Eine GmbH wird gemäß §1 GmbHG von einem oder mehreren Gesellschafter gegründet. Hier spielt der Gesellschaftervertrag eine zentrale Rolle. Aus dem Gesellschaftervertrag ergeben sich verschiedene Ansprüche der Gesellschafter gegen die GmbH. Ein häufiger Anspruch ist die vertragliche Leistungsvergütung. Diese entsteht dadurch, dass GmbH Gesellschafter für ihre vertragliche Dienstleistungen eine in Geld entrichtete oder zu entrichtende Gegenleistung gestalten. Zivilrechtlich haben die Gesellschafter bei der Vertragsgestaltung auch weitgehende Gestaltungsfreiheit. Steuerlich setzten ihnen die Steuergesetze und Rechtsprechungen aber enge Grenzen, um den Gestaltungsmissbrauch bei Kapitalgesellschaften zu vermeiden.
In dieser Arbeit soll dargelegt werden, welche Möglichkeiten und Grenzen vertraglicher Leistungsvergütung
zwischen einer GmbH und ihren Gesellschaftern bestehen. Zuerst wird untersucht, unter welchen Bedingungen ein Gesellschafter einer GmbH angestellt werden kann. Anschließend werden weitere entgeltlichen Arten der Vergütung, wie Gehalt, Zinsen für an die GmbH gewährte Darlehen, Miete/Pacht für Wirtschaftsgüter, Honorare sowie Lizenzgebühren für überlassende Patente untersucht.
Das Ziel der Arbeit ist, herauszufinden, unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen die vertragliche Leistungsvergütungen an die Gesellschafter von der Finanzverwaltung anerkannt und welche Aspekte kritisch hinterfragt werden.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Komponenten der vertraglichen Leistungsvergütung
2.1 Gehalt
2.1.1 Gesellschafter als Arbeitnehmer in einer GmbH
2.1.2 Gesellschafter als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
2.1.3 Steuerliche Angemessenheit der Vergütung
2.1.4 Bestandteile der Vergütung des geschäftsführenden Gesellschafters
2.1.4.1 Festgehalt
2.1.4.2 Feste jährliche Einmalzahlungen
2.1.4.3 Tantieme
2.1.4.4 Zusagen über Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge
2.1.4.5 Überlassung eines Dienstwagens
2.1.4.6 Wohnungsüberlassungen
2.1.4.7 Ausrichtung von privaten Feiern auf Unternehmenskosten
2.1.4.8 Preisnachlässe und ähnliches
2.1.5 Tätigkeit für mehrere GmbH
2.1.6 Mehrere GGf in einer GmbH
2.1.7 Maßgeblicher Fremdvergleich
2.1.8 Betriebsinterner und externer Gehaltsvergleich
2.1.9 Regelmäßiger Gehaltscheck
2.2 Zinsen für an die GmbH gewährte Darlehen
2.2.1 Voraussetzungen und Bedingungen für das Gesellschafterdarlehen
2.2.1.1 Befreiung vom Verbot des Insichgeschäfts
2.2.1.2 Fremdüblichkeit bei Gesellschafter-Darlehen
2.2.1.3 Durchführung des Vertrags
2.2.2 Vertrag schriftlich festhalten
2.2.2.1 Protokollierung des Vertrags
2.2.3 Besteuerung der Zinserträge beim Gesellschafter
2.3 Honorare
2.4 Pacht und Mietverträge
2.4.1 Betriebsaufspaltung
2.4.2 Vermietung des Arbeitszimmers an GmbH
2.4.3 Vermietung eines PKWs an GmbH
2.4.4 Angemessenheit
2.4.5 Krisenfall
2.5 Lizenzgebühren
2.5.1 Lizenzvertrag
2.5.2 Höhe der Lizenzgebühren
2.5.3 Steuerliche Besonderheiten
3 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die steuerlichen Möglichkeiten und Grenzen der vertraglichen Leistungsvergütung zwischen einer GmbH und ihren Gesellschaftern. Ziel ist es, die Bedingungen und Voraussetzungen für eine steuerlich anerkannte Vergütung zu identifizieren und kritische Gestaltungsaspekte sowie Risiken einer verdeckten Gewinnausschüttung aufzuzeigen.
- Vertragliche Gehaltsgestaltung für geschäftsführende Gesellschafter
- Steuerliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen
- Pacht- und Mietverhältnisse zwischen Gesellschaftern und GmbH
- Vergütung auf Honorarbasis und externe Dienstleistungen
- Lizenzverträge und angemessene Lizenzgebühren
Auszug aus dem Buch
2.1.1 Gesellschafter als Arbeitnehmer in einer GmbH
In einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts, ob Gesellschafter gleichzeitig als Arbeitnehmer beschäftigt werden können, wurden der Praxis wertvolle Hinweise für die Vertragsgestaltung aufgezeigt¹.
Zunächst hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass auch Gesellschafter in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft stehen können, deren Gesellschafter sie sind. Hierzu kann ein Arbeitsvertrag vereinbart werden. Nach diesem Beschluss muss der Arbeitsvertrag detaillierte Regelungen in Bezug auf die Tätigkeit, das Entgelt, die wöchentliche Arbeitszeit und den Urlaub enthalten. Weiter wird ausgeführt, dass mitarbeitende Gesellschafter einer GmbH in einem abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur GmbH stehen können. Allerdings stellt das BAG klar, dass ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zur GmbH dann vorliegt, wenn die Gesellschafter keinen maßgeblichen Einfluss auf die Gesellschaft kraft eines etwaigen Anteils am Stammkapital geltend machen können. In diesem Fall können die Gesellschafter sowohl lohnsteuerlich als auch sozialversicherungsrechtlich Arbeitnehmer sein. ²
Die Begründung eines Arbeitsverhältnisses ist allerdings dann ausgeschlossen, wenn ein Gesellschafter als Kapitaleigner einen so großen Einfluss auf die Führung der Gesellschaft, dass er über seine Gesellschafterstellung auch die Leitungsmacht hat. In diesem Fall unterliegt er nicht dem Weisungsrecht des Geschäftsführers. Vielmehr ist der Gesellschafter über seine Gesellschafterstellung befugt, selbst Anweisungen an die Geschäftsführung zu erteilen. In erster Linie sind die Stimmrechtsverhältnissen entscheidend, ob ein solcher Einfluss besteht. Daraus folgt, dass ein Gesellschafter, dem mehr als 50 % der Stimmrechte zustehen, nicht zugleich Arbeitnehmer dieser Gesellschaft sein kann.
Ist beim Minderheitsgesellschafter §53(2) GmbHG anwendbar, besteht bei diesem Gesellschafter eine Sperrminorität. Als Folge bedeutet dies im Regelfall, dass er kein Arbeitnehmer der GmbH sein kann.³
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Vorstellung des Themengebiets sowie Definition der Forschungsfrage und der untersuchten Vergütungsarten.
2 Komponenten der vertraglichen Leistungsvergütung: Detaillierte Analyse der verschiedenen Vergütungsstrukturen wie Gehalt, Darlehenszinsen, Mietverträge, Honorare und Lizenzgebühren unter Berücksichtigung steuerlicher Anforderungen.
3 Fazit: Zusammenfassende Betrachtung der Risiken bei der Vergütungsgestaltung und Empfehlungen zur Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung.
Schlüsselwörter
GmbH, Gesellschafter-Geschäftsführer, Leistungsvergütung, Gehalt, verdeckte Gewinnausschüttung, Fremdvergleich, Darlehen, Mietvertrag, Honorar, Lizenzgebühren, Steuerrecht, Finanzverwaltung, Angemessenheit, Betriebsaufspaltung, Betriebsausgaben.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit den Möglichkeiten und rechtlichen Grenzen, wie eine GmbH ihre Gesellschafter für erbrachte Leistungen vertraglich vergüten kann, ohne steuerliche Nachteile zu riskieren.
Welche Themenfelder stehen im Mittelpunkt?
Die zentralen Themenfelder umfassen die Gehaltsgestaltung, die Gewährung von Gesellschafterdarlehen, Pacht- und Mietverhältnisse, Honorarvereinbarungen sowie Lizenzverträge.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu identifizieren, unter welchen spezifischen Bedingungen die Finanzverwaltung Leistungsvergütungen anerkennt und welche Kriterien dabei kritisch hinterfragt werden.
Welche wissenschaftliche Methodik wird angewandt?
Die Arbeit stützt sich auf eine Analyse des GmbH-Gesetzes, des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes sowie auf einschlägige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und ergänzende Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden die einzelnen Vergütungskomponenten detailliert beleuchtet, insbesondere im Hinblick auf ihre steuerliche Angemessenheit und die Vermeidung verdeckter Gewinnausschüttungen.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem verdeckte Gewinnausschüttung, Fremdvergleich, Gesellschafter-Geschäftsführer und die steuerliche Angemessenheitsprüfung.
Wann liegt bei einer Gehaltszahlung an einen Gesellschafter eine verdeckte Gewinnausschüttung vor?
Eine verdeckte Gewinnausschüttung wird häufig dann angenommen, wenn die Vergütung nicht dem Fremdvergleich standhält, also wenn ein ordentlicher Geschäftsleiter diese Vereinbarung nicht mit einem fremden Dritten getroffen hätte.
Welche Rolle spielt die Protokollierung bei Verträgen zwischen GmbH und Gesellschafter?
Die Protokollierung ist entscheidend, da das Finanzamt ohne schriftliche Dokumentation und klare vertragliche Vereinbarungen Leistungen oft als verdeckte Gewinnausschüttungen qualifiziert, was zu Steuernachzahlungen führt.
Warum ist das Wiesbadener Modell im Kontext der Betriebsaufspaltung relevant?
Es dient dazu, steuerliche Konsequenzen einer Betriebsaufspaltung zu vermeiden, indem Betriebsgrundlagen so gestaltet werden, dass keine personelle Verflechtung im steuerlichen Sinne mehr vorliegt.
- Citar trabajo
- Elizaveta Nazarova (Autor), 2017, Möglichkeiten und Grenzen vertraglicher Leistungsvergütung zwischen einer GmbH und ihren Gesellschaftern, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/385848