Compliance Management Systeme (CMS) und ihre Wirkung auf Prävention und Aufdeckung von "White Collar Crime" in Österreich


Masterarbeit, 2017

83 Seiten, Note: 1,00


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abstract

1. Einleitung
1.1. Ausgangslage
1.2. Problemstellung
1.3. Zielsetzung
1.4. Forschungsfrage und Zielgruppe
1.5. Methodische Vorgehensweise

2. Wirtschaftskriminalität / White Collar Crime
2.1. Wirtschaftskriminalität
2.2. Entwicklungen der Wirtschaftskriminalität
2.2.1. Edwin H. Sutherland
2.2.2. Herbert Edelhertz
2.2.3. Karl-Dieter Opp
2.2.4. Albert J. Reis Jr. / Albert Bidermann
2.3. Begriffserklärung nach Cressey und Wolf/Hermanson
2.3.1. Fraud Triangle
2.3.2. Fraud Diamond
2.3.2.1. Management Override
2.3.2.2. Machiavellismus / Narzissmus / Psychopathie / sog. dunkle Triade
2.4. Dunkelfeldproblematik
2.5. Analysen, Feststellungen und Statistiken

3. Rechtslage und Strafverfolgung in Österreich
3.1. Deliktsformen
3.1.1. Vermögensdelikte
3.1.2. Wettbewerbsdelikte
3.1.3. Korruption und Bestechung bzw. Bestechlichkeit
3.1.4. Geldwäsche
3.1.5. Bilanzdelikte
3.2. Vermögenssicherung
3.3. Fälle in der polizeilichen Kriminalstatistik
3.4. Schäden durch Wirtschaftskriminalität

4. Compliance Management
4.1. Corporate Governance (CG)
4.2. Compliance
4.3. (Anti) Fraud Management System
4.3.1. Internes Kontrollsystem (IKS)
4.4. Grenzen eines CMS

5. Beantwortung der theoretischen Subforschungsfragen

6. Erhebung und Auswertung der empirischen Ergebnisse
6.1. Forschungsdesign
6.2. Problemzentriertes Interview
6.3. Forschungsinstrumente
6.3.1. Interviewleitfaden
6.3.2. Tonbandaufzeichnungen und Anonymität
6.3.3. Auswertungsmethode - Transkription
6.4. Durchführung der empirischen Forschung
6.4.1. Auswahl der Expertinnen und Experten
6.4.2. Durchführung der Interviews
6.4.3. Datenanalyse

7. Darstellung der Ergebnisse der empirischen Untersuchung
7.1. Kategorie 1: Compliance Management System
7.1.1. Bezug zu Compliance Management Systemen
7.1.2. Stellenwert von Compliance und Corporate Governance
7.1.3. Unternehmenskultur
7.1.4. Stärken und Schwächen von CMS
7.1.5. Bedeutung von Non-Compliance-Bestimmungen
7.1.6. Schadensfälle
7.1.7. Vorgesehene Maßnahmen im Fall doloser Handlungen durch die Unternehmensleitung
7.2. Kategorie 2: Implementierung von Kontrollsystemen
7.2.1. Bedeutung der Implementierung
7.2.2. Umfang der implementierten Kontrollsysteme
7.2.3. Erfahrungen hinsichtlich Whistleblower / Ombudsmann
7.3. Kategorie 3: Faktoren für die dolosen Handlungen
7.3.1. Geschenkannahmen – Einladungen
7.3.2. Elemente des Fraud Triangle / Fraud Diamond
7.3.3. Täter
7.4. Kategorie 4: Gesetzliche Bestimmungen
7.4.1. Entwicklung des Strafrechts in Bezug auf White Collar Crime
7.4.2. Vermögensrechtliche Sanktionen

8. Gegenüberstellung der Ergebnisse und Schlussfolgerung
8.1. Vergleich der Forschungsergebnisse mit der Literatur
8.2. Beantwortung der empirischen Subforschungsfragen

9. Beantwortung der Forschungsfragen

10. Conclusio und Ausblick
10.1. Zusammenfassung
10.2. Ausblick

11. Literarturverzeichnis / Quellenverzeichnis
11.1. Literaturquellen
11.2. Sonstige Quellen
11.3. Gesetze

12. Anhang

Anhang A: Interviewleitfaden für externe Expertinnen und Experten

Anhang B: Interviewleitfaden für interne Expertinnen und Experten

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Management Fraud und Employee Fraud – Täterkreis und Schadenshöhe

Abbildung 2: Beziehung der Täter zum geschädigten Unternehmen

Abbildung 3: Narzissmus - Psychopathie - Machiavelismus

Abbildung 4: Paradoxer Effekt von Präventionsmassnahmen

Abbildung 5: Zielgruppen von Compliance-Programmen

Abbildung 6: Position des Täters und durchschnittliche Schadenssummen

Abbildung 7: Statistik über die angezeigten Wirtschaftsdelikte 2016 in Österreich

Abbildung 8: Delikttypen und durchschnittliche finanzielle Schäden

Abbildung 9: ISO 37001 „Anti-Korruption Management Systeme“

Abbildung 10: Nachhaltig-ethische Corporate Governance

Abbildung 11: Struktur einer Compliance-Struktur

Abbildung 12: Die Phasen des Whistleblowings aus Sicht des Whistleblowers

Abbildung 13: Das “Three-Lines-of-Defence-Modell”

Abbildung 14: Unternehmensinsolvenzen 2016

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Vermögensrechtliche Anordnungen und andere Maßnahmen

Tabelle 2: Interviewpartnerinnen / Interviewpartner

Tabelle 3: Durchführung der Datenerhebung

Tabelle 4: Kategoriensystem nach Mayring

Vorwort

Aufgrund der Tatsache, dass ich mich in meiner beruflichen Tätigkeit schon seit Jahren mit Wirtschaftskriminalität, im Speziellen mit „White Collar Crime“, beschäftigte, verfolge ich die zunehmende Implementierung von Kontrollsystemen in Organisationen zur Abwehr von dolosen Handlungen mit großem Interesse.

Die Erstellung dieser Masterarbeit war für mich neben der beruflichen Belastung eine wirklich große Herausforderung, die ohne die Unterstützung und dem Verständnis meiner Familie, meiner Gattin Silvia und meinen beiden Töchtern Tanja und Jennifer schwer umzusetzen gewesen wäre. Sie gaben mir die moralische Unterstützung und den notwendigen Freiraum dafür. Deshalb möchte ich ihnen meinen ganz speziellen Dank für die Entbehrungen, die sie in den letzten Monaten ertragen mussten, aussprechen.

Einen besonderen Dank möchte ich auch den Expertinnen und Experten für die interessanten Interviews und den raschen und unkomplizierten Terminzusagen geben.

Gemäß dem Sprichwort „last but not least“ bedanke ich mich bei meinem Betreuer Hon. Prof. (FH) Mag. Dr. Helmut Siller, MSc für seine wirklich prompte Unterstützung und den immer wieder wertvollen Inputs bei dieser Arbeit.

„Nur wer sich das Unmögliche zum Ziel setzt, kann das gerade noch Mögliche erreichen.“

(Viktor Frankl, 1905 – 1997)

Abstract

In der Masterthesis soll wissenschaftlich analysiert werden, wie sich „White Collar Crime“ im Wandel der Zeit verändert hat und ob Compliance Management Systeme (CMS) die Verhütung von „White Collar Crime“ erleichtern bzw. ob die gesetzlichen Sanktionen ausreichend Präventivwirkung entfalten.

Nach eingehender Literaturrecherche werden im empirischen Teil der Arbeit zehn qualitative Expertinnen-/Experten-Interviews mit unternehmensintern Verantwortlichen einerseits, mit externen Prüfungsorganen, Wirtschaftsprüferinnen /Wirtschaftsprüfern bzw. Steuerberaterinnen/Steuerberatern und Expertinnen/Experten der Exekutive aus den LKAs andererseits durchgeführt.

Die Einstiegsthemen bei den unternehmensinternen Verantwortlichen betreffen die größenmäßige Erfassung der untersuchten Unternehmen und den Stellenwert des im Unternehmen integrierten CMS. Externe werden zu den Erkenntnissen und den Erfahrungen mit den implementierten CMS interviewt. Im zweiten Teil werden sich die Fragen auf die Qualität der integrierten Kontrollsysteme beziehen und die bisherigen Erfahrungen damit verarbeitet, etwaige Adaptierungen und ihre Auswirkungen analysiert. Der dritte Teil befasst sich mit den Elementen von Cressey (Fraud Triangle) und von Hermanson/Wolfe (Fraud Diamond). Im letzten Abschnitt werden die Expertinnen und Experten befragt, ob die gesetzlichen Bestimmungen zur Begehung von „White Collar Crime“ ausreichend sind.

Aus den Erkenntnissen der theoretischen und empirischen Recherche ist abzuleiten, dass die Einführung eines geeigneten Kontrollsystems von besonderer Wichtigkeit ist, der "Tone from the Top" dazu notwendig wäre und "Best Practice“ gelebt werden müsste. Es konnte festgestellt werden, dass die auslösenden Elemente des „Fraud Diamond“ Einfluss auf die Ausübung von wirtschaftskriminellen Straftaten haben.

Bei den gesetzlichen Bestimmungen ist ein Trend erkennbar ist, dass in Österreich bei Wirtschaftsdelikten zurzeit eine Entkriminalisierung stattfindet, ein Vergleich mit den Strafdrohungen im Ausland untermauert diese Feststellung. Die Recherche hinsichtlich der vermögensrechtlichen Sanktionen zeigte einen Anstieg der sichergestellten Vermögenswerte ersichtlich ist.

1. Einleitung

1.1. Ausgangslage

Stefan Hofmann (vgl. 2008, S. 59) stellt in seinem Handbuch über Anti-Fraud-Management fest, dass Mitarbeiterdelikte im Regelfall mit dem Ziel der persönlichen Bereicherung begangen werden und die Folgen im Normalfall wesentlich geringer sind, als die deliktischen Handlungen der Unternehmensleitung. Er wies jedoch darauf hin, dass die Gefahr von Multiplikationseffekten nicht übersehen werden dürfe, d. h. wie in Abbildung 1 ersichtlich, ist der Schaden beim Topmanagement i. d. R. wesentlich höher, jedoch wenn viele Täter in der Ausführungsebene Straftaten begehen, können diese aufsummiert auch hohe Schadenssummen hervorrufen.

Abbildung 1: Management Fraud und Employee Fraud – Täterkreis und Schadenshöhe

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung nach Hofmann 2008, S. 59

1.2. Problemstellung

Im Rahmen dieser Arbeit wird in Bezug auf Compliance Management Systeme (CMS) und ihre Präventions- und Aufdeckungswirkung der Untersuchungsbereich auf „White Collar Crime“, d. h. auf dolose Handlungen des Topmanagements, eingeschränkt.

Untersuchungsgegenstand sind das Management (Unternehmensleitung und leitende Angestellte) und Delikte im Zusammenhang in ihrem Unternehmen.

Edwin H. Sutherland, einer der bis heute bedeutendsten Kriminologen, kam in seinem Konzept „White Collar Crime“ im Jahre 1949 in einer Analyse der Weltwirtschaftskrise 1929 bei seinen Ermittlungen zum Schluss, dass - entgegen der damaligen Ansicht und Lehre - dies nicht ausschließlich ein Problem der Unterschicht sei, sondern es betreffe auch die vermeintlich unbescholtene Elite. Seine „Theorie der differentiellen Kontakte“ wurde zu einer der einflussreichsten soziologischen Kriminalitätstheorien (vgl. Moritz 2015, S. 1). Grundaussage dieser Theorie ist, dass die kriminellen Verhaltensweisen erlernt werden bei Kontakt zu Personen , die ihrerseits bereits kriminell sind.

Kriminologie (lat. crimen: Beschuldigung, Anklage, Schuld, Verbrechen; griech. logos: Lehre) bedeutet die Lehre vom Verbrechen (vgl. Siller o.J.)

Schuchter (vgl. 2012, S. XXV und S. 205) widerlegt aufgrund einer empirischen Untersuchung die These von Sutherland wonach Wirtschaftskriminalität erst auftreten kann, wenn alle drei Elemente des „Fraud Triangle“ vorhanden sind, einzig die „Gelegenheit“ sei eine conditio sine qua non. Durch seine empirische Untersuchung bei Wirtschaftsdelinquenten, die von einer unbewussten geschehenen devianten Handlung berichteten, stellte Schuchter (vgl. 2012, S. 176 und 205) fest, dass lediglich die Gelegenheit zur Tat gegeben sein musste. Obwohl diese belegte Feststellung im Widerspruch zur aktuellen wissenschaftlichen Literatur steht, verliere das „Fraud Triangle“ keineswegs an Relevanz und der im Rahmen dieser Untersuchung entdeckte Typ von Wirtschaftsstraftäter soll als Anpassung und Ergänzung der Fachliteratur interpretiert werden. Als Compliance bezeichnet man die Gesamtheit aller zumutbaren Maßnahmen, die das regelkonforme Verhalten eines Unternehmens, seiner Organisationsmitglieder und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hinblick auf alle gesetzlichen Ge- und Verbote begründen (vgl. Quentmeier 2012, S. 13). Der Ausdruck „Compliance“ wird in Printmedien meistens im Zusammenhang mit Fraud- und Korruptionsfällen, sowie bei Verstößen gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht genannt, obwohl dieser Begriff wesentlich mehr umfasst. Parallel dazu ist festzustellen, dass Wirtschaftskriminalität immer mehr zunimmt und der finanzielle Schaden immer höhere Dimensionen annimmt.

Es ist deshalb Forschungsbedarf gegeben, ob und inwiefern die Elemente von Cressey (vgl.1953, S. 973) und Hermanson/Wolfe (vgl. 2004), das Fraud Triangle bzw. der Fraud Diamond, in den Kontrollsystemen Berücksichtigung finden, und in welchem Maße CMS zur Prävention und Aufdeckung von White Collar Crime in Österreich beitragen.

1.3. Zielsetzung

Es geht vor allem darum, festzustellen, ob die angeführten Kontrollsysteme ausreichend geeignet sind, um dolose Handlungen des Topmanagements bzw. von leitenden Angestellten zu verhindern bzw. aufzudecken.

Ziel ist es zudem, das Compliance Management System näher zu analysieren. Es soll auch wissenschaftlich analysiert werden, wie sich „White Collar Crime“ im Wandel der Zeit verändert hat, und ob Compliance Management Systeme (CMS) die Verhütung von „White Collar Crime“ erleichtern bzw. ob die gesetzlichen Sanktionen ausreichend Präventivwirkung entfalten.

1.4. Forschungsfrage und Zielgruppe

Die Hauptforschungsfrage lautet:

- Inwieweit können Compliance Management Systeme (CMS) Präventivwirkung entfalten und wie geeignet sind diese zur Verhinderung doloser Handlungen in Bezug auf die Unternehmensführung bzw. das Top-Management?

Auf Basis der Literatur werden folgende Subforschungsfragen beantwortet:

- Inwieweit kann mit Hilfe von Compliance Management Systemen (CMS) „White Collar Crime (fraud)“ ausgeschlossen, verhütet oder erschwert werden?
- Sind die gesetzlichen Bestimmungen in Österreich zur Begehung von „White Collar Crime“ ausreichend, und zeigen vermögensrechtliche Sanktionen wie Konfiskation, Verfall und Einziehung präventive Wirkung?

Auf Grund von empirischen Daten aus geplanten, qualitativen Interviews sollen folgende Subforschungsfragen beantwortet werden:

- Welche speziellen Maßnahmen (Prävention, Aufdeckung, Aufarbeitung) sind im Unternehmen implementiert bzw. gibt es hier Aufholbedarf?
- Inwiefern haben auslösende Elemente („Motivation“, „Gelegenheit“, „Rationalisierung“ und „Fähigkeit“) des „Fraud Diamonds“ Einfluss auf die Ausübung von wirtschaftskriminellen Straftaten?

Zielgruppe dieser Arbeit sind Personen, die unternehmensintern als Compliance Officer bzw. interne Revision tätig sind, zudem Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, Sachverständige sowie Expertinnen und Experten der Exekutive aus den LKA, die als externe Prüferinnen und Prüfer tätig sind.

1.5. Methodische Vorgehensweise

Die Arbeit unterteilt sich in einen theoretischen und einen empirischen Teil. Grundlage des ersten Teils ist eine intensive Literaturrecherche über die verschiedenen Deliktsformen von White Collar Crime und CMS statt.

Im empirischen Teil sollen in qualitativen Interviews die Compliance-Maßnahmen, in Unternehmen, im Speziellen das Fraud-Management, erhoben und die daraus erkennbaren Auswirkungen (vor allem Kosten und Nutzen) analysiert werden.

Während es zurzeit keine gesetzliche Verpflichtung zur Integration von CMS gibt, besteht bezüglich des „Internen Kontrollsystems (IKS)“ unter anderem die Verpflichtung, gemäß § 82 Aktiengesetz, § 22 GmbH-Gesetz und § 22 GenG, zur „Sicherstellung eines leistungsfähigen internen Kontrollsystems“.

Im empirischen Teil der Arbeit werden qualitative Expertinnen-/Experten-Interviews mit unternehmensintern Verantwortlichen einerseits, mit externen Prüfungsorganen, mit Wirtschaftsprüferinnen /Wirtschaftsprüfern bzw. Steuerberaterinnen/Steuerberatern und mit Expertinnen/Experten der Exekutive aus den LKAs andererseits durchgeführt.

Das Expertinnen-/Experten-Interview ist als Instrument geeignet um den Themenbereich aus interner und aus externer Sicht zu analysieren. Der Interviewleitfaden ist halbstrukturiert aufgebaut und gibt den notwendigen Rahmen für offene, authentische Antworten.

2. Wirtschaftskriminalität / White Collar Crime

Aufgrund der sich laufend wandelnden, gesellschaftlichen Strukturen, kulturellen Einflüsse und des veränderten Stellenwerts von Werten und Normen, ist auch der Begriff „Wirtschaftskriminalität“, betreffend dem Umfang, einer ständigen Veränderung unterworfen. Durch die virtuelle Welt des Internets gibt es heute Delikte und Deliktsformen, und in diesem Zusammenhang dolose Handlungen, an die zur Zeit von Sutherland noch gar nicht zu denken war.

In den darauffolgenden Jahrzehnten folgten Konzepte wie „occupational crime“ (vgl. Newman 1958, S. 735-753/Quinney 1964), „economic crime“ (vgl. Edelhertz 1970/Liebl 1985) und „corporate crime“ (vgl. Clinard/Quinney 1973). Ebenso veränderte sich die gesellschaftliche Struktur durch die Entstehung einer breiten Mittelschicht, sodass ein großer Teil der früheren Mittelschichtsangehörigen jetzt zu den potenziell Betroffenen von „White Collar Crime“ fällt.

2.1. Wirtschaftskriminalität

In der Literatur finden sich unterschiedliche Bezeichnungen, aber es gibt keine präzise Definition, was unter den Begriff Wirtschaftskriminalität fällt.

So wurde in Deutschland versucht, Delikte als Wirtschaftskriminalität zu bezeichnen, die gemäß § 74 c Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in die Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer, d. h. einer besonderen Strafkammer beim Landgericht, fallen. Diese Delikte fallen erst dann in den Kompetenzbereich der Wirtschaftsstrafkammer und sind erst dann der Wirtschaftskriminalität zuzurechnen, wenn sich aus der Tat ergibt, dass dafür besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens erforderlich sind (vgl. Bongratz 2016, S. 23).

Auch in der Literatur in Österreich ist eine allgemein gültige Definition von Wirtschaftskriminalität, die alle Aspekte und Ausgestaltungen dieser Kriminalitätsform unter Bezug der durch den technischen und wirtschaftlichen Fortschritt neu entstandenen Deliktsformen berücksichtigt, nicht zu finden (vgl. Köck 2010, S. 21). Köck verweist auf Steininger, der den Begriff der Wirtschaftskriminalität mit täter-, rechtsguts-, tatobjekt- und tathandlungsbezogen definiert.

Die Delikte, die unter den Begriff Wirtschaftskriminalität fallen, sind jedoch wesentlich umfangreicher zu sehen, und „White Collar Crime“ ist ein Teil davon, auch wenn im Laufe der Zeit teilweise „White Collar Crime“ als Synonym für „Wirtschaftskriminalität“ verwendet wird.

Salvenmoser, Leiter der Abteilung „Forensic Services“ bei PwC in Österreich gab in einem Interview (vgl. Moritz 2015, S. 15) an, dass bei Studien, welche PwC seit 2001 gemeinsam mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg durchführt, Wirtschaftskriminalität rein aus der Perspektive der Unternehmen als Opfer betrachtet wird und Straftaten, die Privatpersonen betreffen, keine Berücksichtigung finden. Zusammenfassend sieht Salvenmoser „White Collar Crime“ als Teilmenge von Wirtschaftskriminalität.

Die Aufgaben des Ermittlungsbereiches Wirtschaftskriminalität bei den Landeskriminalämtern sind, die Aufarbeitung der Wirtschaftsdelikte allgemein (Untreue, Betrügerische Krida, Schädigung fremder Gläubiger, Begünstigung eines Gläubigers, Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen usw.), Geldwäsche, Korruption, bei Vorliegen strafbarer Handlungen die Vermögenssicherung sowie der Anlage- und Subventionsbetrug.

2.2. Entwicklungen der Wirtschaftskriminalität

2.2.1. Edwin H. Sutherland

Als Edwin H. Sutherland seine Studie über „White Collar Crime“ im Jahre 1939 bei der 43. Jahreshauptversammlung der American Sociological Society vorstellte, stellte er in seiner Definition auf die täterbezogene Klassifizierung ab. Er war der festen Überzeugung: „White Collar Crime is real crime“ (vgl. Sutherland 1949). Sutherland definierte diesen Begriff wie folgt:

„White Collar-criminality is a crime committed by a person of respectability und high social status in the course of his occupation. “

Unter „White Collar Class“ bezeichnete er ehrbare Personen mit hohem Ansehen und sozialem Status, wobei diese Personen „white collars“ (weiße Kragen) trugen, im Gegensatz zur „Blue Collar Class“, welche die untere Schicht die Arbeiterinnen und Arbeiter darstellten. Sutherland beschrieb, dass Straftaten wie Mord, Ehebruch und Vergiftung ausgenommen sind, weil diese Taten üblicherweise nicht Teil ihrer beruflichen Tätigkeiten waren. Es gab zwei Kategorien von Delikten, einerseits die verschiedenen Betrugsformen und anderseits Straftaten wie Untreue, wo die Person eine Machtposition ausnütze und missbrauche (vgl. Hlavica/Klapproth/Hülsberg 2011, S.86).

Sutherland hat bereits zu diesem Zeitpunkt bei seinen Untersuchungen Rechtsverstöße von Wirtschaftsunternehmen als kriminell mit einbezogen, die seiner Meinung nach illegale Handlungen von Unternehmen darstellten, wo es jedoch in 90% der Fälle zu keiner Verurteilung gekommen ist (vgl. Lee 2004, S. 51). Lediglich <2% der verurteilten Personen gehörten der sogenannten Oberschicht an.

2.2.2. Herbert Edelhertz

Herbert Edelhertz, Mitarbeiter des amerikanischen Justizministeriums, erarbeitete im Jahr 1970 die Begriffsbestimmungen für „White Collar Crime“ mit Fokus auf die Straftat. Als Kriminologe beschäftigte er sich u.a. mit Fragen zum organisierten Verbrechen, Betrug im Unternehmen und der „White Collar Crime“. In diesem Zusammenhang kritisierte er die Definition von Sutherland als zu restriktiv und plädierte für die Berücksichtigung von Verbrechen auch außerhalb des Berufes (vgl. Drechsler 2013, S. 440).

2.2.3. Karl-Dieter Opp

Karl-Dieter Opp (vgl. 1975), ein deutscher Soziologe ergänzt die Definition von Sutherland und formuliert, dass folgende drei Merkmale erfüllt sein müssen, um von einem White Collar-Delikt sprechen zu können:

- Die handelnde Person muss gegen ein Strafgesetz und nicht gegen ein anderes Gesetz verstoßen haben.
- Die Person muss einer hohen sozialen Schicht entstammen.
- Die Verletzung des Gesetzes muss im Rahmen eines Berufes erfolgen.

2.2.4. Albert J. Reis Jr. / Albert Bidermann

Reiss / Bidermann versuchen mit ihrer Definition die von Sutherland täterbezogenen Merkmale zu vermeiden, weil dies eine Abgrenzung der Person zur sogenannten „Upper Class“ bedeuten würde und sie verstehen unter „White Collar Crime“

- die Verletzungen von Gesetzen, die mit Strafen verbunden sind unter Einbeziehung der Ausnutzung der wirtschaftlichen Macht,
- dem Einfluss oder dem Vertrauen in die legitime wirtschaftliche oder politische Bestellung des Täters
- zum Zweck der Erzielung eines illegalen Gewinns oder
- eine illegale Tat
- zur persönlichen oder
- die Organisation betreffende Bereicherung

zu begehen (vgl. Hlavica/Klapproth/Hülsberg 2011, S.86 f.).

Zusammenfassend ist festzustellen, dass Sutherland bemüht war den „White Collar-Verbrecher“ zu charakterisieren mit dem Merkmal der Respektabilität, das ist das Ansehen und die Autorität der Person. Edelhertz ergänzt die Definition des Verbrechensbegriffes um außerhalb des beruflichen Bereiches vorkommende Verbrechen (vgl. Lee 1995, S. 25 f.). Opp ergänzt ebenfalls die Definition und setzt das Vorliegen von drei Merkmalen, nämlich den Verstoß gegen das Strafgesetz, die Verletzung dieses Gesetzes im Rahmen des Berufes und der Abstammung von einer hohen sozialen Schicht, voraus. Reis und Bidermann gehen von den täterbezogenen Merkmalen Sutherlands ab und verstehen unter „White Collar Crime“ die Ausnutzung einer wirtschaftlichen Macht, der Einfluss bzw. Vertrauen in die legitime Bestellung zum Zweck der Erzielung eines illegalen Gewinns bzw. die illegale Tat selbst (vgl. Hlavica/Klapproth/Hülsberg 2011, S. 87).

2.3. Begriffserklärung nach Cressey und Wolf/Hermanson

Bereits Mitte des 20 Jhdts. befasste sich Donald R. Cressey, ein US-amerikanischer Soziologe und Kriminologe, mit dem „Fraud Triangle“. Drei Faktoren (Gelegenheit, Motivation und Rechtfertigung) sollen gemeinsam Voraussetzung für die Begehung doloser Handlungen sein. 2004 wurden diese Erkenntnisse von David Wolfe und Dana Hermanson (vgl. 2004, S. 38 f.) in ihrem Beitrag „The Fraud Diamond: Considering the four Elements of Fraud“ um einem weiteren Faktor, der „Fähigkeit der Tat“, ergänzt.

2.3.1. Fraud Triangle

Cresseys These zufolge müssen drei Faktoren gemeinsam gegeben sein, um eine hohe Wahrscheinlichkeit doloser Handlungen annehmen zu können.

- Gelegenheit

Gelegenheit ist die grundsätzliche Möglichkeit, dass es z.B. aufgrund fehlender oder ineffektiver Kontrolle möglich ist, eine kriminelle Handlung zu begehen, ohne ertappt zu werden. Es ist auch von wesentlicher Bedeutung, welches Basis-Knowhow der Täter hat. Dazu zählen die Kenntnis der Funktionsweise bzw. der Schwächen des IKS, oder die Kenntnis über Vorgehensweise doloser Handlungen anderer. Für die Tatausführung werden die technischen Fähigkeiten zur tatsächlichen Tatausführung benötigt (vgl. Siller, o. J.)

- Anreiz/Druck

Das Element „Anreiz/Druck“ ist der eigentliche Grund warum Personen dolose Handlungen setzen. Nach Cressey ergibt sich dieser Faktor, wenn der Täter z.B. seinen finanziellen Verpflichtungen nach nicht nachkommen kann, aus Gier bzw. aus selbstverschuldeten Fehlern (vgl. Nimwegen 2009, S. 18).

- Rechtfertigung

Der Täter muss sich vor der Tat aufgrund einer inneren Rechtsfertigung zur Tatbegehung berechtigt fühlen. Seine subjektiven inneren Rechtfertigungsgründe deuten an: „Das Geld steht mir ohnehin zu“. Diese Täter bzw. Arbeitnehmer werden in den meisten Fällen, wenn ihr strafbares Verhalten unentdeckt bleibt, auch weiterhin Wirtschaftsstraftaten begehen, wobei die Methodik dazu oft ausgeklügelter wird (http://www. auditfactory.de o. J.)

Es erscheint fraglich, ob die Hypothese (Fraud Triangle) allgemeine Gültigkeit hat, vor allem, wenn noch die individuellen Veranlagungen und sozialen Faktoren jedes Einzelnen berücksichtigt werden, was auch als „Sandwich-Theorie“ bezeichnet wird (vgl. Hlavica, Klapproth, Hülsberg 2011, S.100).

Demnach repräsentieren Menschen in der „oberen Brötchenhälfte“ eine hohe kriminelle Energie, der dicke Sandwich-Inhalt bezeichnet die Gelegenheitstäter und der unter Teil des Sandwich betrifft Personen, die feste moralische Werte haben und sich nicht korrumpieren oder zu anderen kriminellen Taten verleiten lassen. Während sich Täter mit hoher krimineller Energie auch durch hohe Strafen nicht von Verbrechen abhalten lassen, können durch adäquate Strafen die Gelegenheitstäter von ihren Tathandlungen abgehalten werden (vgl. Pies/Sass/Meyer 2005, S. 256). Untersuchungen ergaben, dass es jeweils 20% grundehrliche bzw. unehrliche Personen gibt und der Rest (60%) zu den Gelegenheitstätern zählen (Hlavica, Klapproth, Hülsberg 2011, S.100 f.).

2.3.2. Fraud Diamond

2004 wurde das „Fraud Triangle“ von David Wolf und Dana Hermanson um ein weiteres Element, nämlich der „Fähigkeit“, ergänzt. Es hebt den Einfluss des Einzelnen hervor, der die Wahrscheinlichkeit devianter Handlungen bestimmt. Für die Tat benötigt die Person entsprechende kognitive Fähigkeiten (vgl. Schuchter 2012, S. 75 f).Bei den wichtigsten Komponenten der Fähigkeit zu dolosen Handlungen werden insbesondere folgende Dimensionen hervorgehoben: Kreativität, Intelligenz, genaues Wissen des Täters über die Unternehmensorganisation, hierarchische Position im Unternehmen, Fähigkeit zur Verheimlichung, ausgeprägter „risk appetite“, starkes Ego und großes Selbstvertrauen, sowie Fähigkeit zum „management override“ (vgl. Wolfe/Hermanson 2004, S. 39 f.). Dabei fällt ein neues, zeitgemäßes und wichtiges Licht auf die Komponenten der Fähigkeit, dem unkontrollierbaren Faktor des „management overrides“ und dem psychologischen Aspekt der machiavellistischen Intelligenz (vgl. Schuchter 2012, S. 76).

2.3.2.1. Management Override

Mit „management override“ werden Täter bezeichnet, die aufgrund ihrer Position im Unternehmen die Möglichkeit haben, dolose Handlungen zu begehen. Diese Personen sind meistens im oberen oder mittleren Management angesiedelt und haben die Macht und auch das Wissen, um Kontrollsysteme bewusst außer Kraft zu setzen. Studien haben ergeben, dass Wirtschaftsdelinquenten durchschnittlich zehn Jahre im Unternehmen und davon sieben Jahre im selben Bereich arbeiteten (vgl. Schwind 2010 S. 456).

Viele Managerinnen und Manager glauben an den Spruch „Wer lang fragt, geht lang irr“ und setzen sich mit dieser Haltung über Regeln hinweg, nur um zu einem guten und raschen Ergebnis zu kommen. Sie sind der Meinung, dass bei Erreichung der Ziele niemand mehr danach fragen wird, wie diese erreicht wurden. Gerade Führungskräfte mit großer Entscheidungsmacht vergessen bzw. verdrängen dies gelegentlich und entschuldigen sich mit „Das machen alle so“ oder „Dies ist in dieser Branche so üblich“. Deshalb sei es wichtig, einige Grenzlinien klar und deutlich zu ziehen, innerhalb derer Managerinnen und Manager immer noch breite Handlungsspielräume haben. Dies ist zuerst der legale, gesetzlich definierte Rahmen, der bindend sein sollte, auch wenn dadurch einzelne Situationen für die Zielerreichung erschwert werden und zweitens sollte vor allem der „graue“ Bereich wie „Pflege von Beziehungen“ und „Geschenkannahmen“ genau definiert werden (vgl. Heinloth 2011, S. 8 f.).

Eine Studie von PwC, basierend auf 277 gravierenden Wirtschaftsdelikte ergab, dass die Straftaten zu 71% auf Vermögensdelikte, zu 10% auf wettbewerbswidrige Absprachen und zu 9% auf Korruption entfielen. Der Anteil der internen Täter bei diesen dolosen Handlungen stieg dabei von 46% (2007) auf 62% (2013). Aus Abbildung 2 ist ersichtlich, dass 38% der Straftaten auf externe Personen entfielen. Während bei den internen Tätern nur 19% aus Führungspositionen und 36% aus dem mittleren Management stammten, waren es bei den externen 51% aus den Führungspositionen (vgl. Bussmann et al. 2013, S. 80 f.).

Abbildung 2: Beziehung der Täter zum geschädigten Unternehmen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Bussmann/Nestler/Salvenmoser 2013, S. 81

2.3.2.2. Machiavellismus / Narzissmus / Psychopathie / sog. dunkle Triade

Wirtschaftskriminelle neigen zu

- Narzissmus
- Hedonismus,
- Weniger Impulskontrolle bzw.
- Übermäßiger sozialer Erwünschtheit

und haben die „machiavellistische Intelligenz“ andere zu manipulieren und auszubeuten, um so die eigenen Interessen durchzusetzen (vgl. Schuchter 2010, 79 f.). Erfolgreiche Managerinnen und Manager weisen häufig kongruente Persönlichkeitsmerkmale mit Wirtschaftsdelinquenten auf, sind risiko- und entscheidungsfreudig, stark karriere- und erfolgsorientiert und meistens unbescholten und überdurchschnittlich gebildet. Auffallend ist, dass Wirtschaftsstraftäter jedoch in den meisten Fällen gewissenhafter als die erfolgreichen Managerinnen und Manager sind. Dies zeichnet sich durch ihre Zuverlässigkeit und Sorgfältigkeit aus. Sie sind organisiert, planend und in der Lage ihre Ziele diszipliniert zu verfolgen. Durch ihren Narzissmus haben sie ständig das Bedürfnis nach Bewunderung, streben nach Genuss und Sinneslust (Hedonismus), verfügen jedoch über fehlende Selbstbeherrschung oder Selbstkontrolle (weniger Impulskontrolle) und streben übermäßig stark nach gesellschaftlicher Anerkennung (vgl. Schuchter 2010, 79 f.).

[...]

Ende der Leseprobe aus 83 Seiten

Details

Titel
Compliance Management Systeme (CMS) und ihre Wirkung auf Prävention und Aufdeckung von "White Collar Crime" in Österreich
Hochschule
FHWien der WKW
Note
1,00
Autor
Jahr
2017
Seiten
83
Katalognummer
V385088
ISBN (eBook)
9783668610453
ISBN (Buch)
9783668610460
Dateigröße
3598 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
compliance, management, systeme, wirkung, prävention, aufdeckung, white, collar, crime, österreich
Arbeit zitieren
Karl Eckerl (Autor:in), 2017, Compliance Management Systeme (CMS) und ihre Wirkung auf Prävention und Aufdeckung von "White Collar Crime" in Österreich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/385088

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