Durch den neu geschaffenen IFRS 5 werden besondere Bilanzierungsregelungen für langfristige Vermögenswerte, die zur Veräußerung gehalten werden, geschaffen. Der Standard regelt dabei umfangreich Anforderungen für die Klassifizierung, Bewertung und Darstellung der zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte. Durch den neuen Standard soll es den Abschlussadressaten ermöglicht werden zukünftig zwischen zu erwartenden und zukünftig nicht mehr gegebenen Tätigkeiten zu unterscheiden. Die Prognoserelevanz der Periodenergebnisse wird dadurch verbessert und eine zutreffendere Einschätzung der zukünftigen Unternehmensentwicklung möglich.
Ziel ist es, neben der Vermittlung formaler Voraussetzung zur Anwendung der neuen Bilanzierungsvorschriften für langfristige Vermögenswerte, die zur Veräußerung gehalten werden, auch einen Einblick zu geben, welche Vorteile sich für den Bilanzadressaten durch die neu geschaffene Rechnungslegungsvorschrift IFRS 5 ergeben.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
1.1. Entstehung der IFRS 5
1.2. Zielsetzung und Abgrenzung der Thematik
2. Bilanzierung langfristiger Vermögenswerte nach IFRS 5
2.1. Definition und Klassifizierung zur Veräußerung gehaltener langfristiger Vermögenswerte
2.1.1. Abgrenzung des Anwendungsbereichs
2.1.2. Einordnung als zur Veräußerung gehalten
2.1.2.1. Veräußerbarkeit im gegenwärtigen Zustand
2.1.2.2. Veräußerung „höchstwahrscheinlich“
2.1.2.3. Veräußerung innerhalb von 12 Monaten
2.1.3. Zeitpunkt der Klassifizierung
2.1.4. Kritische Würdigung der Klassifizierungskriterien
2.2. Bewertung langfristiger Vermögenswerte nach IFRS 5
2.2.1. Bewertungsprozess nach Klassifizierung
2.2.2. Erfassung von Wertänderungen
2.2.3. Bewertung bei Reklassifizierung
2.3. Bilanzausweis und Angaben
3. Schlussbemerkung und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Das Hauptziel dieser Arbeit besteht darin, die bilanzielle Behandlung von langfristigen Vermögenswerten, die zur Veräußerung gehalten werden, gemäß dem Standard IFRS 5 darzulegen und die Auswirkungen dieser Regelung auf die Rechnungslegung und den Bilanzadressaten zu analysieren.
- Klassifizierungskriterien für zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte
- Bewertungsvorschriften nach der Umklassifizierung
- Darstellung und Offenlegungspflichten im Abschluss
- Kritische Würdigung der Regelungen und Auswirkungen auf die Prognoserelevanz
- Abgrenzung der Thematik und Zusammenwirken mit dem IASB/FASB Konvergenzprojekt
Auszug aus dem Buch
2.1.2.1. Veräußerbarkeit im gegenwärtigen Zustand
Zum einen muss der Vermögenswert im gegenwärtigen Zustand zu marktüblichen und gängigen Bedingungen sofort veräußerbar sein. Der zu veräußernde Anlagegegenstand muss also bereits in seinem jetzigen Zustand die Vorraussetzungen zur unmittelbaren Übergabe an den Käufer erfüllen, oder, in anderen Worten, eine Umklassifizierung von in zur Veräußerung gehalten kann erst zu dem Zeitpunkt erfolgen, in dem sich der Vermögenswert auch in dem beabsichtigten Veräußerungszustand befindet. Eine nur geplante Veräußerung rechtfertigt somit noch keine Umklassifizierung.
Dies sei an folgenden Beispielen verdeutlicht:
1) Ein Unternehmen plant den Verkauf eines nicht mehr genutzten Produktionsgebäudes nach Räumung und Reinigung. Da die Anlage offensichtlich nicht mehr in Betrieb ist und eine „besenreine“ Übergabe marktüblich ist, kann der Vermögenswert im gegenwärtigen Zustand veräußert werden und somit auch als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden.
2) Nun wird der Verkauf eines leer stehenden Lagergebäudes geplant, allerdings erst nach umfassenden Renovierungsarbeiten. Auch hier wird das Gebäude zwar nicht mehr genutzt, durch die vorzunehmenden Renovierungsarbeiten ist eine Veräußerung in gegenwärtigem Zustand jedoch noch nicht möglich, eine Umklassifizierung kann erst nach Vollendung der Renovierungsarbeiten erfolgen. Daran würde sich auch nichts ändern, wenn bereits vor der Renovierung ein Kaufvertrag zustande gekommen wäre.
Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass eine Veräußerung auch tatsächlich stattfinden kann und nicht durch Gegebenheiten, die sich im späteren Verlauf zeigen, wie z.B. erhöhte und damit unrentable Renovierungskosten oder festgestellte Altlasten, obsolet wird. Eine Veräußerbarkeit soll demnach bereits sicher sein.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung: Dieses Kapitel erläutert die Entstehung des IFRS 5 im Kontext des Konvergenzprojekts zwischen IASB und FASB und definiert den Rahmen der vorliegenden Arbeit.
2. Bilanzierung langfristiger Vermögenswerte nach IFRS 5: Dieser Hauptteil analysiert detailliert die Definition, Klassifizierung, Bewertung und den Ausweis langfristiger Vermögenswerte, die zur Veräußerung gehalten werden.
3. Schlussbemerkung und Ausblick: Hier wird der Standard kritisch gewürdigt, insbesondere im Hinblick auf Komplexität und Konvergenz, und das Fazit hinsichtlich der Informationsfunktion für Adressaten gezogen.
Schlüsselwörter
IFRS 5, langfristige Vermögenswerte, Veräußerung, Klassifizierung, Bewertung, beizulegender Zeitwert, Buchwert, IASB, Konvergenz, Rechnungslegung, Bilanzausweis, Anhang, Anlagevermögen, Veräußerungskosten, Prognoserelevanz
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der bilanziellen Behandlung von langfristigen Vermögenswerten, die ein Unternehmen zur Veräußerung hält, gemäß dem Standard IFRS 5.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der Klassifizierung, der Bewertung (insbesondere dem Niederstwertprinzip) sowie den Ausweis- und Angabepflichten im Anhang.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die formalen Voraussetzungen für die Anwendung des IFRS 5 zu vermitteln und aufzuzeigen, welchen Informationsnutzen Abschlussadressaten durch diese Bilanzierungsvorschriften erhalten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Analyse des IFRS 5 Standards, unter Einbeziehung der einschlägigen Fachliteratur und Kommentierungen sowie eines Vergleichs mit den Zielsetzungen des Konvergenzprojekts zwischen IFRS und US GAAP.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition und Klassifizierung, den vierstufigen Bewertungsprozess, den Umgang mit Wertänderungen sowie die spezifischen Anforderungen an Bilanzausweis und Anhangsangaben.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist durch Begriffe wie IFRS 5, Klassifizierung, beizulegender Zeitwert, Veräußerungsgruppen, Konvergenz und Informationsfunktion geprägt.
Warum darf laut IFRS 5 keine planmäßige Abschreibung mehr erfolgen?
Da das Ziel der planmäßigen Abschreibung die Verteilung der Anschaffungskosten über die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist, verliert dieses Ziel bei einem Vermögenswert, der zur baldigen Veräußerung vorgesehen ist, seine Bedeutung.
Was passiert, wenn die Kriterien für eine „zur Veräußerung gehaltene“ Klassifizierung nicht mehr erfüllt werden?
Der Vermögenswert muss dann aus der Klassifizierung herausgenommen werden und so bilanziert werden, als wäre eine Anwendung des IFRS 5 nie erfolgt, inklusive der Nachholung von Abschreibungen oder Wertanpassungen.
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- Thomas Reutin (Author), 2005, Bilanzielle Behandlung langfristiger Vermögenswerte nach IFRS 5, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/39427