Vorlesungsmitschrift in der Betriebwirtschaftslehre. Rechnungswesen und Blianzierung


Vorlesungsmitschrift, 2017

19 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


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Vorsichtsprinzip
Das Vorsichtsprinzip besagt, dass die Aktiv Posten eher niedriger und die Passiva eher höher
bewertet werden. Und eine angemessene Berücksichtigung aller vorhersehbaren Risiken
und Verluste.
Realisationsprinzip
Gewinne sind erst dann auszuweisen, wenn sie realisiert sind. Dies ist erst im Falle des
Verkaufs gegeben.
Imparitätsprinzip
Im Gegensatz zu den Gewinnen müssen Verluste gebucht werden sobald sie bekannt
werden. Das Imparitätsprinzip bestimmt, dass nicht realisierte, aber bereits absehbare
Verluste ausgewiesen werden müssen.
Kreditoren = Lieferanten
Debitoren = Kunden
Wer ist Buchführungspflichtig?
Buchführungspflichtig ist jeder Kaufmann, der ein Handelsgewerbe betreibt.
Was ist Buchführungspflicht?
Unter Buchführungspflicht versteht man das Führen von Büchern. Das heißt buchen der
laufenden Geschäftsfälle und ersichtlich machen seines Vermögens nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
Grundsatz der Übersichtlichkeit
Ein Dritter muss sich in angemessener Zeit zurechtfinden und sich einen Überblick
verschaffen können.
Grundsatz der Vollständigkeit
Aufzeichnungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet sein.
Grundsatz der Richtigkeit
Sachliche und rechnerisch richtige Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle
Belegprinzip
Keine Buchung ohne Beleg. Jedem Geschäftsfall muss ein Beleg zu Grunde liegen, der
sachlich und rechnerisch richtig ist.

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Grundsatz der Ordnungsmäßigkeit
Chronologische und zeitnahe Verbuchung
Grundsatz der Sicherheit
Maßnahmen zur Sicherung und Aufzeichnung aller Unterlagen
Aufstellen eines Inventars
Das Inventar muss zu Beginn, zum Schluss des Geschäftsjahres aufgestellt werden.
Hier müssen das Vermögen und die Schulden mit dem entsprechenden Betrag
aufgezeichnet werden. Die Dauer des Geschäftsjahres darf 12 Minuten nicht
überschreiten.
Pflicht zur Aufstellung
Zu Beginn seines Handelsgewerbes muss die Eröffnungsbilanz und zum Schluss eines
jeden Geschäftsjahres eine Bilanz aufgestellt werden, um das Vermögen und die
Schulden darzustellen.
Zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres muss außerdem einen Gewinn und Verlust
Rechnung gemacht werden.
Bilanz und G+V Rechnung bilden den Jahresabschluss
Aufstellungsgrundsatz
nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung
klar und übersichtlich
Sprache und Währungseinheit
in deutscher Sprache und in Euro
Vollständigkeit und Verrechnungsverbot
sämtliche Vermögen, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge müssen dargestellt werden.
Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite verrechnet werden.
Aufwendungen dürfen nicht mit Erträgen verrechnet werden.
Inhalt der Bilanz
Anlagevermögen und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten sind gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern.

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Rückstellungen
Sind Verbindlichkeiten, die zum laufenden Geschäftsjahr gehören, dessen Höhe und
Fälligkeit noch nicht bekannt ist.
Dieser Wert muss evtl. geschätzt werden.
Rechnungsabgrenzungsposten
Aktivseite: Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten die Zahlungen für
Aufwendungen des nächsten Jahres, die bereits in dieser Periode gebildet wurden. Sie sind
als Ausgaben auf der Aktivseite vor dem Bilanzstichtag zu aktivieren und nicht sofort als
Aufwand in der GuV Rechnung auszuweisen.
Merke: Ausgabe jetzt, Aufwand später: Aktiver RAP.
Passivseite: Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten die erhaltenen
Zahlungen für die Leistungen, die das Unternehmen erst in der nächsten Periode erbringt.
Sie sind auf der Passivseite vor dem Bilanzstichtag auszuweisen. Erträge des neuen Jahres,
die im alten Jahr bereits Einnahmen sind.
Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung
Grundsatz der Bilanzwahrheit
Vollständigkeit des Jahresabschlusses
Es sind gültige Vorschriften anzuwenden
Den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild des Vermögens, Finanz, und
Erfolgslage zu ermitteln.
Grundsatz der Bilanzklarheit
Der Jahresabschluss muss klar und übersichtlich sein
Verrechnungsverbot
Grundsatz der Bilanzkontinuität
Übereinstimmung der Eröffnungsbilanz mit der Schlussbilanz des Vorjahres
Prinzip der Vorsicht
Auf der Aktivseite ist eher der niedrigere und auf der Passivseite tendenziell der
höhere Wert anzusetzen.
Nicht realisierte Gewinne sind nicht auszuweisen.
Nicht realisierte Verluste sind auszuweisen
Grundsatz der periodengerechten Erfolgsermittlung
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu berücksichtigen.

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Grundbuch (Journal)
Aufzeichnung aller Geschäftsfälle in zeitlicher Reihenfolge.
Das Grundbuch ist die Grundlage jeder Buchführung
zeitliche Ordnung aller Buchungen. Durch die chronologische Aufzeichnung im
Grundbuch kann jeder Geschäftsvorfall zum Beleg zurückverfolgt und damit
nachgewiesen werden.
Für jeden Geschäftsvorfall ist im Grundbuch aufzuzeichnen:
Datum
Belegnummer
Sollkonto
Habenkonto
Betrag
Buchungssatz
Buchungstext
Hauptbuch
Das Hauptbuch enthält die einzelnen Sachkonten
Jede Buchung im Grundbuch muss auf dem entsprechenden Sachkonto des
Hauptbuches erfasst werden.
Sachliche Ordnung aller Buchungen
Aufgaben der Buchführung
Unter dem Begriff Buchführung versteht man die planmäßige, lückenlose und
ordnungsgemäße Erfassung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens mit dem
wesentlichen Inhalt, dem Geldwert, unter Hilfe von Belegen.
Buchführung dient zur:
Selbstinformation des Unternehmens
Rechenschaftsablegung gegenüber den Gesellschaftern
Nachweis der Bewertungsgrundlage > für Finanzamt, hat das Recht nachzuprüfen
Gläubigerschutz
Beweismittel
Geschäftsvorfälle
Geschäftsvorfälle sind wirtschaftliche und rechtliche Vorgänge, die das Vermögen
und Schulden eines Unternehmens verändern.
Die Erfassung erfolgt mit Hilfe von Buchführungsprogrammen
Buchen der: Eingangsrechnungen,
Ausgangsrechnungen,
der Bankbelege
der Kassenbelege
der Darlehen
Bevor die Belege gebucht werden, müssen sie geprüft und abgelegt werden. Hier gilt
es bestehende Gesetze zu beachten.

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Buchführungspflichten
Nach Handelsrecht ist jeder Kaufmann verpflichtet Bücher zu führen
Ausnahme: Kleingewerbetreibende, Freiberufler, Landwirte
Beinhaltet: Inventur, Inventar, Jahresabschluss
Wer nach Handelsrecht buchführungspflichtig ist, ist auch nach Steuerrecht
buchführungspflichtig
Nach Steuerrecht: § 140 AO abgeleitete Buchführungspflicht
§141 originäre Buchführungspflicht
Freiberufler sind nicht buchführungspflichtig
Verstöße gegen die Buchführungspflicht
Es werden keine Bücher geführt
Geschäftsvorfall wurde falsch oder unvollständig gebucht
Geschäftsvorfall wurde im falschen Zeitraum gebucht
Kasseneinnahmen wurden nicht täglich, sondern in größeren Zeitabständen
festgehalten.
Buchungen werden mit Bleistift vorgenommen
Buchungen werden zeitlich ungeordnet vorgenommen
Bei geringen Mängeln wird die Buchführung durch zu Schätzung berichtigt.
Bei schweren formellen und sachlichen Mängeln kann die Buchführung verworfen
werden. Es kann zur Vollschätzung und zu Geldbußen kommen.
Jahresabschluss
Die Bilanz und G+V Rechnung bilden den Jahresabschluss. Bei Kapitalgesellschaften
zusätzlich Anhang und Lagebericht.
Muss zu Beginn des Handelsgewerbes und am Ende eines jeden Geschäftsjahres
aufgestellt werden.
Muss vollständig sein
Die Bilanz muss dabei folgendes beinhalten: Anlage und Umlaufvermögen,
Eigenkapital, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten. Diese Werte werden
durch die Inventur festgestellt.
Bewertungsgrundsätze sind zu beachten:
Bei der Bewertung sind alle, sich für die Zukunft abzeichnenden Risiken zu
berücksichtigen.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bewertungsgrundsätze sind beizubehalten.
Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu
bewerten.
Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmertätigkeit auszugehen.
Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz müssen mit denen der Schlussbilanz
übereinstimmen.
Die Bilanz muss ordnungsgemäß gegliedert sein.
Der Jahresabschluss muss eine G+V Rechnung enthalten
Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Vorlesungsmitschrift in der Betriebwirtschaftslehre. Rechnungswesen und Blianzierung
Hochschule
Hochschule Deggendorf
Note
1,7
Autor
Jahr
2017
Seiten
19
Katalognummer
V387318
ISBN (eBook)
9783668620032
ISBN (Buch)
9783668620049
Dateigröße
479 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Preisvorstellung: Im Bereich von 7,95 bis 9,99
Schlagworte
BWL, Rechnungswesen, GuV, Kosten-Leistungs-Rechnung
Arbeit zitieren
Christoph Maier (Autor:in), 2017, Vorlesungsmitschrift in der Betriebwirtschaftslehre. Rechnungswesen und Blianzierung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/387318

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