Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind, nach Artikel 38 des Grundgesetzes (GG), „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und
Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. Dementsprechend sind alle Mitglieder des Deutschen Bundestages
gleichberechtigt (vgl. Hesse/Ellwein 1997). Im Widerspruch dazu steht z.B. Eilfort (2003, S. 565): „Die Inhaber hoher Führungsämter in den Fraktionen des Deutschen Bundestages, in erster Linie die Fraktionsvorsitzenden, gehören zum politischen Spitzenpersonal der Republik“. Diese Diskrepanz scheint aufgrund der notwendigen arbeitsteiligen Strukturen im Fraktionsparlament Deutscher Bundestag schlüssig. Fraglich ist jedoch inwieweit die Organe der Fraktion andererseits dazu beitragen, diese „Lücke“ zu schließen. Es stellt sich u.a. folgende Fragen: Wird der zweifelsohne für die Effektivierung der Parlaments- bzw. Fraktionsarbeit notwenige Preis, des stärkeren Einflusses und das Plus an Gestaltungsmöglichkeiten ausgewählter Fraktionsmitglieder, durch den Vorbehalt der (mehrheitlichen) Zustimmung der Fraktionsversammlung relativiert? Bestimmt die Fraktionsversammlung – wie in den Geschäftsordnungen vorgesehen – das Leitbild der Fraktion oder geschieht das in der Praxis eher in kleineren informellen Zirkeln? Der Beantwortung dieser Kernfragen soll sich zunächst einmal durch die Betrachtung
der Strukturen von Fraktionen im Deutschen Bundestag genähert werden. Darauf aufbauend gilt die Aufmerksamkeit der Einbeziehung der Organe der Fraktion sowie auch der einzelnen Parlamentarier in den fraktionsinternen Willensbildungs- und Entscheidungsfindungsprozess. Dies beinhaltet auch eine kurze Thematisierung der so genannten Fraktionsdisziplin, um das Verhältnis zwischen Abgeordneten und Fraktionsführung zu skizzieren.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Organisation und Strukturen von Fraktionen
1.1. FORMALE FRAKTIONSSTRUKTUREN
1.1.1. Fraktionsversammlung
1.1.2. Fraktionsvorstand
1.2. Informelle Fraktionsstrukturen
2. Fraktionsinterne Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse
2.1. Fraktionsdisziplin
3. Zusammenfassung und Fazit
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen dem freien Mandat der Abgeordneten gemäß Artikel 38 des Grundgesetzes und der notwendigen politischen Geschlossenheit innerhalb der Fraktionen im Deutschen Bundestag. Ziel ist es, die fraktionsinternen Organisationsstrukturen und Willensbildungsprozesse zu analysieren, um aufzuzeigen, wie Abgeordnete ihre politischen Vorstellungen innerhalb dieser Strukturen einbringen können und welche Rolle die Fraktionsdisziplin dabei spielt.
- Formale und informelle Organisationsstrukturen von Fraktionen
- Die Rolle der Fraktionsversammlung und des Fraktionsvorstands
- Fraktionsinterne Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse
- Einflussmöglichkeiten des einzelnen Abgeordneten
- Das Spannungsfeld zwischen freiem Mandat und Fraktionsdisziplin
Auszug aus dem Buch
1.2 Informelle Fraktionsstrukturen
Der Versuch die informellen Strukturen von Fraktionen zu beschreiben stellt sich als recht schwierig dar. Zum einen wechseln diese Strukturen unter Umständen häufig, spätestens jedoch mit jeder neuen Legislaturperiode. Zum anderen lassen sie sich nur wage beschreiben und nicht quantitativ belegen. Im Kontext der vorliegenden Arbeit spielt die Betrachtung der fraktionsinternen Machtkonstellationen jedoch eine wichtige Rolle, um insbesondere die herausragende Rolle einzelner Fraktionsmitglieder, der so genannten Fraktionsspitze, hervorzuheben.
Allgemein wird bei der Betrachtung informeller Fraktionsstrukturen zwischen „Hinterbänklern“, Fraktionsspezialisten und Fraktionsführung unterschieden (vgl. zum Folgenden Hesse/Ellwein 1997). Die Klassifikation dieser „Typen“ wird weniger durch ihre jeweilige Konfessionszugehörigkeit, soziale Herkunft oder Parteifunktion, als durch den Beruf, spezifische Fähigkeiten, landsmannschaftliche Bindungen und die Art ihres Mandats vorgenommen.
Insbesondere letzteres bedarf einer ausführlicheren Erklärung: In der Regel verfügt der Kern der Fraktionsführung über ein Direktmandat. Ihren Wahlkreisverpflichtungen kommen sie durch allgemeine politische (Medien-) Präsenz nach. Listenabgeordnete - in der Regel die so genannten „Hinterbänkler“ - hingegen, die ein Direktmandat anstreben, weil es gemeinhin als sicherer gilt, konzentrieren sich verstärkt auf örtliche politische Arbeit in der Region, in der sie sich um einen Heimatwahlkreis bemühen. Folglich steh sie der täglich Parlamentsarbeit nur eingeschränkt zur Verfügung. Andere Abgeordnete konzentrieren sich ganz auf die Partei - dann zumeist auf Landesebene - , um ihr Listenmandat abzusichern, „wobei sie sich entweder der Partei oder der Fraktion unentbehrlich machen und gegebenenfalls den Umweg über Verbände gehen, an deren Unterstützung der Partei gelegen sein muss“ (Hesse/Ellwein, S. 287).
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Diskrepanz zwischen dem freien Mandat der Abgeordneten und der notwendigen arbeitsteiligen Struktur im Deutschen Bundestag.
1. Organisation und Strukturen von Fraktionen: Dieses Kapitel erläutert die formale und informelle Gliederung der Fraktionen, einschließlich der Rolle der Fraktionsversammlung und des Fraktionsvorstands.
2. Fraktionsinterne Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse: Hier werden die Abläufe der Initiierung von Vorhaben sowie die Bedeutung der Fraktionsdisziplin für den innerparlamentarischen Zusammenhalt untersucht.
3. Zusammenfassung und Fazit: Das abschließende Kapitel fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet das Spannungsverhältnis zwischen individueller Freiheit der Abgeordneten und der notwendigen Fraktionsgeschlossenheit.
Schlüsselwörter
Deutscher Bundestag, Fraktion, Fraktionsversammlung, Fraktionsvorstand, Freies Mandat, Fraktionsdisziplin, Willensbildung, Entscheidungsprozesse, Arbeitsteilung, Hinterbänkler, politische Geschlossenheit, Arbeitsgruppen, Parlamentsarbeit, Mandatsträger, Machtkonstellationen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit analysiert das komplexe Verhältnis zwischen den gesetzlich garantierten Freiheiten der Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der notwendigen internen Organisationsstruktur und Geschlossenheit von Fraktionen.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zentrale Felder sind die formalen Organe wie Fraktionsversammlung und Vorstand, informelle Machtstrukturen, Prozesse der internen Willensbildung sowie die Auswirkungen der Fraktionsdisziplin.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie innerhalb der stark strukturierten und arbeitsteiligen Fraktionen politische Initiativen entstehen und welche Handlungsspielräume dem einzelnen Abgeordneten dabei tatsächlich verbleiben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer theoretischen Analyse politikwissenschaftlicher Literatur zum Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland und zur internen Funktionsweise von Fraktionen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der formalen Organisationsstrukturen, der informellen Machtverhältnisse sowie der detaillierten Prozesse, nach denen fraktionsinterne Entscheidungen getroffen und initiierte Vorhaben umgesetzt werden.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselbegriffe sind unter anderem Freies Mandat, Fraktionsdisziplin, Willensbildung, Fraktionsversammlung, Arbeitsteilung und parlamentarische Entscheidungsprozesse.
Wie unterscheidet sich die Willensbildung in Klein- und Volksparteien?
Die Arbeit stellt fest, dass in kleineren Fraktionen durch die überschaubare Größe Entscheidungsprozesse flexibler gestaltet werden können, während sie bei den Volksparteien aufgrund ihrer heterogenen Zusammensetzung deutlich umfangreicher und komplexer sind.
Welchen Einfluss hat die Fraktionsführung auf den einzelnen Abgeordneten?
Die Fraktionsführung übt einen erheblichen Einfluss aus, indem sie als zentrales Lenkungsorgan Prozesse moderiert und koordiniert, wodurch sie für die Geschlossenheit der Fraktion nach außen sorgt.
Können Abgeordnete ihre Meinung außerhalb der Fraktion frei äußern?
Obwohl das freie Mandat nach Artikel 38 GG dies theoretisch ermöglicht, führen informelle Regeln und der Druck zur Geschlossenheit dazu, dass Abweichungen als problematisch angesehen werden, weshalb Abweichler zur vorherigen Ankündigung und Begründung ihres Stimmverhaltens angehalten sind.
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- Michael Wodke (Author), 2005, Fraktionsversammlungen im Deutschen Bundestag, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/39031