Aids im Strafvollzug

Problematik der Immunschwächekrankheit im Strafvollzug


Seminararbeit, 2002

29 Seiten, Note: 13 Punkte


Leseprobe


Gliederung:

A) Allgemeines zur Immunschwäche AIDS
I. Ursprung des HI – Virus
II. Definition und Wirkung des HI – Virus
III. Übertragung von HIV
IV. Definition des Begriffs AIDS
V. Gefährlichkeit der Immunschwäche AIDS

B) Problematik der Immunschwächekrankheit im Strafvollzug
I. Ansteckungsgefahr in Vollzugsanstalten
II. Mögliche Maßnahmen gegen die Infektionsgefahr
1. Sexualität und Drogen in den JVA
2. Aufklärung
3. AIDS – Prophylaxe bei sexuellen Kontakten von Gefangenen
4. AIDS – Prophylaxe bzgl. Drogenabhängiger
a. Strafbarkeit gem. § 29 I 10 BtMG
b. Verstoß gegen den Behandlungsauftrag gem. § 2 StVollzG
c. Möglichkeiten der Vergabe von Spritzbestecken
aa) Ermessen und Geeignetheit
bb) Ritual der Drogenkonsumenten
cc) Fundus der „Stationspumpen“
dd) Aufforderung zum Konsum von Drogen
ee) Kriminalisierung der HIV – Infizierten
d. Zusammenfassung
III. HIV – Antikörpertest im Strafvollzug
1. Beobachten der Gefangenen
2. Zwang eines HIV – Antikörper – Tests gem. § 101 I StVollzG
a. Eingriff in die körperliche Integrität, Einwilligung
b. Aufklärung bzgl. des Tests
c. Notwendigkeit des HIV – Antikörpertests
aa) 1. Meinung
bb) 2. Meinung
d. Zwischenergebnis
IV. Umgang mit HIV – Infizierten im Strafvollzug
1. Unterbinden von infektionsbegünstigenden Verhaltensweisen
a. Getrennte Unterbringung in der Nacht
b. Arbeit und Freizeitgestaltung
aa) Anspruch auf gemeinsame Unterbringung
bb) Ausschluss des HIV – Infizierten
c. Überwachung der Besucher
2. Datenschutzproblem, ärztliche Schweigepflicht
a. Ärztliches Schweigerecht
b. Ärztliche Schweigepflicht
a. Rechtfertigender Notstand
aa) 1. Meinung
bb) 2. Meinung
cc) Vorliegen einer Gefahr
dd) Geeignetheit und mildestes Mittel
d. Zwischenergebnis

C) Zusammenfassung
I. Problematik
II. Zwangsreihenuntersuchung
III. Zwang zum Bluttest
IV. Ärztliche Schweigepflicht
V. Maßnahmen

A) Allgemeines zur Immunschwäche AIDS:

I. Ursprung des HI - Virus:

Die HIV-1-Epidemie lässt sich nach aktuellen Erkenntnissen auf Viren zurückführen, die von Affen auf Menschen übertragen wurden. Es wurden SIV - Stämme vom gemeinen Schimpansen (Pan troglodytes) identifiziert, die genetisch mit HIV-1 eng verwandt sind. Das geographische Vorkommen von Pan troglodytes entspricht den Gebieten in Zentralafrika (Südkamerun, Äquatorial - Guinea, Gabon und Zaire), in denen seit 1997 auch HIV-Varianten der Gruppen O und N nachgewiesen wurden. Hier wurde auch die erste HIV – Infektion nachgewiesen, dies war bereits 1959. Heute wird angenommen, dass die erste Übertragung vom Affen auf Menschen bereits im Jahre 1930 stattfand. Der wahrscheinlichste Übertragungsweg war damals - wie auch im Falle von HIV-2 angenommen wird - Jagd, Zubereitung und Verzehr von Affenfleisch. Die zunehmende Mobilität Mitte der 70er Jahre führte vermutlich zum Ausbruch von HIV-1 aus einem Endemiegebiet auf alle anderen Kontinente.[1]

II. Definition und Wirkung des HI – Virus:

HIV steht für "Human Immunodeficiency Virus", es wurde 1983 erstmals am Pasteur – Institut isoliert. Wie alle Viren kann sich das HI-Virus nur mit Hilfe einer Wirtszelle vermehren. Es kopiert seine genetische Information in die DNA der Wirtszelle und funktioniert dadurch die Zelle zu einer Virusfabrik um. Da das HI-Virus bevorzugt Schlüsselzellen des Immunsystems (T-Helferzellen) befällt, schwächt es die Immunabwehr des Infizierten. Dabei werden viele Immunzellen zerstört oder die Funktionalität der Zellen herabgesetzt. Robert Gallo und andere Wissenschaftler haben HIV – 1 und HIV – 2 ähnliche Viren isoliert, was bedeutet, dass wir es mit einer Virusfamilie zu tun haben. Demnach ist auch mit einer Isolierung weiterer Viren zu rechnen.

III. Übertragung von HIV:

HI-Viren finden sich im Blut, in der Scheidenflüssigkeit und im Ejakulat von HIV-Infizierten. Übertragen werden kann das Virus nur, wenn diese Körperflüssigkeiten ausgetauscht werden. Im menschlichen Speichel können zwar mit Hilfe von Laboranalysen ebenfalls Spuren von Viren nachgewiesen werden, die Konzentration reicht aber für eine Infektion bei Weitem nicht aus. Hauptübertragungswege sind demnach:

1. Gemeinschaftlich benutzte Injektionsnadeln bei Drogenkonsumenten.
2. Ungeschützter Geschlechtsverkehr sowohl bei homo- als auch bei heterosexuellen Paaren.
3. In der Schwangerschaft oder beim Stillen von der infizierten Mutter zu ihrem Kind.

IV. Definition des Begriffs AIDS:

Der Begriff Aids steht für "Acquired immune Deficiency Syndrom" (frei übersetzt erworbenes Immunschwäche Syndrom). Aids ist die Folge der zunehmenden Schwächung und Schädigung des Immunsystems durch den HI-Virus. Die angegriffene Immunabwehr kann den Körper nicht mehr ausreichend vor eindringenden Bakterien, Pilzen und Viren schützen, deshalb treten sogenannte "opportunistische Infektionen" auf. Die Symptome, Anzeichen und der Krankheitsverlauf ist bei jedem Menschen unterschiedlich, da es auf den „opportunistischen Erreger“ ankommt, der dann erst sein typisches Krankheitsbild hervorruft.

V. Gefährlichkeit der Immunschwäche AIDS:

Wer sich mit AIDS infiziert, wird nach heutigen medizinischen Kenntnissen nach einigen Jahren erste AIDS – typische Krankheiten bekommen und mit höchster Wahrscheinlichkeit dann binnen drei Jahren sterben[2]. Laut Bericht der „United Nation“ sind weltweit bereits 16 Millionen Menschen an AIDS gestorben. Weitere 33 Millionen sind HIV positiv oder bereits an AIDS erkrankt. Die besondere Gefährlichkeit des HI – Virus liegt in der Unwissenheit in Bezug auf die Krankheit, d.h. 9 von 10 Infizierten wissen nicht, dass sie infiziert sind und demnach als potentielle Überträger gelten. Jeden Tag infizieren sich ca. 16000 Menschen am HI-Virus, das bedeutet 5, 6 Millionen HIV - Infizierte im Jahr. Auf Grund dieser Zahlen erscheint es einleuchtend, dass im Bereich Prophylaxe und Aufklärung noch sehr viel getan werden muss.

B) Problematik der Immunschwächekrankheit im Strafvollzug:

I. Ansteckungsgefahr in Vollzugsanstalten:

Strafgefangene gelten als besonders AIDS - gefährdet. Natürlich ist AIDS im Strafvollzug nicht ansteckender als sonst, hier treffen allerdings mehr Menschen aus den sogenannten Risikogruppen zusammen, die als potentielle Überträger gelten können[3]. Die relevanten Übertragungsmöglichkeiten sind hier ebenfalls der ungeschützte Geschlechtsverkehr, das Verwenden unsteriler Nadeln beim Tätowieren und das sogenannte „needle - sharing“ beim intravenösen Drogenkonsum. Eine Infektion in den Arbeitsbereichen der Vollzugsanstalt ist ebenso auszuschließen, wie es auch außerhalb des Vollzugs ausgeschlossen wird. Oft wird aber eine Infektionsgefahr heraufbeschworen und dadurch eine Hysterie ausgelöst. Selbst im Bereich der Wundversorgung ist eine Ansteckungsmöglichkeit nur gegeben, wenn die entsprechenden Hygienevorschriften missachtet werden.

II. Mögliche Maßnahmen gegen die Infektionsgefahr:

1. Sexualität und Drogen in den JVA:

Zunächst einmal ist die Verheimlichung der Drogen und Sexualproblematik in Vollzugsanstalten ein Problem, mit dem auch heute noch eine „saubere Knastpolitik“ beschrieben wird. Natürlich kommt es in Haft, schon wegen der Entzugssituation und der allgemeinen Deprivation, immer wieder zu homosexuellen Aktivitäten[4]. Frustration wegen der Inhaftierung erhöht die Bereitschaft zur Drogeneinnahme[5]. Diese Tatsachen lassen sich nicht unterbinden, doch die wenigsten Inhaftierten würden dies auf Grund von Tabuverstößen in der Öffentlichkeit zugeben. Ebenso verhält es sich mit den Justizverwaltungen. Aus Angst ein Versagen im Vollzug zugeben zu müssen, ist auch hiernach der Vollzug eine Drogen- und Sexfreie Zone. Die Aids – Prophylaxe wird hierdurch extrem behindert, weil ein echtes Problem in Bezug auf fehlende Aussagen der Gefangenen und der Behörden erst gar nicht angenommen wird.

2. Aufklärung:

Meistens beschränkt sich die Aufklärungsarbeit in der Ausgabe eines Merkblattes, welches von den Inhaftierten eher ignoriert wird, um nicht den Eindruck zu erwecken, als hätten sie es „nötig“, dies zu lesen[6]. Demnach blieben nur Aufklärungsveranstaltungen als letzte Maßnahme übrig, zu denen die Inhaftierten dann befohlen werden müssten, um sicherzustellen, dass auch jeder daran teilnimmt. Dies kann sicherlich nicht die geeignete Lösung sein. Ein positives Beispiel, was die Aufklärung betrifft, zeigt sich im Modell „AIDS im Justizvollzug“ in Bremen[7]. Hier ist gemäß Erlass geregelt, dass Gefangene darauf hingewiesen werden müssen, welche Verhaltensweisen eine Ansteckung fördern und welche nicht. Zudem kann jeder Gefangene beim Hauptgesundheitsamt anonym einen AIDS – Test machen lassen kann. Dies wird den Gefangenen mit dem Zugang in die Haftanstalt mündlich erläutert und durch Ausgabe von Informationsmaterial unterstützt. Angehörige von Risikogruppen wird durch den Anstaltsarzt ein Test nach vorheriger Aufklärung nahegelegt und, bei positivem Befund, auch die Möglichkeit der Seelsorge oder des Besuchs eines Psychologen und Beamten der AIDS – Beratungsstelle ermöglicht.

In einigen JVA gibt es bereits HIV - Positivengruppen, die auch bei den Betroffenen entsprechenden Anklang fanden[8]. Speziell die psychische Problematik, die diese Krankheit mit sich bringt, kann hierdurch gelindert werden, da es möglich ist, mit anderen über seine Probleme zu reden. Des Weiteren haben HIV – Infizierte in diesen Gruppen die Möglichkeit, sich gegenseitig aufzubauen; es entsteht ein Zusammengehörigkeitsgefühl. Ebenso besteht hier auch die Möglichkeit für die Gefangenen mit der AIDS – Hilfe oder anderen Einrichtungen in Kontakt zu treten. Diese HIV - Gruppen betreffen aber lediglich die bereits Infizierten. Das hier anzusprechende Problem ist die Vorsorge der Nichtinfizierten, weshalb auf weitaus effizientere AIDS – Prophylaxemöglichkeiten zurückgegriffen werden muss.

3. AIDS – Prophylaxe bei sexuellen Kontakten von Gefangenen:

Wie bereits oben angesprochen, werden heterosexuelle Männer in Haft häufig homosexuell. Im Gefangenenjargon werden diese Menschen als „Knastschwule“ bezeichnet[9]. Dieses Phänomen ist meist in Haftanstalten festzustellen, in denen langjährige Strafen abzusitzen sind. Schwieriger ist demnach das Problem für Gefangene, die lediglich einen Ersatz für die nicht vorhandene heterosexuelle Befriedigung suchen. Sie wenden sich an sogenannte „Strichjungen“, was zu einem häufigen Wechsel der Partner führt[10]. Homosexualität in Justizvollzugsanstalten ist sicherlich nicht vermeidbar - obgleich dies die bestmögliche AIDS – Prophylaxe darstellen würde – deshalb ist die wohl nach einhelliger Meinung wirkungsvollste Prophylaxe die Zugangsmöglichkeit zu Kondomen, da beispielsweise der Analverkehr nach- weislich von erhöhter HIV – Übertragungsrelevanz ist[11]. Ein Verbot zwischenmenschlicher sexueller Betätigung kommt als weitreichender Eingriff in die Intimsphäre nicht in Betracht, deshalb wäre ein Verbot von Kondomen, also das Verbot einer schützenden Maßnahme nicht zu verantworten. Die Ausgabe von Kondomen wird aber nicht in jeder Vollzugsanstalt durchgeführt; in verschiedenen Anstalten werden sie lediglich verkauft. Hier tritt dann das Problem auf, dass der Kauf eines Kondoms auf das Eingeständnis des Gefangenen hinausläuft, homosexuell zu sein[12]. Hierzu sind viele Gefangene nicht bereit. Des Weiteren sind die Kondome im Vergleich zum Einkaufsgeld der Gefangenen zu teuer. Fraglich ist demnach, ob der gefangene ein Recht auf kostenlosen Zugang zu Kondomen haben könnte. Dies könnte sich aus § 56 I 1 StVollzG ergeben. Hiernach hätte der Gefangene einen Anspruch auf infektionsverhindernder Kondome[13]. Eine vernünftige Möglichkeit, um auch allen Bedürftigen gerecht zu werden, wäre die kostenlose Verteilung von Kondomen über die Sozialarbeiter oder Sanitätsbeamten. Das wäre sicherlich auch in Bezug auf das Eingeständnis, homosexuell zu sein, für den Gefangenen vorteilhaft. Die Behörde kommt gem. § 56 I StVollzG ihrer Fürsorgepflicht insoweit nach, indem sie Kondome zumindest zum Kauf anbietet. Das genügt der Vorschrift. Allerdings sollten die Kondome, selbst wenn sie zum Kauf und nicht umsonst angeboten werden, im Rahmen der Immunität wohl auch über Sanitätsbeamte oder die Sozialarbeiter ausgegeben werden. Dies ließe sich im Rahmen des Vollzugs sicherlich einrichten.

4. AIDS – Prophylaxe bzgl. Drogenabhängiger:

Das wohl weitaus größte HIV - Infektionsproblem im Strafvollzug ist der Drogenmissbrauch, genauer das „needle – sharing“ beim intravenösen Drogenkonsum[14]. Die „Stationspumpe“ die von zahlreichen Gefangenen immer wieder benutzt wird, ist der eigentliche Motor der Ausbreitung von AIDS in den Justizvollzugsanstalten[15]. Bei einer Befragung 1991 hat jeder sechste Gefangene angegeben, sich im Strafvollzug an HIV infiziert zu haben[16]. Dieser Personenkreis unterliegt der größten Infektionsgefahr, und zwar objektiv durch Techniken beim Zuführen der Droge mit verunreinigtem Besteck, darüber hinaus aber auch subjektiv, wegen des in diesem Kreis häufig festzustellenden Abbaus sozialer Fähigkeiten und der mangelnden Fähigkeit zur Einschätzung und Berücksichtigung objektiver Gefahren[17]. Demnach ist die Gefahr für Fixer im Strafvollzug ungleich höher, sich mit HIV zu infizieren, da das Risiko davon abhängt, wie viel Personen sich die Spritzen teilen, wie oft sie das tun und wie viele bereits mit HIV infiziert sind. Obwohl der Drogenkonsum im Strafvollzug ungleich niedriger sein wird, als außerhalb der Gefängnismauern, wird doch die Infektionsgefahr ungleich höher sein, da hier das gemeinsame Benutzen des Spritzbestecks für Ausgleich sorgt[18]. Somit dürfte die Abgabe von Fixerbesteck, sowie nachhaltige Aufklärung die wichtigsten Beiträge erfolgsversprechender prophylaktischer Gesundheitspolitik in dieser Richtung sein[19].

[...]


[1] Aus: hiv-aids-education.de/lexikon; Laufs/Laufs, NJW 1987, 2257 [2257ff].

[2] Herzog, Nestler-Tremel; Strafverteidiger 1987, 360 [S. 360, linke Spalte].

[3] Bruns, Strafverteidiger 1987, 504 [S. 504, linke Spalte].

[4] Schmuck, ZfStrVo 1989, 165 [S. 166, linke Spalte].

[5] Bruns, Strafverteidiger 1987, 504 [S. 505, linke Spalte].

[6] Bruns, Strafverteidiger 1987, 504 [S. 505, linke Spalte].

[7] Hartwig, ZfStrVo 1990, 98 [S. 98, rechte Spalte].

[8] Siehe hierzu: Knapp, Aids im Strafvollzug, S. 176.

[9] Siehe hierzu: Knapp, Aids im Strafvollzug, S. 368.

[10] Schmuck, ZfStrVo 1989, 165 [S. 166, linke Spalte].

[11] Siehe hierzu: Knapp, Aids im Strafvollzug, S. 370.

[12] Bruns, Strafverteidiger 1987, 504 [S. 505, linke Spalte].

[13] Eisenberg, Fischer; JuS 1991, 754 [S. 757, linke Spalte].

[14] Siehe hierzu auch: Schmuck, ZfStrVo 1989, 165 [S. 165, linke Spalte].

[15] Bruns, Strafverteidiger 1987, 504 [S. 506, rechte Spalte].

[16] Gähner, HIV im Strafvollzug, 1995.

[17] Schmuck, ZfStrVo 1989, 165 [S. 165, rechte Spalte].

[18] Lesting, Strafverteidiger 1990, 225 [S. 226].

[19] Kreuzer, NStZ 1987, 268 [S. 270].

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Aids im Strafvollzug
Untertitel
Problematik der Immunschwächekrankheit im Strafvollzug
Hochschule
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Note
13 Punkte
Autor
Jahr
2002
Seiten
29
Katalognummer
V38849
ISBN (eBook)
9783638378017
ISBN (Buch)
9783638654616
Dateigröße
470 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Aids, Strafvollzug
Arbeit zitieren
Jörg John (Autor:in), 2002, Aids im Strafvollzug, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/38849

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