Die Geschichte der EU


Hausarbeit (Hauptseminar), 2000

49 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Gliederung

1. Einleitung

2. Anfänge der europäischen Integration
2.1 Entstehungsgeschichte der Europaidee bis 1945
2.2 Der Beginn des europäischen Einigungsprozesses
2.2.1 Europakonzepte in den ersten Nachkriegsjahren
2.2.2 Die Geburtsstunde der wirtschaftlichen Einigung: Marshallplan und OEEC
2.2.3 Die Geburtsstunde des politischen Einigungsprozesses: Haager Kongreß und Europarat

3. Gründungsjahre der europäischen Einheit (1951 - 1960)
3.1 Die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)
3.2 Der Versuch einer Verteidigungsgemeinschaft (EVG)
3.3 Die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG)

4. Krise des europäischen Einigungsprozesses (1961 - 1969)

5. Die Europäische Gemeinschaft zwischen Erweiterung und Stillstand (1969 - 1984)
5.1 Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ)
5.2 Versuch einer Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
5.3 Die Norderweiterung
5.4 Die Süderweiterung

6. Verstärkte Integrationsbemühungen
6.1 Die Einheitliche Europäische Akte (EEA)
6.2 Der Vertrag von Maastricht
6.3 Erweiterung um die EFTA-Staaten
6.4 Der Vertrag von Amsterdam
6.5 Die Agenda 2000

7. Herausforderungen an die Union

8. Anhang: Chronik der europäischen Einigung

9. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Bei der vorliegenden Arbeit handelt es sich um die Ausarbeitung eines Referates welches im Rahmen des Seminars "Europäisches Recht" gehalten wurde. Hauptaufgabe dieses Beitrages ist es nicht, einen möglichst vollständigen Abriß über die in großer Zahl vorhandenen, bedeutsamen historischen Daten zu geben. Der Grund hierfür liegt darin, daß in vorangegangenen Beiträgen über spezielle Institutionen oder Rechtsbereiche der EU bereits die jeweiligen geschichtlichen Entwicklungen abgedeckt wurden.

Aufgabe dieses Beitrages soll es vielmehr sein, die Betrachtungen der wichtigsten Entwicklungsstränge und Ereignisse des Europäischen Einigungsprozesses in einen größeren zeitlichen Rahmen einzubetten. Damit ist zum Einen gemeint, daß den Anfängen der europäischen Integration überproportional viel Raum gewidmet wird und zum Anderen, daß über die Gegenwart hinaus zukünftige Entwicklungen der Europäischen Union diskutiert werden sollen.

Die Europäischen Union ist hervorgegangen aus einem freiwilligen Zusammenschluß souveräner Staaten. Historisch einmalig ist die Intensität der Verbindung. So präsentiert sich die Europäische Union heute als Kombination aus supranationalem Gebilde mit eigenen Gemeinschaftsorganen einerseits und intergovernementaler Zusammenarbeit zwischen Nationalstaaten andererseits. Die Entstehung und Entwicklung dieses dualen Charakters soll anhand der Betrachtung von europäischen Institutionen, Prozessen und Politikbereichen nachgezeichnet werden.

2. Anfänge der europäischen Integration

Zu Anfang dieser Ausarbeitung sollen die besonderen historischen Entstehungsbedingungen und spezifischen politischen Verhältnisse herausgearbeitet werden. Es wird der Frage nachgegangen, welche treibenden Kräfte und Motive letztlich zur Begründung der Europäischen Einigung geführt haben.

Die Europäische Union existiert seit dem Inkrafttreten der Maastrichter Verträge am 1. November 1993. Die Vorgeschichte der EU setzt jedoch schon kurz nach dem Zweiten Weltkrieg ein. Zu dieser Zeit wurden in Europa erste Formen der wirtschaftlichen und politischen Zusammenarbeit entwickelt. Insbesondere wurde 1951 mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) erstmals eine ansatzweise supranationale Organisation geschaffen. Um zu einem umfassenden Verständnis des Europäischen Einigungsprozesses zu gelangen genügt es jedoch nicht, die historischen Betrachtungen auf die letzten fünf Jahrzehnte zu fokussieren.

2.1 Entstehungsgeschichte der Europaidee bis 1945

Die Ideen eines geeinten Europas, jenseits von Expansionsbestrebungen eines einzelnen Volkes oder Staates, reichen weit in die Vergangenheit zurück.1 Viele historische Persönlichkeiten hatten Konzepte eines „gemeinsamen Europa“ entwickelt, die normativen Charakter aufwiesen. Die unterschiedlichen Europakonzepte zielten zumeist auf Friedenssicherung ab und ließen sich grundsätzlich auf zwei verschiedene Arten von staatlichen Organisationsformen zurückführen:

· Ein Staatenbund in Form einer klassischen Allianz, dessen Kennzeichen es ist, daß die Souveränität der verbleibenden Einzelstaaten weitestgehend unangetastet bleibt. Dieser Ansatz hat das europäische Gleichgewicht als Grundlage, bzw. zum Ziel und sucht das Erstarken eines einzelnen Staates durch Bildung einer Gegenmacht zu verhindern.

Beispielsweise entwickelte Herzog Sully (1560-1641), ein Minister Heinrichs des IV., in seinem „grand dessein“ das Konzept einer europäischen Machtbalance: Angesichts der drohenden Einkreisung Frankreichs durch das Haus Habsburg propagierte Sully ein Bündnis der christlichen Staatenwelt, welches als Wächter des Friedens agieren sollte.

· Die zweite Form ist die Föderation mit dem Kennzeichen der "Interdependenz durch Integration"2. Dieser Ausdruck bringt zwei Merkmale auf den Punkt:

Indem die Staaten souveräne Rechte an eine dritte Ebene abgeben entwickelt sich eine wechselseitige Abhängigkeit und zum anderen soll hier, im Unterschied zum ersten Konzept, die dominierende Rolle einer Nation durch Einbindung eingeschränkt werden. Als Vertreter dieser Idee kann der französische Frühutopist Graf von SaintSimon angeführt werden, der sich in der Broschüre "Die Reorganisation der europäischen Gesellschaft" (1814) für eine "allgemeine Macht" zur Förderung der "europäischen Gemeinsamkeit"3 einsetzte.

Die Auflistung von Politikern und Denkern die ein gemeinsames Europa, wenn auch aus unterschiedlichen Motiven heraus postulierten, ließe sich leicht um weitere Persönlichkeiten wie Dante, Rosseau, Kant oder Hugo ergänzen. Sämtlichen dieser Europautopisten war gemein, daß sie von einem friedlichen Zusammenschluß der europäischen Staaten ausgingen, aber auch, daß unscharf blieb, wie eine solche Einheit denn konkret auszusehen hätte. Zu sehr war die politische Kultur bis Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts von starrem Nationalstaatsdenken geprägt, wonach jeder Staat für sein Territorium die uneingeschränkte und ungeteilte Macht, die Politik im Inneren und nach Außen zu bestimmen, beanspruchte. Eine freiwilliger Souveränitätsverzicht zugunsten einer dritten, supranationalen Organisation, der ja für die Umsetzung eines integrativen Europa unabdingbare Voraussetzung gewesen wäre, war mit diesen Interessen nicht vereinbar. Aber auch ein gemeinsames Europa in Form eines Bundes souveräner Einzelstaaten konnte aufgrund der vielfältigen, sich gegenseitig widersprechenden Interessen der einzelnen Nationen nicht umgesetzt werden.

Nach Beendigung des ersten Weltkrieges erfuhren Projekte eines geeinten Europas einen starken Bedeutungszuwachs und, mit der Gründung des (im wesentlichen europäisch orientierten) Völkerbundes im Jahre 1920, eine erstmalige Realisierung des Integrationsansatzes. Ebenfalls in der Zwischenkriegszeit entstand die auf Initiative des österreichischen Grafen Richard Coudenhove-Kalergi gegründete Paneuropa-Bewegung. Die Existenzsicherung Europas, so das Credo der Bewegung, könne nur durch einen auf der Aussöhnung zwischen Deutschland und Frankreich beruhenden Staatenbund gewährleistet werden.

In seiner Schrift "Paneuropa" betonte Coudenhove-Kalergi, wie andere vor ihm, daß die Umsetzung eines geeinten Europas auf Freiwilligkeit beruhen müßte: " Die einzige Kraft, die Paneuropa verwirklichen kann, ist: der Wille der Europäer."4.

Er erkannte aber auch, daß sich zwar viele Menschen ein einheitliches Europa wünschten, nur wenige jedoch auch dazu entschlossen waren, es zu schaffen. Zu diesen wenigen gehörten auch politische Parteien wie die SPD, die in ihrem Heidelberger Programm 1925 ein vereinigtes Europa ähnlich nachdrücklich forderte wie vier Jahre später der französische Außenminister Briand in seien Pläne einer "union féderale européene".

Die nach wie vor vorhandene, nationalistische Haltung der Völker und ihrer Führungsschichten, nun verstärkt um die Demütigung welche die Friedensverträge den Besiegten des Ersten Weltkrieges zugefügt hatten, entfernte Europa aber wieder von dem Ziel einer Einheit. Auch der Völkerbund scheiterte an dem Unvermögen, der aggressiven Expansionspolitik Deutschlands, Italiens und Japans entgegenzutreten und so die sich anbahnende Katastrophe des Zweiten Weltkrieges zu verhindern.

Wenn man sich nun der Betrachtung der Nachkriegszeit und somit den Anfängen des europäischen Einigungsprozesses nähert, so ist festzuhalten, daß die Europaidee keineswegs erst als Reaktion auf die Katastrophe des Zweiten Weltkrieges ersonnen wurde. Vielmehr ist die Schaffung eines vereinigten Europas als jahrhundertealtes Konzept anzusehen, dessen Ausstrahlungskraft auch durch den zweiten Weltkrieg nicht gebrochen werden sollte. In den Köpfen weitsichtiger Politiker, in europäischen Organisationen und nicht zuletzt im Widerstand wurden integrative Europaprojekte für die Nachkriegszeit entwickelt, um so dauerhafte Friedenssicherung zu gewährleisten.

2.2 Der Beginn des europäischen Einigungsprozesses

2.2.1 Europakonzepte in den ersten Nachkriegsjahren

Mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges nähert man sich langsam der Geburtsstunde der Europäischen Gemeinschaften. Die simplifizierende Behauptung, daß mit Kriegsende „klargeworden [sei], daß der Nationalstaat mit unteilbarer und unantastbarer Souveränität nicht weiterbestehen durfte“5 ist jedoch nicht zutreffend.

Vielmehr existierten in der unmittelbaren Nachkriegszeit eine Vielzahl von Konzepten, wie mit der Organisation von Europa verfahren werden sollte.

Das Jahr 1945 stellt in der Geschichte Europas eine tiefe Zäsur dar. Mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde auch auf dem Gebiet der Europapolitik eine neue Epoche eingeläutet. Die langen Kriegsjahre hatten alle europäischen Staaten, auch die verbliebenen Großmächte Frankreich und Großbritannien erheblich geschwächt, mit der Folge, daß Europa als Hauptträger der Politik abgelöst wurde.

"An die Stelle der überkommenen, wenn auch faktisch bereits seit dem Ersten Weltkrieg überholten 'Balance-of-Power' - Problematik trat die Auseinandersetzung der beiden Hauptsieger des Zweiten Weltkrieges, der 'Supermächte' USA und Sowjetunion."6

Vor diesem Hintergrund der Polarisierung der Mächteverhältnisse verfolgten die USA den Plan, die große Allianz der Kriegszeit im Rahmen einer weltweiten Sicherheitsorganisation, in der außer den USA, noch China, die Sowjetunion und Großbritannien die Führung übernehmen sollten, fortzuschreiben. Das von der USA beabsichtigte Ziel war eine abermalige Aufteilung der Welt in Machtblöcke zu verhindern, deren Vorläufer sich bisher als so unheilvoll für die Welt gezeigt hatten. Sonderbündnisse wurden von dieser amerikanischen Politik nicht zugelassen. Es ist also festzustellen, daß unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg für Pläne eines vereinten Europa zunächst keine Realisierungschance bestand. Diese Aussage läßt sich auf zwei verschiedene Arten von Europaprojekten beziehen:

· Der britische Premiers Winston Churchill verlangte in seiner berühmt gewordenen Rede am 19. September 1946 in Zürich die baldige Schaffung der "Vereinigten Staaten von Europa", als Teil einer regionalen Organisation der Vereinten Nationen. Faktisch plädierte Churchill bei seiner Rede für den Zusammenschluß der westeuropäischen Länder (inklusive dem Westteil Deutschlands), der mit der Gründung eines "Europa- Rats“ und auf der Grundlage der deutsch-französischen Freundschaft beruhen sollte. Die Besonderheit von Churchills Vorschlag bestand in dessen Pragmatismus: Es lag bereits die Erkenntnis zugrunde, daß nicht mehr von einem potentiellen Erstarken Deutschlands, sondern vielmehr von dem anhaltenden sowjetischen Expansionsdrang, dem „Eisernen Vorhang“, Gefahr drohe. Durch einen europäischen Staatenbund wollte er dazu ein Gegengewicht schaffen.

Churchills Konzept mußte hinter dem amerikanischen Wunschbild der "One World" jedoch genauso zurückstehen wie ein zweites Europaprojekt.

- Schon während der Kriegsjahre war die Idee eines geeinten Europas im Widerstand weiterentwickelt worden und die wesentlichen Grundzüge zahlreicher späterer Europaprojekte vorgezeichnet: Die Schaffung einer gesamteuropäischen Regierung, einer gemeinsamen Streitmacht und eines obersten Gerichtshofes.7

Hervorzuheben ist, daß die durchaus verschiedenen Europaprojekte der Widerstandskämpfer und - ganz allgemein - die der Föderalisten sich in wesentlichen Grundsätzen von dem „realistischen“ Ansatz Churchills unterschieden. Für die Föderalisten kam stets nur ein Gesamteuropa in Frage, eine mögliche Teilung in West- und Osteuropa war für sie lange Zeit nicht akzeptabel. Des weiteren sollte dieses Gesamteuropa in Form einer supranationalen Staatenunion mit weitreichenden Handlungskompetenzen organisiert werden. Nur ein politisch geeintes Europa hätte die Möglichkeit sich als „dritte Kraft“ neben den USA und der Sowjetunion zu etablieren.

Das Ende des Zweiten Weltkrieges stellte also nicht per se den Beginn eines in welcher Form auch immer gearteten gemeinsamen Europa dar, im Gegenteil: Weder die USA noch die Sowjetunion waren an einem „Europa-Block“ interessiert. Als entscheidendes Ereignis muß daher die Wende in der amerikanischen Außenpolitik Anfang 1947 gelten. Der vordringenden Sowjetunion war es bis dahin quasi unter dem Schutz der vorherrschenden Kooperationspolitik gelungen, die meisten osteuropäischen Staaten unter ihre Einflußsphäre zu bringen, die traditionelle, nationalstaatliche Politik hatte sich als ungenügende Schranke dagegen erwiesen.8 Neben Griechenland und Italien drohte nach einem verheerenden Hungerwinter auch das besiegte Deutschland dem kommunistischen Expansionsdrang anheimzufallen.

Die Amerikaner reagierten auf diese kritische Situation indem sie fortan anstelle der Kooperationspolitik mit der Sowjetunion eine „Containment Policy“, eine Politik der Eindämmung gegen die Sowjetunion verfolgten. Mit diesem Politikwechsel öffnete sich die letzte Schranke, die dem Beginn einer Europäischen Einigung noch entgegengestanden hatte.

2.2.2 Die Geburtsstunde der wirtschaftlichen Einigung: Marshallplan und OEEC

Im Juni 1947 verkündeten die USA den „Marshallplan“. Mit diesem wirtschaftlichen Aufbauplan sollten die europäischen Länder und insbesondere Deutschland gestärkt werden und so zu einem Gegengewicht gegen die sowjetische Blockbildung werden.

Der Marshallplan war prinzipiell für Gesamteuropa konzipiert, spätestens die Ablehnung des Planes durch die Sowjetunion und ihre Satelliten führte aber de facto zu einer Begrenzung der Wirtschaftshilfe auf die westeuropäischen Länder.

Im Zuge der Vollstreckung des Marshallplanes wurde im April 1948 die „Organization for European Economic Cooperation“ (OEEC) gegründet, die mit der Verteilung der amerikanischen Finanzmittel beauftragt wurde.

Die OEEC bestand anfangs aus 16 Mitgliedstaaten, die sich zu fortschreitender wirtschaftlicher Integration und gegenseitiger Abstimmung im Bezug auf den Wiederaufbau

Europas verpflichteten. Die OEEC nimmt in der Geschichte der europäischen Einigung einen besonderen Rang ein, da sie die erste grenzüberschreitende Organisation zur Verwirklichung einer engeren wirtschaftlichen Zusammenarbeit in Westeuropa darstellt. Sie verfügte zwar schon über eigenes Recht, wies jedoch noch keinen supranationalen Charakter auf. Im Oktober 1960 wurde die OEEC durch Erweiterung um Kanada und die USA zur Organization for Economic Cooperation and Development (OECD).

2.2.3 Die Geburtsstunde des politischen Einigungsprozesses: Haager Kongreß und Europara

Ausgelöst durch den amerikanischen Politikwechsel wird die Idee der politischen Einigung der europäischen Länder erstmals zu einem konkreten politischen Ziel. Auf dem „zum Symbol gewordenen Haager Kongreß“9 trafen vom 7. bis zum 10. Mai die Verfechter eines gemeinsamen Europa aufeinander.

Die potentiellen Grenzen einer europäischen Integration waren zu diesem Zeitpunkt bereits vorbestimmt: Seit Februar 1948 wehte die kommunistische Fahne auch über Prag und die Sowjetunion hatte ihre Macht in Mittel- und Osteuropa weiter konsolidiert. Die Föderalisten sahen sich daher ihrem Wunsch nach einem Gesamteuropa beraubt. Männer wie Robert Schuman oder Jean Monnet konnten sich auch mit ihren Vorstellungen von einer supranationalen Staatenunion nicht durchsetzten. Zu mühsam wären Verhandlungen über eine (teilweise) Aufgabe der eben erst wiedererstandenen nationalen Souveränitäten gewesen. Statt dessen war angesichts der prekären Situation ein möglichst schneller Zusammenschluß der westeuropäischen Demokratien geraten und so rückte Churchills Plan für eine Westeuropäische Union als einzig mögliche Alternative in den Vordergrund. Vom Haager Kongreß gingen folglich die weitreichenden Forderungen nach internationaler, gouvernementaler Zusammenarbeit der westeuropäischen Staaten aus und es wurde die Schaffung des Europarates beschlossen.

Die unterlegenen Föderalisten schlossen sich im Anschluß an den Kongreß zur Europäischen Bewegung zusammen und traten so weiterhin für ein durch Integration geprägtes Europa ein.

Die erste umfassende (west-) europäische Institution entstand, ausgehend von den Anregungen des Haager Kongresses, im Mai 1949 mit der Gründung des Europarates.

Ihm war - laut Art.1 Statut - die Aufgabe zugedacht, "eine engere Verbindung zwischen seinen Mitgliedern zum Schutze und zur Förderung der Ideale und Grundsätze, die ihr gemeinsames Erbe bilden, herzustellen und ihre wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern"10. Weiterhin sollte er als europäisches Forum und als Instrument für die Ausarbeitung gemeinsamer Abkommen, exklusive der Verteidigungspolitik, dienen.

Der Europarat bestand zunächst aus zehn westeuropäischen Staaten zu denen u.a. Großbritannien, Frankreich und Italien gehörten. Die Bundesrepublik erlangte erst im Jahre 1951 die Vollmitgliedschaft, war jedoch von Anfang an als assoziiertes Mitglied (d.h. ohne Vertretung im Ministerialkommitee) zugelassen.

Der Europarat hat neben dem erwähnten Komitee, dem die Außenminister der europäischen Länder angehören, als zweites Organ die Beratende Versammlung, welcher Vertreter aus den nationalen Parlamenten angehören. Der Europarat ist eine international organisierte Staatengemeinschaft nach den klassischen Formen der Staatszusammenarbeit, er stellt keine übergeordnete Autorität dar. Die proföderativen Kräfte konnten sich im Europarat nicht durchsetzen, sie scheiterten am Veto der Briten, die eine international organisierte europäische Staatenunion wünschten, ohne die Übertragung von hoheitlichen Rechten.11

Die Entscheidungen im Ministerialkommitee können nur einstimmig gefaßt werden; sie stellen lediglich Empfehlungen an die einzelnen Mitgliederstaaten dar und haben keine bindende Wirkung.

In seiner bisher 50jährigen Geschichte hat der Europarat zahlreiche Konventionen und völkerrechtliche Verträge in den unterschiedlichsten Bereichen erarbeitet, die nach Zeichnung und Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten die europäische Rechtsharmonisierung entscheidend vorangetrieben haben. Der wohl bedeutsamste Erfolg ist die Annahme der Europäischen Menschenrechtskonvention (und die damit verbundene Schaffung der Europäischen Kommission für Menschenrechte und des Europäischen Gerichtshofes), die am 4. November 1950 durch die Mitgliedstaaten unterzeichnet wurde.

Zusammenfassend läßt sich sagen, daß der europäische Einigungsprozeß erst beginnen konnte, als die amerikanische Sicherheits- und Außenpolitik mit den Europavorstellungen der europäischen Realisten korrespondierte. Ökonomische Gesichtspunkte, die später zur eigentlichen Triebfeder des zusammenwachsenden Europas werden sollten, traten zunächst in den Hintergrund. Auch die wirtschaftliche Zusammenarbeit im Rahmen der OEEC war politisch motiviert.

Es kann nicht genug hervorgehoben, daß bereits vier Jahre nach Kriegsende mit der Schaffung des Europarates, sowie den weiteren Bekenntnissen zur europäischen Zusammenarbeit schon große Fortschritte in Richtung eines „Gemeinsames Europa“ gelungen waren.

[...]


1 vgl. Pfetsch, Frank: Die Europäische Union, S.16ff. und Seeler, Hans-Joachim: Die europäische Einigung und das Gleichgewicht der Mächte, S.12f.

2 Pfetsch, Frank, S.15

3 zit. nach Pfetsch, Frank, S.17

4 zit. nach Teske, Horst: Europa zwischen gestern und morgen, S.22

5 vgl. Presse und Informationsdienst der Bundesregierung: EUROPA 2000, Die europäische Union der fünfzehn Staaten, S.13

6 Hillgruber, Andreas: Europa in der Weltpolitik der Nachkriegszeit 1945-1963, S.11

7 vgl. Gasteyger, Curt: Europa von der Spaltung zur Einigung, S.37ff.

8 vgl. Hillgruber, Andreas, S.23ff.

9 Gasteyger, Curt, S.35

10 vgl. Satzung des Europarates in: Gasteyger; Curt, S.74ff.

11 vgl. Loth, Wilfried: Die Anfänge der europäischen Integration 1945 - 1950, S.20ff. sowie Seeler, Hans- Joachim, S.21

Ende der Leseprobe aus 49 Seiten

Details

Titel
Die Geschichte der EU
Hochschule
Universität Lüneburg  (Institut für Rechtswissenschaften)
Veranstaltung
Europäisches Recht
Note
1,3
Autor
Jahr
2000
Seiten
49
Katalognummer
V3861
ISBN (eBook)
9783638123877
Dateigröße
671 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Geschichte, EU, Europa, Einigungsprozeß
Arbeit zitieren
Timo de Beer (Autor:in), 2000, Die Geschichte der EU, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/3861

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