Jugendkriminalität. Der Einfluss des Elternhauses auf die kriminellen Ausprägungen von Jugendlichen


Hausarbeit (Hauptseminar), 2016

15 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Was ist Kriminalität?

3 Jugendkriminalität?
3.1 Was ist Jugendkriminalität?
3.2 Gibt es überhaupt „die“ Jugendkriminalität?
3.3 Strafrechtlicher Umgang mit Jugendkriminalität

4 Ursachen
4.1 Theorien zurUrsachenerklärung
4.1.1 BiologischeFaktoren
4.1.2 Lemtheorien
4.1.3 Theorie der differentiellen Assoziation, Theorie des sozialen Modelllernens, Theorie der differentiellen Gelegenheit
4.1.4 Kontroll- und Bindungstheorien
4.1.5 Anomietheorien, Subkulturtheorien, Theorie derNeutralisierungstechniken .
4.1.6 Kriminalitäts-/ Kriminalisierungstheorie
4.1.7 Ausgangspunkt: Konzept des symbolischen Interaktionismus
4.2 Faktoren, die Kriminalität beeinflussen

5 Entstehung der Jugendkriminalität
5.1 Der Teufelskreislauf, Modell nach Stephan Quensel
5.2 Präventionen der Jugendkriminalität

6 Fazit

7 Quellenverzeichnis

1 Einleitung

Jugendkriminalität ist ein viel diskutiertes Thema in der heutigen Zeit. Wir werden untersuchen, ob die Einflüsse des Elternhauses dazu beitragen können, dass Jugendliche kriminell werden oder ob Eltern verhindern können, dass ihre Kinder auf die kriminelle Bahn geraten. Beginnend mit einer Definition der Jugendkriminalität werden wir die Ursachen mittels unterschiedlicher Theorien beleuchten. Schließlich soll die Entstehung der Jugendkriminalität genauer betrachtet werden, um hieraus Möglichkeiten der Prävention zu erkennen.

2 Wasist Kriminalität?

Soziale Normen halten Gemeinschaften durch die sich daraus ergebenden Erwartungshaltungen für den Umgang miteinander zusammen. Weicht jemand von diesen sozialen Normen ab, muss die Gemeinschaft die Frage beantworten, wie auf die enttäuschte Erwartung und die sich daraus ergebende Verhaltensunsicherheit zu reagieren ist. Das System der sozialen Kontrolle hat wichtige Bedeutung für das Zusammenleben und für die Konfliktlösung. Würde es keine Normen für Familie, Gemeinde oder Staat geben, wäre die Frage, ob wir endlich die große Freiheit hätten oder ob Unsicherheit, Hilflosigkeit und Apathie beim Umgang mit anderen die Folge wäre. Für den einzelnen Menschen überwiegt wohl der Gewinn an Sicherheit den Verlust an Autonomie. Wichtig ist die Balance zwischen der Freiheit des Einzelnen und der notwendigen Integration in die Gemeinschaft.

Ein Bestandteil des Systems sozialer Kontrolle ist das Strafrecht. Allerdings steht das staatliche Strafrecht erst ganz am Ende der Stufen und ist ohne die darunter liegenden Stufen der Normvermittlung nicht sehr wirkungsvoll. Das Strafrecht soll das Gleichgewicht der Freiheitsrechte von Starken und Schwachen bewahren. Verbrechen und die darauf folgende Strafe müssen gesetzlich genau festgelegt sein. Kriminelles Verhalten ist also im Wesentlichen auf die Normen des Strafgesetzbuches festgelegt: ,,[...] alle als Vergehen und Verbrechen nach § 12 Abs. 1 und 2 StGB anzusehenden mit Kriminalstrafe bedrohten Verhaltensweisen.“ (Bannenberg / Rössner 2005) Die fließenden Übergänge der Verhaltensnormen zwischen schweren Verbrechen, leichten Delikten und kontrolliertem Verhalten machen die strafrechtliche Kontrolle mit Festlegung von Straftatbeständen und folgenden Kriminalsanktionen allerdings schwierig. Die Kriminalpolitik muss klare Leitlinien entwickeln, welches abweichende Verhalten kriminalisiert oder entkriminalisiert werden soll. So wurde z.B. Homosexualität im kirchlichen Mittelalter streng bestraft, in der Neuzeitjedoch formal entkriminalisiert. Ein aktuelles kriminalpolitisches Beispiel ist das Stalking. Aus Sicht der Opfer wird eine kriminelle Einstufung gefordert. Andere befürchten, dass bloß sozial lästiges Verhalten bereits als Verbrechen verfolgt wird. Der Gesetzgeber muss allerdings auch durch frühzeitiges strafrechtliches Eingreifen eine Eskalation verhindern.

Die im StGB festlegte Strafform ist Ausgangspunkt für strafrechtliche Kontrolle und Verfolgung. Der Gesetzgeber legt also fest, wo Straftatbestände vorliegen und damit staatliche Kontrolle erfolgen muss. Die Kriminalität des Strafgesetzbuches erreicht verschiedene Schweregrade. Die leichten Normen beginnen mit Beförderungserschleichung (Schwarzfahren) bzw. Eintrittserschleichung bei Veranstaltungen, steigert sich dann über Autofahren unter Alkoholeinfluss, Steuerhinterziehung oder Versicherungsbetrug. Auf der schweren Seite geht es dann um Tötungsdelikte und Mord. (Vgl. Bannenberg / Rössner 2005)

3 Jugendkriminalität

3.1 Was ist Jugendkriminalität?

Nach § 1 Abs. 2 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) gilt als Jugendlicher „wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn“ ist, als Heranwachsender „wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist“. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) zeigt, dass der Anteil dieser Altersgruppen verglichen mit ihrem Bevölkerungsanteil deutlich überrepräsentiert ist. Es scheint so zu sein, dass Kriminalität bei wenig schwerwiegenden Delikten nicht die Ausnahme, sondern eher der Regelfall ist. Delinquenz bei Jugendlichen ist jedoch ein Phänomen, das meist nur vorübergehend auftritt und auch ohne institutioneile Reaktionen im Verlauf des Erwachsenwerdens wieder verschwindet. Es ist nur eine kleine Gruppe, die längerfristig delinquentes Verhalten zeigt. Jugendkriminalität unterscheidet sich von der Kriminalität Erwachsener dadurch, dass es sich meist um leichte Delikte handelt, die nicht planvoll begangen, sondern durch Gelegenheiten ausgelöst wurden und somit auch leichter zu entdecken und zu verfolgen sind. Mit Zunahme des Alters spielen Körperverletzungen und Drogendelikte eine größere Rolle. (Vgl. Döllinger / Schabdach 2013)

3.2 Gibt es überhaupt „die“ Jugendkriminalität?

Es ist unter Wissenschaftlern umstritten, wie Jugendkriminalität erforscht werden kann, da die Delikte und Hintergründe der Deliktbegehung sehr unterschiedlich und individuell sind und es eigentlich „die“ Jugend als einheitliche Gruppe gar nicht gibt. Es gibt somit auch keinen eindeutigen Begriff von Jugendkriminalität, die durch historisch und kulturell veränderbare Perspektiven ganz unterschiedlich betrachtet werden kann. (Vgl. Döllinger / Schabdach 2013)

3.3 Strafrechtlicher Umgang mit Jugendkriminalität

Eine wichtige Erkenntnis zur Strafahndung bei Jugendkriminalität zeigt, dass mit der Härte der Sanktion die Rückfallwahrscheinlichkeit steigt. Diese kriminologischen Erkenntnisse widersprechen damit der in jüngerer Zeit in Medien und Politik geäußerten Forderungen, man müsse Jugendkriminalität strenger ahnden. (Vgl. Döllinger/ Schabdach 2013)

4 Ursachen

4.1 Theorien zur Ursachenerklärung

Um die Entstehung von Kriminalität zu erklären, haben sich sogenannte Kriminalitätstheorien entwickelt. Es gibt jedoch nicht die Theorie zur Kriminalitätsentstehung. Jede dieser Kriminalitätstheorien weist mindestens einen Faktor auf, welcher für die Entstehung von Kriminalität wesentlich ist. Der Großteil der Theorien kann aber nie alle existierenden Formen von Kriminalität erklären.

Durch das Zusammentreffen aller Theorien wird bewusst, dass viele verschiedene Faktoren für die Kriminalität von Menschen verantwortlich sind. Das Vorliegen derartiger Faktoren ist jedoch noch kein zwingender Grund, dass Kriminalität ausgelöst wird. Die Kriminologie geht mehr von einem „durch freie und verantwortliche Selbstbestimmung ausgezeichneten Menschenbild aus“ (Bannenberg / Rössner 2005). Das bedeutet also, dass jedes Individuum selbst zwischen Recht und Unrecht entscheiden kann, wenn ihm die Handlungsalternativen bewusst sind, sowie wenn "die freie, rationale Willensentscheidung nicht ausnahmsweise durch bestimmte Faktoren beeinflusst, eingeschränkt oder ausgeschlossen wird" (Bannenberg / Rössner 2005).

Kriminelles Handeln ist also aus dieser Betrachtung eine freie und rationale Entscheidung. Aussagen, dass Kriminalität erblich wäre, scheinen zwar weit hergeholt. Doch Lombroso ging in einer der ersten Kriminalitätstheorien 1876 davon aus, dass Kriminalität auch im Äußeren erkennbar wäre und es geborene Verbrecher gäbe. Dieser Gedanke ist auch heute noch in Aussagen wie „Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm“ vertreten, gerade, wenn Kriminalität in Familien häufiger auftritt.

4.1.1 Biologische Faktoren

Biologischen Faktoren müssen berücksichtigt werden. Schon immer stellten männliche Jugendliche injeder Gesellschaft im Alter von 14 bis 25 Jahren die kriminell aktivste Gruppe dar. Bei diesen Tätern handelt es sich aber um ausgleichsfähige Prädispositionen. Dies sind Veranlagungen, welche erst durch gehäufte Erziehungsschwierigkeiten und dem Wirken von Verstärkungsmechanismen zu kriminellem Handeln führen.

Hervorgerufen werden kann Kriminalität auch durch Persönlichkeitsmerkmale. Es gibtjedoch keinen eindeutigen Faktor eines Persönlichkeitsmerkmals, welcher zwingend zu kriminellem Handeln führt. Es sind mehr die Zusammenhänge. Bei der Hallenser Angeklagtenstudie wurde herausgefunden, dass Männer, welche wegen schwerer Gewaltdelikte angeklagt waren, öfters über Persönlichkeitsstörungen verfügten, als es der Rest der Bevölkerung tat.

Knapp drei Viertel aller Angeklagten stammen aus sogenannten „Broken-Home- Situationen“ (Jehle 2000). Meist sind diese Situationen durch Aufenthalte in Erziehungsheimen oder einen Wechsel der Erziehungsträger veranlasst worden. Es ist außerdem oft der Fall, dass Angeklagte häufiger von einem anderen Erziehungsträger, beispielsweise den Stiefeltern, Adoptiveltern etc., anstatt den eigenen Eltern großgezogen wurden.

4.1.2 Lerntheorien

Die Lerntheorien zur Erklärung von Kriminalität stammen aus der Psychologie. Hier geht man davon aus, dass Kriminalität gelernt, aber auch wieder verlernt werden kann, so wie jedes andere Verhalten auch. Der Erhöhung der Wahrscheinlichkeit von Verhalten durch Belohnung und der Abbau der Wahrscheinlichkeit von Verhalten durch Bestrafung sind hierbei rundlegende Lernprozesse.

4.1.3 Theorie der differentiellen Assoziation, Theorie des sozialen Modelllernens, Theorie der differentiellen Gelegenheiten

Die Theorie der differentiellen Assoziation, die Theorie des sozialen Modelllernens und die Theorie der differentiellen Gelegenheiten sind für den kriminologischen Bereich sehr wichtig. Bei diesen Theorien steht das Lernen in der Gruppe im Vordergrund. Kriminelles Verhalten wird besonders „in Interaktion mit anderen Personen innerhalb eines Kommunikationsprozesses erlernt“ (Bannenberg / Rössner 2005). Es hängt von der Teilnahme an abweichendem oder normkonformem Lernmilieu ab, ob ein Individuum kriminelles Verhalten lernt.

Auf der einen Seite lernt man durch eigene, direkte Erfahrungen der Belohnung oder der Bestrafung. Ebenfalls lernt man Dinge auch durch Beobachtungs- und Modelllernen beispielsweise Kenntnisse, Fertigkeiten, Verhaltensmuster etc. kennen.

Medien sind heutzutage für jeden zugänglich, Altersbeschränkung meist leicht zu überspringen. Medien wirken sich auf verschiedene Weise auf den Nutzer aus. Man unterscheidet passive Medien, wie den Fernseher, und aktive Medien, wie Computerspiele. Der Anteil an Gewaltakten im Fernsehen ist sehr hoch und auch in Computerspielen sind diese oft vertreten. Diese Spiele sind gerade unter männlichen Jugendlichen sehr beliebt. Kinder und Jugendliche werden durch diese Medien abgestumpft und sozusagen immun gegen diese Gewalt. Die Jugendlichen werden so Tag für Tag gewollt, aber auch ungewollt, mit diesen Taten konfrontiert.

4.1.4 Kontroll- und Bindungstheorien

Diese Theorien gehen der Frage nach, warum sich „die Mehrzahl der Menschen [...] sozial konform verhält und keine Straftaten begeht“ (Bannenberg / Rössner 2005).

4.1.5 Anomietheorien, Subkulturtheorien, Theorie derNeutralisierungstechniken

Die bisher erwähnten Theorien sehen die entscheidenden Faktoren der Entstehung von Kriminalität in der Person selbst. Die Anomietheorien, die Subkulturtheorien und die Theorie der Neutralisierungstechniken sehen die Gesellschaft bzw. den Einfluss von Gruppen als eine wichtige Ursache von kriminellem Handeln. Normbrüche werden danach erleichtert. Das heißt, dass man sein abweichendes, kriminelles Handeln rechtfertigt, sowie rationalisiert, obwohl einem die Normen bekannt sind.

4.1.6 Kriminalitäts-/ Kriminalisierungstheorie

Diese Theorie geht davon aus, dass die gesellschaftliche Reaktion auf abweichende Handlungen eine große Bedeutung für die kommende Kriminalität hat. Sie hat aus diesem Grund die Vorgänge, sowie auch die Beteiligten des Prozesses der strafrechtlichen Sozialkontrolle vorrangig im Blickfeld.

4.1.7 Ausgangspunkt: Konzept des symbolischen Interaktionismus

Kriminalität wird hier als gesellschaftlicher Zuschreibungsprozess gesehen, „der geprägt ist durch eine höhere Definitionsmacht der mit gesellschaftlicher Autorität ausgestatteten Strafverfolgungs- und Sanktionsinstanzen.“ (Bannenberg / Rössner 2005) Kriminalität meint eine Eigenschaft, welche einem Individuum zugeschrieben wird. Das Individuum integriert diese Eigenschaft dann in das eigene Selbstbild. Im weiteren Verlauf verhält es sich diesem Fremd- und Selbstbild entsprechend kriminell.

Vor allem die deutsche Aufnahme dieser Theorie geht auch davon aus, dass die Zuschreibungsprozesse im Zusammenhang mit der Schichtzugehörigkeiten stehen. „Je niedriger die Schichtzugehörigkeit und je größer die familiären Problemlagen, desto größer sei die Wahrscheinlichkeit, von den Trägem der öffentlichen sozialen Kontrolle als abweichend bzw. kriminell definiert zu werden.“ (Bannenberg / Rössner 2005)

4.2 Faktoren, die Kriminalität beeinflussen

Das Hauptproblem eines Großteils der Theorien ist die Einseitigkeit der verschiedenen Ansätze. Trotzdem haben alle diese Theorien verschiedene Befunde geliefert, welche mit Straffälligkeit Zusammenhängen. Es wurden einige große Untersuchungen durchgeführt, um herauszufinden, wodurch sich kriminelle Jugendliche von anderen, nichtkriminellen Jugendlichen unterscheiden. Bei diesen Untersuchungen wurde zwar auch auf die Täterpersönlichkeit geachtet, jedoch wurden auch die sozialen Bezüge, in denen der Täter lebt, genau betrachtet. So ist man zu folgenden Faktoren gekommen, welche Kriminalität später in hohem Maße beeinflussen:

Herkunftsfamilie: War bereits ein Mitglied der Familie straffällig, so ist es wahrscheinlicher, dass Jugendliche aus dieser Familie eher zu Gewaltakten tendieren, als Jugendliche, welche in einer ruhigeren Familie aufgewachsen sind. Zu kriminellem Verhalten der Jugendlichen können außerdem Persönlichkeitsstörungen eines Elternteils und auch Heimaufenthalte des Kindes führen.

Erziehungsstil der Eltern: Das Verhalten der Familie, sei es eine „fehlende emotionale Unterstützung, konfliktgeladene Interaktionen innerhalb der Familie, ein feindliches, ablehnendes Familienklima sowie ein zurückweisender und bestrafender Erziehungsstil“ (Fuchs 2010) haben starke Einflüsse auf soziale und kognitive Entwicklungen des Jugendlichen. Ein solches Verhalten der Familie kann Ursprung krimineller Handlungen sein. Schulbereich: Gewaltakte haben an Schulen in den letzten Jahren zugenommen. Dadurch, dass die Schule Einstellungen, Normen und auch Freundschaften prägt, müssen Kinder und Jugendliche sie auch als Lebensraum akzeptieren. Die Schule wird also zu einer wichtigen „Sozialisationsinstanz“ (Fuchs 2010). Verhalten und Einstellung von Kindern und Jugendlichen in Zusammenhang mit gesellschaftlichen und sozialen Normen werden hier geprägt.

Studien haben nachgewiesen, dass zwischen Gewaltakten an Schulen und einem hohen Leistungsdruck oder ungünstigen, sozialen Beziehungen innerhalb der Schule ein enger Zusammenhang besteht. Verschiedene Faktoren beeinflussen die Gewaltbereitschaft von Jugendlichen negativ, unter anderem Lehrer-Schüler-Verhältnisse, die Interaktion mit anderen Schülern, Versagen, Unzufriedenheit etc.

[...]

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Jugendkriminalität. Der Einfluss des Elternhauses auf die kriminellen Ausprägungen von Jugendlichen
Hochschule
Pädagogische Hochschule Ludwigsburg
Note
2,0
Autoren
Jahr
2016
Seiten
15
Katalognummer
V385695
ISBN (eBook)
9783668634435
ISBN (Buch)
9783668634442
Dateigröße
570 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
kriminalität, jugendliche, lerntheorien, faktoren, prävention, teufelskreislauf
Arbeit zitieren
Lara Strese (Autor:in)Alexandra Kühn (Autor:in)Frank Thomanek (Autor:in), 2016, Jugendkriminalität. Der Einfluss des Elternhauses auf die kriminellen Ausprägungen von Jugendlichen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/385695

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