zusammengefasst dargestellt werden. Exakte Analysen würden den Rahmen der Hausarbeit übersteigen.

2 Theorien der Gerechtigkeit

2.1 John Rawls

John Rawls, Philosoph und Harvard Professor, hat 1971 mit seinem monumentalen Werk Eine Theorie der Gerechtigkeit"eine liberale Theorie der Gerechtigkeit entworfen, mit der er das Denken revolutionierte" (Höfle 2014). Als Vertreter des egalitären- sprich auf politische, soziale Gleichheit gerichteten (vgl. o.A, o.J www.duden.de) - Liberalismus, versteht Rawls unter Gerechtigkeit als Fairness, die die individuelle Freiheit voranstellt (vgl. Seibel 2008, 10).

Rawls verdeutlicht die Abgrenzung der Begrifflichkeiten: Fairness ist nicht mit Gerechtigkeit gleichzusetzen, sondern stellt vielmehr den Grundgedanke der Gerechtigkeit dar. Gerechtigkeit betrachtet er als Tugend gesellschaftlicher Institutionen und beschränkt sich hierbei auf die Praxis. Damit sind alle Tätigkeiten gemeint, die durch Ordnungsregeln innerhalb der Gesellschaft festgelegt und durchgeführt werden. Diese Praktiken sind gemäß Rawls als gerecht zu bezeichnen, wenn die betreffenden Personen ihnen grundsätzlich zustimmen können (vgl. Rawls 1977, S. 34f.).

John Rawls formulierte in seinem Werk "Gerechtigkeit als Fairness" im Jahr 1977 zwei Prinzipien der Gerechtigkeit. Er betont, dass sich diese Gerechtigkeitsgrundsätze auf die Grundstruktur einer politischen Gemeinschaft beziehen und nimmt Abstand von Alltagsproblemen wie beispielsweise Steuern, Löhnen etc. (vgl. Rawls 1977, S. 19). Röh bringt hierzu an, dass Rawls bei den Prinzipien die "Locke´schen Ideen eines Gesellschaftsvertrages mit der Kant´schen Vorstellung verbinde" - sprich "dass nur die Vernunft allein uns zur Formulierung derjenigen gerechten Regeln anleiten kann, die dann im- trotz weltanschaulicher Pluralität- übergreifenden Konsens einer wohlgeordneten Gesellschaft befolgt werden können" (Röh 2013, S. 99).

Die folgenden zwei Prinzipien der Gerechtigkeit beruhen auf der Zusammensetzung der drei Gedanken: "Freiheit, Gleichheit und Belohnung für Leistungen, die der Allgemeinheit zugute kommen" (Rawls 1977, S. 37).

Erstes Prinzip: "Jede Person hat ein gleiches Recht auf ein völlig adäquates System gleicher Grundrechte und Grundfreiheiten, das mit dem gleichen System für alle anderen vereinbar ist" (Honneth 1993, S. 41). Hier nimmt Rawls Abstand von Sklaverei und lehnt politische, religiöse und andere Verfolgung ab, wie auch die Diskriminierung von Minderheiten. Er positioniert sich für weitgefächerte Grundfreiheiten und dem unantastbaren Raum zur Selbstentfaltung (vgl. Rawls 1977, S. 20). Dieses Prinzip unterliegt der Vorrangregel, hat somit das erste Prinzip Vorrang vor dem zweiten:

Das Zweites Prinzip postuliert: "Soziale und ökonomische Ungleichheiten müssen zwei Bedingungen erfüllen: erstens müssen sie mit Ämtern und Positionen verbunden sein, die allen unter Bedingungen fairer Chancengleichheit offen stehen, und zweitens müssen sie zum größten Vorteil der am wenigsten begünstigten Mitglieder der Gesellschaft sein" (ebd.).

Das zweite Prinzip beinhaltet somit die Verteilungsgerechtigkeit. Hervorzuheben ist im ersten Teil das sogenannte Differenzprinzip. Dies besagt, dass Menschen, die unter schlechten sozialen Bedingungen geboren sind und mit den geringsten Begabungen und Fähigkeiten ausgestattet wurden besser da stehen sollen als Menschen die in einer Gesellschaft leben, die Ungerechtigkeiten zulässt (vgl. Rawls 1977, S. 21). Der zweite Teil des zweiten Prinzips spricht von Chancengleichheit. Hier darf nicht missverstanden werden, dass alle Menschen einer Gesellschaft über die gleichen Güter verfügen sollen. Es beschreibt vielmehr die Möglichkeit innerhalb eines fairen Wettbewerbs, in der jeder die gleiche Chance hat ein Gut oder ein Amt zu erlangen, dass die Verteilung von Teilhabemöglichkeiten oder Gütern auch ungleich und zugleich legitim sein kann (vgl. Höblich 2012, S. 16). Auch hier ist die Vorrangregel zu beachten. Es ist nicht zulässig die Chancengleichheit zu beschneiden, um dem Differenzprinzip mehr Geltung zu verschaffen. Gerechtigkeit ist nach Rawls „die Beseitigung willkürlicher Unterschiede und die Herstellung eines angemessenen Gleichgewichts zwischen konkurrierenden Ansprüchen“ (Rawls 1977, S. 36). Rawls entwirft mit seiner Gerechtigkeitstheorie die moderne Version einer Vertragstheorie, welche die notwendigen Wertgrundlagen einer Gesellschaft aus der fiktiven Konstruktion des sogenannten „Urzustands“ ableitet. Er hüllt die Beteiligten in einen "Schleier der Unwissenheit", um Einheitlichkeit auf dem Weg zur Gerechtigkeit umzusetzen:

„Zu den wesentlichen Eigenschaften dieser Situation gehört, daß [sic!] niemand seine Stellung in der Gesellschaft kennt, seine Klasse oder seinen Status, ebenso wenig sein Los bei der Verteilung natürlicher Gaben wie Intelligenz oder Körperkraft. Ich nehme sogar an, daß die Beteiligten ihre Vorstellung vom Guten und ihre besonderen psychologischen Neigungen nicht kennen. Die Grundsätze der Gerechtigkeit werden hinter einem Schleier des Nichtwissens festgelegt.“

(Rawls 1975, S. 29)

In diesem fiktiven Urzustand werden den einzelnen Menschen Verantwortung übertragen und laut Rawls bei der Aufgabe, moralische Prinzipien für ihr Zusammenleben aufzustellen, auf die ihnen innewohnende „intuitive Überzeugung vom Vorrang der Gerechtigkeit“ (Rawls 1975, S. 20) gegenüber persönlichen Vorstellungen vom guten Leben zurückgreifen.

2.2 Amartya Sen und der Ansatz der Verwirklichungsmöglichkeiten

Amartya Sen (Jahrgang 1933), indischer Professor der Wirtschaftswissenschaften der Universität in Cambridge, erhielt für seine Arbeiten zur Wohlfahrtsökonomie und Theorie der menschlichen Entwicklung den Nobelpreis in seinem Fachgebiet (vgl. Kippelt 2009, S. 51). Anders als John Rawls, der versuchte er eine Theorie der vollkommenen gerechten Gesellschaft zu zeichnen, entwickelte Sen den Ansatz der Verwirklichungsmöglichkeiten (Capabilities approach). Seine Antwort ist sozialdemokratisch und globalisierungstauglich (vgl. Merkel 2007, S. 3)

Im Zusammenhang der dargestellten Theorien ist es wichtig die Freundschaft und Zusammenarbeit Rawls` und Sens zu fixieren. Sen lernte Rawls in Harvard kennen. Rawls wurde Sens Lehrer und Freund, der ihn anhielt, eigene Ideen zu entwickeln und kritisch zu sein (vgl. Sen 2010, S. 21). Laut Sen sei Rawls als Vertragstheoretiker auf der Suche nach vollkommenen Institutionen. Sein eigener Versuch gilt der Beseitigung von Missständen (vgl. Sen 2010, S. 35).

Sen plädiert auf " die Grundrechte, die freiheitlichen Möglichkeiten, ein mit Gründen schätzenswertes Leben zu wählen" (Kippelt 2009, S. 51). Gehe man von dem Ziel der wirklichen Chancengleichheit aus, müsse man auf der einen Seite die Grundgüter nach Rawls (Freiheit, Rechte, Einkommen, Vermögen, Grundlagen der Selbstachtung bzw. kulturelle Identität) berücksichtigen, auf der anderen Seite die "individuellen Befähigungen" (Merkel 2007, S. 7). Der Ökonom meinte hiermit "individuelles und selbstbestimmtes Handeln, was für ihn als zentrales Mittel zur Beseitigung von persönlichen Elend und für die Herstellung sozialer Gerechtigkeit" (Merkel 2007, S. 7) gilt. Unter individuellem Handeln versteht Sen, dass die Handlungsbegrenzungen im politischen, sozialen und wirtschaftlichen Bereich abgeschafft werden und das Individuum frei ist. Dadurch könne der Mensch erst seine Befähigung (capabilitiy) - und auch seine Lebenschancen- erkennen. Bei Sens Verständnis von Gerechtigkeit steht die individuelle Befähigung im Fokus, was durch die Freiheit, etwas tun zu können unterstützt wird. (vgl. Merkel 2007, S. 7). Ganz eindeutig definiert Sen Gerechtigkeit als "equality of capabilities", sprich Gleichheit der Fähigkeiten (ebd.).

Im Bereich der Grundbefähigung differenziert Sen den Begriff der Freiheit. Zum einen führt er die intrinsische Freiheit an und erweitert die elementare Freiheit durch die Möglichkeit, eine selbstbestimmt Wahl treffen zu können. Beispielsweise die Option Lebenspläne zu entwickeln- und auch nach Röh eine falsche Wahl treffen zu dürfen (vgl. Röh 2013, S. 112). Schneider fügt dem, in seinem Artikel "Wohlstand, Armut und Befähigungschancen" von 2010, die Wertschätzung als wichtiger Faktor hinzu (Schneider 2010, S. 18). Der andere Aspekt beziehet sich auf die instrumentellen- sprich von der Gesellschaft bedingten- Freiheiten und gehören für Sen u.a. "die Möglichkeit Hunger, Unterernährung, heilbare Krankheiten und vorzeitigen Tod zu vermeiden [...] lesen und schreiben zu können, am politischen Geschehen zu partizipieren, seine Meinung unzensiert zu äußern usw." (zit. n. Sen 2000 in Merkel 2007, S.8). Diese Art der Freiheit bezieht er besonders auf die Gesellschaft der dritten Welt. Zum anderen versteht Sen unter instrumentellen Freiheiten für alle Entwicklungsstufen zum Beispiel das Wahlrecht, ökonomische Ressourcen, der Zugang zu Bildung und sozialer Schutz (vgl. Klammer, Neukirch, Wesler-Poßberg 2006, S. 105). Schneider fasst dies zusammen: "Der instrumentelle Aspekt beziehe sich auf die Freiheit als Mittel zu "konkreten Erreichung" von Funktionen (functionings)" (Schneider 2010, S. 18). Diese beiden Zuordnungen sind zum einen abzugrenzen, zum anderen sind sie miteinander verwoben und eröffnen dem Mensch selbstbestimmte Lebensformen (vgl. Merkel 2007, S.8).

Sen definiert wie Rawls´ Grundgüter (nochmals zur Verdeutlichung: Freiheit, Rechte, Einkommen, Vermögen, Grundlagen der Selbstachtung bzw. kulturelle Identität) eine Handlungs- und Entscheidungsfreiheit. Darüber hinaus müssen Menschen wirkliche Chancen innerhalb ihrer sozialen und persönlichen Lebensumständen haben und vor allem auch weiterentwickeln können. Rawls geht es um die Verteilung der Grundgüter; Sen um die Nutzbarkeit dieser und die Umsetzung in Lebenschancen (vgl. Merkel 2007, S. 8). Prinzipiell ist Sen der Meinung, dass Rawls Richtung der Theorie der Gerechtigkeit stimme, diese aber zu weit getrieben wären. Rawls sieht die Ressourcen als Nutzen für die Bestimmung des Wohlergehens dar. Sen kritisiert daran, dass sie wenig über den erreichten Lebensstandard aussagen, weil sie die Verschiedenartigkeit der Menschen nicht berücksichtigen würden (vgl. Leßmann 2006, S. 34). Auf Grund dessen schaut sich Sen das geführte Leben von Personen an und welche Funktionen (functionings) sie mit ihren Ressourcen erreichen. Unter den sogenannten Funktionen versteht Sen Tätigkeiten und Zustände, wie beispielsweise essen und trinken, gesund sein, lange Leben, in der Gesellschaft zu partizipieren usw. Ressourcen sind für ihn die Voraussetzung die Funktionen verwirklichen zu können. Sen betont die Abgrenzung vom Utilitarismus, da seine Theorie nicht das Wohlergehen einer Person lediglich anhand des Nutzens (Wertes) einer Lebenssituation- quasi eines erreichten Bündels von Funktionen- abschätzt (ebd. und i.V.m Röh 2013, S. 95).

Seiner Meinung nach bemisst sich das Wohlergehen an den verschiedenen Lebenssituationen, die ein Individuum erreichen kann. Mit diesem Standpunkt entwickelt er den Verwirklichungschancenansatz, worin "die Möglichkeiten oder umfassenden Fähigkeiten („Capabilities“) von Menschen, ein Leben führen zu können, für das sie sich mit guten Gründen entscheiden konnten, und das die Grundlagen der Selbstachtung nicht in Frage stellt" in Betracht gezogen werden (vgl. Arndt/Dann 2006, S. 8).

Während es Sen stärker um eine ökonomische Perspektive geht, sprich um bessere Möglichkeiten der Lebensqualität, die er der Messung des Durchschnittseinkommens gegenüber als überlegen ansieht, geht es Martha Nussbaum um eine Argumentation für grundlegende menschliche Ansprüche, die von den Regierungen umgesetzt werden sollen (Röh 201, S. 94)

2.3 Martha Nussbaum

Die Philosophin und Professorin für Rechtswissenschaften und Ethik Martha C. Nussbaum (Jahrgang 1941) lehrt an der Universität von Chicago (vgl. Nussbaum 2010, Umschlag). Wie auch Amartya Sen war sie mit John Rawls befreundet und bezieht sich in ihrem Denken auf Aristoteles- im Gegensatz zur kantischen Denkweise Rawls. Sie hat teilweise mit Sen zusammen gearbeitet und geholfen den Human Development Approach voranzutreiben. Nussbaum hingegen bemüht sich um eine Argumentation für grundlegende menschliche Ansprüche, die von Regierungen umgesetzt werden sollen. So hat sie eine stärker politische Theorie ausgearbeitet. Abgegrenzt von Rawls sei ihre Theorie zum politischen Liberalismus zu zählen (vgl. Röh 2013, S. 93).

Nussbaum veränderte bzw. erweitert den capabilities approach von Sen durch einen Bewertungsmaßstab zur Gewährung eines gelingenden, gutem Leben. Dieser Maßstab umfasst eine Liste mit zehn basalen Fähigkeiten- der als sozialpolitischer Forderungskatalog keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt- aber als Gewährung grundlegender Verwirklichungschancen für alle Bürger/innen aufruft (vgl. Schneider 2010, S. 19).

Zu den zentralen menschlichen Fähigkeiten zählt sie- zusammengefasst:

1. Leben: in normaler Dauer, ohne nicht lebenswerte Einschränkungen
2. Körperliche Gesundheit: insbesondere Ernährung, Unterkunft, Sexualität
3. Körperliche Integrität: Mobilität, Vermeidung von unnötigem Schmerz in jeglicher Form von Übergriffigkeit, Erfahrung freudvoller und selbstbestimmter Erlebnisse
4. Sinneserfahrungen, Vorstellung, Denken: Z.B. lesen und schreiben lernen, Kulturtechniken
5. Gefühle: Bindungen zu Personen und Dingen, Liebe, Trauer, Sehnsucht, Dankbarkeit
6. Praktische Vernunft: Vorstellungen vom Guten und kritisch über eigene Lebensplanung nachdenken
7. Zugehörigkeit: Für andere und bezogen auf andere zu leben) und Beziehungen
8. Andere Spezies: Verbundenheit zu Lebewesen (Tiere, Pflanzen und Natur )
9. Spiel: Lachen, Spielen, Erholung
10 Kontrolle über die eigene Umwelt: a) politisch: Sein eigenes Leben zu leben b) Eigenes Leben in Umgebung und Bezug zu anderen zu leben

(vgl. Nussbaum 2010, S. 113f).

[...]

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Details

Titel
Wie kann der soziale Anspruch nach Gerechtigkeit praktisch umgesetzt werden? Gerechtigkeitstheorien von Rawls, Sen, Nussbaum und Walzer
Hochschule
Fachhochschule Koblenz - Standort RheinAhrCampus Remagen
Note
2,0
Autor
Jahr
2015
Seiten
15
Katalognummer
V385066
ISBN (eBook)
9783668599055
ISBN (Buch)
9783668599062
Dateigröße
555 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Gerechtigkeit Rawl, Nussbaum, Sen
Arbeit zitieren
Nicole Jacob (Autor:in), 2015, Wie kann der soziale Anspruch nach Gerechtigkeit praktisch umgesetzt werden? Gerechtigkeitstheorien von Rawls, Sen, Nussbaum und Walzer, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/385066

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