Informiert man sich über Streik, stößt man auf Namen wie Vereinigung Cockpit, dessen Mit-glieder am 21.12.2017 Ryanair bestreikten oder auch IG Metall die ihre Mitglieder am 04.01.2018 zum Streik gegen den Automobilhersteller Porsche aufforderten. Streiks sind in der Industrie und in der freien Wirtschaft längst keine Seltenheit mehr, aber wie sieht es mit den Staatsbediensteten, mit den Lehrern, den Polizisten, kurz um, mit den Beamten aus? Mit dieser Frage beschäftigt sich diese Arbeit. Es werden herrschende Meinung erklären und sich mit den Gesetzesgrundlagen und Widersprüchen beschäftigen.
Inhaltsverzeichnis der Arbeit
1 Einleitung
2 Allgemeines zum Streik
2.1 Der Streikbegriff
2.2 Rechtsgrundlage
3 Das Beamtentum
3.1 Das Beamtentum und die Unterschiede zu Angestellten
3.2 Möglichkeiten der Organisaton
3.3 Streikverbot und Gründe
4 Konflikt
4.1 Ist das Streikverbot verfassungsgemäß?
4.2 Urteile
5 Fazit
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Streikverbots für Beamte in Deutschland und beleuchtet die Spannungsfelder zwischen Grundrechten, staatlicher Treuepflicht und Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes.
- Grundlegende Definition und Rechtsgrundlage des Streikrechts in Deutschland
- Differenzierung zwischen dem beamtenrechtlichen Status und Angestelltenverhältnissen
- Organisation von Beamten in Gewerkschaften und der Ausschluss von Tarifverhandlungen
- Analyse des Streikverbots im Kontext von Art. 9 und Art. 33 Grundgesetz
- Bewertung der Verhältnismäßigkeit durch die Rechtsprechung und verfassungsrechtliche Würdigung
Auszug aus dem Buch
3.1 Das Beamtentum und die Unterschiede zu Angestellten
„Beamter […] ist jemand, der [durch] Aushändigung einer Ernennungsurkunde in ein öffentlich rechtliches Dienst- und Treueverhältnis zu einer […] juristischen Person des öffentlichen Rechst [geworden] ist“ (Langer/Wichmann 2007, S. 73). Dies ergibt sich aus dem Artikel 33 des Grundgesetzes. Laut Absatz 2 dieses Artikels hat jeder Deutsche nach Eignung und Befähigung das Recht dazu. Die Aufgeben eines Beamten sind im Rahmen des Treueverhältnisses gesetzlich geregelt. Nach Art. 33 Abs. 4 GG sind nur solche Personen (Beamte) befugt Daueraufgaben, die dem Hoheitsrecht unterliegen, auszuführen. Was bereits den ersten Unterschied zu Angestellten darstellt, diese dürfen genannte Aufgaben nicht ausführen beziehungsweise nicht übertragen bekommen, da sie sich nicht in einem Treueverhältnis zum Staat befinden, sondern in einem privatrechtlichem Arbeitsverhältnis.
Ein weiterer Unterschied zwischen Beamten und Angestellten ist die Dauer des Arbeitsverhältnisses, welches bei Beamten in der Regel auf Lebenszeit besteht und mit dem Eintritt in den Ruhestand endet. Wohingegen die Angestellten grundsätzlich nicht auf Lebensdauer eingestellt sind, es ist theoretisch, unter Berücksichtigen geltender Fristen, möglich das Arbeitsverhältnis zu beenden (vgl. EKBO 2016, S. 1). Mit dem Beamtentum gehen weitere Rechte und Pflichten einher die für Angestellte nicht gelten. Der Beamte hat sein Amt unparteiisch und zum Wohle der Allgemeinheit zu führen und hat seinem Vorgesetzten gegenüber grundsätzlich Unterstützung und Gehorsam zu leisten, auch wenn Bedenken bezüglich der Rechtmäßigkeit bestehen.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung führt in die Problematik des Streikrechts für Staatsbedienstete ein und stellt die zentrale Frage nach der Rechtmäßigkeit des Streikverbots für Beamte.
2 Allgemeines zum Streik: Dieses Kapitel definiert den Begriff des Streiks als kollektive Arbeitsniederlegung und erläutert die verfassungsrechtliche Herleitung des Streikrechts aus der Koalitionsfreiheit.
3 Das Beamtentum: Hier werden die rechtlichen Rahmenbedingungen des Beamtenstatus, die Unterschiede zu Angestellten sowie die organisationsrechtlichen Aspekte und die Begründung des Streikverbots detailliert dargelegt.
4 Konflikt: Dieses Kapitel analysiert die Verfassungsmäßigkeit des Streikverbots durch die Auseinandersetzung mit Grundrechten und relevanten Gerichtsurteilen.
5 Fazit: Das Fazit schließt die Arbeit ab, indem es die Argumente für das Streikverbot zusammenfasst und dieses mit der Sicherung der staatlichen Funktionsfähigkeit rechtfertigt.
Schlüsselwörter
Beamte, Streikverbot, Grundgesetz, Koalitionsfreiheit, öffentlicher Dienst, Treuepflicht, Arbeitskampf, Tarifverhandlungen, Beamtentum, Verfassungsrecht, Streik, Dienstverhältnis, Alimentationsprinzip, Rechtsprechung, Grundrechte
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob das in Deutschland bestehende Streikverbot für Beamte verfassungskonform ist und auf welchen rechtlichen sowie ethischen Grundlagen es basiert.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die zentralen Themen umfassen den rechtlichen Status von Beamten, die Koalitionsfreiheit gemäß Grundgesetz, die Unterscheidung zum Angestelltenverhältnis und die Rolle der Gewerkschaften im öffentlichen Dienst.
Welches Ziel verfolgt der Autor mit dieser Untersuchung?
Das primäre Ziel ist es, durch die Analyse gesetzlicher Bestimmungen und aktueller Rechtsprechung zu klären, warum bei Beamten das Streikrecht nicht anwendbar ist und wie dieses Verbot verfassungsrechtlich begründet wird.
Welche wissenschaftliche Methodik wurde angewendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine tiefgehende Literaturrecherche sowie die Analyse verfassungsrechtlicher Normen, Gesetzestexte und relevanter Urteile zur beamtenrechtlichen Praxis.
Was bildet den inhaltlichen Schwerpunkt des Hauptteils?
Der Hauptteil konzentriert sich auf die Definition des Beamtentums, die Herleitung der beamtlichen Treuepflicht aus Artikel 33 des Grundgesetzes und die Konfrontation dieser Pflichten mit dem Streikrecht.
Welche Begriffe beschreiben die Arbeit am besten?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Beamtentum, Streikverbot, Treuepflicht, öffentlicher Dienst und Verfassungskonformität charakterisiert.
Warum können sich Beamte nicht erfolgreich auf die Koalitionsfreiheit berufen?
Obwohl Art. 9 GG die Koalitionsfreiheit garantiert, wird das Streikverbot für Beamte aus der besonderen beamtenrechtlichen Treuepflicht (Art. 33 Abs. 5 GG) und der Struktur des Beamtentums als hoheitliches Dienstverhältnis abgeleitet.
Welche Rolle spielt die Besoldung in der Streikdebatte?
Da Beamte nicht nach Tarifverträgen, sondern nach dem Beamtenbesoldungsgesetz (BBesG) alimentiert werden, entfällt der für Streiks notwendige Bezug zu Tarifverhandlungen, was das Streikmittel für Beamte rechtlich unzulässig macht.
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- Anton Kleister (Author), 2018, Verfassungsmäßigkeit des Beamtenstreiks. Ist das Streikverbot für Beamte rechtens?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/388810