Die Berücksichtigung von Besonderheiten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) bei der Unternehmensbewertung


Hausarbeit, 2016

22 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Grundlagen der Unternehmensbewertung
2.1 Bewertungsanlässe und -zwecke
2.2 Bewertungsverfahren

3 Definition von kleinen und mittleren Unternehmen
3.1 Quantitative Merkmale
3.2 Qualitative Merkmale

4 Besonderheiten kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Unternehmensbewertung
4.1 Prognose der künftigen finanziellen Überschüsse
4.1.1 Eingeschränkte Informationen / Datengrundlage
4.1.2 Abgrenzung des Bewertungsobjekts
4.1.3 Kalkulatorischer Unternehmerlohn
4.1.4 Bestimmung der dauerhaft übertragbaren Ertragskraft
4.2 Kapitalisierung der künftigen finanziellen Überschüsse
4.3 Anwendbarkeit bei KMU
4.3.1 Ermittlung des Betafaktors
4.3.2 Fehlende Diversifikation und mangelnde Fungibilität

5 Fazit

Literaturverzeichnis

Anhang

Anhang A: Abgrenzung KMU von Großunternehmen

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Ausgewählte quantitative Abgrenzungen der kleinen und mittleren Unternehmen von Großunternehmen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Die Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nimmt in der Praxis eine große Rolle bei der Unternehmensbewertung ein. Nach einer Studie des IfM Bonn werden in den Jahren 2014 bis 2018 jedes Jahr rund 27.000 Unternehmen aufgrund der Unternehmensnachfolge übertragen. Daneben erfolgen bei KMU häufig Bewertungen aufgrund von familien-, erb- und gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen. Aufgrund dieser verschiedenen Anlässe wird ein Unternehmenswert als Entscheidungskriterium ermittelt.[1]

Ziel dieser Hausarbeit ist es, die Besonderheiten bei der Bewertung von KMU aufzuzeigen. Zunächst wird im zweiten Kapitel ein kurzer Überblick über die Grundlagen der Unternehmensbewertung gegeben. Es wird auf die verschiedenen Anlässe und den darauf aufbauenden Zweck der Unternehmensbewertung eingegangen. Außerdem werden die wesentlichen Bewertungsverfahren kurz dargestellt. Die Definition der kleinen und mittleren Unternehmen wird im dritten Kapitel abgehandelt. Hier werden die quantitativen und qualitativen Merkmale von KMU herausgearbeitet und die Abgrenzung zu Großunternehmen erläutert. Das vierte Kapitel befasst sich mit dem Schwerpunkt dieser Arbeit. Es wird auf die Problemstellungen, die der Unternehmensbewertung von KMU innenwohnen, eingegangen. Betrachtet werden hierbei insbesondere die Ermittlung der künftigen finanziellen Überschüsse sowie die Bestimmung des Kapitalisierungszinssatzes im Kontext der objektivierten Unternehmensbewertung.

2 Grundlagen der Unternehmensbewertung

2.1 Bewertungsanlässe und -zwecke

Unternehmensbewertung heißt das Bewertungsobjekt mit einer Alternativanlage zu vergleichen und den Wert eines Unternehmens, dem Bewertungsobjekt, zu bestimmen. Die Ermittlung des Unternehmenswerts steht in Abhängigkeit zu dem Bewertungsanlass sowie dem Bewertungszweck und dient als Entscheidungskriterium.[2] Dieser Wert entspricht nicht dem Preis eines Bewertungsobjekts. Der Preis bestimmt sich durch Angebot und Nachfrage und ist das Entgelt für das ein Unternehmen den Eigentümer wechselt.

Es existiert eine Vielzahl von Bewertungsanlässen, die zu unterschiedlichen Zwecken durchgeführt werden.[3] Diese lassen sich in vier Kategorien einteilen. Der IDW S 1 nennt hier die unternehmerische Initiative, für Zwecke der externen Rechnungslegung, aufgrund von gesetzliche Vorschriften, vertraglichen Vereinbarungen oder sonstigen Gründen.[4] Hauptsächlich werden Unternehmensbewertungen aus unternehmerischer Initiative durchgeführt. Hierbei handelt es sich beispielsweise um den Kauf und Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensanteilen oder um Fusionen. Ein Impairmenttest stellt einen Bewertungsanlass zu Zwecken der externen Rechnungslegung dar. Bei Anlässen aus gesetzlichen Vorschriften werden z.B. Squeez-out Verfahren oder aktienrechtliche Regelungen zum Abschluss von Unternehmensverträgen genannt. Bei Bewertungen aufgrund von vertraglichen Regelungen, handelt es sich unter anderem um den Ein- und Austritt von Gesellschaftern sowie Abfindungsfälle im Familienrecht. Für die Bewertung von KMU kommen vor allem die nicht dominierenden Anlässe, wie Kauf/Verkauf oder Eintritt von Gesellschaftern in Betracht.

Es ist es zwingend erforderlich, im Vorfeld der Bewertung den Bewertungszweck festzulegen, da dieser von entscheidender Bedeutung für die zu treffenden Annahmen über die Prognose der zu ermittelnden finanziellen Überschüsse sowie deren Abzinsung ist.[5] „Es gibt nicht den schlechthin richtigen Unternehmenswert: Da Unternehmenswertermittlungen sehr unterschiedlichen Zwecken dienen können, ist der richtige Unternehmenswert jeweils der zweckadäquate.“[6] Somit gibt es nicht einen bestimmten Unternehmenswert, der ermittelt wird, sondern verschiedene Werte, die abhängig vom Bewertungszweck sind. Aufgrund dessen stellt sich die Frage, ob ein objektivierter oder ein subjektiver Unternehmenswert ermittelt wird. Bei Anwendung beider Verfahren ergeben sich unterschiedliche Unternehmenswerte.

Zum einen ist die Ermittlung des objektivierten Unternehmenswerts zu erwähnen, bei dem der Bewerter die Funktion eines neutralen Gutachters einnimmt. Und zum anderen die Ermittlung des subjektiven Unternehmenswerts, bei dem der Bewerter als Berater, als Schiedsgutachter oder als Vermittler auftritt.

Bei der Ermittlung des objektivierten Unternehmenswertes soll ein für alle Parteien nachvollziehbarer Unternehmenswert ermittelt werden. Dabei wird der Unternehmenswert als typisierter Zukunftserfolgswert ermittelt. Es ist von der Fortführung des Unternehmens mit dem bestehenden Unternehmenszweck, sowie mit allen realistischen Zukunftsszenarien die sich zum Bilanzstichtag ergeben, auszugehen.[7]

Im Gegensatz dazu werden bei der Ermittlung des subjektiven Unternehmenswerts die individuellen Präferenzen und Zielvorstellungen mit einbezogen.

2.2 Bewertungsverfahren

Die Auswahl des Bewertungsverfahrens richtet sich nach dem Zweck der Unternehmensbewertung. Die Bewertungsverfahren lassen sich in die Gesamtbewertungs-, Einzelbewertungs-, Misch- sowie die Vergleichsverfahren unterteilen. Diese Verfahren werden der Vollständigkeit vorgestellt, bilden aber keinen Schwerpunkt dieser Arbeit.

Die Gesamtbewertungsverfahren unterteilen sich in Ertragswertverfahren und Discounted Cashflow-Verfahren. Bei diesen Methoden wird das Unternehmen als Bewertungseinheit betrachtet. Es werden die zukünftigen finanziellen Überschüsse ermittelt und mit einem risikoadäquaten Kapitalisierungszinssatz auf den Bewertungsstichtag diskontiert.[8]

Zu den Einzelbewertungsverfahren zählen die Ermittlung des Substanzwertes und des Liquidationswertes. Zur Ermittlung des Liquidationswertes erfolgt die Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden zu Zerschlagungswerten. Hingegen stellt der Substanzwert eines Unternehmens den Wiederbeschaffungswert (Reproduktionswert) dar, der bei Fortführung des Unternehmens bestand hat.[9]

Die Mischverfahren unterteilen sich in Mittelwertverfahren und Übergewinnverfahren und sind eine Kombination aus Gesamtbewertungs- und Einzelbewertungsverfahren. Hier erfolgt eine Unternehmensbewertung aus dem Ertragswert und dem Substanzwert (Teilreproduktionswert) des Unternehmens. Beispielsweise wird der Wert bei den Mittelwertverfahren anhand des arithmetischen Mittels oder aus einer unterschiedlichen Gewichtung der beiden Werte ermittelt.[10]

Bei den Vergleichsverfahren handelt es sich im Wesentlichen um Multiplikatorenverfahren. Der Wert eines Unternehmens lässt sich an beobachtbaren Börsenkursen oder anhand von Marktbewertungen/Transaktionspreisen von Unternehmen mit vergleichbaren Charakteristika ermitteln. Aus der Bewertung vergleichbarer Unternehmen wird auf den Wert des zu bewertenden Unternehmens geschlossen. Bezugsgrößen sind der Umsatz oder Ertrag, z.B. EBIT. Die jeweilige Bezugsgröße wird bei der Unternehmensbewertung mit der beobachtbaren/ermittelten Kennzahl multipliziert. Die Multiplikatorenmethode bezeichnet man deshalb als marktpreisorientierte Bewertung.[11]

Bei der weiteren Ausführung der Arbeit wird auf die Besonderheiten bei der Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen in Bezug auf die Gesamtbewertungsverfahren und damit den typisierten Zukunftserfolgswert eingegangen.

3 Definition von kleinen und mittleren Unternehmen

Die deutsche Wirtschaft ist von kleinen und mittleren Unternehmen geprägt. Nach einer Studie der IfM Bonn zählten im Jahr 2013 rund 3,62 Millionen Unternehmen zu den deutschen KMU. Das ist ein Prozentanteil von 99,6% aller Unternehmen. Insgesamt erwirtschafteten die KMU 35,5% des gesamten Umsatzes und erzielten eine Nettowertschöpfung von rund 55,5%. Auch im Bereich des Arbeitsmarktes spielen die KMU eine sehr wichtige Rolle. So sind 59,2% aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten bei einem KMU angestellt.[12]

Die Definition von KMU ist in der Literatur ein viel diskutiertes Thema. Es gibt hierzu keine einheitliche Definition. Die Abgrenzung von KMU zu Großunternehmen erfolgt aufgrund der Heterogenität anhand von qualitativen Kriterien und quantitativen Kriterien.[13] Die Definition mit Hilfe von quantitativen Kriterien lässt eine eindeutige Zuordnung eines Unternehmens zu. Hier stellt sich jedoch die Frage, ob dadurch die Wesensverschiedenheit zu Unternehmen anderer Größenklassen Rechnung getragen wird.[14] Deshalb erfolgt zusätzlich eine Zuordnung mit Hilfe von qualitativen Merkmalen. Zunächst werden die quantitativen Merkmale herausgearbeitet um anschließend die qualitativen zu erläutern.

3.1 Quantitative Merkmale

Wie einleitend erwähnt, existiert eine Vielzahl von Größenkriterien zu den quantitativen Merkmalen. Die Klassifizierung von KMU nach den quantitativen Kriterien erfolgt in Deutschland meist nach dem Jahresumsatz und der Anzahl der Beschäftigten. Die Tabelle 1 stellt einen Überblick über ausgewählte gesetzliche und institutionelle Definitionen von KMU dar.

Tabelle 1: Ausgewählte quantitative Abgrenzungen der kleinen und mittleren Unternehmen von Großunternehmen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Behringer S. (2012), Unternehmensbewertung der Mittel- und Kleinbetriebe, S. 34

Für Zwecke einer sinnvollen Unternehmensbewertung reicht eine Klassifizierung mit Hilfe rein quantitativer Merkmale alleine nicht aus, sondern dient lediglich einer Orientierung.[15] Die qualitativen Merkmale stellen die Besonderheiten bei der Wertermittlung von KMU und die wesentlichen Unterschiede zu Großunternehmen dar. So können Unternehmen als KMU eingestuft werden, obwohl die Größenkriterien der quantitativen Kriterien überschritten wurden.[16]

3.2 Qualitative Merkmale

Neben den quantitativen Merkmalen wird der Mittelstand durch qualitative Merkmale charakterisiert. Ein KMU sollte ein rechtlich selbständiges und konzernunabhängiges Unternehmens sein, das nicht börsennotiert ist.[17] Überwiegend sind KMU Inhabergeführt. Das Unternehmen befindet sich im Privatbesitz des Eigentümers, der einen erheblichen Einfluss auf die unternehmerischen Entscheidungen hat. Das Unternehmen ist die Existenzgrundlage des Eigentümers und er alleine trägt das unternehmerische Risiko. Somit ist der Unternehmer die zentrale Figur und der wertbeeinflussende Faktor des Unternehmens.[18] Er bestimmt die Ziele und die strategische Ausrichtung des Unternehmens. Es tritt häufig eine Vermischung der betrieblichen und privaten Sphäre auf. Außerdem betreiben KMU häufig ein spezifisches Geschäftsmodell (Nischenmärkte), sind wenig diversifiziert und besitzen eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten.[19] Das Rechnungswesen einschließlich Risikomanagementsystem ist wenig ausgeprägt und aussagefähig. Unternehmensplanungen liegen nicht vor oder sind unzureichend dokumentiert und die Publizitätspflichten sind eingeschränkt.[20] Der Anhang A stellt die wesentlichen Unterschiede zwischen KMU und Großunternehmen tabellarisch gegenüber.

Zusammenfassend wird deutlich, dass eine Abgrenzung von KMU von Großunternehmen anhand von nur quantitativen Merkmalen bei der Unternehmensbewertung nicht sinnvoll ist, da ein Unternehmen mit 50 Mio. Euro Umsatz sicher nicht anders beurteilt wird als ein Unternehmen mit 51 Mio. Euro Umsatz. Im Bereich von beispielsweise Förderprogrammen des Bundes stellen die quantitativen Merkmale eine eindeutige Klassifizierung dar.[21] Eine zielführende Einordnung von KMU erfolgt daher durch Kombination von quantitativen und qualitativen Merkmalen.

4 Besonderheiten kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Unternehmensbewertung

4.1 Prognose der künftigen finanziellen Überschüsse

Wie bereits im vorangestellten Kapitel dargestellt, ergeben sich bei KMU, speziell im Hinblick auf die qualitativen Merkmale, Besonderheiten im Gegensatz zu Großunternehmen. Diese spezifischen Merkmale stellen im Rahmen der Unternehmensbewertung erhebliche Herausforderungen dar, auf die in diesem Kapitel näher eingegangen wird. Die Ausführungen beziehen sich auf die Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts.

Bei der Prognose der künftigen finanziellen Überschüsse ergeben sich vor allem Herausforderungen durch den starken personenbezug des Eigentümers. Dies spiegelt sich in den Bereichen des kalkulatorischen Unternehmerlohns, der Bestimmung der dauerhaft übertragbaren Ertragskraft und der Abgrenzung des Bewertungsobjektes wider. Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Prognose finanzieller Überschüsse ist die häufig fehlende Datengrundlage und eingeschränkte Information, die eine fehlende Planungsrechnung impliziert.

4.1.1 Eingeschränkte Informationen / Datengrundlage

Bei KMU stehen Informationen durch gesetzliche Regelungen aber auch organisatorische Gegebenheiten oftmals nur eingeschränkt zur Verfügung.[22]

Die Gesamtbewertungsverfahren ermitteln den Unternehmenswert anhand der zukünftigen finanziellen Überschüsse. Ceteris paribus ist es unabdingbar eine integrierte Unternehmensplanung aufzustellen. Bei KMU liegen in der Regel keine Unternehmensplanungen vor oder der Umfang und die Qualität reichen für eine fundierte Bewertung nicht aus.[23] Bei einer fehlenden Planung, hat der Bewerter die Unternehmensleitung aufzufordern, speziell für die Unternehmensbewertung, eine Planung mit einem Detailplanungshorizont von ein bis fünf Jahren zu erstellen und diese kritisch zu würdigen.[24] Andernfalls hat der Bewerter selbst eine Planung aufzustellen. Als Ausgangspunkt und zur Plausibilisierung der Planungsrechnung dient die Vergangenheitsanalyse. Die Aussagekraft der Vergangenheitsdaten ist kritisch zu analysieren. Es sind Modifikationen vorzunehmen, da die Jahresabschlüsse von KMU häufig steuerlich geprägt und ungeprüft sind. Außerdem sind die Abschlüsse um die personenbezogenen Einflüsse zu bereinigen. Die personenbezogenen Einflüsse werden in den folgenden Kapiteln ausführlich erläutert. Die bereinigten Vergangenheitsdaten sind für den Bewerter die Ausgangsbasis zur Herleitung einer Planungsrechnung.[25]

Die Planung der künftigen Überschüsse sollte mit Hilfe einer mehrwertigen Planung erfolgen. Entweder werden mittels Eintrittswahrscheinlichkeiten gewichtet Szenarien mit sicheren zukünftigen Erträgen betrachte oder es werden Wahrscheinlichkeitsverteilungen zu Grunde gelegt.[26] Außerdem sind Plausibilitäts- und Sensitivitätsanalysen durchzuführen.

4.1.2 Abgrenzung des Bewertungsobjekts

Durch die Stellung des Eigentümers bei KMU treten häufig Probleme bei der klaren Abgrenzung des Bewertungsobjekts auf. Es ist zwingend auf die eindeutige Abgrenzung des Bewertungsobjekts zu achten, um die künftige Ertragskraft des Unternehmens und die Ausschüttungen richtig zu ermitteln.[27]

Oftmals existiert keine eindeutige Trennung zwischen der betrieblichen und der privaten Sphäre. Es befinden sich wesentliche Vermögensgegenstände des Unternehmens (Grundstücke, Gebäude, Patente) im Privatbesitz des Eigentümers[28], eine private und betriebliche Nutzung von Vermögensgegenständen ist gegeben oder eine gemischte Nutzung bei Miet- und Leasingverträgen liegt vor.[29]

Im Rahmen der Unternehmensbewertung müssen somit zwingend Anpassungen bzw. Bereinigungen des Bewertungsobjekts vorgenommen werden, um die übertragbare Ertragskraft vollständig zu erfassen und die nicht betriebliche zu eliminieren.[30] Die Vermögensgegenstände, die sich im Privatbesitz des Unternehmers befinden, sind entweder in das Betriebsvermögen aufzunehmen[31] oder mit Hilfe von marktüblichen Nutzungsentgelten zu berücksichtigen.[32]

Hinsichtlich der Zurechnung zum Privat- oder Betriebsvermögen können die durch Rechtsprechung und Finanzverwaltung für die Steuerbilanz entwickelten Abgrenzungskriterien dienen. Nach den steuerlichen Kriterien zählen zu dem betrieblichen Vermögen das notwendige und das gewillkürte Betriebsvermögen. Alle Wirtschaftsgüter, die nach ihrer Art und nach ihrer Funktion ausschließlich und unmittelbar der betrieblichen Nutzung dienen, gehören zum notwendigen Betriebsvermögen. Notwendiges Betriebsvermögen in vollem Umfang sind Wirtschaftsgüter, die nicht Grundstücke oder Grundstücksteile sind und die zu mehr als 50% der betrieblichen Nutzung unterliegen. Als gewillkürtes Betriebsvermögen können Wirtschaftsgüter angesetzt werden, bei denen ein gewisser objektiver Zusammenhang mit dem Betrieb besteht und sie geeignet und bestimmt sind den Betrieb zu fördern. Die Zurechnung zum gewillkürten Betriebsvermögen ist in vollem Umfang bei einer betrieblichen Nutzung von mindestens 10% bis 50% möglich. Notwendiges Privatvermögen liegt vor, wenn das Wirtschaftsgut zu mehr als 90% zu privaten Zwecken genutzt wird und kein funktionaler Zusammenhang zum Betrieb besteht.[33]

Bei Bewertungen von Personengesellschaften können steuerliche Sonderbilanzen zur Ermittlung des nicht bilanzierten, jedoch betriebsnotwendigen Vermögens betrachtet werden.[34] Abgrenzungsschwierigkeiten treten ebenfalls z.B. bei Betriebsaufspaltungen auf. Hier ist darauf zu achten, dass bei Nutzung von Vermögensgegenständen grundsätzlich marktübliche Nutzungsentgelte anzusetzen sind. Marktunübliche Konditionen sind während der vereinbarten Vertragslaufzeit zu berücksichtigen. Demnach sind diese Konditionen zu überprüfen und zu klären, ob weiterhin marktunübliche Konditionen vereinbart werden.[35]

Daneben verfügen KMU häufig über eine geringe Eigenkapitalausstattung, die meist eine persönliche Haftungsübernahme des Eigentümers impliziert. Deswegen sind bei der Unternehmensbewertung Annahmen über Kapitalmaßnahmen (Gewinnthesaurierung, Kapitalerhöhung) zu treffen oder aber Avalprovisionen, bei Haftungsübernahmen, im Bewertungskalkül zu berücksichtigen. Außerdem sind etwaige Gesellschafterdarlehen auf ihren Eigen- und Fremdkapitalcharakter hin zu untersuchen und zu Marktkonditionen zu bewerten.[36]

Die getroffenen Annahmen, in Bezug auf die Abgrenzung des Bewertungsobjekts sowie die damit verbundenen Auswirkungen auf die Prognose der finanziellen Überschüsse, sollte der Bewerter aus Gründen der Transparenz und des gegebenenfalls wesentlichen Einflusses konkret darstellen.[37]

[...]


[1] Vgl. Zieger u. Schütte-Biastoch (2008): S. 1

[2] Vgl. Zieger u. Schütte-Biastoch (2008): S. 1

[3] Vgl. Ihlau, Duscha, Gödecke (2013): S. 18

[4] Vgl. IDW S 1 (2008): Tz. 8

[5] Vgl. Peemöller u. Kunowski (2015): S. 290-291

[6] Moxter (1983): S. 6.

[7] Vgl. Peemöller u. Kunowski (2015): S. 291

[8] Vgl. Mandl u. Rabel (2015): S. 57

[9] Vgl. Ballwieser u. Hachmeister (2013): S: 10

[10] Vgl. Mandl u. Rabel (2015): S. 89

[11] Vgl. Mandl u. Rabel (2015): S. 80

[12] Vgl. Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) (2015)

[13] Vgl. Ihlau, Duscha, Gödecke (2013): S. 3

[14] Vgl. Behringer (2012): S. 32

[15] Vgl Ziegler u. Schütte-Biastoch (2008): S. 591

[16] Vgl. Schütte-Biastoch (2010): S. 6

[17] Vgl. Behringer (2012): S. 36

[18] Vgl. Behringer (2012): S. 37

[19] Vgl. Ihlau, Duscha, Gödecke (2013): S. 5

[20] Vgl. WP Handbuch [Hrsg.] (2014): Tz.424

[21] Vgl. Behringer (2012): S.33

[22] Vgl. Franken, Koelen (2015): S. 1025

[23] Vgl. Zwirner (2013): S. 1797

[24] Vgl. IDW Praxishinweis 1/2014 (2014): Tz. 20

[25] Vgl. Schütte-Biastoch (2010): S.111

[26] Vgl. Schütte-Biastoch (2010): S. 5

[27] Vgl. Ihlau, Duscha, Gödecke (2013): S.107

[28] Vgl. Ihlau, Duscha, Gödecke (2013): S. 107

[29] Vgl. IDW Praxishinweis 1/2014 (2014): Tz. 13

[30] Vgl. WP Handbuch [Hrsg.] (2014): Tz. 428

[31] Vgl. WP Handbuch [Hrsg.] (2014): Tz. 428

[32] Vgl. IDW Praxishinweis 1/2014 (2014): Tz. 14

[33] Vgl. R 4.2 Abs. 1 EStR

[34] Vgl. IDW S 1 (2008): Tz.157

[35] Vgl. IDW Praxishinweis 1/2014 (2014): Tz. 14

[36] Vgl. IDW S 1 (2008): Tz.158

[37] Vgl. Ihlau, Duscha, Gödecke (2013): S. 109

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Die Berücksichtigung von Besonderheiten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) bei der Unternehmensbewertung
Hochschule
Hochschule Osnabrück
Note
1,3
Autor
Jahr
2016
Seiten
22
Katalognummer
V385747
ISBN (eBook)
9783668606982
ISBN (Buch)
9783668606999
Dateigröße
628 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Unternehmensbewertung
Arbeit zitieren
M.A. Hendrik Niehüser (Autor:in), 2016, Die Berücksichtigung von Besonderheiten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) bei der Unternehmensbewertung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/385747

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