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Die Gründung eines gemeinnützigen (Landes-) Fonds

Title: Die Gründung eines gemeinnützigen (Landes-) Fonds

Scientific Essay , 2000 , 20 Pages , Grade: 2

Autor:in: DI (FH) Rainer Müller (Author)

Business economics - Law
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1.1 Definition
Definition von Stiftung laut Lexikon:

Die Zuwendung von Vermögenswerten zu einem vom Stifter bestimmtem Zweck. Das Stiftungsvermögen kann rechtsfähig sein (juristische Person des privaten oder öffentlichen
Rechts); es muss dann einen Vorstand haben und steht in der Regel unter Staatsaufsicht.

Definition von Fond laut Lexikon:

Geldmittelbestand für bestimmte Zwecke oder Gütervorrat, Geldanlage des Staates, Staatsanleihe
[...]

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Stiftungen und Fonds

1.1 Definition

1.2 Steiermärkische Stiftungs- und Fondgesetz

1.2.1 Anwendungsbereich

1.2.2 Begriff der Stiftung

1.2.3 Begriff des Fonds

1.3 Unterschiede zwischen Stiftung und Fond

2. Allgemeines über Fonds

2.1 Voraussetzungen für die Errichtung eines Fonds

2.2 Erklärung des Fondsgründers

2.3 Zulässigkeit der Errichtung eines Fonds

2.4 Entscheidung über die Zulässigkeit

2.5 Fondskurator

2.6 Fondssatzung

2.7 Erstmalige Bestellung der Fondsorgane

2.8 Name des Fonds

2.9 Sitz des Fonds

2.10 Zuständigkeit der Gerichte in Fondssachen

2.11 Staatliche Aufsicht über Fonds

2.12 Aufsicht über das Fondsvermögen

2.13 Fondsorgane

2.14 Bestellung eines Fondskommissärs

2.15 Änderung der Fondssatzung

2.16 Besondere Voraussetzungen für die Satzungsänderung

2.17 Auflösung von Fonds

2.18 Verfügungen über das Fondsvermögen bei Auflösung von Fonds

2.19 Zuständige Behörde

2.20 Übergangs- und Schlussbestimmungen

2.21 Befreiung von Verwaltungsabgaben

2.22 Inkrafttreten, Aufhebung von Rechtsvorschriften

3. Beispielgründung eines Fonds

Zielsetzung und Themen

Die vorliegende Arbeit setzt sich mit den rechtlichen und praktischen Rahmenbedingungen für die Gründung eines gemeinnützigen Fonds auseinander, insbesondere auf Basis des Steiermärkischen Stiftungs- und Fondgesetzes. Ziel ist es, den Gründungsprozess und die notwendigen strukturellen Voraussetzungen transparent darzustellen und anhand eines konkreten Praxisbeispiels zu veranschaulichen.

  • Rechtliche Grundlagen und gesetzliche Definitionen für Fonds und Stiftungen
  • Prozess der Errichtung, Zulässigkeit und staatliche Aufsicht
  • Struktur und Aufgaben der Fondsorgane sowie deren Bestellung
  • Anforderungen an die Fondssatzung und Satzungsänderungen
  • Praktische Umsetzung einer Fondsgründung am Beispiel der FH-Kapfenberg

Auszug aus dem Buch

2.5 Fondskurator

Die Fondsbehörde hat nach der Entscheidung, dass der Fonds errichtet werden soll, einen Fondskurator zu bestellen. Er muss natürlich der Bestellung zustimmen. Unter Lebenden kann die Fondsbehörde auf die Bestellung eines Fondskurators verzichten, wenn der Fondsgründer gleichzeitig mit der Abgabe der Erklärung die Fondssatzung und eine Vorschlag über die Fondsorgane abgibt. Hier muss die Fondsbehörde gleichzeitig mit der Zulässigkeit des Fonds die Fondssatzung besprechen und die Fondsorgane bestellen.

Fondskurator wird diejenige Person, die in der Erklärung vorgeschlagen wird, vorausgesetzt sie stimmt der Bestellung zu. Wenn keine Person vorgeschlagen wurde, ist eine Person der erwähnten Verwaltungsorgane zu bestellen, wobei die Reihenfolge entscheidet.

Wenn die Personen, die erwähnt wurden, der Bestellung nicht zustimmen oder wenn keine Namen erwähnt wurden, ist eine andere Person zum Fondskurator zu bestellen, die eigenberechtigt, vertrauenswürdig und geeignet ist, die Aufgaben zu erfüllen.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Stiftungen und Fonds: Dieses Kapitel erläutert die gesetzlichen Begriffsbestimmungen von Stiftungen und Fonds sowie deren rechtliche Einordnung im Kontext des Steiermärkischen Stiftungs- und Fondgesetzes.

2. Allgemeines über Fonds: Hier werden die organisatorischen und rechtlichen Anforderungen an einen Fonds behandelt, von den Gründungsvoraussetzungen über die staatliche Aufsicht bis hin zur Auflösung.

3. Beispielgründung eines Fonds: Das letzte Kapitel konkretisiert die vorangegangenen theoretischen Ausführungen anhand der Satzung für einen Förderfonds der FH-Kapfenberg.

Schlüsselwörter

Fonds, Stiftung, Stiftungs- und Fondgesetz, Fondsgründung, Fondssatzung, Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit, Fondskurator, Fondsorgane, Fondsvermögen, Steiermark, Rechtspersönlichkeit, Aufsichtsbehörde, Satzungsänderung, Förderungsrichtlinien

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit den gesetzlichen Vorgaben und organisatorischen Schritten, die notwendig sind, um in der Steiermark einen gemeinnützigen Fonds zu gründen und rechtssicher zu verwalten.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Im Zentrum stehen die rechtliche Definition von Fonds, die Rolle des Fondsgründers, die Aufgaben der Aufsichtsbehörde, die Struktur der Fondsorgane und die Ausgestaltung der Satzung.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das primäre Ziel ist eine verständliche Aufbereitung des Steiermärkischen Stiftungs- und Fondgesetzes für die praktische Anwendung sowie die Dokumentation eines konkreten Gründungsbeispiels.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer fundierten Analyse des geltenden Gesetzeswerks, ergänzt durch eine praktische Fallstudie zur Strukturierung eines konkreten Förderfonds.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Erörterung der Paragrafen des Stiftungs- und Fondgesetzes, insbesondere hinsichtlich Bestellung der Kuratoren, Satzungsinhalte und Aufsichtsmechanismen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Schlagworte sind Fonds, Satzung, Gemeinnützigkeit, Steiermärkisches Gesetz und Fondskurator.

Welche spezifische Rolle nimmt der Fondskurator ein?

Der Fondskurator ist das von der Behörde bestellte Organ, das nach der Errichtung des Fonds für die Verwaltung, die Vertretung und die Vorlage der Satzung zuständig ist, bis die regulären Fondsorgane ihre Tätigkeit aufnehmen.

Wie unterscheidet sich ein Fonds von einer Stiftung gemäß dem Text?

Ein wesentlicher Unterschied liegt in der Dauerhaftigkeit der Vermögenswidmung: Während eine Stiftung auf Dauer angelegt ist, ist dies bei einem Fonds in der Regel nicht der Fall.

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Details

Title
Die Gründung eines gemeinnützigen (Landes-) Fonds
College
FH JOANNEUM Kapfenberg  (Infrastrukturwirtschaft)
Course
Wirtschaftsrecht
Grade
2
Author
DI (FH) Rainer Müller (Author)
Publication Year
2000
Pages
20
Catalog Number
V3980
ISBN (eBook)
9783638124775
Language
German
Tags
Stiftung Fonds Recht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
DI (FH) Rainer Müller (Author), 2000, Die Gründung eines gemeinnützigen (Landes-) Fonds, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/3980
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