Als ein Baustein der sogenannten "Lissabon-Strategie" der Europäischen Union wurde im Dezember 2006 die „Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt“ verabschiedet. Die vorrangige Intention jener "EU-Dienstleistungsrichtlinie" ist seither auf den Abbau rechtlicher und administrativer Hindernisse des europäischen Dienstleistungsbinnenmarktes gerichtet. In diesem Zusammenhang stellt die vorliegende Ausarbeitung die informations- und kommunikationstechnischen Aspekte der Richtlinie und deren Umsetzung in der Republik Österreich vor, wobei dem „Einheitlichen Ansprechpartner“ der Hauptteil der Ausführungen zukommt. Die Wahl Österreichs, seit dem 01.01.1995 EU-Mitglied, als Anschauungsobjekt begründet sich dadurch, dass das Land in puncto E-Government im innereuropäischen Vergleich einen der vorderen Plätze einnimmt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die EU-Dienstleistungsrichtlinie
2.1 Zweck und wesentliche Inhalte
2.2 E-Government-Bestandteile
3. Die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in Österreich
3.1 Wesentliches zur Umsetzung
3.2 Umsetzung der E-Government-Bestandteile
4. Fazit
Zielsetzung und Themen
Diese Arbeit befasst sich mit der Analyse der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) unter besonderer Berücksichtigung ihrer informations- und kommunikationstechnischen Umsetzung in der Republik Österreich, wobei ein Schwerpunkt auf der Rolle des Einheitlichen Ansprechpartners liegt.
- Die europäische Strategie und die Zielsetzung der Dienstleistungsrichtlinie
- Strukturen und Anforderungen an das E-Government
- Herausforderungen und Praxis der Umsetzung in der österreichischen Verwaltung
- Evaluation der Leistungsfähigkeit und Nutzerorientierung digitaler Verwaltungsangebote
Auszug aus dem Buch
2.1 Zweck und wesentliche Inhalte
Umzusetzen war die EU-DLR von den Mitgliedstaaten zwingend bis zum 28.12.2009 (Artikel 44 Absatz 1 Satz 1). Ihr juristischer Charakter in der Wechselbeziehung zwischen nationalem und europäischem Recht soll an dieser Stelle indes keiner näheren Betrachtung unterliegen.
Beweggrund der EU zum seinerzeitigen Erlass der Richtlinie war die Erkenntnis, dass der Dienstleistungssektor zwar auf Ebene der Nationalstaaten vielfach den wichtigsten Wirtschaftszweig darstellte, dessen supranationale Weiterentwicklung aber eine deutliche Beeinträchtigung durch die Fragmentierung des europäischen Binnenmarktes erfuhr. Als wichtiges Element der Lissabon-Strategie wurde die EU-DLR daher zur Förderung der europaweiten Niederlassungsfreiheit, des staatsübergreifenden Dienstleistungsverkehrs sowie zur Gewährleistung hoher Dienstleistungsqualität konzipiert.
Im Sinne der Vollständigkeit sollen dabei zunächst die legislativen Vorgaben der Richtlinie aufgezeigt werden. Vorrangig sind die einzelnen Staaten in diesem Zusammenhang dazu verpflichtet, zum Zweck der Verwaltungsvereinfachung ihre regulatorischen Vorschriften kritisch zu überprüfen und im Falle einer nicht zwingenden Erforderlichkeit abzuschaffen. Für den Fall, dass sich Normen hingegen als unentbehrlich herausstellen, sind diese zumindest diskriminierungsfrei und überdies so einfach wie möglich zu gestalten. Weiterhin wird durch die EU-DLR das Modell der „Genehmigungsfiktion“ vorangetrieben.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung erläutert den Hintergrund der Lissabon-Strategie und die daraus hervorgegangene EU-Dienstleistungsrichtlinie sowie die Rolle Österreichs als Modellfall für diese Untersuchung.
2. Die EU-Dienstleistungsrichtlinie: Dieses Kapitel behandelt die legislativen Ziele der Richtlinie, insbesondere die Verwaltungsvereinfachung und die Integration von E-Government-Lösungen zur Förderung des Binnenmarktes.
3. Die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in Österreich: Hier werden die föderalen Hürden bei der nationalen Umsetzung sowie die Einrichtung und Bewertung der Einheitlichen Ansprechpartner analysiert.
4. Fazit: Das Fazit fasst den aktuellen Umsetzungsstand zusammen und betont die Notwendigkeit, das Angebot für Nutzer durch bessere Vermarktung und Weiterentwicklung der digitalen Module zu stärken.
Schlüsselwörter
EU-Dienstleistungsrichtlinie, E-Government, Einheitlicher Ansprechpartner, Verwaltungsmodernisierung, Lissabon-Strategie, Binnenmarkt, Verwaltungsvereinfachung, IKT, Österreichische Verwaltung, Dienstleistungserbringer, Multi-Channel-Management, Niederlassungsfreiheit, Digitalisierung, Behördenkontakt, EU-Recht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die EU-Dienstleistungsrichtlinie, ihre Hintergründe und ihre konkrete Implementierung in der österreichischen Verwaltung mit Fokus auf digitale Prozesse.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Zentrale Themen sind die EU-Binnenmarktpolitik, moderne E-Government-Strategien, die Rolle des Einheitlichen Ansprechpartners und die Effizienz von Verwaltungsvorgängen.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Ziel ist es, den Stand der Umsetzung der EU-DLR in Österreich zu bewerten, Stärken und Schwächen der österreichischen EA zu identifizieren und Verbesserungspotenziale aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse sowie einer eigenen Testanfrage des Verfassers bei verschiedenen österreichischen Ansprechpartnern, um die Servicequalität praktisch zu überprüfen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden die legislativen Vorgaben der Richtlinie, die föderale österreichische Umsetzungsstruktur sowie die Ergebnisse einer europäischen Evaluation der EA diskutiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?
Zu den wichtigsten Begriffen gehören EU-DLR, E-Government, Einheitlicher Ansprechpartner, Verwaltungsvereinfachung und Dienstleistungsbinnenmarkt.
Warum spielt der „Einheitliche Ansprechpartner“ eine so zentrale Rolle?
Der EA fungiert als zentrale Schnittstelle für Dienstleister, um Verwaltungsverfahren elektronisch abzuwickeln, was als Schlüssel zur Verwaltungsmodernisierung gilt.
Zu welchem Ergebnis kommt der Autor bezüglich Österreichs Umsetzungsleistung?
Österreich wird eine insgesamt durchschnittliche Performance attestiert; es gibt gute Ansätze, aber noch Optimierungspotenzial hinsichtlich der Nutzerfreundlichkeit und der Vermarktung der Angebote.
- Arbeit zitieren
- Diplom-Verwaltungswirt (FH) und Master of Public Administration (MPA) Christian Sander (Autor:in), 2014, Die EU-Dienstleistungsrichtlinie und ihre Umsetzung in der Republik Österreich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/386932