Im Zuge der Europäisierung des Rechts und dem europaweiten Schutz von Minderheiten beschließt der Europa-Rat am 29. Juni 2000 die „Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungs-Grundsatzes ohne Unterschied der Rasse und der ethnischen Herkunft“. Alle Menschen sollen ohne Ansehen der Person Zugang haben zu Beschäftigungsverhältnissen, Berufsausbildung und –beratung, Weiterbildungsmaßnahmen und Umschulungen; Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, Mitgliedschaft und Mitwirkung in Organisationen der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sollen ermöglicht bzw. erleichtert sowie der Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, gewährleistet werden. 1 Fünf Monate später, am 27. November 2000, verabschiedet der Rat eine weitere Richtlinie, die „Richtlinie zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf“, welche die allgemeine Diskriminierung wegen der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität in der Berufswelt beseitigen bzw. sanktionieren soll. Beide Richtlinien müssen in jedem der damals 25 EU-Mitgliedstaaten durch ein Antidiskriminierungsgesetz in nationales Recht umgesetzt werden. Hierfür wird eine dreijährige Frist gewährt. Am 3. September 2002 beschließt der europäische Rat die „Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf Arbeitsbedingungen“, welche die Gleichstellung der Geschlechter thematisiert. Auch sie soll von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Was eigentlich recht einfach klingt – die Umsetzung dreier inhaltlich nahe liegender Richtlinien – nimmt in Deutschland sehr viel Zeit in Anspruch und dauert bis auf den heutigen Tag an. 1 vgl. Mühlenbruch 144
Inhaltsverzeichnis
- I. Das Antidiskriminierungsgesetz (ADG) - Was ist das?
- a. Der Auftrag: Umsetzung der EU-Richtlinien
- b. Zeitliche Entwicklung des ADG
- II. Erster Gesetzentwurf des AKD im Jahr 2002
- a. Wesentliche Inhalte
- b. Reaktionen
- c. Kirchenkonflikt
- III. Gesetzentwurf 2005
- a. Wesentliche Änderungen des Inhalts
- b. Reaktionen
- c. Ausblick
- IV. Kommentar zum ADG, dessen Einführung und den Reaktionen darauf
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Hausarbeit untersucht das Antidiskriminierungsgesetz (ADG) in Deutschland, welches die Umsetzung europäischer Richtlinien zum Schutz von Minderheiten zum Ziel hat. Sie analysiert die Entstehung des Gesetzes und die unterschiedlichen Gesetzentwürfe, die im Laufe der Zeit entstanden sind. Dabei werden die wesentlichen Inhalte der Entwürfe sowie die Reaktionen darauf beleuchtet, insbesondere der Konflikt mit den Kirchen.
- Umsetzung von EU-Richtlinien zum Schutz von Minderheiten
- Diskriminierung aufgrund von Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Identität, Ethnie oder Volkszugehörigkeit
- Umkehr der Beweislast
- Kritik von Wirtschaft, Kirchen und Opposition
- Kirchenkonflikt
Zusammenfassung der Kapitel
- Kapitel I: Das Antidiskriminierungsgesetz (ADG) - Was ist das?
- Dieses Kapitel erklärt den Hintergrund des ADG und erläutert, wie es aus der Umsetzung von EU-Richtlinien zur Gleichbehandlung entstand. Es beleuchtet die zeitliche Entwicklung des Gesetzes und die verschiedenen Phasen seiner Entstehung.
- Kapitel II: Erster Gesetzentwurf des AKD im Jahr 2002
- Das Kapitel beschreibt die wesentlichen Inhalte des ersten Gesetzentwurfs des ADG im Jahr 2002. Es beleuchtet die Schutzbereiche des Gesetzes, die Umkehr der Beweislast und die Reaktionen auf den Entwurf.
- Kapitel III: Gesetzentwurf 2005
- Dieses Kapitel konzentriert sich auf den Gesetzentwurf des ADG aus dem Jahr 2005. Es beschreibt die wesentlichen Änderungen des Inhalts im Vergleich zum vorherigen Entwurf, die Reaktionen darauf und gibt einen Ausblick auf die weitere Entwicklung.
Schlüsselwörter
Die Arbeit beschäftigt sich mit den Themen Diskriminierungsschutz, Antidiskriminierungsgesetz, EU-Richtlinien, Minderheitenrechte, Religionsfreiheit, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität, Ethnie, Volkszugehörigkeit, Umkehr der Beweislast, Kirchenkonflikt.
- Quote paper
- Lena Marie Hahn (Author), 2005, Das Antidiskriminierungsgesetz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/39301