Diese Arbeit soll den Schusswaffengebrauch in Nordrhein-Westfahlen kurz thematisieren. Des Weiteren soll die Historische Entwicklung des finalen Rettungsschusses aufgezeigt werden. Außerdem sollen die Verfassungs-rechtlichen Vorgaben gegenüber dem finalen Rettungsschusses erläutert werden.
Vom ersten Tag im Außendienst führen Polizeivollzugsbeamte ihre Schusswaffe mit sich. Von deren Gebrauch besteht wohl der höchste Respekt. Schnell wird es zur Routine, die Pistole im Holster zu tragen. Bei Fahrzeug- oder Personenkontrollen ist es oftmals Routine für den sichernden Beamten, die Hand zur im Holster befindlichen Schusswaffe zu führen. Der tatsächliche Einsatz der Dienstwaffe, wie auch der nur angedrohte, ist im Leben der meisten Polizeibeamten allerdings eher eine Seltenheit. Die Auswirkungen, die sich aus einem solchen Einsatz für die Beteiligten ergeben können, sind jedoch um ein Vielfaches bedeutender. Die Anlässe, die Schusswaffe einzusetzen, können höchst unterschiedlich sein. Zum einen kann eine plötzliche Bedrohung auftreten und unmittelbar gegen eingesetzte Beamte gerichtet sein, in der sich der Beamte in Bruchteilen von Sekunden für oder gegen den Schusswaffengebrauch entscheiden muss. Anderseits kann der Einsatz der Schusswaffe ein Ergebnis von stunden- oder gar tagelangen Beratens und Abwägens sein.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Begriffsbestimmung
2.1 Schusswaffengebrauch - § 63 PolG NRW
2.2 Historische Entwicklung des finalen Rettungsschusses in NRW
2.3 Verfassungsrechtliche Vorgaben
3 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die historische Entwicklung und die rechtliche Einordnung des finalen Rettungsschusses innerhalb des Polizeirechts von Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, die Entwicklung der gesetzlichen Regelungen zu beleuchten, die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen zu analysieren und kritisch zu hinterfragen, ob die aktuelle Gesetzgebung den Anforderungen moderner Einsatzszenarien gerecht wird.
- Polizeilicher Schusswaffengebrauch gemäß § 63 PolG NRW
- Historische Genese der gesetzlichen Verankerung in NRW
- Verfassungsrechtliche Zulässigkeit und das Recht auf Leben
- Analyse der Notwehr- und Nothilfe-Problematik bei Geisellagen
- Kritische Würdigung der Wirksamkeit in aktuellen Szenarien
Auszug aus dem Buch
Historische Entwicklung des finalen Rettungsschusses in NRW
Das Konzept des finalen Rettungsschusses wurde im Jahre 1973 - infolge des Münchner Geiseldramas am 5. September 1972 - entwickelt. In Deutschland haben es seitdem 13 der 16 Länder in ihre Polizeigesetze aufgenommen, die demnach das Grundrecht auf Leben einschränken. Bis Februar 2010 gab es in Nordrhein-Westfahlen keine gesetzliche Bestimmung, welche den Schusswaffengebrauch mit wahrscheinlich tödlichen Folgen explizit enthalten hätte. Bis dahin durften Schusswaffen nur gegen Personen gebraucht werden, um diese angriffs- oder fluchtunfähig zu machen.
Die CDU-Fraktion brachte am 31.03.1978 den Gesetzesentwurf „Gesetz zur Vereinheitlichung des Polizeirechts im Lande Nordrhein-Westfalen – PolRVereinG NW“ in den Landtag ein. In seinem § 43 Abs. 2 Satz 2 sah dieses Gesetz eine dem MEPolG gleich lautende Regelung vor. In der allgemeinen Begründung legt die Fraktion dar, dass es „aufgrund der erforderlichen Zusammenarbeit der Polizeien des Bundes und der Länder“ dringend erforderlich sei, „die Polizeigesetze der Länder einschließlich des Rechts der Zwangsmittel und der Anwendung des unmittelbaren Zwangs in einer einheitlichen Fassung zu verabschieden.“ Diesbezüglich verweist sie auf die einstimmigen Beschlüsse der Innenministerkonferenz vom 25.11.1975.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung führt in die Bedeutung der Schusswaffe für Polizeivollzugsbeamte ein und stellt die Relevanz sowie die Zielsetzung der Untersuchung zum finalen Rettungsschuss dar.
2 Begriffsbestimmung: Dieses Kapitel definiert den finalen Rettungsschuss rechtlich, erläutert die gesetzlichen Grundlagen im PolG NRW und diskutiert die historische Entwicklung sowie die verfassungsrechtliche Problematik.
3 Fazit: Das Fazit resümiert die Einführung der gesetzlichen Regelung und reflektiert kritisch über die Eignung des Konzepts für moderne Bedrohungslagen wie terroristische Anschläge.
Schlüsselwörter
Finaler Rettungsschuss, PolG NRW, Polizeirecht, Schusswaffengebrauch, Grundrecht auf Leben, Menschenwürde, Geiselnahme, Nothilfe, Notwehr, Verhältnismäßigkeit, Eingriffsrecht, Gesetzgebung, Polizeibeamte, Rechtsbrecher, Zwangsmittel.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit befasst sich mit der historischen und rechtlichen Entwicklung des sogenannten „finalen Rettungsschusses“ innerhalb des Polizeirechts von Nordrhein-Westfalen.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die zentralen Themen sind die gesetzliche Verankerung im Polizeigesetz NRW, die verfassungsrechtliche Abwägung zwischen dem Recht auf Leben und dem Schutz Dritter sowie die historische Genese der Gesetzgebung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Entwicklung der Regelung nachzuvollziehen und kritisch zu prüfen, inwieweit die aktuelle Rechtslage in NRW heutigen polizeilichen Anforderungen entspricht.
Welche wissenschaftliche Methode liegt der Arbeit zugrunde?
Die Arbeit nutzt eine juristische Literaturanalyse sowie die Auswertung parlamentarischer Dokumente und gesetzlicher Bestimmungen.
Was umfasst der Hauptteil der Arbeit?
Der Hauptteil gliedert sich in eine Begriffsbestimmung, die Darstellung der gesetzlichen Grundlagen (§ 63 PolG NRW), die historische Entwicklung seit den 1970er Jahren und eine verfassungsrechtliche Analyse.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Die wichtigsten Begriffe sind Finaler Rettungsschuss, Polizeigesetz, Grundgesetz, Verhältnismäßigkeit und Geisellage.
Warum war die Einführung des finalen Rettungsschusses in NRW rechtlich so umstritten?
Die Problematik lag in der Kollision mit dem Grundrecht auf Leben (Art. 2 GG) und der Unantastbarkeit der Menschenwürde (Art. 1 GG), da ein gezielt tödlicher Schuss staatliches Handeln darstellt, das das Leben eines Rechtsbrechers beendet.
Inwiefern hat sich die Bewertung von Geisellagen historisch verändert?
Während Geisellagen anfangs als primärer Standardfall für diese Regelung dienten, stellt der Autor im Fazit die Frage, ob heutige Szenarien wie terroristische Anschläge mit mehreren Tätern eine noch weitergehende Regelung erforderlich machen.
- Arbeit zitieren
- Malte König (Autor:in), 2017, Der polizeiliche Schusswaffengebrauch in Nordrhein-Westfalen. Historische Entwicklung des "finalen Rettungsschusses", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/386889