[...] „Politische Korruption bezeichnet die mißbräuchliche Nutzung eines Öffentlichen Amtes zum eigenen privaten Vorteil oder zugunsten Dritter (i.d.R. zum Schaden der Allgemeinheit).“ Diese sehr geläufige Definition wird in der Mehrzahl der Literatur als Prämisse anerkannt und ebenso häufig als unvollständiger Ausgangspunkt für weitere Definitionsentfaltungen verwendet. Daraus ergibt sich eine wahre Fülle an Begriffsbestimmungen, die sehr verschiedene Standpunkte einnehmen oder auf einzelne Erscheinungsformen des Phänomens abzielen. Laut Michael Johnston (Colgate University) haben sich drei Korruptionsbegriffe herauskristallisiert: Die „Behavior-classifying definitions“ zielen auf die handlungstheoretischen Aspekte von „Missbrauch“ und abweichendem Verhalten an sich ab. Sie untersuchen die Trennung von privatem und öffentlichem Handeln hinsichtlich der Ursachen und des Vorgangs korrupter Handlungen. Der „Neoclassical Approach“ hebt dagegen eher die gesellschaftsstrukturellen Rahmenbedingungen hervor, unter denen es überhaupt erst möglich wird ein Amt zu missbrauchen. Und im Grunde genommen gibt es auch „[...] drittens, die Suche nach neuen Paradigmen“. Das meint, die Herausstellung von spezifischen Werte- oder Handlungsmustern in Bezug auf Macht, Kapital und Gesellschaft, die sich permanent im Wandel befinden. Alle diese Faktoren scheinen gleichermaßen von Bedeutung zu sein. Dazu kommen verschiedene Standpunkte, die Korruption aus juristischer, politischer, wirtschaftlicher, soziologischer oder ant hropologischer Sicht betrachten und dem Begriff jeweils eine andere Konnotation beimischen. Obwohl sich die folgenden Ausführungen im speziellen auf Korruption in Deutschland beschränken werden, soll sich trotzdem ein theoretischer Rahmen öffnen, der sich auch auf andere politische und gesellschaftliche Systeme vergleichend anwenden lassen könnte, ohne alternative Wertesysteme zu übervorteilen.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Korruption in Deutschland
1.1. Indizien deuten auf Korruption
1.2. Empirische Analysen sind begrenzt
2. Das institutionsökonomische Modell
2.1. Die Weisungshierarchie
2.2. Der Betrug
2.3. Der Schaden
3. Das Korruptionsphantom - eine Verbindung verschiedener Ansätzen
3.1. Generalisierungsgrad der Tauschmedien
3.2. Strukturierung von Korruptionsfällen
3.3. Die normierende Prinzipal – Agent –Vertragspartnerschaft:
3.3.1.1. Die Norm
3.3.1.2. Die Abweichung
3.3.2. Die Parteien als Volks-Agenturen
4. Korruption schafft Korruption – eine Zusammenfassung
Quellenverzeichnis
Einleitung
Das Wort „Korruption“ ist ein typischer Wertbegriff. Ähnlich wie zum Beispiel bei dem Begriff der „Freiheit“ sieht eine Erklärung je nach Perspektive anders aus. Rein sprachwissenschaftlich wird „Korruption“ vom lateinischen „corruptio“ abgeleitet und mit Sittenverfall, Bestechung oder Bestechlichkeit übersetzt.[1] Das Wort an sich enthält bereits eine Wertung von menschlichem Verhalten. Ein solches Urteil wird immer innerhalb einer Gesellschaft und ihren Wertemustern entsprechend ausgesprochen. Ausgehend von der Antike[2] findet Korruption ihren spezifischen Verwendungsrahmen innerhalb, genauer gesagt aber außerhalb, der gesellschaftlich legitimierten Handlungsmodalitäten. Damit wird der Begriff bezüglich verschiedenster Vorgänge, Wertvorstellungen und Absichten benutzt.[3] Das dieser vielschichtige Inhalt des Begriffs nicht nur bestimmend für facettenreiche Definition[4] ist, sondern auch für die Details seiner Ursachen durchaus bezeichnend sein kann, soll hier dargestellt werden. Ursachenforschung erscheint als maßgeblich für die Wirksamkeit der Bekämpfung von Problemen. Und da es angesichts der neuzeitlichen Brisanz eines Themas, das lange verdrängt und oft geleugnet wurde, bedeutsam ist, möglichst vorurteilsfrei auf politische Vorgänge zu schauen; gelingt eine Annäherung eher auf einem theoretischen Weg.
„Politische Korruption bezeichnet die mißbräuchliche Nutzung eines Öffentlichen Amtes zum eigen privaten Vorteil oder zugunsten Dritter (i.d.R. zum Schaden der Allgemeinheit).“[5]
Diese sehr geläufige Definition wird in der Mehrzahl der Literatur als Prämisse anerkannt und ebenso häufig als unvollständiger Ausgangspunkt für weitere Definitionsentfaltungen verwendet. Daraus ergibt sich eine wahre Fülle an Begriffsbestimmungen, die jede für sich verschiedene Standpunkte einnehmen oder aber auf einzelne Erscheinungsformen des Phänomens abzielen. Laut Michael Johnston (Colgate University) haben sich drei Korruptionsbegriffe herauskristallisiert: Die „Behavior-classifying definitions“ zielen auf die handlungstheoretischen Aspekte von „Missbrauch“ und abweichendem Verhalten an sich ab. Sie untersuchen die Trennung von privatem und öffentlichem Handeln hinsichtlich der Ursachen und des Vorgangs korrupter Handlungen. Der „Neo-classical Approach“ hebt dagegen eher die gesellschaftsstrukturellen Rahmenbedingungen hervor, unter denen es überhaupt erst möglich wird ein Amt zu missbrauchen. Und im Grunde genommen gibt es auch „[...] drittens, die Suche nach neuen Paradigmen“.[6] Das meint, die Herausstellung von spezifischen Werte- oder Handlungsmustern in Bezug auf Macht, Kapital und Gesellschaft, die sich permanent im Wandel befinden. Alle diese Faktoren scheinen gleichermaßen von Bedeutung zu sein. Dazu kommen verschiedene Standpunkte, die Korruption aus juristischer, politischer, wirtschaftlicher, soziologischer oder anthropologischer Sicht betrachten und dem Begriff jeweils eine andere Konnotation beimischen.
Obwohl sich die folgenden Ausführungen im speziellen auf Korruption in Deutschland beschränken werden, soll sich trotzdem ein theoretischer Rahmen öffnen, der sich auch auf andere politische und gesellschaftliche Systeme vergleichend anwenden lassen könnte, ohne alternative Wertesysteme zu übervorteilen.
1. Korruption in Deutschland
Was bedeutet Korruption in Deutschland? Die Justiz kennt dafür genau acht Tatbestände[7]:
1. Abgeordnetenbestechung (§ 108)
2. Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299)
3. Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 300)
4. Vorteilsnahme (§ 331)
5. Bestechlichkeit (§ 332)
6. Vorteilsgewährung (§ 333)
7. Bestechung (§ 334)
8. Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung (§ 335)
Für Einflussnahme auf politische Entscheidungen steht insbesondere der § 108. „Vorteilsnahme“ und „Vorteilsgewährung“ liegen vor, wenn ein Amtsinhaber eine Gegenleistung für eine rechtmäßige Dienstausübung verlangt oder nicht ablehnt. Von „Bestechlichkeit“ und „Bestechung“ ist erst zu sprechen, wenn für eine dienstpflichtwidrige Handlung eine Gegenleistung empfangen oder gezahlt wird.[8] Erst 1999 wurde dieser Katalog durch die Umsetzung des Zivilrechtsübereinkommens des Europarates auf Korruption in supranationalen Vorgänge erweitert. Seitdem gelten diese Gesetze auch bei Straftaten, die im Ausland begangen werden.[9]
Damit ist der formale Rahmen allerdings schon ausgereizt. Geheime Zahlungen werden als wirtschaftliche Straftat geahndet. Besonders politische Korruptionsdelikte können als solche nur selten enttarnt werden, da drei Komponenten vorliegen müssen: Der Geber, der Nehmer und die Handlung, die illegal erwirkt wurde.
1.1. Indizien deuten auf Korruption
Wie markante Beispiele der deutschen Vergangenheit zeigen, wurde die Justiz in erster Linie auf geheimes Kapital aufmerksam gemacht. Aber selten führten diverse Vermutungen zu Beweisen für eine illegale Tauschhandlung, da Leistung und Gegenleistung nicht direkt aufeinander bezogen werden konnten.
So konnten verdeckte Parteispenden des Friedrich Karl Flick nicht in den konkreten Zusammenhang mit dem Einfluss politische auf (für den Flick-Konzern günstig ausgefallene) Entscheidungen des Bundeswirtschaftsministeriums gebracht werden.[10] Ebenso wenig wie der Parteispendenskandal um die CDU/CSU bisher auf all seine Verdachtsmomente zurückgeführt werden konnte.
In wenigen Fällen kommt es wegen der geheimen Gelder zu Strafen für Steuerhinterziehung oder Beihilfe dazu. Das war 1982 für den Flick-Manager Eberhard von Brauchitsch und die früheren Bundeswirtschaftsminister Friderichs und Graf Lambsdorff der Fall. Inwiefern sich das bei den Protagonisten des neueren Parteispendenskandals um die CDU/CSU wiederholt, bleibt abzuwarten. Die Frage ist vielmehr, ob sich das diesbezügliche Geschehen in den 1990er Jahre als Korruption bezeichnen lässt. Gibt es möglicherweise eine Form von Korruption zum Wohl der Allgemeinheit? Sind Handlungen im Interesse einer Partei eher private Angelegenheit oder eher ein öffentlicher Akt?
Diese Handlungen lassen sich, wenn sie denn mal an die Öffentlichkeit geraten, sogar im Sinne der Verfassung rechtfertigen. Von Brauchitschs Bezeichnung der Spenden als „ Pflege der politischen Landschaft“ bezog sich auf die Herstellung der Chancengleichheit gegenüber der mitgliederstärkeren SPD. Dennoch wurden die Spenden möglichst verdeckt getätigt. Geheimhaltung ist für jede Form von Betrug eine Notwendigkeit. Auch wenn eine fehlende „Unrechtsvereinbarung“ vor Strafe schützen kann, machen sich die Akteure heimlicher Transaktionen prinzipiell verdächtig.
1.2. Empirische Analysen sind begrenzt
Da, bis auf bei gesellschaftlich legitimierten und geduldeten Korruptionsprozessen[11], zweifellos die Geheimhaltung die Prämisse jeglichen kriminellen Handelns ist, ist die empirische Analyse der Korruptionsproblematik auf ein unexemplarisches Hellfeld solcher Fällen beschränkt, d.h. auf den zugänglichen Teil aufgedeckter Straftaten aus der Kriminalstatistik. Das jährliche „Bundeslagebild Korruption“ ist eine solche empirischen Indiziensammlung. Ihr liegt zwar keine Repräsentativität zu Grunde, aber sie verweist auf die Tatsache, dass es durchaus möglich ist, sich fremde Ressourcen auf Umwegen zu beschaffen.[12] Innerhalb von empirischen Studien, wie der von Britta Bannenberg (2003), auf die später noch konkreter eingegangen wird, kann selbst eine solch unrepräsentative Datenmenge den Sinn einer wissenschaftlichen Hypothesenbildung machen. Aber zur Größe und Zusammensetzung des Dunkelfeldes, so räumen Bannenberg und auch das Bundeskriminalamt ein, sind keine belastbaren Aussagen möglich.[13] Und das Dunkelfeld muss beträchtlich sein, da allein das deutsche das Hellfeld finanzielle Vorteile von ca. 104 Millionen Euro Auftragsvolumen auf der Geberseite und ca. 7,9 Millionen Euro auf der Nehmerseite aufwies.[14]
Aber wie kommt man nun zu eindeutigen Aussagen über ein Phänomen, das praktisch unsichtbar ist und das theoretisch je nach Wirkungsbereich und Ausführungskontext andere Formen anzunehmen scheint?
Dr. Peter Eigen gründete 1993 die internationale und politisch unabhängige Organisation Transparency International (TI), die sich auf einem neuen Weg mit der Identifizierung und Bekämpfung von Korruption beschäftigt. Jährlich werden empirische Studien aus einer Vielzahl von Nationen gebündelt, die die Korruptionswahrnehmung von Geschäftspersonen und Länderanalysten messen. Ein Ergebnis ist der „Corruption Perceptions Index“, der 2004 146 Länder vergleichend erfasste. Der CPI ist mittlerweile eine anerkannte und vielfach weiter verwendete Messung, die sich auf die Häufigkeit und Anfälligkeit einer Nation für Korruption bezieht. Die Wahrnehmung eines Phantoms, wie es Korruption ist, wird als Indikator genutzt. Doch bisher ist nicht untersucht worden, inwiefern damit auch andere Faktoren gemessen werden könnten. Vorstellbar sind: Persönliches Vertrauen in die Institutionen, die mediale Berichterstattungssituation und die allgemeine wirtschaftliche Lage. Die Menge der Erhebungen und Studien macht den CPI dennoch zu dem zuverlässigsten Maßstab für die jeweiligen Korruptionswahrscheinlichkeiten. Zusätzlich erstellt TI einen „Bribe-Payers-Index“[15], der Aufschluss über die länderspezifische Bereitschaft zur Zahlung von Schmiergeld gibt. Eine weitere Studie, das „Globale Korruptionsbarometer“, bezieht auch die Einschätzung der nationalen Bevölkerung mit ein und zeichnet ein internationales Bild der korruptionsanfälligsten Branchen.
Auf dem CPI 2004 erhält Deutschland den 15. Rang von 145. Auf dem BPI[16] 2002 erhält Deutschland den 10. Rang von 21. Und ebenso wie in 36 der 62 untersuchten Länder, werden Parteien von der Bevölkerung als am meisten von Korruption betroffen wahrgenommen. Und doch bleibt die Frage, was genau da wahrgenommen wurde. Auf die Frage, was Korruption ist, gibt Transparency International eine ähnliche Arbeitsdefinition zur Antwort wie die oben genannte, aus dem Politiklexikon von Schubert und Klein. Danach ist Korruption: „[...] der heimliche Missbrauch von öffentlicher oder privatwirtschaftlich eingeräumter Stellung oder Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil.“[17]
Können die vorangestellten Definitionen im konkreten Fall als Arbeitshypothese dienen? Und wenn ja, bezieht sich dann die „missbräuchliche Nutzung“ auf juristische Normen oder auf diffusere soziale und kulturelle Regeln? Es scheint in beiden Definitionen auf eine Grenze zwischen „privat“ und „öffentlich“ anzukommen.[18] Auf welche Ressourcen beziehen sich der private Nutzen und der allgemeine Schaden? Oder wären Fälle, in denen sich die Akteure darauf berufen, keinen privaten Vorteil erwirkt zu haben, keine Korruption?
Aus empirischen Beobachtungen wird trotz offener Fragen deutlich, dass Korruption ein internationales Problem ist. Es kann ausgeschlossen werden, dass gut etablierte Demokratien, wie z.B. Deutschland, eine Ausnahme bilden.
„Dass im Bereich der Wirtschaft Korruption eine große Rolle spielt, halten 59,8 Prozent der Befragten hierzulande für sehr wahrscheinlich. Im Gegensatz zu den eher hoch eingeschätzten Auswirkungen von Korruption auf die politische Landschaft in Deutschland (54,9 Prozent), wird ihr Einfluss im privaten und familiären Bereich von 76 Prozent der Befragten als sehr gering eingeschätzt. Dass sie im Kultur- und Wertebereich der Gesellschaft zumindest teilweise Einzug finden, halten nur 21,9 Prozent für eher unwahrscheinlich.“[19]
So weisen die Ergebnisse des internationalen Korruptionsbarometers 2004 eine alarmierende Übereinstimmung auf: Nicht nur die Deutschen halten Korruption im politischen Sektor für am wahrscheinlichsten. Was bedeutet das für die deutsche Demokratie? Woher nimmt die Repräsentativgruppe der Befragten diese Wahrscheinlichkeit? Was sind das für Betrugspraktiken, die da wahrgenommen wurden?
2. Ein institutionsökonomisches Modell
„Versucht man, das Funktionieren einer Demokratie zu verstehen, dann wird es nicht möglich sein, der überlieferten Theorie der Ökonomen zu folgen, die moralischen Rahmenbedingungen eigennützigen Verhaltens zu ignorieren.“[20]
Das wirtschaftswissenschaftliche Prinzipal-Agent-Konzept liefert ein Korruptionsmodell, wie es unter anderem Petra Stykow und Ingrid Oswald beschreiben. Es betrachtet eine Gesellschaft aus der Individualperspektive. Jeder Akteur, innerhalb seiner öffentlichen und privaten Positionen, handelt in erster Linie nach seinen persönlichen Motiven. Petra Stykow geht davon aus, dass Korruption auf Handlungen beruht, die nur innerhalb ihres sozialen Kontextes analysiert werden können. Die Definition von Korruption wird in die Beziehung von Prinzipal und Agent gelegt und nicht von externen Beobachtern bestimmt.[21] Korruptes Handeln geht mit sozialen Interaktionen einher und ist damit immer als „Beziehungsphänomen“ zu deuten.[22] Dazu ist zunächst die systematisch-strukturelle Seite von institutionellen Handlungssituationen zu betrachten, bevor individuelle Aspekte der Akteursebenen hinzukommen.
[...]
[1] Drosdowski u.a., Duden, Etymologie, S. 362.
[2] Siehe: Schuller. In: Fleck, Christian/ Kuzmics 1985, S. 70f.
[3] Bspw. moralistisch-adjektivisch, pamphletisch-symbolisierend, anthropologisch-allgegenwärtig, zynisch-strategisch, investigativ-identifizierend bis gesellschaftskritisch-vulgär. Siehe: Fleck/ Kuzmics 1985, S 8-11.
[4] Siehe: v. Alemann 2004.
[5] Schubert/ Klein 1997.
[6] Bluhm/ Fischer in Bluhm/ Fischer 2002, S. 14.
[7] Siehe: Materielles Strafrecht
[8] StGB
[9] BGBI II 1998 2340: EUBestG §1-3: Das EU-Bestechungsgesetz bezieht sich im ersten Paragraphen auf die Gleichstellung von Amtsträgern der verschiedenen Nationen im Fall von Bestechung sowie im zweiten Paragraphen auf die Ahndung von Auslandtaten durch Nationalbürger. Bestechung ist nicht mehr nur im Land der Tat sonder auch im Staat der „Bribe Payers“ kriminell.
[10] Siehe: Bräuninger/ Hasenbeck 1994, S. 63ff..
[11] Siehe Absatz 2.1. unten.
[12] Siehe: www.bka.de/lageberichte/ko/blkorruption2003.pdf.
[13] Aber selbst bei verhandelten Korruptionsfällen (im Hellfeld) sind aufgrund der anonymisierten Daten detaillierte Aussagen zum Inhalt und zur Qualität der jeweiligen Ermittlungsverfahren nur selten möglich.www.bka.de/lageberichte/ko/blkorruption2003.pdf.
[14] Ebd..
[15] BPI
[16] Bribe Payer Index
[17] http://www.transparency.de/Was_ist_Korruption.45.0.html
[18] Vgl.: Smelser 1985, S. 208.
[19] http://www.transparency.de/2003-07-03_GCB.222.0.html?&contUid=214
[20] Rose-Ackerman 1985. S. 233.
[21] Stykow 2002, S. 92 und 96.
[22] Stykow 2002, S. 89.
- Arbeit zitieren
- Anja Koal (Autor:in), 2005, Politische Korruption in Deutschland und die Selbstinflation demokratischer Machtinstanzen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/39388
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