Im Zuge der Europäisierung des Rechts und dem europaweiten Schutz von Minderheiten beschließt der Europa-Rat am 29. Juni 2000 die „Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungs-Grundsatzes ohne Unterschied der Rasse und der ethnischen Herkunft“. Alle Menschen sollen ohne Ansehen der Person Zugang haben zu Beschäftigungsverhältnissen, Berufsausbildung und –beratung, Weiterbildungsmaßnahmen und Umschulungen; Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, Mitgliedschaft und Mitwirkung in Organisationen der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sollen ermöglicht bzw. erleichtert sowie der Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, gewährleistet werden. 1 Fünf Monate später, am 27. November 2000, verabschiedet der Rat eine weitere Richtlinie, die „Richtlinie zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf“, welche die allgemeine Diskriminierung wegen der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität in der Berufswelt beseitigen bzw. sanktionieren soll. Beide Richtlinien müssen in jedem der damals 25 EU-Mitgliedstaaten durch ein Antidiskriminierungsgesetz in nationales Recht umgesetzt werden. Hierfür wird eine dreijährige Frist gewährt. Am 3. September 2002 beschließt der europäische Rat die „Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf Arbeitsbedingungen“, welche die Gleichstellung der Geschlechter thematisiert. Auch sie soll von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Was eigentlich recht einfach klingt – die Umsetzung dreier inhaltlich nahe liegender Richtlinien – nimmt in Deutschland sehr viel Zeit in Anspruch und dauert bis auf den heutigen Tag an. 1 vgl. Mühlenbruch 144
Inhaltsverzeichnis
I. Das Antidiskriminierungsgesetz (ADG) – Was ist das?
a. Der Auftrag: Umsetzung der EU-Richtlinien
b. Zeitliche Entwicklung des ADG
II. Gesetzentwurf 2002
a. Wesentliche Inhalte
b. Reaktionen
c. Kirchenkonflikt
III. Gesetzentwurf 2005
a. Wesentliche Änderungen des Inhalts
b. Reaktionen
c. Ausblick
IV. Kommentar zum ADG, dessen Einführung und den Reaktionen darauf
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die langwierige Entstehung des deutschen Antidiskriminierungsgesetzes (ADG) im Kontext der Umsetzung europäischer Richtlinien. Dabei wird analysiert, warum das Vorhaben über Jahre hinweg auf massiven Widerstand bei Wirtschaft, Kirchen und Opposition stieß, welche inhaltlichen Anpassungen vorgenommen wurden und inwiefern diese Kritik an der Realität des Gesetzentwurfs vorbeigeht.
- Umsetzung europäischer Diskriminierungsverbote in deutsches Recht
- Gegenüberstellung der Gesetzentwürfe von 2002 und 2005
- Konfliktlinien zwischen Wirtschaftsfreiheit und Minderheitenschutz
- Sonderstellung und Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
- Analyse politischer und gesellschaftlicher Reaktionen
Auszug aus dem Buch
b. Reaktionen
Ungeachtet der neuen Ausnahmeregelungen hagelte es auch für den neuen Gesetzentwurf Kritik von Opposition, Wirtschaft und Arbeitgebern. Die Argumente blieben im Wesentlichen die gleichen.
Einen „Anschlag auf die Grundzüge dieser Republik“21, nannte CDU-Vorsitzende Angela Merkel den neuen Regierungsvorschlag. Der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) rief zum Widerstand gegen das ADG auf, da dieser „Anschlag auf die Vertragsfreiheit“ ein „bürokratisches Monstrum, das einem krankhaften Hirn entsprungen sein muss und das man eigentlich in den Papierkorb schmeißen kann“ sei, welches „die Leute nur zum Lügen bringen“ werde.22 CSU-Politikerin Hannelore Roedel prophezeite „Denunzianten und Querulanten“23. Hamburgs Justizsenator Roger Kusch (CDU) kündigte von vornherein die Anrufung des Bundesrates an, sollte das Gesetz in der vorliegenden Form verabschiedet werden. 24
„Der Gesetzentwurf ist bürokratisch, unkalkulierbar, überzogen und mit zentralen Grundsätzen unseres Zivilrechts sowie unserer partnerschaftlichen Betriebsverfassung unvereinbar“, äußerte sich Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt ähnlich wie drei Jahre zuvor. In dem Gesetz sieht er ein „Eldorado für Rechtsanwälte“. 25
Von den in der Vergangenheit sehr vehementen Kritikern der Kirche liegt bisher26 keine Reaktion vor. Der EKD ist noch mit der Prüfung des Entwurfes beschäftigt.27
Ein Verteidiger des Gesetzentwurfes in der Öffentlichkeit war SPD-Rechtsexperte Olaf Scholz. Er wertete die Kritik der Opposition als „pflichtschuldig“, die der Wirtschaft als „überzogene Reaktionen“ und „der Sache völlig unangemessen“. Das Gesetz sei „lebensnah gestaltet“, eine Prozesswelle nicht zu befürchten. 28
Zusammenfassung der Kapitel
I. Das Antidiskriminierungsgesetz (ADG) – Was ist das?: Dieses Kapitel erläutert die EU-Richtlinien als rechtliche Grundlage und skizziert den zeitlichen Verlauf der bisherigen Gesetzgebungsversuche in Deutschland.
II. Gesetzentwurf 2002: Hier werden die Inhalte des ersten Entwurfs und die heftigen Proteste der Wirtschaft sowie die kirchenrechtlichen Bedenken dargestellt.
III. Gesetzentwurf 2005: Dieses Kapitel analysiert die Modifikationen des neuen Entwurfs, insbesondere die Einführung von Ausnahmeregelungen für das kirchliche Selbstbestimmungsrecht und Massengeschäfte.
IV. Kommentar zum ADG, dessen Einführung und den Reaktionen darauf: Der abschließende Kommentar hinterfragt kritisch die überzogenen Reaktionen der Gegner und plädiert für die Notwendigkeit des Gesetzes als Instrument zur Stärkung der Toleranz.
Schlüsselwörter
Antidiskriminierungsgesetz, ADG, Minderheitenschutz, EU-Richtlinien, Vertragsfreiheit, Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, Diskriminierung, Gleichbehandlung, Gesetzentwurf, Arbeitsrecht, Wirtschaft, Opposition, Massengeschäfte, Integration, Zivilrecht
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Hausarbeit behandelt die Entstehungsgeschichte des deutschen Antidiskriminierungsgesetzes (ADG) zwischen 2000 und 2005 und die damit verbundenen gesellschaftlichen sowie politischen Debatten.
Welches sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen die Umsetzung von EU-Recht, das Spannungsfeld zwischen Vertragsfreiheit und Diskriminierungsschutz sowie das besondere Verhältnis von kirchlichem Arbeitsrecht zum staatlichen Recht.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die Kritik am ADG zu hinterfragen und zu zeigen, dass die inhaltlichen Anpassungen des Gesetzgebers die Befürchtungen der Kritiker weitgehend entkräftet haben.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Arbeit?
Die Arbeit basiert auf einer Literatur- und Dokumentenanalyse der relevanten Gesetzentwürfe, Fachaufsätze und zeitgenössischer Presseberichterstattung.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert detailliert die zwei zentralen Gesetzentwürfe aus den Jahren 2002 und 2005 sowie die spezifischen Reaktionen von Kirchen, Arbeitgeberverbänden und Opposition.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Antidiskriminierungsgesetz, EU-Richtlinien, Minderheitenschutz, Vertragsfreiheit und kirchliches Selbstbestimmungsrecht bestimmt.
Warum wehrten sich die Kirchen so stark gegen das ADG?
Die Kirchen fürchteten, dass ein staatliches Diskriminierungsverbot bezüglich der Religionszugehörigkeit ihre Souveränität gefährden und sie zur Einstellung von Personen zwingen könnte, die nicht dem kirchlichen Leitbild entsprechen.
Welche Ausnahmen wurden in den Entwurf von 2005 eingefügt?
Neben der ausdrücklichen Wahrung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts wurde der Geltungsbereich bei Dienstleistungen auf sogenannte Massengeschäfte eingeschränkt, um die Privatsphäre zu schützen.
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- Lena Marie Hahn (Author), 2005, Das Antidiskriminierungsgesetz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/39301